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   BGH, 20.12.2005 - VII ZB 94/05   

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https://dejure.org/2005,730
BGH, 20.12.2005 - VII ZB 94/05 (https://dejure.org/2005,730)
BGH, Entscheidung vom 20.12.2005 - VII ZB 94/05 (https://dejure.org/2005,730)
BGH, Entscheidung vom 20. Dezember 2005 - VII ZB 94/05 (https://dejure.org/2005,730)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Unterhaltsvollstreckung: Anwaltsbeiordnung für Minderjährigen; Erforderlichkeit der Beiordnung eines Rechtsanwalts in Zwangsvollstreckungssachen; Möglichkeit der Inanspruchnahme der Beistandschaft des Jugendamtes; Vollstreckung eines Unterhaltstitels

  • zvi-online.de

    ZPO § 121 Abs. 2; BGB § 1712 Abs. 1 Nr. 2
    Keine Versagung der Beiordnung eines Rechtsanwalts wegen Möglichkeit des Beistands einer Behörde (hier: Jugendamt)

  • Anwaltsblatt

    § 121 ZPO, § 1712 BGB
    Minderjähriger Unterhaltsgläubiger

  • Judicialis

    ZPO § 121 Abs. 2; ; BGB § 1712 Abs. 1 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 121 Abs. 2; BGB § 1712 Abs. 1 Nr. 2
    Beiordnung eines Rechtsanwalts für die Zwangsvollstreckung durch einen minderjährigen Unterhaltsgläubiger; Verweisung auf Beistandschaft des Jugendamts

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Zwangsvollstreckung durch minderjährigen Unterhaltsgläubiger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Vollstreckung eines Unterhaltstitels - Beiordnung eines Anwalts nicht versagbar

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 1204
  • MDR 2006, 950
  • FamRZ 2006, 481
  • AnwBl 2006, 289
  • Rpfleger 2006, 207
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 25.09.2003 - IXa ZB 192/03

    Voraussetzungen der Beiordnung eines Rechtsanwalts für

    Auszug aus BGH, 20.12.2005 - VII ZB 94/05
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Beschlüsse vom 18. Juli 2003 - IXa ZB 124/03, NJW 2003, 3136; vom 25. September 2003 - IXa ZB 192/03, FamRZ 2003, 1921 und vom 30. Januar 2004 - IXa ZB 215/03, FamRZ 2004, 789) darf dem Gläubiger im Verfahren für die Lohnpfändung bzw. die erweiterte Pfändung von Arbeitslohn wegen Unterhalts die Beiordnung eines Rechtsanwalts nicht ohne Prüfung des Einzelfalls versagt werden.

    Für die weitere Entscheidung weist der Senat darauf hin, dass bei der nunmehr vorzunehmenden Einzelfallprüfung zu beachten ist, dass die rechtlichen Schwierigkeiten bei der Pfändung aus einem Unterhaltstitel wegen der Regelung des § 850 d ZPO es in der Regel geboten erscheinen lassen, einen Rechtsanwalt beizuordnen (vgl. BGH, Beschluss vom 25. September 2003 - IXa ZB 192/03, FamRZ 2003, 1921).

  • OLG Zweibrücken, 12.06.2003 - 2 WF 101/03

    Prozesskostenhilfebewilligung im Vaterschaftsfeststellungsprozess: Ablehnung

    Auszug aus BGH, 20.12.2005 - VII ZB 94/05
    aa) Das Beschwerdegericht folgt einer vom Pfälzischen Oberlandesgericht Zweibrücken (Beschluss vom 12. Juni 2003 - 2 WF 101/03, Rpfleger 2003, 592) vertretenen Ansicht, die frühere Rechtsprechung, wonach es in einer Kindschaftssache in der Regel der Beiordnung eines Rechtsanwalts für das klagende Kind nicht bedürfe, wenn dessen Interessen etwa im Rahmen einer Amtspflegschaft durch das Jugendamt wahrgenommen würde, gelte auch für die Möglichkeit einer (freiwilligen) Beistandschaft.
  • BGH, 30.01.2004 - IXa ZB 215/03

    Beiordnung eines Rechtsanwalts im Verfahren der Zwangsvollstreckung

    Auszug aus BGH, 20.12.2005 - VII ZB 94/05
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Beschlüsse vom 18. Juli 2003 - IXa ZB 124/03, NJW 2003, 3136; vom 25. September 2003 - IXa ZB 192/03, FamRZ 2003, 1921 und vom 30. Januar 2004 - IXa ZB 215/03, FamRZ 2004, 789) darf dem Gläubiger im Verfahren für die Lohnpfändung bzw. die erweiterte Pfändung von Arbeitslohn wegen Unterhalts die Beiordnung eines Rechtsanwalts nicht ohne Prüfung des Einzelfalls versagt werden.
  • BGH, 18.07.2003 - IXa ZB 124/03

    Beiordnung eines Rechtsanwalts im Verfahren der Zwangsvollstreckung

    Auszug aus BGH, 20.12.2005 - VII ZB 94/05
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Beschlüsse vom 18. Juli 2003 - IXa ZB 124/03, NJW 2003, 3136; vom 25. September 2003 - IXa ZB 192/03, FamRZ 2003, 1921 und vom 30. Januar 2004 - IXa ZB 215/03, FamRZ 2004, 789) darf dem Gläubiger im Verfahren für die Lohnpfändung bzw. die erweiterte Pfändung von Arbeitslohn wegen Unterhalts die Beiordnung eines Rechtsanwalts nicht ohne Prüfung des Einzelfalls versagt werden.
  • OLG Köln, 26.07.2004 - 14 WF 143/04

    Anwaltsbeiordnung zur Vaterschaftsfeststellung

    Auszug aus BGH, 20.12.2005 - VII ZB 94/05
    Dieser Ansicht sind andere Instanzgerichte und Teile der Literatur ausdrücklich entgegengetreten (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 26. Juli 2004 - 14 WF 143/04, FamRZ 2005, 530 m.w.N.; LG Aachen, JurBüro 1993, 688 m.w.N.; LG Heilbronn, Rpfleger 1991, 208; MünchKommZPO/Wax, 2. Aufl., § 121 Rdn. 33; Stein/Jonas/Bork, ZPO, 22. Aufl. § 121 Rdn. 11; Musielak/Fischer, ZPO, 4. Aufl. § 121 Rdn. 15).
  • LG Heilbronn, 29.01.1991 - 1b T 27/91
    Auszug aus BGH, 20.12.2005 - VII ZB 94/05
    Dieser Ansicht sind andere Instanzgerichte und Teile der Literatur ausdrücklich entgegengetreten (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 26. Juli 2004 - 14 WF 143/04, FamRZ 2005, 530 m.w.N.; LG Aachen, JurBüro 1993, 688 m.w.N.; LG Heilbronn, Rpfleger 1991, 208; MünchKommZPO/Wax, 2. Aufl., § 121 Rdn. 33; Stein/Jonas/Bork, ZPO, 22. Aufl. § 121 Rdn. 11; Musielak/Fischer, ZPO, 4. Aufl. § 121 Rdn. 15).
  • LG Aachen, 26.03.1993 - 5 T 28/93
    Auszug aus BGH, 20.12.2005 - VII ZB 94/05
    Dieser Ansicht sind andere Instanzgerichte und Teile der Literatur ausdrücklich entgegengetreten (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 26. Juli 2004 - 14 WF 143/04, FamRZ 2005, 530 m.w.N.; LG Aachen, JurBüro 1993, 688 m.w.N.; LG Heilbronn, Rpfleger 1991, 208; MünchKommZPO/Wax, 2. Aufl., § 121 Rdn. 33; Stein/Jonas/Bork, ZPO, 22. Aufl. § 121 Rdn. 11; Musielak/Fischer, ZPO, 4. Aufl. § 121 Rdn. 15).
  • BGH, 09.08.2012 - VII ZB 84/11

    Zwangsvollstreckung aus einem Unterhaltstitel: Prozesskostenhilfebewilligung mit

    Nachfolgend hat der Senat wiederholt den Hinweis erteilt, es sei bei der insoweit vorzunehmenden Einzelfallprüfung zu beachten, dass die rechtlichen Schwierigkeiten bei der Pfändung aus einem Unterhaltstitel wegen der Regelung des § 850d ZPO es in der Regel geboten erscheinen lassen, einen Rechtsanwalt beizuordnen (BGH, Beschlüsse vom 20. Dezember 2005 - VII ZB 94/05, NJW 2006, 1204; vom 29. März 2006 - VII ZB 14/06, FuR 2006, 309 und VII ZB 15/06, FamRZ 2006, 856).
  • AG Leverkusen, 19.03.2012 - 16 II 80/12

    Subsidiarität der Bewilligung von Beratungshilfe bzgl. des Unterhaltsanspruchs

    Die Bevollmächtigten der Antragstellerin teilten unter Bezugnahme auf die Entscheidung des BGH vom 20.12.2005 (VII ZB 94/05) mit Schreiben vom 26.01.2012 mit, dass ihrer Ansicht nach eine Verweisung an das Jugendamt nicht zulässig sei und baten um eine rechtsmittelfähige Entscheidung.
  • BGH, 29.03.2006 - VII ZB 15/06

    Beiordnung eines Rechtsanwalts für das Vollstreckungsverfahren im Wege der

    bb) Der Senat hat nach Erlass des angefochtenen Beschlusses am 20. Dezember 2005 (VII ZB 94/05, zur Veröffentlichung bestimmt; in juris dokumentiert) entschieden, dass die Möglichkeit, die Beistandschaft des Jugendamtes für die Vollstreckung eines Unterhaltstitels zu beantragen, die Beiordnung eines Rechtsanwalts im Zwangsvollstreckungsverfahren nicht ersetzt.
  • LG Kleve, 31.03.2011 - 4 T 53/11

    Im Rahmen einer Zwangsvollstreckung ist zur Herstellung der Waffengleichheit bei

    Wird die Vollstreckung aus einem Unterhaltstitel in Forderungen und Rechte des Schuldners betrieben, ist es dagegen wegen der Regelung in § 850 d ZPO in der Regel geboten, einen Rechtsanwalt beizuordnen (vgl. BGH FamRZ 2006, 481 f., zitiert nach JURIS).

    In diesem Fall ist es nämlich schon wegen der Regelung in § 850 d ZPO in der Regel geboten, einen Rechtsanwalt beizuordnen (vgl. BGH FamRZ 2006, 481 f., zitiert nach JURIS).

  • BGH, 29.03.2006 - VII ZB 14/06

    Beiordnung eines Rechtsanwalts für das Vollstreckungsverfahren im Wege der

    bb) Der Senat hat nach Erlass des angefochtenen Beschlusses am 20. Dezember 2005 (VII ZB 94/05, zur Veröffentlichung bestimmt; in juris dokumentiert) entschieden, dass die Möglichkeit, die Beistandschaft des Jugendamtes für die Vollstreckung eines Unterhaltstitels zu beantragen, die Beiordnung eines Rechtsanwalts im Zwangsvollstreckungsverfahren nicht ersetzt.
  • LAG Hamm, 04.01.2012 - 2 Ta 337/11

    Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten; Mangelnde Rechtsfähigkeit einer

    Die Grundsätze, die von der Rechtsprechung zur Rechtsfähigkeit der BGB-Gesellschaft entwickelt wurden, sind auf Erbengemeinschaft nicht übertragbar (BGH, Beschl. v. 17.10.2006 - VII ZB 94/05, NJW 2006, 3715).
  • OLG Karlsruhe, 21.01.2009 - 2 WF 205/08

    Beiordnung eines Rechtsanwalts nach Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das

    Die besseren Argumente sprechen deshalb dafür, einem klagenden Kind, zumindest in den Fällen, in denen es tatsächlich nicht durch ein Jugendamt als Beistand vertreten wird, sondern nur die Möglichkeit einer derartigen Beistandschaft besteht, Prozesskostenhilfe unter Beiordnung eines Rechtsanwalts zu bewilligen (OLG Köln, FamRZ 2005, 530 ; BGH NJW 2006, 1204 für den Fall der Zwangsvollstreckung von Unterhaltsforderungen; ebenso MünchKommZPO/Motzer, 3. Aufl., § 121 Rn. 9; Thomas/ Putzo/Reichold, ZPO , 29. Aufl., § 121 Rn. 5; a.A. OLG Zweibrücken FamRZ 2003, 1936; Zöller/Philippi, a.a.O., § 121 Rn. 6).
  • OLG Schleswig, 14.04.2010 - 2 W 52/10

    Beiordnung eines Rechtsanwalts im Verfahren über die Eintragung einer

    Ob dies bei einer Zwangsvollstreckungsmaßnahme der Fall ist, ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes anhand einer Prüfung des konkreten Einzelfalls festzustellen; die Notwendigkeit der Beiordnung hängt einerseits von der Schwierigkeit der im konkreten Fall zu bewältigenden Rechtsmaterie und andererseits von den persönlichen Fähigkeiten und Kenntnissen gerade des Antragstellers ab (BGH, NJW 2003, S. 3136 ; FamRZ 2003, S. 1921; FamRZ 2006, S. 481 ff.; FamRZ 2010, S. 288 - jeweils zu der entsprechenden Regelung in § 121 ZPO ).
  • OLG Brandenburg, 22.06.2010 - 9 WF 4/10

    Beiordnung eines Rechtsanwalts in einer selbstständigen Umgangsrechtssache

    Vielmehr müssen im Einzelfall die objektiven und subjektiven Gegebenheiten überprüft werden (BVerfG, NJW-RR 2007, 1713; FamRZ 2002, 447; BGH, FamRZ 2009, 857; 2006, 481; 2003, 3136; erkennender Senat, Beschlüsse vom 8. Dezember 2009, Az. 9 WF 376/09, und vom 2. Juni 2010, Az. 9 WF 404/09).
  • OLG Zweibrücken, 20.05.2010 - 3 W 82/10

    Voraussetzungen der Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe im Grundbuchverfahren;

    Für die Feststellung des Vorliegens dieser Voraussetzungen ist dabei eine Einzelfallprüfung vorzunehmen (BGH FamRZ 2006, 856 ), für die es auch darauf ankommt, ob die Beteiligte nach ihrer Vorbildung, geistigen Befähigung, Schreib- und Redegewandtheit mutmaßlich in der Lage ist, ihr Rechtsanliegen dem Gericht schriftlich oder mündlich ausreichend und ohne Gefahr einer eigenen Rechtsbeeinträchtigung darzustellen (BGH, NJW 2006, 1204 ; OLG Zweibrücken NJW 2010, 1212 ).
  • AG Ludwigslust, 08.06.2010 - 5 F 135/10

    Verfahrenskostenhilfe für ein Vaterschaftsfeststellungsverfahren: Voraussetzungen

  • LG Kleve, 10.02.2011 - 4 T 287/10

    Dem sich gegen eine Pfändungsmaßnahme des anwaltlich vertretenen Gläubigers

  • LG Koblenz, 30.11.2009 - 2 T 823/09
  • LG Mainz, 23.08.2007 - 3 T 183/06

    Zwangsvollstreckung wegen eines Unterhaltsanspruchs aufgrund eines

  • LG Koblenz, 13.05.2011 - 2 T 232/11

    Keine Beiordnung eines Anwalts in der Mobiliarvollstreckung bei fehlender

  • LG Bad Kreuznach, 14.03.2007 - 1 T 42/07
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