Rechtsprechung
BGH, 14.01.1999 - VII ZR 112/97 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Zurückweisung von Beweismitteln wegen Verspätung; Entscheidungsreife eines Rechtsstreits; Prozessförderungspflicht
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 296 Abs. 1
Begriff der Verzögerung des Rechtsstreits - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1999, 787
- BauR 1999, 682
- ZfBR 1999, 115
- ZfBR 1999, 190
Wird zitiert von ... (11) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 26.06.1980 - VII ZR 143/79
Zurückweisung verspäteten Vorbringens durch Teilurteil
Auszug aus BGH, 14.01.1999 - VII ZR 112/97
Eine Verzögerung kommt nur in Betracht, wenn der Rechtsstreit ohne das verspätete Vorbringen im ganzen entscheidungsreif ist (BGH, Urteil vom 26. Juni 1980 - VII ZR 143/79, BGHZ 77, 306, 309). - BGH, 24.11.1988 - VII ZR 313/87
Schriftform einer Honorarvereinbarung; Vereinbarung über die Erstattung der …
Auszug aus BGH, 14.01.1999 - VII ZR 112/97
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs verzögert verspäteter Sachvortrag einer Partei den Rechtsstreit dann nicht, wenn dieser weder bei Zulassung des Vorbringens noch bei dessen Zurückweisung entscheidungsreif wäre (st. Rspr., vgl. schon BGH, Urteil vom 24. November 1988 - VII ZR 313/87, BGHR ZPO § 296 Abs. 1 - Verzögerung 2; Urteil vom 5. Juni 1991 - VIII ZR 129/90, NJW-RR 1991, 1214, 1215, jeweils m.w.N.). - BGH, 05.06.1991 - VIII ZR 129/90
Anspruch auf Kaufpreisrestzahlung aus einem Bohröllieferungsvertrag - Auslegung …
Auszug aus BGH, 14.01.1999 - VII ZR 112/97
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs verzögert verspäteter Sachvortrag einer Partei den Rechtsstreit dann nicht, wenn dieser weder bei Zulassung des Vorbringens noch bei dessen Zurückweisung entscheidungsreif wäre (st. Rspr., vgl. schon BGH…, Urteil vom 24. November 1988 - VII ZR 313/87, BGHR ZPO § 296 Abs. 1 - Verzögerung 2; Urteil vom 5. Juni 1991 - VIII ZR 129/90, NJW-RR 1991, 1214, 1215, jeweils m.w.N.).
- AG Düsseldorf, 23.05.2019 - 27 C 257/18
Ausgleichsleistung, Fluggastrechteverordnung, Betreuungsleistungen, …
Nach dem herrschenden sog. absoluten bzw. tatsächlichen Verzögerungsbegriff, dem sich das erkennende Gericht anschließt, ist eine Verzögerung zu bejahen, wenn der Rechtsstreit ohne Zulassung des neuen Vorbringens entscheidungsreif wäre (vgl. BGH NJW-RR 1999, S. 787). - BGH, 07.11.2006 - X ZR 184/04
Voraussetzungen der Rückforderung einer Schenkung wegen Notbedarfs; Pfändbarkeit …
Die Zurückweisung setzt daher voraus, dass der Rechtsstreit ohne das verspätete Vorbringen insgesamt entscheidungsreif ist (BGHZ 77, 306, 308; BGH, Urt. v. 14.1.1999 - VII ZR 112/97, NJW-RR 1999, 787). - OLG Köln, 14.12.2018 - 19 U 27/18
Baugrunduntersuchungen sind Auftraggebersache!
Ausgehend von dem absoluten (realen) Verzögerungsbegriff kommt es für die Feststellung der Verzögerung allein darauf an, ob der Prozess bei Zulassung des verspäteten Vorbringens länger dauern würde als bei dessen Zurückweisung; anders formuliert: wenn der Rechtsstreit ohne Berücksichtigung des verspäteten Vorbringens im Ganzen entscheidungsreif ist, bei seiner Beachtung aber nicht, ist von der Verzögerung im Sinne von § 296 Abs. 1 ZPO auszugehen (…vgl. BGH, Urt. v. 12.07.1979 - VII ZR 284/78;… BGH, Urt. v. 02.12.1982 - VII ZR 71/82; BGH, Urt. v. 14.01.1999 - VII ZR 112/97).
- OLG Hamm, 18.06.2020 - 24 U 64/19
Steuererstattung vor dem 14.02.2014 verlangt: Auftragnehmer hat Zahlungsanspruch!
Vorliegend war der Rechtsstreit entscheidungsreif; bei Zulassung des verspäteten Vorbringens wäre es daher zu einer Verzögerung gekommen (vgl. BGH, Urteil vom 14. Januar 1999 - VII ZR 112/97 - NJW-RR 1999, 787). - AG Neumarkt/Oberpfalz, 10.11.2022 - 3 C 270/22
Unterlassungsanspruch gegen die Zusendung einer Werbe-E-Mail ohne Einwilligung
Danach ist maßgeblich, ob der Rechtsstreit entscheidungsreif ist, wenn das verspätete Vorbringen unberücksichtigt bleibt (BGH NJW-RR 1999, 787;… BAG NJW 2020, 2912 Rn. 21). - BGH, 13.03.2003 - IX ZR 137/00
Zurückweisung verspäteten Vorbringens
Nach alledem kommt es nicht mehr entscheidend darauf an, ob neben der aus den oben zu 1 genannten Gründen möglicherweise gebotenen Beweisaufnahme das neue Vorbringen in den Schriftsätzen vom 18. und 22. Februar 2000 noch eine weitergehende Verspätung verursacht hätte (vgl. hierzu BGH, Urt. v. 14. Januar 1999 - VII ZR 112/97, NJW-RR 1999, 787 m.w.N.). - OLG Köln, 30.12.2015 - 19 U 19/15
Trotz Schlussrechnungsreife: Anspruch auf Verzugszinsen aus Abschlagsrechnungen …
Ausgehend von dem absoluten (realen) Verzögerungsbegriff kommt es für die Feststellung der Verzögerung allein darauf an, ob der Prozess bei Zulassung des verspäteten Vorbringens länger dauern würde als bei dessen Zurückweisung; anders formuliert: wenn der Rechtsstreit ohne Berücksichtigung des verspäteten Vorbringens im Ganzen entscheidungsreif ist, bei seiner Beachtung aber nicht, ist von der Verzögerung im Sinne von § 296 Abs. 1 ZPO auszugehen (vergleiche BGH, Urteil vom 12.07.1979, VII ZR 284/78; BGH, Urteil vom 02.12.1982, VII ZR 71/82; BGH, Urteil vom 14.01.1999, VII ZR 112/97; jeweils zitiert nach juris). - OLG Rostock, 01.04.2004 - 7 U 219/01
Vom Schuldner zu vertretendes Unmöglichwerden - Vergütungsanspruch bei …
Dies gilt insbesondere bei verspätetem Zeugenangebot, wenn ohnehin noch ein Sachverständigengutachten einzuholen gewesen wäre (BGH NJW-RR 99, 787). - OLG München, 17.07.2000 - 11 W 2003/00
Verzögerungsgebühr wegen nachträglichen Vorbringens
Anders als bei der Zurückweisung verspäteten Vorbringens nach § 296 Abs. 1 ZPO liegt die erforderliche Verzögerung des Rechtsstreits im Sinne des § 34 Abs. 1 S. 1 GKG nicht nur dann vor, wenn der Rechtsstreit ohne den verspäteten Sachvortrag entscheidungsreif gewesen wäre (ständige Rechtsprechung des BGH zu § 296 ZPO : BGHZ 77, 306, 308 f; NJW-RR 1989, 786; NJW-RR 1999, 787 ). - LG Neuruppin, 06.02.2020 - 5 O 225/17
Ermächtigung eines Gläubigers der Einziehung zur Zahlung an sich nach Pfändung …
Danach liegt eine Verzögerung vor, wenn die Berücksichtigung des verspäteten Vorbringens eine Beweisaufnahme erforderlich machen würde, die ohne Zulassung nicht erfolgen müsste (vgl. BGH, Versäumnisurteil vom 14.01.1999 - VII ZR 112/97, juris Rn. 5). - AG Paderborn, 23.02.2022 - 58a C 90/21