Weitere Entscheidung unten: BGH, 28.02.1974

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   BGH, 10.06.1976 - VII ZR 129/74   

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BGH, 10.06.1976 - VII ZR 129/74 (https://dejure.org/1976,96)
BGH, Entscheidung vom 10.06.1976 - VII ZR 129/74 (https://dejure.org/1976,96)
BGH, Entscheidung vom 10. Juni 1976 - VII ZR 129/74 (https://dejure.org/1976,96)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 276; BGB § 638

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verjährung von Mängelfolgeschäden bei fehlerhafter Grundstücksbewertung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ersatz von Mangelfolgeschäden - Fehlerhafte Grundstücksbewertung - 30-jährige Verjährung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 67, 1
  • NJW 1976, 1502
  • MDR 1977, 44
  • VersR 1976, 1064
  • BauR 1976, 354
 
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Wird zitiert von ... (50)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 20.01.1972 - VII ZR 148/70

    Haftung des Unternehmers für Mangelfolgeschäden; Verjährung

    Auszug aus BGH, 10.06.1976 - VII ZR 129/74
    Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden einer fehlerhaften Grundstücksbewertung verjähren in dreißig Jahren (im Anschluß an BGHZ 58, 85).

    In seinem Urteil BGHZ 58, 85 hat sich der Senat für den Bereich des § 635 BGB zwar im Prinzip zu einem engen, lediglich sog. »Mangelschäden« einschließenden Schadensbegriff bekannt (S. 88 aaO).

    Ein Teil des Schrifttums hat diese Entscheidung abgelehnt (vgl. z. B. Finger, Betrieb 1972, 1211,1215; ders. , NJW 1973, 81; Ganten, VersR 1972, 540; Ballerstedt, Festschrift Larenz, 1973 S. 717, 719; Schmitz, NJW 1973, 2081; Jakobs, JuS 1975, 76,78; Schubert, JR 1975, 179,180; ders. , BB 1975, 585; Palandt/Thomas, BGB, 35. Aufl. , Vorbem. 4e vor § 633; Erman/Seiler, BGB 6. Aufl. , § 635 Anm. 25 f.

    a) Ausgangspunkt bleibt der »enge Schadensbegriff« (BGHZ 58, 85,88; vgl. außer den dort erwähnten Autoren noch Köpcke, Typen der positiven Vertragsverletzung, 1965, S. 144, sowie neuerdings Glanzmann in BGB-RGRK, 12. Aufl. , § 635 Anm. 33 ff, und wohl auch Finger, NJW 1973, 8!, 84).

    Wenn der Senat - insoweit in Übereinstimmung mit dem Reichsgericht - zur Kennzeichnung des nach § 635 BGB zu ersetzenden Mangelschadens verlangt hat, daß dieser dem Werk »unmittelbar anhaften« müsse (vgl. die in BGHZ 58, 85,87 aufgeführten Entscheidungen), so hat er damit nicht auf ein »kausales« Tatbestandselement verwiesen.

    b) Nicht annehmbar ist weiterhin die vor allem auf Esser (Schuldrecht 11, 4. Aufl. , § 80 II 3 b, S. 1 76) und Medicus (aaO, S. 323 ff) gestützte Ansicht, daß § 635 BGB für sämtliche von einem Werkmangel verursachten Schäden gelte, weil das »Leistungsinteresse« des Bestellers auf ein ungefährliches und ihm alle typischen Gebrauchsvorteile vermittelndes Werk gerichtet sei (Esser, aaO; im Ergebnis ebenso außer den in BGHZ 58, 85,90 Genannten noch Ballerstedt, aaO; Brox, Bes. Schuldrecht, 2. Aufl. , Rdn. 270; Schmitz, aaO; Jakobs, JuS 1974, 341,342; Erman/Seiler, aaO).

    Die gebotene Typenbildung (BGHZ 58, 85,92) wird die Abgrenzung erleichtern.

  • RG, 10.07.1906 - VII 551/05

    Werkvertrag; Verjährung

    Auszug aus BGH, 10.06.1976 - VII ZR 129/74
    Die sich hieraus ergebenden Fragen beantwortet (las Berufungsgericht zutreffend nach dem Recht des Werkvertrages. Gegenstand der dem Beklagten übertragenen Geschäftsbesorgung war die Ermittlung des Verkehrswerts der Grundstücke und der sich danach richtenden Beleihungsgrenze sowie die Angabe der diesen Wert rechtfertigenden Umstände in einem schriftlich auszuarbeitenden Bericht. Das ist ein Werk im Sinne der §§ 631 ff BGB. Der Fall liegt nicht anders als beim Entwurf einer Grundstückstaxe (RGZ 64, 41,43) und ist den Sachverhalten vergleichbar, in denen es um die Erstattung eines sonstigen, aus einem einzelnen Anlaß in Auftrag gegebenen Gutachtens geht (BGH NJW 1965, 106,107; 1967, 7,19,720, jeweils mit Nachw.; Urteil vom 28. Februar 1974 - VII ZR 120/72 = LM BGB § 631 Nr. 27).

    Die schon erwähnten Entscheidungen RGZ 64, 41 und BGH NJW 1965, 106, in denen für Schäden aus einer fehlerhaften Grundstückstaxe bzw. aus einem unrichtigen Rechtsgutachten Ansprüche wegen positiver Vertragsverletzung gewährt wurden, sind denn auch nur ihrer Begründung, nicht ihres Ergebnisses wegen auf Kritik gestoßen.

  • BGH, 14.03.1973 - VIII ZR 137/71

    Druckwerk - Anleitung - Inhaltliche Richtigkeit - Zugesicherte Eigenschaft -

    Auszug aus BGH, 10.06.1976 - VII ZR 129/74
    Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat zwar einmal für den Kaufeiner unrichtige Belehrungen enthaltenden »Nottestamentsmappe«, wo es auf die nur für den Werkvertrag ausschlaggebende Abnahme des Werks also nicht ankommen konnte, einen auf den Zeitpunkt der Erkennbarkeit des Schadens abstellenden Verjährungsbeginn erwogen, seine Entscheidung darauf aber nicht gegründet (NJW 1973, 843,845); der erkennende Senat braucht deshalb darauf nicht näher einzugehen.
  • BGH, 02.05.1963 - VII ZR 233/61
    Auszug aus BGH, 10.06.1976 - VII ZR 129/74
    Als ausschlaggebend hat er vielmehr ein »lokales«, d. h. am Leistungsobjekt orientiertes, seit seinem Urteil vom 2. Mai 1963 (VII ZR 233/61 = JZ 1963, 596; vgl. die in NJW 1971, 1131 aufgeführten Entscheidungen) als »Art des Schadens« bezeichnetes Merkmal angesehen.
  • BGH, 04.03.1971 - VII ZR 40/70

    Verjährung von Delikts- und vertraglichen Schadensersatzansprüchen im Rahmen

    Auszug aus BGH, 10.06.1976 - VII ZR 129/74
    Als ausschlaggebend hat er vielmehr ein »lokales«, d. h. am Leistungsobjekt orientiertes, seit seinem Urteil vom 2. Mai 1963 (VII ZR 233/61 = JZ 1963, 596; vgl. die in NJW 1971, 1131 aufgeführten Entscheidungen) als »Art des Schadens« bezeichnetes Merkmal angesehen.
  • BGH, 28.02.1974 - VII ZR 120/72

    Werkvertrag-Zur Sorgfaltspflicht d.Chemikers bei Durchführung v. Wasseranalyse

    Auszug aus BGH, 10.06.1976 - VII ZR 129/74
    Die sich hieraus ergebenden Fragen beantwortet (las Berufungsgericht zutreffend nach dem Recht des Werkvertrages. Gegenstand der dem Beklagten übertragenen Geschäftsbesorgung war die Ermittlung des Verkehrswerts der Grundstücke und der sich danach richtenden Beleihungsgrenze sowie die Angabe der diesen Wert rechtfertigenden Umstände in einem schriftlich auszuarbeitenden Bericht. Das ist ein Werk im Sinne der §§ 631 ff BGB. Der Fall liegt nicht anders als beim Entwurf einer Grundstückstaxe (RGZ 64, 41,43) und ist den Sachverhalten vergleichbar, in denen es um die Erstattung eines sonstigen, aus einem einzelnen Anlaß in Auftrag gegebenen Gutachtens geht (BGH NJW 1965, 106,107; 1967, 7,19,720, jeweils mit Nachw.; Urteil vom 28. Februar 1974 - VII ZR 120/72 = LM BGB § 631 Nr. 27).
  • BGH, 24.11.1976 - VIII ZR 137/75

    Schwimmerschalter

    Soweit der VII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs für den Bereich des Werkvertragsrechts (vgl. zuletzt BGH Urteil vom 10. Juni 1976 - VII ZR 129/74 = WM 1976, 841 m.w.Nachw.) eine einschränkende und differenziertere Ansicht vertritt, steht dies der Rechtsprechung des erkennenden Senates schon deswegen nicht entgegen, weil im Kaufrecht - anders als weitgehend beim Werkvertrag - die Kaufsache typischerweise dem Käufer übergeben wird und er damit in dem gemäß § 477 BGB für den Verjährungsbeginn maßgeblichen Zeitpunkt im Regelfall in der Lage ist, die für den späteren Eintritt auch mittelbarer Schäden maßgeblichen Ursachen zu erkennen.
  • BGH, 10.11.1994 - III ZR 50/94

    Einbeziehung des Käufers in den Schutzbereich eines Vertrages zwischen Verkäufer

    Gutachtenverträge der vorliegenden Art sind als Werkverträge gemäß § 631 BGB einzuordnen mit der Folge, daß der Auftraggeber bei einer schuldhaft unrichtigen Bewertung des Grundstücks einen Schadensersatzanspruch aus § 635 BGB oder - wenn der eingetretene Schaden als (weiterer) Mangelfolgeschaden einzustufen ist - wegen positiver Vertragsverletzung herleiten kann (vgl. nur BGHZ 67, 1 [BGH 10.06.1976 - VII ZR 129/74]).
  • BGH, 08.06.1989 - I ZR 135/87

    Emil Nolde; Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts eines verstorbenen

    Der Kläger kann die Herausgabe der beiden Aquarelle sowohl aus seinem Eigentum (§ 985 BGB) als auch aus dem als Werkvertrag zu beurteilenden Gutachterauftrag (vgl. BGHZ 67, 1, 4) [BGH 10.06.1976 - VII ZR 129/74], der eine Geschäftsbesorgung zum Gegenstand hat (§§ 675, 667 BGB), verlangen.
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   BGH, 28.02.1974 - VII ZR 129/74   

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https://dejure.org/1974,2321
BGH, 28.02.1974 - VII ZR 129/74 (https://dejure.org/1974,2321)
BGH, Entscheidung vom 28.02.1974 - VII ZR 129/74 (https://dejure.org/1974,2321)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 20.01.1972 - VII ZR 148/70

    Haftung des Unternehmers für Mangelfolgeschäden; Verjährung

    Auszug aus BGH, 28.02.1974 - VII ZR 129/74
    Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden einer fehlerhaften Grundstücksbewertung verjähren in dreißig Jahren (im Anschluß an BGHZ 58, 85).

    In seinem Urteil BGHZ 58, 85 hat sich der Senat für den Bereich des § 635 BGB zwar im Prinzip zu einem engen, lediglich sog. »Mangelschäden« einschließenden Schadensbegriff bekannt (S. 88 aaO).

    Ein Teil des Schrifttums hat diese Entscheidung abgelehnt (vgl. z. B. Finger, Betrieb 1972, 1211,1215; ders. , NJW 1973, 81; Ganten, VersR 1972, 540; Ballerstedt, Festschrift Larenz, 1973 S. 717, 719; Schmitz, NJW 1973, 2081; Jakobs, JuS 1975, 76,78; Schubert, JR 1975, 179,180; ders. , BB 1975, 585; Palandt/Thomas, BGB, 35. Aufl. , Vorbem. 4e vor § 633; Erman/Seiler, BGB 6. Aufl. , § 635 Anm. 25 f.

    a) Ausgangspunkt bleibt der »enge Schadensbegriff« (BGHZ 58, 85,88; vgl. außer den dort erwähnten Autoren noch Köpcke, Typen der positiven Vertragsverletzung, 1965, S. 144, sowie neuerdings Glanzmann in BGB-RGRK, 12. Aufl. , § 635 Anm. 33 ff, und wohl auch Finger, NJW 1973, 8!, 84).

    Wenn der Senat - insoweit in Übereinstimmung mit dem Reichsgericht - zur Kennzeichnung des nach § 635 BGB zu ersetzenden Mangelschadens verlangt hat, daß dieser dem Werk »unmittelbar anhaften« müsse (vgl. die in BGHZ 58, 85,87 aufgeführten Entscheidungen), so hat er damit nicht auf ein »kausales« Tatbestandselement verwiesen.

    b) Nicht annehmbar ist weiterhin die vor allem auf Esser (Schuldrecht 11, 4. Aufl. , § 80 II 3 b, S. 1 76) und Medicus (aaO, S. 323 ff) gestützte Ansicht, daß § 635 BGB für sämtliche von einem Werkmangel verursachten Schäden gelte, weil das »Leistungsinteresse« des Bestellers auf ein ungefährliches und ihm alle typischen Gebrauchsvorteile vermittelndes Werk gerichtet sei (Esser, aaO; im Ergebnis ebenso außer den in BGHZ 58, 85,90 Genannten noch Ballerstedt, aaO; Brox, Bes. Schuldrecht, 2. Aufl. , Rdn. 270; Schmitz, aaO; Jakobs, JuS 1974, 341,342; Erman/Seiler, aaO).

    Die gebotene Typenbildung (BGHZ 58, 85,92) wird die Abgrenzung erleichtern.

  • RG, 10.07.1906 - VII 551/05

    Werkvertrag; Verjährung

    Auszug aus BGH, 28.02.1974 - VII ZR 129/74
    Die sich hieraus ergebenden Fragen beantwortet (las Berufungsgericht zutreffend nach dem Recht des Werkvertrages. Gegenstand der dem Beklagten übertragenen Geschäftsbesorgung war die Ermittlung des Verkehrswerts der Grundstücke und der sich danach richtenden Beleihungsgrenze sowie die Angabe der diesen Wert rechtfertigenden Umstände in einem schriftlich auszuarbeitenden Bericht. Das ist ein Werk im Sinne der §§ 631 ff BGB. Der Fall liegt nicht anders als beim Entwurf einer Grundstückstaxe (RGZ 64, 41,43) und ist den Sachverhalten vergleichbar, in denen es um die Erstattung eines sonstigen, aus einem einzelnen Anlaß in Auftrag gegebenen Gutachtens geht (BGH NJW 1965, 106,107; 1967, 7,19,720, jeweils mit Nachw.; Urteil vom 28. Februar 1974 - VII ZR 120/72 = LM BGB § 631 Nr. 27).

    Die schon erwähnten Entscheidungen RGZ 64, 41 und BGH NJW 1965, 106, in denen für Schäden aus einer fehlerhaften Grundstückstaxe bzw. aus einem unrichtigen Rechtsgutachten Ansprüche wegen positiver Vertragsverletzung gewährt wurden, sind denn auch nur ihrer Begründung, nicht ihres Ergebnisses wegen auf Kritik gestoßen.

  • BGH, 28.02.1974 - VII ZR 120/72

    Werkvertrag-Zur Sorgfaltspflicht d.Chemikers bei Durchführung v. Wasseranalyse

    Auszug aus BGH, 28.02.1974 - VII ZR 129/74
    Die sich hieraus ergebenden Fragen beantwortet (las Berufungsgericht zutreffend nach dem Recht des Werkvertrages. Gegenstand der dem Beklagten übertragenen Geschäftsbesorgung war die Ermittlung des Verkehrswerts der Grundstücke und der sich danach richtenden Beleihungsgrenze sowie die Angabe der diesen Wert rechtfertigenden Umstände in einem schriftlich auszuarbeitenden Bericht. Das ist ein Werk im Sinne der §§ 631 ff BGB. Der Fall liegt nicht anders als beim Entwurf einer Grundstückstaxe (RGZ 64, 41,43) und ist den Sachverhalten vergleichbar, in denen es um die Erstattung eines sonstigen, aus einem einzelnen Anlaß in Auftrag gegebenen Gutachtens geht (BGH NJW 1965, 106,107; 1967, 7,19,720, jeweils mit Nachw.; Urteil vom 28. Februar 1974 - VII ZR 120/72 = LM BGB § 631 Nr. 27).
  • BGH, 02.05.1963 - VII ZR 233/61
    Auszug aus BGH, 28.02.1974 - VII ZR 129/74
    Als ausschlaggebend hat er vielmehr ein »lokales«, d. h. am Leistungsobjekt orientiertes, seit seinem Urteil vom 2. Mai 1963 (VII ZR 233/61 = JZ 1963, 596; vgl. die in NJW 1971, 1131 aufgeführten Entscheidungen) als »Art des Schadens« bezeichnetes Merkmal angesehen.
  • BGH, 04.03.1971 - VII ZR 40/70

    Verjährung von Delikts- und vertraglichen Schadensersatzansprüchen im Rahmen

    Auszug aus BGH, 28.02.1974 - VII ZR 129/74
    Als ausschlaggebend hat er vielmehr ein »lokales«, d. h. am Leistungsobjekt orientiertes, seit seinem Urteil vom 2. Mai 1963 (VII ZR 233/61 = JZ 1963, 596; vgl. die in NJW 1971, 1131 aufgeführten Entscheidungen) als »Art des Schadens« bezeichnetes Merkmal angesehen.
  • BGH, 14.03.1973 - VIII ZR 137/71

    Druckwerk - Anleitung - Inhaltliche Richtigkeit - Zugesicherte Eigenschaft -

    Auszug aus BGH, 28.02.1974 - VII ZR 129/74
    Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat zwar einmal für den Kaufeiner unrichtige Belehrungen enthaltenden »Nottestamentsmappe«, wo es auf die nur für den Werkvertrag ausschlaggebende Abnahme des Werks also nicht ankommen konnte, einen auf den Zeitpunkt der Erkennbarkeit des Schadens abstellenden Verjährungsbeginn erwogen, seine Entscheidung darauf aber nicht gegründet (NJW 1973, 843,845); der erkennende Senat braucht deshalb darauf nicht näher einzugehen.
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