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   BGH, 10.12.2009 - VII ZB 88/08   

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https://dejure.org/2009,1450
BGH, 10.12.2009 - VII ZB 88/08 (https://dejure.org/2009,1450)
BGH, Entscheidung vom 10.12.2009 - VII ZB 88/08 (https://dejure.org/2009,1450)
BGH, Entscheidung vom 10. Dezember 2009 - VII ZB 88/08 (https://dejure.org/2009,1450)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    ZPO § 788; RVG § 7 Abs. 1; RVG-VV Nr. 1008
    Zwangsvollstreckung der einzelnen Wohnungseigentümer aus einem auf sie selbst lautenden Titel

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit der für die Tätigkeit eines Rechtsanwalts im Vollstreckungsverfahren entstehenden Mehrvertretungsgebühr bzgl. einer Auftragserteilung durch die Wohnungseigentümergemeinschaft als teilrechtsfähiger Verband; Umstellung der Klage der Wohnungseigentümer auf ...

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    ZPO § 788; RVG § 7 Abs. 1; RVG VV Nr. 1008
    Zur Zwangsvollstreckung der einzelnen Wohnungseigentümer aus auf sie lautendem Titel

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Privilegierter Parteiwechsel und notwendige Beiladung des Verwalters; Mehrvertretungsgebühr; subjektive Klageänderung; rechtsmissbräuchliche Verweigerung der Zustimmung zum Parteiwechsel; Notwendigkeit eines Anwaltes im Vollstreckungsverfahren; Klageumstellung nach ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Notwendigkeit der für die Tätigkeit eines Rechtsanwalts im Vollstreckungsverfahren entstehenden Mehrvertretungsgebühr bzgl. einer Auftragserteilung durch die Wohnungseigentümergemeinschaft als teilrechtsfähiger Verband; Umstellung der Klage der Wohnungseigentümer auf ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vergütung des Rechtsanwalts im Vollstreckungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    WEG-Zwangsvollstreckung: Ist eine Erhöhungsgebühr in einer Verbandssache möglich? (IMR 2010, 72)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 1007
  • NJW 2010, 8
  • ZIP 2010, 202
  • MDR 2010, 347
  • NZM 2010, 127
  • ZMR 2010, 376
  • WM 2010, 729
  • Rpfleger 2010, 293
  • BauR 2010, 497
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 15.03.2007 - V ZB 77/06

    Erfallen der Mehrvertretungsgebühr bei Vollstreckung aus einem die einzelnen

    Auszug aus BGH, 10.12.2009 - VII ZB 88/08
    Die Notwendigkeit der für die Tätigkeit ihres Rechtsanwalts im Vollstreckungsverfahren entstehenden Mehrvertretungsgebühr kann daher nicht mit der Begründung verneint werden, die Gebühr wäre nicht angefallen, wenn die Wohnungseigentümergemeinschaft als teilrechtsfähiger Verband den Vollstreckungsauftrag erteilt hätte (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 15. März 2007 - V ZB 77/06, NJW-RR 2007, 955).

    Diese ist mit dem - teilrechtsfähigen - Verband der Wohnungseigentümer nicht identisch (BGH, Beschluss vom 15. März 2007 - V ZB 77/06, NJW-RR 2007, 379).

    Der Grundsatz, dass eine Partei die Kosten niedrig zu halten hat, die sie von der Gegenseite erstattet verlangen will, darf nicht dazu führen, dass sie in ihren berechtigten Belangen, wozu das Interesse an einer schnellen Vollstreckung zählt, beeinträchtigt wird (BGH, Beschluss vom 15. März 2007 - V ZB 77/06, aaO).

  • BGH, 02.06.2005 - V ZB 32/05

    Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft; Vollstreckungen von

    Auszug aus BGH, 10.12.2009 - VII ZB 88/08
    Dies gelte völlig unabhängig von den speziellen Übergangsproblemen im Zusammenhang mit dem Beschluss des Bundesgerichtshofes vom 2. Juni 2005 im Verfahren V ZB 32/05.

    Bis zur Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BGH, Beschluss vom 2. Juni 2005 - V ZB 32/05, BGHZ 163, 154 und Urteil vom 24. Juni 2005 - V ZR 350/03, NJW 2005, 3146) galt die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer als nicht rechtsfähig.

  • BGH, 18.07.2003 - IXa ZB 146/03

    Ersatzfähigkeit von Anwaltskosten in der Zwangsvollstreckung

    Auszug aus BGH, 10.12.2009 - VII ZB 88/08
    Eine Zwangsvollstreckungsmaßnahme ist danach notwendig, wenn der Gläubiger die Vollstreckungsmaßnahme zur Durchsetzung des titulierten Anspruchs bei verständiger Würdigung der Sachlage objektiv für erforderlich halten durfte (BGH, Beschluss vom 18. Juli 2003 - IXa ZB 146/03, NJW-RR 2003, 1581).
  • BGH, 12.04.2007 - VII ZR 236/05

    Prozessuale Stellung der Wohnungseigentümergemeinschaft

    Auszug aus BGH, 10.12.2009 - VII ZB 88/08
    Eine Klärung, inwieweit die Wohnungseigentümergemeinschaft als insoweit rechts- und parteifähiger Verband befugt ist, Rechte der Wohnungseigentümer wegen Mängeln an der Bausubstanz des Gemeinschaftseigentums und des Sondereigentums geltend zu machen, ist erst nach Erhebung der Klage mit Urteil des Senats vom 12. April 2007 (VII ZR 236/05, BGHZ 172, 42) erfolgt.
  • BGH, 24.06.2005 - V ZR 350/03

    Verjährung der Ansprüche der Wohnungseigentümergemeinschaft auf Zahlung von

    Auszug aus BGH, 10.12.2009 - VII ZB 88/08
    Bis zur Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BGH, Beschluss vom 2. Juni 2005 - V ZB 32/05, BGHZ 163, 154 und Urteil vom 24. Juni 2005 - V ZR 350/03, NJW 2005, 3146) galt die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer als nicht rechtsfähig.
  • BGH, 07.12.2006 - VII ZB 50/06

    Beurteilung der Bedürftigkeit bei Prozesskostenhilfe zu Gunsten eines

    Auszug aus BGH, 10.12.2009 - VII ZB 88/08
    Diese ist mit dem - teilrechtsfähigen - Verband der Wohnungseigentümer nicht identisch (BGH, Beschluss vom 15. März 2007 - V ZB 77/06, NJW-RR 2007, 379).
  • BGH, 04.10.2012 - VII ZB 11/10

    Zwangsvollstreckungsverfahren: Erstattungsfähigkeit der Kosten einer zur

    aa) Kosten auslösende Maßnahmen des Gläubigers, die der Zwangsvollstreckung oder - wie hier - ihrer Vorbereitung dienen, sind im obigen Sinne notwendig, wenn der Gläubiger sie bei verständiger Würdigung der Sachlage im Zeitpunkt ihrer Vornahme zur Durchsetzung seines titulierten Anspruchs objektiv für erforderlich halten durfte (BGH, Beschluss vom 10. Dezember 2009 - VII ZB 88/08, NJW 2010, 1007 Rn. 10; Beschluss vom 18. Juli 2003 - IXa ZB 146/03, NJW-RR 2003, 1581, 1582).
  • BGH, 05.06.2014 - VII ZB 21/12

    Zwangsvollstreckung Zug um Zug: Erstattung der Gerichtsvollzieher- und

    Notwendig sind diese Kosten, wenn sie für eine Maßnahme angefallen sind, die der Gläubiger zum Zeitpunkt ihrer Vornahme bei verständiger Würdigung der Sachlage zur Durchsetzung seines titulierten Anspruchs objektiv für erforderlich halten durfte (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. Oktober 2012 - VII ZB 11/10, NJW 2012, 3789 Rn. 11; vom 10. Dezember 2009 - VII ZB 88/08, NJW 2010, 1007 Rn. 10; vom 24. Januar 2006 - VII ZB 74/05, aaO Rn. 11; vom 14. April 2005 - V ZB 5/05, NJW 2005, 2460, 2462).
  • BGH, 17.10.2018 - I ZB 13/18

    Zur Frage, ob Kosten der Zwangsvollstreckung nicht erstattungsfähig sind, weil

    Auch in der Zwangsvollstreckung hat der Gläubiger seine Maßnahmen zur Wahrung seiner Rechte so einzurichten, dass die Kosten möglichst niedrig gehalten werden (BGH, Beschluss vom 10. Dezember 2009 - VII ZB 88/08, NJW 2010, 1007 Rn. 8).
  • OLG München, 28.06.2018 - 34 Wx 138/18

    Zwangsvollstreckung und Angabe des Namens des Vollstreckungstitelinhabers

    Vielmehr existieren mit den in einer nicht rechtsfähigen Eigentümergemeinschaft verbundenen Miteigentümern einerseits und dem Verband der Wohnungseigentümergemeinschaft andererseits zwei unterschiedliche Zuordnungsobjekte von Rechten und Verbindlichkeiten (BGH NJW-RR 2007, 955/956; NJW 2010, 1007/1008; Senat vom 25.4.2013, 34 Wx 146/13 = FGPrax 2013, 156; KG Rpfleger 2014, 132/133).
  • OLG Köln, 03.06.2011 - 25 UF 24/10

    Bewilligung der Prozesskostenhilfe für die Kosten einer gerichtsnahen oder

    Der Senat weist jedoch darauf hin, dass die Bewilligung von Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe nur die Befreiung von den notwendigen Kosten umfasst (§ 91 Abs. 1 ZPO, § 80 FamFG), wobei den Beteiligten grundsätzlich die Verpflichtung obliegt, die Kosten gering zu halten, ohne dass dies andererseits dazu führen darf, dass sie in ihren berechtigten Belangen beeinträchtigt werden (vgl. dazu BGH NJW-RR 2007, 379; BGH AGS 2010, 152 = MDR 2010, 347).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.04.2016 - 14 A 220/16

    Nichterhebung von Vollstreckungskosten wegen unrichtiger Behandlung der Sache mit

    BGH, Beschluss vom 10.12.2009 - VII ZB 88/08 -, NJW 2010, 1007, Rn. 8.
  • OLG München, 23.04.2010 - 34 Wx 19/10

    Grundbuchsache: Eintragung des Insolvenzverwalters als Gläubiger einer

    Handelt es sich bei dem die Vollstreckung betreibenden Gläubiger und dem Titelgläubiger um unterschiedliche Personen, wovon der Rechtspfleger hier ausgeht, darf die Zwangsvollstreckung nicht durchgeführt werden (siehe BGH ZfIR 2010, 108/109), ein Eintragungsantrag ist in diesem Fall sofort zurückzuweisen (Demharter GBO 27. Aufl. § 18 Rn. 9).
  • OLG München, 25.04.2013 - 34 Wx 146/13

    Grundbuchverfahren: Eintragung eines Amtswiderspruchs wegen eines auf "übrige

    Denn mit dem rechtsfähigen Verband und der nicht rechtsfähigen Miteigentümergemeinschaft existieren zwei unterschiedliche Zuordnungsobjekte für Rechte und Verbindlichkeiten (BGHZ 163, 154/177; BGH Rpfleger 2007, 479/480 mit Anm. Demharter; BGH Rpfleger 2010, 293; Schöner/Stöber ZPO 29. Aufl. § 867 Rn. 8a).
  • KG, 11.10.2013 - 1 W 195/13

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Bewilligung der Löschung eines auf Grund

    Infolgedessen könnte die Wohnungseigentümergemeinschaft auch nach dem heutigen Verständnis ihrer rechtlichen Verhältnisse nicht auf Grund des zu Gunsten der Miteigentümer ergangenen Beschlusses des Landgerichts Berlin vom 3. und 6. August 1996 im Grundbuch eingetragen werden (vgl. BGH, NJW-RR 2007, 955, 956; NJW 2010, 1007, 1008; Demharter, GBO, 28. Aufl., § 19, Rdn. 103; Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 15. Aufl., Rdn. 2838b).
  • KG, 11.10.2013 - 1 W 196/13

    Verfügungsverbot nur durch Berechtigte zu löschen!

    Infolgedessen könnte die Wohnungseigentümergemeinschaft auch nach dem heutigen Verständnis ihrer rechtlichen Verhältnisse nicht auf Grund des zu Gunsten der Miteigentümer ergangenen Beschlusses des Landgerichts Berlin vom 3. und 6. August 1996 im Grundbuch eingetragen werden (vgl. BGH, NJW-RR 2007, 955, 956; NJW 2010, 1007, 1008; Demharter, GBO, 28. Aufl., § 19, Rdn. 103; Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 15. Aufl., Rdn. 2838b).
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