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   BGH, 13.10.2011 - VII ZB 7/11   

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https://dejure.org/2011,3105
BGH, 13.10.2011 - VII ZB 7/11 (https://dejure.org/2011,3105)
BGH, Entscheidung vom 13.10.2011 - VII ZB 7/11 (https://dejure.org/2011,3105)
BGH, Entscheidung vom 13. Oktober 2011 - VII ZB 7/11 (https://dejure.org/2011,3105)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 14 GG, Art 20 GG, § 850f Abs 2 ZPO, SGB 12
    Vollstreckung einer Forderung aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung: Abwägung zwischen dem Interesse des Gläubigers und dem soziokulturellen Existenzminimum des Schuldners

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Herabsetzung des Pfändungsfreibetrags nach § 850f Abs. 2 ZPO unter den der Schuldnerin nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch zustehenden Betrag

  • rewis.io

    Vollstreckung einer Forderung aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung: Abwägung zwischen dem Interesse des Gläubigers und dem soziokulturellen Existenzminimum des Schuldners

  • rewis.io

    Vollstreckung einer Forderung aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung: Abwägung zwischen dem Interesse des Gläubigers und dem soziokulturellen Existenzminimum des Schuldners

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Herabsetzung des Pfändungsfreibetrags nach § 850f Abs. 2 ZPO unter den der Schuldnerin nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch zustehenden Betrag

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Erfolglose Rechtsbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Arbeitslosengeld II nicht pfändbar

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Das Arbeitslosengeld II ist nicht pfändbar

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09

    Hartz IV - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß

    Auszug aus BGH, 13.10.2011 - VII ZB 7/11
    (1) Der Gesetzgeber hat jedem nach dem Sozialstaatsgebot ein menschenwürdiges Existenzminimum zu sichern (BVerfG, NJW 2010, 505 Rn. 133).
  • BGH, 25.11.2010 - VII ZB 111/09

    Forderungspfändung: Bestimmung des Pfändungsfreibetrages bei Zwangsvollstreckung

    Auszug aus BGH, 13.10.2011 - VII ZB 7/11
    Der Senat hat mit Beschluss vom 25. November 2010 (VII ZB 111/09, NJW-RR 2011, 706 = JurBüro 2011, 213 = Rpfleger 2011, 164) entschieden, dass dem Schuldner bei der Zwangsvollstreckung wegen einer Forderung aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung für seinen notwendigen Unterhalt jedenfalls diese Regelsätze zu belassen sind.
  • BGH, 25.10.2012 - VII ZB 31/12

    Zwangsvollstreckungsverfahren: Pfändbarkeit von Ansprüchen auf Arbeitslosengeld

    Dieses umfasst sowohl die physische Existenz des Menschen, also Nahrung, Kleidung, Hausrat, Unterkunft, Heizung, Hygiene und Gesundheit, als auch die Sicherung der Möglichkeit zur Pflege zwischenmenschlicher Beziehungen und zu einem Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben, denn der Mensch als Person existiert notwendig in sozialen Bezügen (BGH, Beschluss vom 25. November 2010 - VII ZB 111/09, NJW-RR 2011, 706 Rn. 14 - unter Hinweis auf: BVerfG, NJW 2010, 505 Rn. 133 ff.; Beschluss vom 13. November 2011 - VII ZB 7/11, nach juris).

    Sie beanspruchen ohne Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz aus Art. 3 Abs. 1 GG (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Oktober 2011 - VII ZB 7/11, Rn. 12, nach juris) Geltung unabhängig von der Art des Einkommens oder des Leistungsbezugs und erfordern über die zugunsten des Schuldners in § 54 Abs. 3 und Abs. 5 SGB I angeordneten Pfändungsverbote bzw. Pfändungsbeschränkungen hinaus keine Korrektur der Pfändungsvorschrift in § 54 Abs. 4 SGB I.

  • BGH, 25.10.2012 - VII ZB 74/11

    Zwangsvollstreckungsverfahren: Pfändbarkeit von Ansprüchen auf Arbeitslosengeld

    Dieses umfasst sowohl die physische Existenz des Menschen, also Nahrung, Kleidung, Hausrat, Unterkunft, Heizung, Hygiene und Gesundheit, als auch die Sicherung der Möglichkeit zur Pflege zwischenmenschlicher Beziehungen und zu einem Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben, denn der Mensch als Person existiert notwendig in sozialen Bezügen (BGH, Beschluss vom 25. November 2010 - VII ZB 111/09, NJW-RR 2011, 706 Rn. 14 - unter Hinweis auf: BVerfG, NJW 2010, 505 Rn. 133 ff.; Beschluss vom 13. November 2011 - VII ZB 7/11, nach juris).

    Sie beanspruchen ohne Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz aus Art. 3 Abs. 1 GG (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Oktober 2011 - VII ZB 7/11, Rn. 12, nach juris) Geltung unabhängig von der Art des Einkommens oder des Leistungsbezugs und erfordern über die zugunsten des Schuldners in § 54 Abs. 3 und Abs. 5 SGB I angeordneten Pfändungsverbote bzw. Pfändungsbeschränkungen hinaus keine Korrektur der Pfändungsvorschrift in § 54 Abs. 4 SGB I.

  • LSG Sachsen, 27.10.2016 - L 7 AS 1051/15

    Schadensersatz wegen verspäteter Abgabe einer Drittschuldnererklärung; Inhalt und

    Hinsichtlich des unbezifferten Schadensersatzanspruchs verbleibe er unter Bezugnahme auf die Entscheidung des BGH vom 13.10.2011 - VII ZB 7/11 bei seiner Auffassung, dass es an der erforderlichen Kausalität zwischen geltend gemachtem Schaden und verspätet abgegebener Drittschuldnererklärung fehle.
  • BGH, 25.10.2012 - VII ZB 47/11

    Zwangsvollstreckungsverfahren: Pfändbarkeit von Ansprüchen auf Arbeitslosengeld

    Dieses umfasst sowohl die physische Existenz des Menschen, also Nahrung, Kleidung, Hausrat, Unterkunft, Heizung, Hygiene und Gesundheit, als auch die Sicherung der Möglichkeit zur Pflege zwischenmenschlicher Beziehungen und zu einem Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben, denn der Mensch als Person existiert notwendig in sozialen Bezügen (BGH, Beschluss vom 25. November 2010 - VII ZB 111/09, NJW-RR 2011, 706 Rn. 14 - unter Hinweis auf: BVerfG, NJW 2010, 505 Rn. 133 ff.; Beschluss vom 13. November 2011 - VII ZB 7/11, nach juris).

    Sie beanspruchen ohne Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz aus Art. 3 Abs. 1 GG (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Oktober 2011 - VII ZB 7/11, Rn. 12, nach juris) Geltung unabhängig von der Art des Einkommens oder des Leistungsbezugs und erfordern über die zugunsten des Schuldners in § 54 Abs. 3 und Abs. 5 SGB I angeordneten Pfändungsverbote bzw. Pfändungsbeschränkungen hinaus keine Korrektur der Pfändungsvorschrift in § 54 Abs. 4 SGB I.

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