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   BGH, 08.01.1958 - VII ZR 126/57   

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https://dejure.org/1958,7585
BGH, 08.01.1958 - VII ZR 126/57 (https://dejure.org/1958,7585)
BGH, Entscheidung vom 08.01.1958 - VII ZR 126/57 (https://dejure.org/1958,7585)
BGH, Entscheidung vom 08. Januar 1958 - VII ZR 126/57 (https://dejure.org/1958,7585)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • DB 1958, 279
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • RG, 17.06.1907 - I 495/06

    Verhinderung des Eintritts einer Bedingung.

    Auszug aus BGH, 08.01.1958 - VII ZR 126/57
    Die Verhinderung der Bedingung durch den Verpflichteten kann also, selbst wenn dieser sich treuwidrig verhalten hat, noch nicht ohne weiteres fingiert werden (RGZ 66, 222; RG in JW 1933, 1387; Staudinger BGB 11. Aufl. Anm. 5 zu § 162 BGB).
  • BGH, 16.09.2005 - V ZR 244/04

    Treuwidrigkeit der Einflussnahme einer Partei auf den Eintritt einer Bedingung

    Im Übrigen kann auch nicht angenommen werden, dass die nach Auffassung der Revision "überschießende" Mitteilung für den Nichteintritt der Bedingung ursächlich geworden ist (zum Erfordernis der Kausalität: BGH, Urt. v. 8. Januar 1958, VII ZR 126/57, JZ 1958, 211; MünchKomm-BGB/H.P. Westermann, 4. Aufl., § 162 Rdn. 11).
  • LAG Düsseldorf, 12.04.2016 - 14 Sa 1344/15

    Abfindungsprogramm nach dem Windhundprinzip - technischer Fehler

    Der Ursachenzusammenhang zwischen dem treuwidrigen Parteiverhalten und der eingetretenen Sachlage muss nach den allgemeinen Regeln bewiesen werden (BGH, Urteil vom 08.01.1958 - VII ZR 126/57 - LM Nr. 2 zu § 162 BGB; RG Urteil vom 17.06.1907 - I 495/06 - RGZ 66, 222, 224, juris; Staudinger/Reinhard Bork (2015) BGB § 162, Rn. 20).
  • BAG, 20.06.2018 - 7 AZR 690/16

    Auflösende Bedingung - Wiederaufleben eines Beamtenverhältnisses-

    Das entspricht dem allgemeinen Grundsatz, wonach derjenige, der aus der Fiktion des § 162 BGB Rechte herleitet, das treuwidrige Verhalten und seine Ursächlichkeit für den Bedingungseintritt darlegen und beweisen muss (vgl. BGH 16. Oktober 1996 - VIII ZR 54/96 - zu II 2 b der Gründe; 8. Januar 1958 - VII ZR 126/57 - 11. Juli 1957 - VII ZR 214/56 - zu IV der Gründe) .
  • LAG Nürnberg, 28.03.2006 - 7 Sa 405/05

    Befristeter Arbeitsvertrag mit Profifußballer - Treuwidrige Berufung auf das

    d) Aufgrund dieser Überlegungen kann die Beantwortung der im angefochtenen Urteil aufgeworfenen Frage dahinstehen, ob ein - unterstelltes - treuwidriges Verhalten des Beklagten kausal für die Verhinderung des Bedingungseintritts war (vgl. hierzu BGH Urteil vom 08.01.1958, - VII ZR 126/57 - LM Nr. 2 zu § 162 BGB).
  • OLG Düsseldorf, 19.06.2012 - 23 U 122/11

    Rechtsfolgen der Kündigung eines Werkvertrages in der Schwebephase vor Eintritt

    Nach diesen Grundsätzen oblag es der Klägerin - unabhängig von der von den Beklagten erklärten Kündigung - substantiiert darzulegen und nachzuweisen, dass die Bedingung allein deswegen - und nicht wegen Fehlens der Voraussetzungen zur Gewährung der Förder- und Finanzierungsgelder - ausgefallen ist (vgl. BGH, Urteil vom 08.01.1958, VII ZR 126/57, LM Nr. 2 zu § 162 BGB; Bamberger/Roth-Voit, Beckscher Online-Kommentar, Stand 01.03.2011, § 649, Rn 26).
  • LAG Düsseldorf, 04.05.2016 - 12 Sa 1412/15

    Teilnahme am Abfindungsprogramm; Auswahl nach dem Windhundprinzip; Haftung für

    Der Ursachenzusammenhang zwischen dem treuwidrigen Parteiverhalten - hier u.a. im Sinne einer angeblichen Zugangsvereitelung - und der eingetretenen Sachlage muss nach den allgemeinen Regeln bewiesen werden (BGH 08.01.1958 - VII ZR 126/57 - LM Nr. 2 zu § 162 BGB; RG 17.06.1907 - I 495/06 - RGZ 66, 222, 224, juris).
  • BGH, 02.10.1974 - VIII ZR 58/73

    Voraussetzungen zur wirksamen Übertragung einer Notarpraxis - Vereitelung von

    Da die Ursächlichkeit eines treuwidrigen Verhaltens des Beklagten dafür, daß er nicht zum Notar bestellt wurde, nicht fingiert werden kann (BGH Urt. vom 8. Januar 1958 - VII ZR 126/57 = LM BGB § 162 Nr. 2), muß geprüft werden, ob der Beklagte zum Notar bestellt worden wäre, wenn er die Verfehlungen nicht begangen hätte.
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