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   BGH, 02.06.2016 - VII ZR 107/15   

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https://dejure.org/2016,12250
BGH, 02.06.2016 - VII ZR 107/15 (https://dejure.org/2016,12250)
BGH, Entscheidung vom 02.06.2016 - VII ZR 107/15 (https://dejure.org/2016,12250)
BGH, Entscheidung vom 02. Juni 2016 - VII ZR 107/15 (https://dejure.org/2016,12250)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 133 BGB, § 157 BGB, § 241 Abs 2 BGB
    Aufklärungspflicht eines Juweliers über fehlenden Versicherungsschutz bei Entgegennahme von Kundenschmuck zur Anbahnung eines Werk- oder Kaufvertrags

  • IWW

    § 631 BGB, § 311 Abs. 2 Nr. 2 BGB, § 563 Abs. 3 ZPO, § 563 Abs. 1 Satz 1 ZPO

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Schadensersatzbegehren wegen Verletzung einer vorvertraglichen Aufklärungspflicht; Entgegennahme von Kundenschmuck zur Anbahnung eines Werk- oder Kaufvertrages durch einen Juwelier; Aufklärung des Kunden über das Fehlen einer Versicherung gegen das Risiko des Verlustes ...

  • Betriebs-Berater

    Zur Versicherungspflicht eines Juweliers für Kundenschmuck

  • rewis.io

    Aufklärungspflicht eines Juweliers über fehlenden Versicherungsschutz bei Entgegennahme von Kundenschmuck zur Anbahnung eines Werk- oder Kaufvertrags

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 241 Abs. 2; BGB § 311 Abs. 2; BGB § 631
    Aufklärungspflicht eines Juweliers über das Fehlen einer branchenüblichen Diebstahl- und Raubversicherung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadensersatzbegehren wegen Verletzung einer vorvertraglichen Aufklärungspflicht; Entgegennahme von Kundenschmuck zur Anbahnung eines Werk- oder Kaufvertrages durch einen Juwelier; Aufklärung des Kunden über das Fehlen einer Versicherung gegen das Risiko des Verlustes ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Muss der Werkunternehmer auf fehlenden Versicherungsschutz hinweisen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (15)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Zur Versicherungspflicht eines Juweliers für Kundenschmuck

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Keine Versicherungspflicht für Juweliere für Kundenschmuck - aber Aufklärungspflicht bei hochwertigem Kundenschmuck oder Branchenüblichkeit

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kundenschmuck - und die Versicherungspflicht des Juweliers

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die überfallene Juwelier - und der nicht versicherte Kundenschmuck

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Müssen Juweliere Kunden über Versicherung für aufbewahrten Kundenschmuck aufklären?

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Aufklärungspflicht des Juweliers über das Bestehen von Versicherungsschutz gegen das Risiko des Diebstahls oder Raubes von Kundenschmuck

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Versicherungspflicht eines Juweliers für Kundenschmuck

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Versicherungspflicht eines Juweliers für Kundenschmuck

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Zur Versicherungspflicht eines Juweliers für Kundenschmuck

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Aufklärungspflicht eines Juweliers über fehlenden Versicherungsschutz

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Was Juweliere und alle, die Schmuck einem Juwelier zur Reparatur überlassen, wissen sollten

  • haerlein.de (Pressemitteilung)

    Muss ein Juwelier ihm zur Reparatur übergebenen Kundenschmuck versichern?

  • steinbeckundpartner.de (Kurzinformation)

    Hinweispflicht von Juwelieren bei mangelndem Versicherungsschutz für Kundenschmuck?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Raubüberfall beim Juwelier: Muss Kundenschmuck versichert sein?

  • lachner-vonlaufenberg.de (Kurzinformation)

    Zur Aufklärungspflicht eines Juweliers über das Fehlen einer Diebstahl- und Raubversicherung für zur Reparatur übergebenen Schmuck

Besprechungen u.ä. (3)

  • WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Hinweispflicht auf fehlenden Versicherungsschutz eines Juweliers

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Vorvertragliche Aufklärungspflicht über fehlenden Versicherungsschutz des Juweliers

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Muss der Werkunternehmer auf fehlenden Versicherungsschutz hinweisen? (IBR 2016, 581)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2016, 9
  • NJW-RR 2016, 859
  • MDR 2016, 13
  • MDR 2016, 814
  • VersR 2016, 1069
  • WM 2016, 1351
  • BB 2016, 1537
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 11.08.2010 - XII ZR 192/08

    Arglistanfechtung des Gewerberaummietvertrages: Pflicht des Mieters zur

    Auszug aus BGH, 02.06.2016 - VII ZR 107/15
    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteile vom 12. Juli 2001 - IX ZR 360/00, NJW 2001, 3331, 3332, juris Rn. 15; vom 11. August 2010 - XII ZR 192/08, NJW 2010, 3362 Rn. 21; jeweils m.w.N.) besteht bei Vertragsverhandlungen zwar keine allgemeine Rechtspflicht, den anderen Teil über alle Einzelheiten und Umstände aufzuklären, die dessen Willensentschließung beeinflussen könnten.

    Eine Rechtspflicht zur Aufklärung bei Vertragsverhandlungen auch ohne Nachfrage besteht allerdings dann, wenn der andere Teil nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Verkehrsanschauung redlicherweise die Mitteilung von Tatsachen erwarten durfte, die für seine Willensbildung offensichtlich von ausschlaggebender Bedeutung sind (BGH, Urteile vom 2. März 1979 - V ZR 157/77, BauR 1979, 447, juris Rn. 8; vom 16. Januar 1991 - VIII ZR 335/89, NJW 1991, 1223, 1224, juris Rn. 14; vom 12. Juli 2001 - IX ZR 360/00, aaO Rn. 15; vom 11. August 2010 - XII ZR 192/08, aaO Rn. 22; jeweils m.w.N.).

    Eine Tatsache von ausschlaggebender Bedeutung kann auch dann vorliegen, wenn sie geeignet ist, dem Vertragspartner erheblichen wirtschaftlichen Schaden zuzufügen (BGH, Urteil vom 11. August 2010 - XII ZR 192/08, aaO Rn. 22).

  • BGH, 12.07.2001 - IX ZR 360/00

    Arglistige Täuschung durch stillschweigendes Verhalten oder Unterlassen

    Auszug aus BGH, 02.06.2016 - VII ZR 107/15
    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteile vom 12. Juli 2001 - IX ZR 360/00, NJW 2001, 3331, 3332, juris Rn. 15; vom 11. August 2010 - XII ZR 192/08, NJW 2010, 3362 Rn. 21; jeweils m.w.N.) besteht bei Vertragsverhandlungen zwar keine allgemeine Rechtspflicht, den anderen Teil über alle Einzelheiten und Umstände aufzuklären, die dessen Willensentschließung beeinflussen könnten.

    Eine Rechtspflicht zur Aufklärung bei Vertragsverhandlungen auch ohne Nachfrage besteht allerdings dann, wenn der andere Teil nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Verkehrsanschauung redlicherweise die Mitteilung von Tatsachen erwarten durfte, die für seine Willensbildung offensichtlich von ausschlaggebender Bedeutung sind (BGH, Urteile vom 2. März 1979 - V ZR 157/77, BauR 1979, 447, juris Rn. 8; vom 16. Januar 1991 - VIII ZR 335/89, NJW 1991, 1223, 1224, juris Rn. 14; vom 12. Juli 2001 - IX ZR 360/00, aaO Rn. 15; vom 11. August 2010 - XII ZR 192/08, aaO Rn. 22; jeweils m.w.N.).

  • BGH, 16.01.1991 - VIII ZR 335/89

    Charaktereigenschaften eines maßgeblichen Mitarbeiters eines verkauften

    Auszug aus BGH, 02.06.2016 - VII ZR 107/15
    Eine Rechtspflicht zur Aufklärung bei Vertragsverhandlungen auch ohne Nachfrage besteht allerdings dann, wenn der andere Teil nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Verkehrsanschauung redlicherweise die Mitteilung von Tatsachen erwarten durfte, die für seine Willensbildung offensichtlich von ausschlaggebender Bedeutung sind (BGH, Urteile vom 2. März 1979 - V ZR 157/77, BauR 1979, 447, juris Rn. 8; vom 16. Januar 1991 - VIII ZR 335/89, NJW 1991, 1223, 1224, juris Rn. 14; vom 12. Juli 2001 - IX ZR 360/00, aaO Rn. 15; vom 11. August 2010 - XII ZR 192/08, aaO Rn. 22; jeweils m.w.N.).
  • BGH, 02.03.1979 - V ZR 157/77

    Nichtgenehmigte Bauarbeiten

    Auszug aus BGH, 02.06.2016 - VII ZR 107/15
    Eine Rechtspflicht zur Aufklärung bei Vertragsverhandlungen auch ohne Nachfrage besteht allerdings dann, wenn der andere Teil nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Verkehrsanschauung redlicherweise die Mitteilung von Tatsachen erwarten durfte, die für seine Willensbildung offensichtlich von ausschlaggebender Bedeutung sind (BGH, Urteile vom 2. März 1979 - V ZR 157/77, BauR 1979, 447, juris Rn. 8; vom 16. Januar 1991 - VIII ZR 335/89, NJW 1991, 1223, 1224, juris Rn. 14; vom 12. Juli 2001 - IX ZR 360/00, aaO Rn. 15; vom 11. August 2010 - XII ZR 192/08, aaO Rn. 22; jeweils m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 15.02.1985 - 9 U 57/83

    Haftung des Juweliers; Reparatur von Schmuckstücken; Versicherung gegen Raub;

    Auszug aus BGH, 02.06.2016 - VII ZR 107/15
    Denn eine generelle Versicherungspflicht besteht für den Juwelier weder für Kundenschmuck, der zur Durchführung eines Werkvertrages (§ 631 BGB), noch für solchen, der zur Abgabe eines Ankaufs- oder Reparaturangebotes (§ 311 Abs. 2 Nr. 2 BGB) entgegengenommen wird (für das Werkvertragsrecht ebenso: OLG Frankfurt, NJW-RR 1986, 107; Palandt/Sprau, BGB, 75. Aufl., § 631 Rn. 15; Staudinger/Peters/Jakoby, 2014, BGB, § 644 Rn. 14; Messerschmidt/Voit/Merkens, Privates Baurecht, 2. Aufl., § 644 Rn. 7; BeckOGK/Merkle, BGB, Stand: 1. Februar 2016, § 631 Rn. 469, 469.1; vgl. auch RG, HRR 1928, Nr. 413 zur Versicherungspflicht des Betreibers einer KfZ-Werkstatt gegen Feuergefahr; eine Versicherungspflicht bei Entgegennahme besonders wertvoller Gegenstände bejahend: Schwenker in Erman, BGB, 14. Aufl., § 644 Rn. 5; MünchKommBGB/Busche, 6. Aufl., § 644 Rn. 13; ähnlich auch: BeckOK BGB/Voit, Stand: 1. Februar 2015, § 631 Rn. 62, § 644 Rn. 8).
  • BGH, 14.09.2017 - VII ZR 307/16

    Kfz-Reparaturauftrag: Mitteilungspflicht des Unternehmers hinsichtlich der zur

    Eine Rechtspflicht zur Aufklärung bei Vertragsverhandlungen auch ohne Nachfrage besteht allerdings bereits dann, wenn der andere Teil nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Verkehrsanschauung redlicherweise die Mitteilung von Tatsachen erwarten durfte, die für seine Willensbildung offensichtlich von ausschlaggebender Bedeutung sind (BGH, Urteil vom 2. Juni 2016 - VII ZR 107/15, NJW-RR 2016, 859 Rn. 12 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 03.12.2018 - 22 U 104/18

    Pflicht des Verkäufers eines Grundstücks zur Aufklärung des Käufers über die

    Die Klägerin moniert zudem, dass sich das Landgericht nicht mit ihrem Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in seinem Urteil vom 02.06.2016 (VII ZR 107/15) auseinandergesetzt habe.

    Ebenso wenig kommt es darauf an, ob die von der Klägerin zitierte Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 02.06.2016 (VII ZR 107/15) über den fehlenden Versicherungsschutz eines Juweliers für Kundenschmuck auf den vorliegenden Fall übertragbar ist.

  • OLG Hamm, 21.01.2019 - 22 U 104/18

    Haftung des Verkäufers eines Grundstücks wegen Kündigung der Gebäudeversicherung

    Hiervon unterscheidet sich die Fallgestaltung, die der Entscheidung des VII. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 2. Juni 2016 (VII ZR 107/15, r+s 2016, 347) zugrunde lag.
  • OLG Koblenz, 26.08.2020 - Verg 5/20

    Kostenentscheidung nach Antragsrücknahme im Vergabenachprüfungsverfahren:

    Zwar besteht bei Vertragsverhandlungen keine allgemeine Rechtspflicht, den anderen Teil über alle Einzelheiten und Umstände aufzuklären, die dessen Willensentschließung beeinflussen könnten (vgl. BGH, NJW 2017, 3586, 3587, Rdnr. 15; NJW-RR 2016, 859, 860, Rdnr. 12, m.w.N.).

    Eine Tatsache von ausschlaggebender Bedeutung kann auch dann vorliegen, wenn sie geeignet ist, dem Vertragspartner erheblichen wirtschaftlichen Schaden zuzufügen (vgl. BGH, NJW-RR 2016, 859, 860, Rdnr. 12; NJW 2010, 3362, 3362, Rdnr. 22).

  • OLG Celle, 20.10.2022 - 11 U 9/22

    Vorvertraglich Aufklärungspflicht eines Luftverkehrsunternehmens gegenüber seinen

    Im Ergebnis kommen somit Aufklärungspflichten einer Partei gegenüber der anderen während der Vertragsverhandlungen nur in Betracht, wenn es sich um besondere und zusätzliche Umstände handelt, die allein der einen Partei bekannt sind und von denen sie zudem weiß oder doch wissen muss, dass die Entscheidung der anderen von deren Kenntnis beeinflusst werden kann, vor allem, weil durch die fraglichen Umstände der Vertragszweck der anderen Partei vereitelt werden kann, sofern diese außerdem nach der Verkehrsauffassung tatsächlich eine Information hierüber erwarten kann (vgl. BGH, Urteil vom 2. Juni 2016 - VII ZR 107/15, juris Rn. 12; vom 8. November 2007 - IX ZR 5/06, juris Rn. 13; vom 4. März 1998 - VIII ZR 378/96, juris Rn. 15; vom 2. März 1979 - V ZR 157/77, juris Rn. 8).
  • LG Köln, 22.12.2021 - 4 O 94/19

    Tätowierung bei Freestyle mangelhaft - Anspruch auf Schadensersatz?

    Maßstab dieser vorgenannten Pflicht ist Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Verkehrsanschauung, wenn redlicherweise die Mitteilung von Tatsachen erwarten werden darf, die für die Willensbildung offensichtlich von ausschlaggebender Bedeutung sind (BGH NJW-RR 2016, 859, 860).
  • OLG Düsseldorf, 05.07.2022 - 24 U 5/21

    Ansprüche nach Verschwinden eines vermieteten Teleskopradladers; Unterschlagung

    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. Urteile vom 14. September 2017 - VII ZR 307/16, Rn. 14; vom 2. Juni 2016 - VII ZR 107/15, Rn. 12).
  • LG Lüneburg, 04.04.2017 - 5 S 71/14

    Schadensersatz wegen vorvertraglicher Aufklärungspflichtverletzung

    Auf die Revision des Klägers hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 02.06.2016, Aktenzeichen VII ZR 107/15, das Urteil der Kammer vom 07.04.2015 aufgehoben und die Sache zurückverwiesen mit der Begründung, der Kunde könne gegebenenfalls nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Verkehrsanschauung dann eine Aufklärung über das Fehlen einer Versicherung gegen das Risiko des Verlustes durch Diebstahl oder Raub erwarten, wenn diese Versicherung branchenüblich sei.
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