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   BGH, 01.02.2017 - VII ZR 125/14   

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https://dejure.org/2017,4532
BGH, 01.02.2017 - VII ZR 125/14 (https://dejure.org/2017,4532)
BGH, Entscheidung vom 01.02.2017 - VII ZR 125/14 (https://dejure.org/2017,4532)
BGH, Entscheidung vom 01. Februar 2017 - VII ZR 125/14 (https://dejure.org/2017,4532)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW

    § 91a ZPO

  • Wolters Kluwer

    Entscheidung über alle Kosten des Verfahrens nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstandes

  • rewis.io

    Kostenentscheidung bei übereinstimmender Erledigung der Hauptsache: Berücksichtigung der Verständigung der Parteien auf eine Kostenaufhebung in einem außergerichtlichen Vergleich

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entscheidung über alle Kosten des Verfahrens nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstandes

  • rechtsportal.de

    ZPO § 91a
    Entscheidung über alle Kosten des Verfahrens nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstandes

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Rechtsstreit übereinstimmend für erledigt erklärt: Wie ist über die Kosten zu entscheiden?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 08.12.2006 - V ZR 249/05

    Käufer darf bei einem arglistig verschwiegenen Mangel den Kaufpreises sofort

    Auszug aus BGH, 01.02.2017 - VII ZR 125/14
    Zwar ist der Senat an eine solche Einigung nicht gebunden; er ist aber nicht daran gehindert, die von den Parteien als angemessen erachtete Kostenregelung bei seiner nach billigem Ermessen zu treffenden Kostenentscheidung zu berücksichtigen (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 6. Juli 2010 - AnwZ (B) 59/09 Rn. 3; Beschluss vom 8. Dezember 2006 - V ZR 249/05, NJW 2007, 835 Rn. 17; Zöller/Herget, ZPO, 31. Aufl., § 91a Rn. 58 "Vergleich").
  • BGH, 13.02.2003 - VII ZR 121/02

    Kostenentscheidung nach Erledigung des Revisionsverfahrens durch

    Auszug aus BGH, 01.02.2017 - VII ZR 125/14
    Nachdem die Parteien den Rechtsstreit in der Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärt haben, ist über alle bisher entstandenen Kosten des Verfahrens, einschließlich derjenigen der Vorinstanzen, gemäß § 91a ZPO nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstandes zu entscheiden (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Februar 2003 - VII ZR 121/02, BauR 2003, 1075).
  • BGH, 06.07.2010 - AnwZ (B) 59/09

    Berücksichtigung einer in einem außergerichtlichen Vergleich getroffenen

    Auszug aus BGH, 01.02.2017 - VII ZR 125/14
    Zwar ist der Senat an eine solche Einigung nicht gebunden; er ist aber nicht daran gehindert, die von den Parteien als angemessen erachtete Kostenregelung bei seiner nach billigem Ermessen zu treffenden Kostenentscheidung zu berücksichtigen (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 6. Juli 2010 - AnwZ (B) 59/09 Rn. 3; Beschluss vom 8. Dezember 2006 - V ZR 249/05, NJW 2007, 835 Rn. 17; Zöller/Herget, ZPO, 31. Aufl., § 91a Rn. 58 "Vergleich").
  • KG, 26.02.2018 - 8 W 2/18

    Wahlfreiheit zwischen Erledigungserklärung und Antrag auf Feststellung der

    Das nach § 91 a ZPO entscheidende Gericht ist zwar daran nicht gebunden, kann jedoch bei seiner nach billigem Ermessen zu treffenden Kostenentscheidung die von den Parteien als angemessen erachtete Kostenregelung berücksichtigen (s. BGH, Beschl. v. 01.02.2017 - VII ZR 125/14; BGH NJW 2007, 835 Tz 17).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.12.2023 - 8 Sa 48/23

    Einzelfallentscheidung zu einer außerordentlichen Kündigung wegen

    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz ist jedoch gerechtfertigt, wenn sich die Parteien - wie hier - auf eine Kostenaufhebung verständigt haben (BGH 01.02.2017 - VII ZR 125/14 - Rn. 2 [BeckRS 2017, 102820] für einen außergerichtlichen Vergleich).
  • BGH, 09.03.2022 - VII ZR 100/21

    Entscheid über alle bisher entstandenen Kosten des Rechtsstreits nach § 91a ZPO

    Hierbei kann zwar eine von den Parteien als angemessen erachtete Kostenregelung berücksichtigt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Februar 2017 - VII ZR 125/14 Rn. 2 m.w.N., juris).
  • BGH, 09.03.2022 - VII ZR 735/21

    Entscheid über alle bisher entstandenen Kosten des Rechtsstreits nach § 91a ZPO

    Hierbei kann zwar eine von den Parteien als angemessen erachtete Kostenregelung berücksichtigt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Februar 2017 - VII ZR 125/14 Rn. 2 m.w.N., juris).
  • BGH, 23.06.2022 - VII ZR 133/21

    Feststellung des mutmaßlichen Ausgangs der Nichtzulassungsbeschwerde- und

    Hierbei kann zwar eine von den Parteien als angemessen erachtete Kostenregelung berücksichtigt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Februar 2017 - VII ZR 125/14 Rn. 2 m.w.N., juris).
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