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   BGH, 20.10.1988 - VII ZR 11/88   

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https://dejure.org/1988,9643
BGH, 20.10.1988 - VII ZR 11/88 (https://dejure.org/1988,9643)
BGH, Entscheidung vom 20.10.1988 - VII ZR 11/88 (https://dejure.org/1988,9643)
BGH, Entscheidung vom 20. Oktober 1988 - VII ZR 11/88 (https://dejure.org/1988,9643)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erfüllungswirkung der Zahlungen des Gesamtaufwandes an die Treuhänderin gegenüber der Gemeinschuldnerin - Voraussetzungen des § 16 Nr. 3 Abs. 1 VOB/B - Fälligkeit der Restwerklohnforderung aus einem Pauschalvertrag - Schlussrechnung als Grundlage für die endgültige ...

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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • WM 1988, 1891
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 22.12.1983 - VII ZR 213/82

    Beginn der Verjährung des Anspruchs auf die Schlußzahlung

    Auszug aus BGH, 20.10.1988 - VII ZR 11/88
    Eine Schlußzahlung oder die ihr gleichstehende Erklärung, nichts mehr zahlen zu wollen, mit der sich aus § 16 Nr. 3 Abs. 2 VOB/B ergebenden Wirkung ist aber nur möglich, wenn eine Schlußrechnung vorausgegangen ist, die allerdings nicht prüfbar zu sein braucht, in der jedoch die geschuldete Werkleistung abschließend und umfassend abgerechnet sein muß (Senatsurteil NJW 1987, 2582, 2583 m.w.N.; vgl. a. Senatsurteile NJW 1984, 1757 u. BGHZ 102, 392 [BGH 17.12.1987 - VII ZR 16/87]).

    Dieser Tatbestand des Verstoßes gegen Treu und Glauben liegt dann vor, wenn zu dem Zeitablauf besondere auf dem Verhalten des Berechtigten beruhende Umstände hinzutreten, die das Vertrauen des Verpflichteten rechtfertigen, der Berechtigte werde seinen Anspruch nicht mehr geltend machen (Senatsurteil vom 20. Januar 1977 - VII ZR 293/75 = Schäfer/Finnern, Z 2.411 Bl. 76; vgl. a. BGHZ 43, 289, 292 [BGH 25.03.1965 - V BLw 25/64] und Senatsurteil vom 22. Dezember 1983 - VII ZR 213/82 = BauR 1984, 182, 185 insoweit nicht abgedruckt in NJW 1984, 1757).

    Für einen Schlußzahlungsersatz ist es nach der Rechtsprechung des Senats erforderlich, daß der Auftraggeber weitere Zahlungen unter Hinweis auf bereits geleistete Zahlungen oder auf Erfüllungssurrogate - wie z.B. Aufrechnung, Verrechnung oder Hinterlegung - verweigert, die geeignet sind, die Erfüllung der Werklohnforderung dem Auftragnehmer gegenüber zu bewirken (Senatsurteil NJW 1984, 1757, 1758).

  • BGH, 22.04.1982 - VII ZR 191/81

    Zulässigkeit des Verzichts auf die Erhebung der Verjährungseinrede nach

    Auszug aus BGH, 20.10.1988 - VII ZR 11/88
    Nach § 16 Nr. 3 Abs. 1 VOB/B hängt bei einem Werkvertrag, dem die VOB/B zugrundeliegt, die Fälligkeit des Anspruchs auf die Schlußzahlung - außer von der Abnahme (BGHZ 79, 180) - von der Erteilung einer prüfbaren Schlußrechnung und einer nachfolgenden Rechnungsprüfung bzw. dem Ablauf der Prüfungsfrist ab (Senatsurteil BGHZ 83, 382, 384) [BGH 22.04.1982 - VII ZR 191/81].

    Er läuft keine Gefahr, mit seiner Zahlungspflicht in Verzug zu geraten, wenn er die Schlußrechnung erst nach einer nicht verzögerten Prüfung begleicht (Senatsurteil BGHZ 83, 382, 384 f) [BGH 22.04.1982 - VII ZR 191/81].

    Die Fälligkeit der Restwerklohnforderung kann deshalb vor Ablauf der Höchstfrist von zwei Monaten nur dann eintreten, wenn die Prüfung und Feststellung der Schlußrechnung bereits vor Ablauf der zwei Monate seit Zugang der Schlußrechnung beim Auftraggeber vorgenommen ist (Senatsurteil BGHZ 83, 382 385) [BGH 22.04.1982 - VII ZR 191/81].

  • BGH, 17.01.1980 - VII ZR 42/78

    Vergabe durch Baubetreuer namens der Erwerber bei umfangreichem Vorhaben

    Auszug aus BGH, 20.10.1988 - VII ZR 11/88
    Die von den Bauherren mit dem Bauherrenmodell erstrebten steuerlichen Vorteile setzen vielmehr voraus, daß die Eigenständigkeit der einzelnen Vertragsverhältnisse der Bauherren mit der Treuhänderin, dem Baubetreuer und den Bauhandwerkern ernsthaft gewollt war (Senatsurteil BGHZ 76, 86, 93 ff m.w.N.).

    Damit hat er die mit der Aufspaltung verbundenen Risiken bewußt in Kauf genommen (vgl. a. Senatsurteil BGHZ 76, 86, 89, 95 m.w.N.).

  • BGH, 09.10.1986 - VII ZR 249/85

    Fälligkeit der Vergütung nach vorzeitiger Beendigung eines VOB -Bauvertrags

    Auszug aus BGH, 20.10.1988 - VII ZR 11/88
    Die Verpflichtung des Auftragnehmers, eine prüfbare Rechnung zu erstellen, trägt auch und gerade den Interessen des Auftrag gebers Rechnung (Senatsurteil NJW 1987, 382, 383).

    Dem Urteil NJW 1987, 382, mit dem der Senat entschieden hat, daß auch bei vorzeitiger Beendigung eines Bauvertrages, für den die VOB/B gilt, die Vergütung erst fällig wird, wenn eine Schlußrechnung erteilt ist, lag ebenfalls ein Pauschalvertrag zugrunde (vgl. dasselbe Urteil ZfBR 1987, 38; ebenso Senatsurteil vom 8. Oktober 1987 - VII ZR 45/87 = BauR 1988, 82, 85/86 = ZfBR 1988, 38, 39/40).

  • BGH, 13.11.1980 - III ZR 96/79

    Anspruch auf Rückzahlung eines gewährten Darlehens - Anwendbarkeit der

    Auszug aus BGH, 20.10.1988 - VII ZR 11/88
    Schließt eine Partei im eigenen Interesse derartige Verträge ab, dann ist es sach- und interessengerecht, sie auch die Risiken tragen zu lassen, die aus der von ihr gewählten bürgerlich-rechtlichen Gestaltung des Geschäfts erwachsen (BGHZ 93, 264, 268; BGH NJW 1981, 389, 391 jeweils m.w.N.; zustimmend Locher/König, Bauherrenmodelle in zivil- und steuerrechtlicher Sicht (1982), Rdn. 65).
  • BGH, 17.01.1985 - III ZR 135/83

    Im Reisegewerbe vermitteltes Darlehen

    Auszug aus BGH, 20.10.1988 - VII ZR 11/88
    Schließt eine Partei im eigenen Interesse derartige Verträge ab, dann ist es sach- und interessengerecht, sie auch die Risiken tragen zu lassen, die aus der von ihr gewählten bürgerlich-rechtlichen Gestaltung des Geschäfts erwachsen (BGHZ 93, 264, 268; BGH NJW 1981, 389, 391 jeweils m.w.N.; zustimmend Locher/König, Bauherrenmodelle in zivil- und steuerrechtlicher Sicht (1982), Rdn. 65).
  • BGH, 18.12.1980 - VII ZR 43/80

    Beginn der Gewährleistungsfrist bei Verweigerung der Abnahme

    Auszug aus BGH, 20.10.1988 - VII ZR 11/88
    Nach § 16 Nr. 3 Abs. 1 VOB/B hängt bei einem Werkvertrag, dem die VOB/B zugrundeliegt, die Fälligkeit des Anspruchs auf die Schlußzahlung - außer von der Abnahme (BGHZ 79, 180) - von der Erteilung einer prüfbaren Schlußrechnung und einer nachfolgenden Rechnungsprüfung bzw. dem Ablauf der Prüfungsfrist ab (Senatsurteil BGHZ 83, 382, 384) [BGH 22.04.1982 - VII ZR 191/81].
  • BGH, 08.10.1987 - VII ZR 45/87

    Anspruch auf Erstattung von Mängelbeseitigungsfolgen; Vorlage einer

    Auszug aus BGH, 20.10.1988 - VII ZR 11/88
    Dem Urteil NJW 1987, 382, mit dem der Senat entschieden hat, daß auch bei vorzeitiger Beendigung eines Bauvertrages, für den die VOB/B gilt, die Vergütung erst fällig wird, wenn eine Schlußrechnung erteilt ist, lag ebenfalls ein Pauschalvertrag zugrunde (vgl. dasselbe Urteil ZfBR 1987, 38; ebenso Senatsurteil vom 8. Oktober 1987 - VII ZR 45/87 = BauR 1988, 82, 85/86 = ZfBR 1988, 38, 39/40).
  • BGH, 22.03.1984 - VII ZR 50/82

    Rechte des Unternehmers bei einem Mängelbeseitigungsverlangen mit

    Auszug aus BGH, 20.10.1988 - VII ZR 11/88
    Darüberhinaus hat der Auftragnehmer wie beim Einheitspreisvertrag zu überprüfen, ob er nicht besondere Leistungen, die auf Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages (§ 14 Nr. 1 Satz 4 VOB/B) beruhen, oder geänderte Leistungen i.S.d. § 2 Nr. 5 VOB/B oder zusätzliche Leistungen i.S.d. § 2 Nr. 6 VOB/B (vgl. dazu z.B. Senatsurteil BGHZ 90, 344, 346) oder erhebliche Abweichungen von der vertraglich vereinbarten Leistung gemäß § 2 Nr. 7 Abs. 1 Satz 2 VOB/B für den Auftraggeber prüfbar darstellen muß (Ingenstau/Korbion a.a.O. B § 14 Rdn. 1, 10; Heiermann/Riedl/Rusam/Schwaab a.a.O. B § 14 Rdn. 3).
  • BGH, 12.07.1979 - VII ZR 174/78

    Anforderungen an Schlusszahlung

    Auszug aus BGH, 20.10.1988 - VII ZR 11/88
    So ist denn der Senat bereits in seinem Urteil vom 12. Juli 1979 (- VII ZR 174/78 = BauR 1979, 525) ohne weiteres davon ausgegangen, daß auch bei einem Pauschalvertrag eine Schlußrechnung erstellt werden muß, damit die Wirkung einer vorbehaltlos angenommenen Schlußzahlung ausgelöst werden kann.
  • BGH, 17.12.1987 - VII ZR 16/87

    Bindung an die Schlußrechnung bei Nachforderungen

  • OLG Celle, 07.02.1979 - 15 U 79/78

    VOB-Vertrag: Schlußrechnung als Fälligkeitsvoraussetzung

  • BGH, 22.01.1987 - VII ZR 96/85

    Rechte des Auftraggebers bei nicht prüfbarer Schlußrechnung des Auftragnehmers;

  • BGH, 25.03.1965 - V BLw 25/64

    Verwirkung des Beschwerderechts

  • BGH, 20.01.1977 - VII ZR 293/75
  • BGH, 20.12.1968 - V ZR 97/65

    Verwirkung

  • BGH, 18.01.2001 - VII ZR 416/99

    Rechte des Auftragnehmers bei Prüfung der Schlußrechnung nach Ablauf der

    b) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs setzt die Verwirkung als Unterfall der wegen Verstoßes gegen Treu und Glauben unzulässigen Rechtsausübung voraus, daß zu dem Zeitablauf besondere, auf dem Verhalten des Berechtigten beruhende Umstände hinzutreten, die das Vertrauen des Verpflichteten rechtfertigen, der Berechtigte werde seinen Anspruch nicht mehr geltend machen (st. Rspr. vgl. BGH, Urteil vom 20. Oktober 1988 - VII ZR 11/88, WM 1988, 1891; Urteil vom 26. Mai 1992 - VI ZR 230/91, NJW-RR 1992, 1240).
  • BGH, 19.01.2006 - IX ZR 104/03

    Fälligkeit der Schlussrechnungsforderung beim VOB -Vertrag

    In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist das Berufungsgericht zutreffend davon ausgegangen, dass die Fälligkeit der Werklohnforderung bereits mit der Prüfung und der Feststellung der Schlussrechnung eintritt, wenn beides schon vor Ablauf der nach § 16 Nr. 3 Abs. 2 VOB/B maßgeblichen Höchstfrist von zwei Monaten erfolgt (BGHZ 83, 382, 385; BGH, Urt. v. 20. Oktober 1988 - VII ZR 11/88, WM 1988, 1891, 1893).
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