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   BGH, 02.09.2010 - VII ZR 110/09   

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https://dejure.org/2010,1248
BGH, 02.09.2010 - VII ZR 110/09 (https://dejure.org/2010,1248)
BGH, Entscheidung vom 02.09.2010 - VII ZR 110/09 (https://dejure.org/2010,1248)
BGH, Entscheidung vom 02. September 2010 - VII ZR 110/09 (https://dejure.org/2010,1248)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 13 Nr 7 Abs 1 VOB/B 2000, § 13 Nr 7 Abs 2 VOB/B 2000, § 254 Abs 1 BGB, § 633 Abs 2 S 1 BGB, § 635aF BGB
    VOB-Vertrag: Mängelbeseitigungsanspruch des Auftraggebers bei Unklarheit der Verantwortlichkeit des Auftragnehmers

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    VOB/B (2000) § 13 Nr. 7 Abs. 1, 2; BGB a.F. §§ 633 Abs. 2 S. 1, 635
    Unklare Verantwortlichkeit des Auftragnehmers bei Inanspruchnahme und Mängelbeseitigungsanspruch

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Abhängigkeit einer Mängelbeseitigung durch einen Auftragnehmer von einer Erklärung des Auftraggebers über die Übernahme der Kosten der Mängelbeseitigung im Falle der Nichtverantwortlichkeit des Auftragnehmers hinsichtlich des Mangels; Auswirkung einer unklaren ...

  • czarnetzki.eu PDF

    Mangelbeseitigung und Kosten bei unklarer Verantwortung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Unwirksame Aufforderung zur Übernahme der Kosten für möglicherweise unbegründete Mängelrüge des Bestellers; mangelhafte Werkleistung; Mangelbeseitigung; Nachbesserung; Kostenerstattung für Überprüfung gerügter Mängel; Bedingung für Mängelprüfung; Mitverschulden an Folgen ...

  • rewis.io

    VOB-Vertrag: Mängelbeseitigungsanspruch des Auftraggebers bei Unklarheit der Verantwortlichkeit des Auftragnehmers

  • ra.de
  • rewis.io

    VOB-Vertrag: Mängelbeseitigungsanspruch des Auftraggebers bei Unklarheit der Verantwortlichkeit des Auftragnehmers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abhängigkeit einer Mängelbeseitigung durch einen Auftragnehmer von einer Erklärung des Auftraggebers über die Übernahme der Kosten der Mängelbeseitigung im Falle der Nichtverantwortlichkeit des Auftragnehmers hinsichtlich des Mangels; Auswirkung einer unklaren ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mängelbeseitigung und Kostenübernahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kosten für die Untersuchung der mangelhaften Sache

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Wer trägt Kosten für Mangelprüfung?

  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)

    Mängelrügen gegenüber Bauunternehmen

  • schluender.info (Kurzinformation)

    Unberechtigte Mängelrüge-Bekommt der Werkunternehmer seine Untersuchungskosten?

  • kanzlei-nickert.de (Kurzinformation)

    Baurecht: Aufklärungspflicht nach Mängelrüge

  • kanzlei-nickert.de (Kurzinformation)

    Magazin: Baurecht aktuell

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Mängelbeseitigung darf nicht von der Zusage einer Kostenerstattung abhängig gemacht werden

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Verantwortlichkeit von Auftragnehmern bei Mängeln

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Verantwortlichkeit von Auftragnehmern bei Mängeln

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Mängelbeseitigung und Kosten für die Ermittlung der Mangelursachen

Besprechungen u.ä. (3)

  • wps-de.com (Entscheidungsbesprechung)

    Bauvertrag - Mängelbeseitigung und Kostenübernahme

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Mängelbeseitigung kann nicht von Kostenübernahme für den Fall unberechtigter Mängelrüge abhängig gemacht werden! (IBR 2010, 612)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Auftraggeber muss vor Mängelrüge nicht Verantwortlichkeit klären! (IBR 2010, 611)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 3649
  • MDR 2010, 1311
  • NZBau 2011, 27
  • ZfBR 2011, 33
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Düsseldorf, 18.12.1998 - 22 U 148/98

    Aufwendungsersatz für die Mängelprüfung durch den Bauunternehmer bei fälschlicher

    Auszug aus BGH, 02.09.2010 - VII ZR 110/09
    Eine solche Inanspruchnahme mag zu einer Schadensersatzverpflichtung führen, wenn der Auftragnehmer für den Mangel nicht verantwortlich ist und der Auftraggeber bei der im Rahmen seiner Möglichkeiten gebotenen Überprüfung hätte feststellen können, dass er selbst für die Ursachen des Mangels verantwortlich ist (vgl. BGH, Urteil vom 23. Januar 2008 - VIII ZR 246/06, BauR 2008, 671; vgl. auch OLG Düsseldorf BauR 1999, 919; Messerschmidt/Voit - Moufang, § 635 Rn. 6).
  • BGH, 26.02.1987 - VII ZR 64/86

    Umfang des Mängelbeseitigungsverlangens

    Auszug aus BGH, 02.09.2010 - VII ZR 110/09
    Es ist vielmehr Aufgabe des Auftragnehmers, Mängelbehauptungen zu prüfen und Grund und Umfang seiner Leistungspflicht selbst zu beurteilen (BGH, Urteil vom 26. Februar 1987 - VII ZR 64/86, BauR 1987, 443, 444 = ZfBR 1987, 188).
  • OLG Karlsruhe, 13.05.2003 - 17 U 193/02

    Bauvertrag: Zahlung vergeblicher Untersuchungskosten bei unberechtigter

    Auszug aus BGH, 02.09.2010 - VII ZR 110/09
    a) Es kann dahinstehen, welche Ansprüche einem Auftragnehmer gegen den Auftraggeber zustehen, wenn er zu Unrecht auf Mängelbeseitigung in Anspruch genommen wird und ihm durch die unberechtigte Aufforderung zur Mängelbeseitigung Kosten entstanden sind (vgl. dazu OLG Karlsruhe, BauR 2003, 1241, 1242; Kniffka in Festschrift Heiermann, 1995, S. 201, 205; Staudinger/Peters/Jacoby, BGB, 2008, § 635 Rn. 5; Voit in Bamberger/Roth, BGB, 2. Aufl., § 635 Rn. 6; Moufang/Koos, BauR 2007, 300, 302; Hdb. Priv. BauR [Merl], 4. Aufl., § 15 Rn. 1023 ff.).
  • BGH, 23.01.2008 - VIII ZR 246/06

    Zum Anspruch des Verkäufers auf Schadensersatz nach einem unberechtigten

    Auszug aus BGH, 02.09.2010 - VII ZR 110/09
    Eine solche Inanspruchnahme mag zu einer Schadensersatzverpflichtung führen, wenn der Auftragnehmer für den Mangel nicht verantwortlich ist und der Auftraggeber bei der im Rahmen seiner Möglichkeiten gebotenen Überprüfung hätte feststellen können, dass er selbst für die Ursachen des Mangels verantwortlich ist (vgl. BGH, Urteil vom 23. Januar 2008 - VIII ZR 246/06, BauR 2008, 671; vgl. auch OLG Düsseldorf BauR 1999, 919; Messerschmidt/Voit - Moufang, § 635 Rn. 6).
  • OLG Koblenz, 04.03.2015 - 3 U 1042/14

    Anspruch des Auftragnehmers auf Ersatz der Kosten für Mängelüberprüfungsmaßnahmen

    Denn der Auftraggeber kann die Beseitigung des Mangels gemäß § 633 Abs. 2 Satz 1 BGB , § 634 Nr. 1 BGB verlangen, wenn der Auftragnehmer eine Werkleistung mangelhaft erbracht hat (BGH, Urteil vom 02. September 2010 - VII ZR 110/09 -, Rn. 23, [...]).
  • OLG Oldenburg, 21.08.2018 - 2 U 62/18

    Begriff der Mangelhaftigkeit eines Werks

    Dagegen könnte zwar sprechen, dass die Mängelbeseitigungsrechte des Bestellers nicht eingeschränkt sind, wenn im Zeitpunkt der Inanspruchnahme des Unternehmers dessen sich im Nachhinein klärende Mangelverantwortlichkeit noch unklar ist (vgl. BGH, NJW 2010, 3649 Rn.23).

    Das wird allerdings damit begründet, dass der letztlich für den Mangel verantwortliche Auftragnehmer das Risiko einer verweigerten Mängelbeseitigung trägt (vgl. BGH NJW 2010, 3649 Rn.23).

    Es ist anerkannt, dass nicht der Auftraggeber dem für den Mangel verantwortlichen Auftragnehmer vor dessen Inanspruchnahme die objektive Klärung der Mangelursache schuldet, deren Kenntnis erst geeignete Mängelbeseitigungs- und Schadensabwendungsmaßnahmen sicher ermöglicht, sondern es vielmehr Aufgabe des Auftragnehmers ist, die Mängelbehauptungen des Auftraggebers zu prüfen und Grund und Umfang seiner Leistungspflicht selbst zu beurteilen (vgl. BGH, NJW 2010, 3649 Rn.19f m.w.N.; Kaiser, BauR 2013, 139, 145).

  • OLG Frankfurt, 01.03.2012 - 26 U 11/11

    Bauvertrag: Voraussetzungen einer berechtigten Ersatzvornahme nach § 13 Abs. 5

    Denn auch wenn der Auftragnehmer - etwa bei noch ungeklärter Schadensursache - seine Verantwortlichkeit bestreitet, so beinhaltet dies nicht zwangsläufig auch dessen Weigerung, die Mängel zu beseitigen; ggf. mögen dem Auftragnehmer, wenn er zu Unrecht auf Mängelbeseitigung in Anspruch genommen wurde, seinerseits Ersatzansprüche gegen den Auftraggeber zustehen (vgl. BGH NJW 2010, 3649 ff.).
  • LG Frankfurt/Main, 30.01.2019 - 16 S 121/18

    Kostentragungspflicht des Bestellers bei unbegründetem Mängelverdacht

    Letzteres ist nach höchstrichterlicher Rechtsprechung, welcher die Kammer folgt, jedoch unzulässig (BGH, Urteil vom 02. September 2010 - VII ZR 110/09 -, Rn. 20, juris).

    In Folge dessen kann die Beklagte einen Gegenanspruch lediglich aus gesetzlichen Ansprüchen (BGH, Urteil vom 02. September 2010 - VII ZR 110/09 -, Rn. 22, juris) herleiten.

    Die einschlägige Rechtsfrage der Kostentragungspflicht eines unbegründeten Mängelverdachts ist durch das Urteil des BGH vom 02.09.2010 - VII ZR 110/09 und dem dort enthaltenen Verweis auf die allgemeine gesetzlichen Regeln ausreichend geklärt.

  • OLG Düsseldorf, 30.11.2018 - 22 U 52/18

    Gebrauchtwagenkauf - Ausschluss der gesetzlichen Vermutung eines anfänglichen

    Gemessen daran hat der Beklagte hier - abgesehen davon, dass er seine Rechtspflicht zur Gewährleistung/Nacherfüllung ausdrücklich geleugnet hat - seine (nur vermeintlichen) Kulanzleistungen auch noch in unberechtigter Weise kategorisch von einem Zuschuss des Klägers als Gewährleistungsgläubigers zu einer Mängelbeseitigung durch Einbau eines Turboladers als Neuteil abhängig gemacht (vgl. BGH, Urteil vom 02.09.2010, VII ZR 110/09; vgl. auch BGH, Urteil vom 25.03.1976, VII ZR 259/75, n.v.; Reinking/Eggert, a.a.O., Rn 773/954 mwN; vgl. zur Möglichkeit eines Zurückbehaltungsrechts im privaten Baurecht analog § 273 BGB, indes nur in Gestalt einer ausreichenden Sicherheitsleistung des Bestellers: BGH, Urteil vom 22.03.1984, VII ZR 50/82, juris; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 15. Auflage 2015, Rn 3210 mwN; Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 4. Auflage 2014, 6.
  • OLG Celle, 04.08.2016 - 13 U 104/12

    Architekt teilt Bedenken nicht: Auftragnehmer muss sich an Auftraggeber wenden!

    Der in Anspruch genommene Auftragnehmer darf Maßnahmen zur Mängelbeseitigung nicht davon abhängig machen, dass der Auftraggeber eine Erklärung abgibt, wonach er die Kosten der Untersuchung und weitere Maßnahmen für den Fall übernimmt, dass der Auftragnehmer nicht für den Mangel verantwortlich ist (BGH, Urteil vom 2. September 2010 - VII ZR 110/09).
  • LG Saarbrücken, 20.09.2013 - 13 S 77/13

    Nacherfüllung bei Werkvertrag: Tragung der Transportkosten bei unberechtigtem

    Dabei kann dahinstehen, ob Kosten aus der Überprüfung einer unberechtigten Mängelrüge des Bestellers allgemein ersatzfähig sind (vgl. bejahend OLG Karlsruhe, BauR 2003, 1241; Messerschmidt/Voit/Moufang/Koos aaO Rn. 76 ff m.w.N.; ablehnend OLG Düsseldorf, NJW-RR 1999, 746; LG Konstanz, NJW-RR 1997, 722; Staudinger/Peters/Jacoby, BGB, Neubearbeitung 2008, § 635 Rn. 5; offengelassen durch BGH, Urteil vom 02.09.2010 - VII ZR 110/09, NJW 2010, 3649).
  • LG Darmstadt, 22.06.2018 - 23 O 330/16

    Der an einer öffentlichen Ausschreibung teilnehmende Bieter handelt arglistig, zu

    [23])BGH Urteil vom 02.09.2010, VII ZR 110/09.
  • OLG Dresden, 09.11.2017 - 8 U 518/17

    Tageslichtsystem dient nicht der Energieeinsparung!

    Die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen eines Mangels trägt nach Abnahme des Werks der Auftraggeber, hier also die Beklagte (vgl. BGH, NJW 2010, 3649; NJW-RR 2014, 1204).
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