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   BGH, 13.03.2008 - VII ZB 62/07   

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https://dejure.org/2008,2596
BGH, 13.03.2008 - VII ZB 62/07 (https://dejure.org/2008,2596)
BGH, Entscheidung vom 13.03.2008 - VII ZB 62/07 (https://dejure.org/2008,2596)
BGH, Entscheidung vom 13. März 2008 - VII ZB 62/07 (https://dejure.org/2008,2596)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit eines Pfändungsbeschlusses und Überweisungsbeschlusses in Form des Verweises auf die dem Beschlussformular angehefteten Anlagen zwecks Bezeichnung der gepfändeten Forderung; Notwendigkeit des Unterschreibens der Anlagen; Anforderungen an die genaue ...

  • zvi-online.de

    ZPO §§ 829, 835
    Bestimmtheitserfordernis eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses (hier: Verweis auf Anlagen)

  • Judicialis

    ZPO § 829; ; ZPO § 835

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 829 § 835
    Anforderungen an die Form der Bezeichnung der gepfändeten Forderung in einem Pfändungs- und Überrweisungsbeschluss

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wirksamkeit eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Anlagen eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses müssen als solche nicht unterschrieben sein

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Vollstreckungsrecht - Pfändung von Ansprüchen aus Versicherungsverträgen

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Vollstreckungspraxis - Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse mit Anlagen: BGH gibt "grünes Licht"

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 1164
  • MDR 2008, 826
  • NZI 2008, 512
  • WM 2008, 929
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 29.11.1984 - X ZR 39/83

    Pfändbarkeit einer Erfindervergütung

    Auszug aus BGH, 13.03.2008 - VII ZB 62/07
    Es reicht deshalb nicht, wenn sich der Inhalt des Beschlusses erst aus Urkunden ergibt, die nicht Bestandteil des Beschlusses sind (BGH, Urteil vom 25. Januar 1980 - V ZR 161/76, MDR 1980, 569, 570; Urteil vom 29. November 1984 - X ZR 39/83, BGHZ 93, 82, 83 f.).
  • BGH, 23.10.1997 - IX ZR 249/96

    Beginn der Konkursanfechtungsfrist

    Auszug aus BGH, 13.03.2008 - VII ZB 62/07
    Ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss bedarf zu seiner Wirksamkeit der Unterschrift des Rechtspflegers (vgl. BGH, Urteil vom 23. Oktober 1997 - IX ZR 249/96, BGHZ 137, 49, 51).
  • BGH, 09.01.2003 - IX ZR 85/02

    Verweisung auf die Person des Schuldners im Eröffnungsbeschluß; Inkongruente

    Auszug aus BGH, 13.03.2008 - VII ZB 62/07
    Aus der von der Beschwerde herangezogenen Entscheidung des Bundesgerichtshofs zu den Anforderungen an einen Beschluss zur Insolvenzeröffnung ergibt sich nichts anderes (BGH, Urteil vom 9. Januar 2003 - IX ZR 85/02, NJW-RR 2003, 842).
  • BGH, 25.01.1980 - V ZR 161/76
    Auszug aus BGH, 13.03.2008 - VII ZB 62/07
    Es reicht deshalb nicht, wenn sich der Inhalt des Beschlusses erst aus Urkunden ergibt, die nicht Bestandteil des Beschlusses sind (BGH, Urteil vom 25. Januar 1980 - V ZR 161/76, MDR 1980, 569, 570; Urteil vom 29. November 1984 - X ZR 39/83, BGHZ 93, 82, 83 f.).
  • BGH, 28.03.2007 - VII ZB 25/05

    Unterbrechung des Zwangsvollstreckungsverfahrens durch Insolvenz des Schuldners;

    Auszug aus BGH, 13.03.2008 - VII ZB 62/07
    In einem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss muss eine gepfändete Forderung so genau bezeichnet werden, dass ihre Identität unzweifelhaft feststeht (BGH, Beschluss vom 28. März 2007 - VII ZB 25/05, BGHZ 172, 16 m.w.N.).
  • LG Meiningen, 29.04.2011 - 4 T 2/11

    Angabe lediglich des Grundbuchblattes im Pfändungsbeschluss stellt keine

    Die gepfändete Forderung und ihr Rechtsgrund brauchen (nur) in allgemeinen Umrissen angegeben werden, soweit die Identität feststeht, d.h., auch Dritte müssen die gepfändete Forderung anderen unterscheiden können; Ungenauigkeiten bei der Forderungsbezeichnung können durch Auslegung behoben werden (vgl. BGH, Urt. v. 28, 4, 1988, NJW 1988, 2543 ; BGH, Beschluss vom 13.03.2008, NJW-RR 2008, 1164 ; Zöller/Stöber, 28. A., 2010, Rn. 8, 9 zu § 829).

    Zwar ist dürfen zur Auslegung des Pfändungsbeschlusses grundsätzlich nicht Umstände außerhalb des Beschlusses herangezogen werden (s. BGH, B, v. 13.03.2008, NJW-RR 2008, 1164 ), doch kann das Grundbuch von Kaltensundheim, Bl. 1034, durch die konkrete Angabe im Pfändungsbeschluss in die Auslegung einbezogen werden.

  • OLG Jena, 11.11.2014 - 5 U 895/13

    Vollstreckungsrechtlicher Bestimmtheitsgrundsatz

    Zu einem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss angehefteten (und vom Rechtspfleger unterschriebenen) Anlagen hat der BGH entschieden (NJW-RR 2008, 1164, juris Rn. 7):.
  • LAG Hamm, 23.08.2012 - 16 Sa 70/12

    Bestimmtheit und Klarheit eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses

    Es reicht deshalb nicht, wenn sich der Inhalt des Beschlusses erst aus Urkunden ergibt, die nicht Bestandteil des Beschlusses sind (BGH vom 13.03.2008, VII ZB 62/07, NJW-RR 2008, 1164, hier zit. nach juris).
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