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   BGH, 31.07.2013 - VII ZR 11/12   

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https://dejure.org/2013,20209
BGH, 31.07.2013 - VII ZR 11/12 (https://dejure.org/2013,20209)
BGH, Entscheidung vom 31.07.2013 - VII ZR 11/12 (https://dejure.org/2013,20209)
BGH, Entscheidung vom 31. Juli 2013 - VII ZR 11/12 (https://dejure.org/2013,20209)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 286 Abs 1 ZPO, Art 103 Abs 1 GG
    Gehörsverletzung: Nichtberücksichtigung von Parteivortrag zur Beweiswürdigung

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erfolgsaussichten einer Nichtzulassungsbeschwerde bei Verletzung rechtlichen Gehörs durch das Berufungsgericht

  • rewis.io

    Gehörsverletzung: Nichtberücksichtigung von Parteivortrag zur Beweiswürdigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 286 Abs. 1 S. 2; GG Art. 103 Abs. 1
    Erfolgsaussichten einer Nichtzulassungsbeschwerde bei Verletzung rechtlichen Gehörs durch das Berufungsgericht

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gehörsverstoß wegen Nichtverarbeitung zur Beweiswürdigung gehaltenen Vortrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • erbrecht-papenmeier.de (Kurzinformation)

    Beweiswürdigung zu kurz = Gehörsverstoß

  • tacke-krafft.de (Kurzinformation)

    Höchstrichterliche Rechtsprechung zur Verletzung des rechtlichen Gehörs

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2013, 3454
  • NJW-RR 2013, 1240
  • NZBau 2013, 633
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 07.03.2013 - VII ZR 134/12

    Werkmangel: Standsicherheitsnachweis für eine Treppe als geschuldete

    Auszug aus BGH, 31.07.2013 - VII ZR 11/12
    a) Die Nachprüfung der Beweiswürdigung in der Revisionsinstanz beschränkt sich darauf, ob der Tatrichter in verfahrensrechtlich nicht zu beanstandender Weise den Streitstoff umfassend, rechtlich möglich, widerspruchsfrei und ohne Verstoß gegen Denk- oder Erfahrungssätze gewürdigt hat (BGH, Urteil vom 7. März 2013 - VII ZR 134/12, BauR 2013, 952 Rn. 14 = NZBau 2013, 295 Rn. 14  = ZfBR 2013, 355).
  • BVerfG, 15.05.2012 - 1 BvR 1999/09

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) durch Übergehen

    Auszug aus BGH, 31.07.2013 - VII ZR 11/12
    b) Da das Berufungsgericht den zur Beweiswürdigung gehaltenen Vortrag der Kläger in der Berufungsbegründung in keiner Weise verarbeitet hat, ist anzunehmen, dass das Berufungsgericht die Ausführungen der Kläger nicht zur Kenntnis genommen, jedenfalls nicht in Erwägung gezogen hat, was einen Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG begründet (vgl. BVerfG, Beschluss vom 15. Mai 2012 - 1 BvR 1999/09, juris Rn. 14).
  • BAG, 16.07.2015 - 2 AZR 85/15

    Außerordentliche Kündigung - unerlaubte Herstellung digitaler Kopien am

    Um diese Überprüfung zu ermöglichen, haben die Tatsachengerichte nach § 286 Abs. 1 Satz 2 ZPO die wesentlichen Grundlagen ihrer Überzeugungsbildung nachvollziehbar darzulegen (BAG 19. April 2005 - 9 AZR 184/04 - zu II 3 der Gründe; BGH 31. Juli 2013 - VII ZR 11/12 - Rn. 10; 22. November 2006 - IV ZR 21/05 - Rn. 11; 22. Januar 1991 - VI ZR 97/90 - zu II 1 der Gründe) .
  • BAG, 21.09.2017 - 2 AZR 57/17

    Eigenkündigung des Arbeitnehmers - Klagefrist

    Um diese Überprüfung zu ermöglichen, haben die Tatsachengerichte nach § 286 Abs. 1 Satz 2 ZPO die wesentlichen Grundlagen ihrer Überzeugungsbildung nachvollziehbar darzulegen (BAG 16. Juli 2015 - 2 AZR 85/15 - aaO; 19. April 2005 - 9 AZR 184/04 - zu II 3 der Gründe; BGH 31. Juli 2013 - VII ZR 11/12 - Rn. 10) .
  • BGH, 22.10.2014 - XII ZB 257/14

    Wiedereinsetzung in die versäumte Beschwerdebegründungsfrist in einer

    Dass diesem Erfordernis genügt wurde, müssen auch die Entscheidungsgründe erkennen lassen (st. Rspr., vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 26. Oktober 2011 - XII ZR 9/10 - GuT 2011, 309 Rn. 3 und BGH Beschluss vom 31. Juli 2013 - VII ZR 11/12 - NJW-RR 2013, 1240 Rn. 11 f.).
  • LAG Niedersachsen, 26.05.2020 - 9 Sa 358/19

    Wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung; Verletzung arbeitsvertraglicher

    Hierzu sind die wesentlichen Grundlagen ihrer Überzeugungsbildung nachvollziehbar darzulegen ( BAG 25.04.2018 - 2 AZR 611/17 Rn. 24; BAG 16.7.2015 2 AZR 85/15 Rn. 35; BAG 19. April 2005 - 9 AZR 184/04 - zu II 3 der Gründe; BGH 31. Juli 2013 - VII ZR 11/12 - Rn. 10; 22. November 2006 - IV ZR 21/05 - Rn. 11; 22. Januar 1991 - VI ZR 97/90 - zu II 1 der Gründe).
  • OLG Stuttgart, 29.12.2014 - 19 U 42/14

    Schadenersatzanspruch: Abgrenzung zwischen Kaufvertrag mit Montageverpflichtung

    Zwar hat es das Landgericht- wie die Berufung (GA IX 1729, 1739) zu Recht rügt - versäumt, sich in den Entscheidungsgründen seines Urteils explizit mit den seitens der Beklagten vorgelegten Parteigutachten und den darin enthaltenen Kernaussagen auseinanderzusetzen (vgl. insoweit BVerfG, Beschl. v. 15. Mai 2012 - 1 BvR 1999/09, Rz. 12 ff. bei juris; vgl. auch BGH, Beschl. v. 31. Juli 2013 - VII ZR 11/12, NJW-RR 2013, 1240 Tz. 10 ff.), wobei es sich - nach zutreffender Zusammenfassung der Berufung - im Wesentlichen um folgende Kernaussagen handelt:.
  • OLG Köln, 08.05.2023 - 19 Sch 34/22
    Hat das Gericht den zur Beweiswürdigung gehaltenen Vortrag einer Partei in keiner Weise verarbeitet, ist gleichfalls anzunehmen, dass das Gericht die Ausführungen der Partei nicht zur Kenntnis genommen, jedenfalls nicht in Erwägung gezogen hat ( BGH, Beschluss vom 31.07.2013, VII ZR 11/12 , juris Rn. 10 f.).
  • BayObLG, 16.02.2022 - 101 Sch 60/21

    Aufhebungsklage gegen einen Schiedsspruch im Herkunftsstaat und

    Hat das Gericht den zur Beweiswürdigung gehaltenen Vortrag einer Partei in keiner Weise verarbeitet, ist gleichfalls anzunehmen, dass das Gericht die Ausführungen der Partei nicht zur Kenntnis genommen, jedenfalls nicht in Erwägung gezogen hat (BGH, Beschluss vom 31. Juli 2013, VII ZR 11/12, juris Rn. 10 f.).
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