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   BGH, 11.10.2007 - VII ZR 143/06   

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https://dejure.org/2007,3583
BGH, 11.10.2007 - VII ZR 143/06 (https://dejure.org/2007,3583)
BGH, Entscheidung vom 11.10.2007 - VII ZR 143/06 (https://dejure.org/2007,3583)
BGH, Entscheidung vom 11. Oktober 2007 - VII ZR 143/06 (https://dejure.org/2007,3583)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Einholung eines Sachverständigengutachtens zur Bestimmung der Höhe anrechenbarer Kosten für den auf Objektplanung eines Erweiterungsbaus entfallenden Honoraranteil eines Architekten im Falle des Bestreitens seitens des beklagten Vertragspartners; Konkludenter Abschluss ...

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    BGB §§ 631, 145
    Möglichkeit des konkludenten Abschlusses eines Architektenvertrags durch Entgegennahme der Leistung

  • Judicialis

    ZPO § 544 Abs. 7

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1; BGB § 631
    Aufhebung des Berufungsurteils und Zurückverweisung wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Übergehen von beweisbedürftigem Vortrag beider Parteien betreffend Honoraransprüche eines Architekten, insbesondere die Beauftragung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Verletzung rechtlichen Gehörs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Nichtzulassungsbeschwerde: Auch Gehörsrügen können erfolgreich sein! (IBR 2008, 191)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 110
  • MDR 2009, 541
  • NZBau 2008, 66
  • ZfBR 2008, 161
 
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Wird zitiert von ... (18)

  • OLG Celle, 02.03.2011 - 14 U 140/10

    Urheberrechtlicher Schutz von Entwurfsplänen für ein Bauwerk

    Ein Vertragsschluss kann auch konkludent erfolgen oder durch Entgegennahme bestimmter Leistungen in Betracht kommen, wenn ein entsprechender Wille des (hier) Beklagten festgestellt werden kann (vgl. auch BGH, Beschluss vom 11. Oktober 2007, VII ZR 143/06, NZBau 2008, 66, insb. juris-Rdnr. 13 und 14).
  • OLG Düsseldorf, 14.10.2014 - 22 U 104/14

    Tätigwerden des Architekten begründet (noch) keinen Architektenvertrag!

    Ein konkludenter Vertragsschluss kommt zwar im Einzelfall in Betracht, wenn der Bauherr die Leistungen des Architekten entgegennimmt und weitere Umstände unstreitig oder bewiesen sind, die einen rechtsgeschäftlichen Annahmewillen des Bauherrn erkennen lassen (vgl. BGH, Urteil vom 11.10.2007, VII ZR 143/06, NZBau 2007, 66, dort Rn 14; OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.08.2001, 23 U 6/01, NJW-RR 2002, 163, dort Rn 20).

    Diese ist jedoch zwingende Voraussetzung für die Annahme eines konkludenten Vertragsschlusses im Einzelfall (vgl. BGH, Urteil vom 11.10.2007, VII ZR 143/06, NZBau 2007, 66, dort Rn 14).

  • BGH, 23.04.2015 - VII ZR 18/13

    Architektenhonorarklage: Voraussetzungen einer getrennten Abrechnung bei

    Auf die Nichtzulassungsbeschwerden der Beklagten und des Klägers hat der Senat mit Beschluss vom 11. Oktober 2007 - VII ZR 143/06, NZBau 2008, 66 das Urteil des Berufungsgerichts wegen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör insoweit aufgehoben, als zum Nachteil der Beklagten erkannt und als die Berufung des Klägers wegen eines weitergehenden Honoraranspruchs in Höhe von 68.053,13 EUR zurückgewiesen worden ist.
  • OLG Stuttgart, 16.01.2018 - 10 U 80/17

    Architektenhonorarprozess: Anwendbarkeit der HOAI; Beauftragung

    Hierbei sind in einer Gesamtbetrachtung insbesondere die Interessenlage der Parteien sowie alle weiteren Umstände, insbesondere auch etwa vorhandene Dokumente zu bewerten und sodann festzustellen, ob und inwieweit die Parteien übereinstimmend und mit Rechtsbindungswillen eine vergütungspflichtige Beauftragung gewollt haben (OLG Celle, Urteil vom 24.09.2014 - Az.: 14 U 114/13, Rn. 75 juris; BGH NJW-RR 2008, 110, Rn.14 juris).
  • OLG Düsseldorf, 25.02.2016 - 5 U 74/15

    Anrechenbare Kosten für Um- und Erweiterungsbauten sind getrennt festzustellen!

    Auf die Nichtzulassungsbeschwerden der Beklagten und des Klägers hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 11. Oktober 2007 - VII ZR 143/06 - das Urteil des Berufungsgerichts wegen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör insoweit aufgehoben, als zum Nachteil der Beklagten erkannt und als die Berufung des Klägers wegen eines weitergehenden Honoraranspruchs in Höhe von 68.053,13 EUR zurückgewiesen worden ist.

    Der Bundesgerichtshof hatte bereits in seinem Beschluss vom 11.10.2006 - VII ZR 143/06 - hierzu deutlich gemacht:.

  • OLG Celle, 26.10.2011 - 14 U 54/11

    Einstufung der Leistungserbringung bis hin zur Leistungsphase 4 des § 15 HOAI

    Der Abschluss eines Architektenvertrages setzt nach alledem darauf bezogene, übereinstimmende Willenserklärungen voraus, wobei der Vertragsschluss auch konkludent erfolgen oder durch die Entgegennahme bestimmter Leistungen in Betracht kommen kann, sofern ein entsprechender Wille der Parteien festzustellen ist (vgl. BGH, NJW-RR 2008, 110 - juris-Rdnr. 14; OLG Celle, IBR 2011, 341 - juris-Rdnr. 4).

    Auch wenn eine vorherige Beauftragung mit den Leistungsphasen 1 bis 3 nicht festgestellt werden kann, kommt ein Vertragsschluss über diese Leistungen durch den ausdrücklichen Auftrag, die Baugenehmigung für das geplante Bauvorhaben zu beantragen und die Entgegennahme und Verwertung dieser Leistungen durch die Beklagten in Betracht (vgl. hierzu BGH, NJW-RR 2008, 110 - juris-Rdnr. 14).

  • OLG Celle, 17.02.2010 - 14 U 138/09

    Abgrenzung von Akquisitionen und zu vergütender Tätigkeit eines Architekten

    Ein Vertragsschluss kann auch konkludent erfolgen oder durch Entgegennahme bestimmter Leistungen in Betracht kommen, wenn ein entsprechender Wille des (hier) Beklagten festgestellt werden kann (vgl. auch BGH, Beschluss vom 11. Oktober 2007 - VII ZR 143/06, NZBau 2008, 66, insb. juris-Rdnr. 13 und 14).
  • OLG Celle, 24.09.2014 - 14 U 114/13

    Vertrag vor Unterschrift zu Stande gekommen: Architekt kann nur die Mindestsätze

    Der Abschluss eines Architektenvertrages setzt nach alledem darauf bezogene, übereinstimmende Willenserklärungen voraus, wobei der Vertragsschluss auch konkludent erfolgen oder durch die Entgegennahme bestimmter Leistungen in Betracht kommen kann, sofern ein entsprechender Wille der Parteien festzustellen ist (vgl. BGH, NJW-RR 2008, 110; OLG Celle, IBR 2011, 341).
  • OLG Jena, 19.12.2014 - 1 U 509/14

    Zustandekommen eines Architektenvertrages über die Leistungsphasen 5 u. 6 HOAI

    Die Vermutungsregel des §§ 632 Abs. 1 BGB , wonach eine Vergütung als vereinbart gilt, wenn die Herstellung des Werkes den Umständen nach nur gegen Vergütung zu erwarten ist, betrifft nur die Frage der Entgeltlichkeit des Auftrages, nicht aber die Frage, ob überhaupt ein Auftrag erteilt worden ist (BGH, Urteil vom 29.02.1996 - VII ZR 90/98, juris Rn. 12; Urteil vom 05.06.1997 - VII ZR 124/96, juris Rn. 11; Beschluss vom 11.10.2007 - VII ZR 143/06, juris Rn. 14; OLG Celle, Urteil vom 17.02.2010 - 14 U 138/09, juris Rn. 29; Beschluss vom 07.03.2011 - 14 U 7/11, juris Rn. 26; Urteil vom 26.10.2011 - 14 U 54/11, juris Rn. 7 ff., 20; OLG Düsseldorf, Urteil vom 29.02.2008 - I-23 U 85/07, 23 U 85/07, juris Rn. 15, bestätigt durch BGH, Beschluss vom 25.10.2007 - VII ZR 83/07, juris; OLG Frankfurt, Urteil vom 20.09.2005 - 22 U 210/02, juris Rn. 37; Urteil vom 07.12.2012 - 10 U 183/11, juris Rn. 28).
  • OLG Düsseldorf, 20.12.2011 - 21 U 41/10

    Zustandekommen eines Architektenvertrages

    Als Indiz für einen konkludenten Abschluss eines Architektenvertrages kommt die Entgegennahme bestimmter Leistungen und deren Verwertung durch den Leistungsempfänger in Betracht, wenn ein entsprechender Wille des Leistungsempfängers festgestellt werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 11.10.2007, VII ZR 143/06, NJW-RR 2008, 110, 111 Tz. 10, 13).
  • OLG Karlsruhe, 17.02.2010 - 8 U 143/09

    Zustandekommen eines Architektenvertrages

  • OLG Dresden, 11.01.2018 - 10 U 763/16

    Was denn nun?

  • OLG Celle, 07.03.2011 - 14 U 7/11

    Architektenvertrag: Abgrenzung zwischen unentgeltlicher Akquisition und

  • OLG Celle, 04.05.2011 - 14 U 167/10

    Fehlender Erlass eines Vorbehaltsurteils im Falle einer Hilfsaufrechnung führt

  • OLG Saarbrücken, 13.08.2018 - 2 U 81/16

    Zwei mögliche Auftraggeber: Kein Honorar trotz verwerteter Planungsleistungen!

  • LG Hannover, 07.11.2012 - 14 O 11/12

    Beweispflicht über den Abschluss eines Architektenvertrages bzgl. Ausgleichs

  • OLG Celle, 13.01.2021 - 14 U 116/20

    Kein Vertrag, kein Honorar!

  • LG Heilbronn, 29.07.2016 - 3 O 19/16

    Verhandlungen über Bauträgervertrag gescheitert: Muss die Planung bezahlt werden?

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