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   BGH, 24.06.2010 - VII ZB 6/09   

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https://dejure.org/2010,3072
BGH, 24.06.2010 - VII ZB 6/09 (https://dejure.org/2010,3072)
BGH, Entscheidung vom 24.06.2010 - VII ZB 6/09 (https://dejure.org/2010,3072)
BGH, Entscheidung vom 24. Juni 2010 - VII ZB 6/09 (https://dejure.org/2010,3072)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 91 Abs 1 ZPO, § 522 Abs 2 ZPO, Nr 3200 RVG-VV
    Rechtsanwaltskosten: Erstattungsfähigkeit der vollen Verfahrensgebühr für Antrag auf Zurückweisung der Berufung nach Begründung des Rechtsmittels

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Einstufung der durch Zurückweisung eines zuvor eingelegten und begründeten Rechtsmittels entstehenden Anwaltsgebühren als notwendige Kosten der Rechtsverteidigung; Erforderlichkeit der Prüfung eines Vorgehens auf Grundlage des § 522 Abs. 2 ...

  • rewis.io

    Rechtsanwaltskosten: Erstattungsfähigkeit der vollen Verfahrensgebühr für Antrag auf Zurückweisung der Berufung nach Begründung des Rechtsmittels

  • ra.de
  • rewis.io

    Rechtsanwaltskosten: Erstattungsfähigkeit der vollen Verfahrensgebühr für Antrag auf Zurückweisung der Berufung nach Begründung des Rechtsmittels

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 91 Abs. 1; RVG-Vergütungsverzeichnis Nr. 3200
    Antrag des Berufungsbeklagten auf Zurückweisung der eingelegten und begründeten Berufung vor Setzung einer Berufungserwiderungsfrist durch das Gericht

  • BRAK-Mitteilungen

    Vergütung - Notwendige Kosten des Berufungsbeklagten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Einstufung der durch Zurückweisung eines zuvor eingelegten und begründeten Rechtsmittels entstehenden Anwaltsgebühren als notwendige Kosten der Rechtsverteidigung; Erforderlichkeit der Prüfung eines Vorgehens auf Grundlage des § 522 Abs. 2 ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Kostenrisiko erhöht für den schnellen Berufungsbeklagten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der schnelle Berufungsbeklagte erhöht das Kostenrisiko

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 3170
  • MDR 2010, 1287
  • FamRZ 2010, 1652
  • VersR 2011, 136
  • Rpfleger 2010, 700
  • ZfBR 2011, 25
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 02.10.2008 - I ZB 111/07

    Erstattungsfähigkeit der Anwaltskosten des Berufungsbeklagten nach Einlegung und

    Auszug aus BGH, 24.06.2010 - VII ZB 6/09
    Eine Förderung in diesem Sinne liegt auch vor, wenn der Abweisungsantrag nicht begründet wird und eine inhaltliche Auseinandersetzung mit der Berufungsbegründung nicht erfolgt (BGH, Beschluss vom 2. Oktober 2008 - I ZB 111/07, NJW-RR 2009, 859).
  • BGH, 09.10.2003 - VII ZB 17/03

    Erstattung von Kosten des Berufungsbeklagten

    Auszug aus BGH, 24.06.2010 - VII ZB 6/09
    b) Der Senat hat bereits entschieden, dass der nach Eingang der Berufungsbegründung gestellte Antrag auf Zurückweisung der Berufung nicht deshalb als eine nicht zweckentsprechende Rechtsverfolgung im Sinne des § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO angesehen werden kann, weil eine Entscheidung nach § 522 Abs. 2 ZPO noch nicht ergangen ist (BGH, Beschluss vom 9. Oktober 2003 - VII ZB 17/03, NJW 2004, 73).
  • BGH, 11.05.2017 - IX ZB 49/16

    Prozesskostenhilfebewilligung: Verteidigung gegen die Berufung nach gerichtlicher

    Unerheblich ist hierfür, ob ihm das Berufungsgericht eine Frist zur Berufungserwiderung gesetzt oder eine solche im Hinblick auf die bevorstehende Prüfung eines Vorgehens des Gerichts nach § 522 Abs. 2 ZPO zurückgestellt hat (BGH, Beschluss vom 24. Juni 2010 - VII ZB 6/09, NJW 2010, 3170 Rn. 8).
  • BGH, 25.11.2010 - III ZB 83/09

    Rechtsanwaltskosten des Rechtsmittelgegners: Höhe der zu erstattenden

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der sich der Senat anschließt, kommt es für die Erstattungsfähigkeit der 1, 6fachen-Verfahrensgebühr nach Nr. 3200 VV-RVG nicht darauf an, ob der obsiegende Berufungsgegner noch eine Rechtsmittelerwiderung abgegeben hat, wenn - wie hier - nach Stellung des Zurückweisungsantrags das Rechtsmittel durch den Berufungsführer begründet wird und anschließend das Berufungsgericht nach § 522 ZPO die Berufung zurückweist (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Juni 2010 - VII ZB 6/09, NJW 2010, 3170 Rn. 8 f; vgl. auch Beschlüsse vom 13. Juli 2010 - VI ZB 61/09, VersR 2010, 1470 Rn. 5 ff und vom 1. April 2009 - XII ZB 12/07, NJW 2009, 2220 Rn. 11; siehe ferner BGH, Beschlüsse vom 2. Juli 2009 - V ZB 54/09, NJW 2009, 3102 Rn. 10 f und vom 2. Oktober 2008 - I ZB 111/07, NJW-RR 2009, 859 Rn. 8 ff).

    Nach Einreichung der Rechtsmittelbegründung kann dem Rechtsmittelgegner ein berechtigtes Interesse nicht abgesprochen werden, mit anwaltlicher Hilfe eine Zurückweisung des Rechtsmittels zu erreichen und einen entsprechenden Antrag anzukündigen und zwar ohne Rücksicht darauf, ob eine Vorgehensweise nach § 522 ZPO in Betracht kommt oder nicht (Beschluss vom 24. Juni 2010 aaO).

  • OLG Frankfurt, 17.06.2014 - 18 W 102/14

    Kosten zweckmäßiger Rechtsverfolgung des Berufungsbeklagten bei Hinweis nach §

    Der Hinweis teilt eine lediglich vorläufige Ansicht des Gerichts mit und nimmt dem Berufungsgegner nicht das Interesse, den beabsichtigten Erlass eines Zurückweisungsbeschlusses durch eigene Maßnahmen weiter zu fördern (BGH, NJW 2004, 73; siehe auch Toussaint, jurisPR-BGHZivilR 26/2008 Anm. 6) - zumal auch der Anspruch auf rechtliches Gehör es gebietet, dem Berufungsbeklagten die Gelegenheit zu geben, auf eine etwaige Entscheidung nach § 522 II ZPO Einfluss zu nehmen (BGH, AGS 2010, 514).

    Zum anderen steht der Charakter der anwaltlichen Prozessgebühren als streitwertabhängige Pauschalen der Prüfung, welcher Aufwand durch den Rechtsanwalt betrieben wurde, entgegen (BGH, NJW 2004, 73 [BGH 09.10.2003 - VII ZB 17/03] ; BGH, NJW 2010, 3170 [BGH 24.06.2010 - VII ZB 6/09] ).

  • OLG Hamm, 22.11.2016 - 25 W 245/16

    Erstattungsfähigkeit der Anwaltsgebühren des Berufungsbeklagten

    Dies gilt auch, wenn das Berufungsgericht ankündigt, eine Entscheidung nach § 522 Abs. 2 ZPO zu prüfen, diese aber noch nicht getroffen hat (BGH NJW 2010, 3170, 3171 Tz. 8; Jaspersen/Wache a. a. O.; Schulz a. a. O.; Herget a. a. O.).
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