Rechtsprechung
BGH, 08.09.2011 - VII ZR 125/10 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 103 Abs 1 GG, § 520 ZPO
Berufungsverfahren: Unterlassene Erhebung der angebotenen Beweise als Gehörsverstoß - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Vereinbarkeit der Gewährung von rechtlichem Gehör mit der fehlenden Erhebung des Beweises durch Vernehmung
- anwalt-recht-und-gesetz.de
- rewis.io
Berufungsverfahren: Unterlassene Erhebung der angebotenen Beweise als Gehörsverstoß
- rewis.io
Berufungsverfahren: Unterlassene Erhebung der angebotenen Beweise als Gehörsverstoß
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 103 Abs. 1; ZPO § 544 Abs. 7
Vereinbarkeit der Gewährung von rechtlichem Gehör mit der fehlenden Erhebung des Beweises durch Vernehmung - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Zivilprozess - Verletzung rechtlichen Gehörs durch übergangenen Beweisantrag
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwalt.de (Kurzinformation)
Pflicht zur Beweisführung auch in der Berufungsinstanz
- 123recht.net (Kurzinformation)
Auch das Berufungsgericht hat die Pflicht zur Beweisführung in der Berufungsinstanz // Auch wenn das Berufungsgericht auf den erstinstanzlichen Vortrag pauschal Bezug nimmt, darf es nicht nur den Sachvortrag verwerten, sondern muss auch die angebotenen Beweise verfolgen.
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Gericht übergeht Beweisantrag: Verletzung rechtlichen Gehörs! (IBR 2011, 677)
Verfahrensgang
- LG Saarbrücken, 18.02.2009 - 16 O 146/05
- OLG Saarbrücken, 06.07.2010 - (Az. unbek.)
- OLG Saarbrücken, 06.07.2010 - 4 U 162/09
- BGH, 08.09.2011 - VII ZR 125/10
Papierfundstellen
- NJW-RR 2011, 1525
- NZBau 2011, 671
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 04.04.1990 - IV ZR 69/89
Zivilprozeßrecht: Verwertung des erstinstanzlichen Vorbringens in der …
Auszug aus BGH, 08.09.2011 - VII ZR 125/10
Es hätte nicht nur den Vortrag der Beklagten dazu würdigen, sondern auch deren darauf bezogenen Beweisangeboten nachgehen müssen (vgl. BGH, Urteil vom 4. April 1990 - IV ZR 69/89, NJW-RR 1990, 831).