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   BGH, 18.06.1964 - VII ZR 152/62   

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https://dejure.org/1964,68
BGH, 18.06.1964 - VII ZR 152/62 (https://dejure.org/1964,68)
BGH, Entscheidung vom 18.06.1964 - VII ZR 152/62 (https://dejure.org/1964,68)
BGH, Entscheidung vom 18. Juni 1964 - VII ZR 152/62 (https://dejure.org/1964,68)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1964, 1858
  • MDR 1964, 841
 
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Wird zitiert von ... (76)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 16.06.1959 - VI ZR 81/58

    Teilurteil und Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 18.06.1964 - VII ZR 152/62
    Zahlungsklage; obschon die Vorinstanzen hierüber noch nicht befunden haben, kann das Revisionsgericht in dem hier gegebenen Pall der Stufenklago ausnahmsweise auch insoweit die Klage abweisen (BGHZ 30, 213, 215; BGH NJW 59, 1827).
  • BGH, 31.01.1963 - VII ZR 284/61

    Geschäftsführung ohne Auftrag und § 817 Satz 2 BGB

    Auszug aus BGH, 18.06.1964 - VII ZR 152/62
    Im übrigen ist zu bemerken, daß es Sache des Rechen schaftspflichtigen ist, die Einzelheiten aus den Unterlagen zu ermitteln, und daß er diese Arbeit nicht auf den Berechtigten abwälzen kann (BGHZ 39, 87, 95).
  • BGH, 03.07.1959 - I ZR 169/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 18.06.1964 - VII ZR 152/62
    Zahlungsklage; obschon die Vorinstanzen hierüber noch nicht befunden haben, kann das Revisionsgericht in dem hier gegebenen Pall der Stufenklago ausnahmsweise auch insoweit die Klage abweisen (BGHZ 30, 213, 215; BGH NJW 59, 1827).
  • RG, 02.11.1904 - V 169/04

    Übergangener Anspruch

    Auszug aus BGH, 18.06.1964 - VII ZR 152/62
    Die gegenteilige Auffassung führt dazu, einen Streit, den das Gericht als entschieden angesehen hat und den auch die Parteien vernünftigerweise als erledigt betrachten müssen, unnötig neu aufzurollen; wo nämlich die Vorschrift des § 321 ZPO eingreift, erlischt die Rechtshängigkeit des übergangenen Anspruchs mit Ablauf der Wochenfrist des § 321 Abs. 2 ZPO (RGZ 59, 128, 131; BAG aaO).
  • OLG Düsseldorf, 07.10.2004 - 10 U 70/04

    Rechte und Pflichten des Mieters eines Einfamilienhauses - Gartepflege- und

    Dass die Verurteilung auch in dieser Höhe in der Urteilsformel nicht zum Ausdruck gekommen ist, stellt eine offenbare Unrichtigkeit dar, die auch von dem mit der Sache befassten Rechtsmittelgericht jederzeit von Amts wegen zu berichtigen ist (BGH, NJW 1964, 1858).
  • OLG Frankfurt, 27.11.2019 - 17 U 290/18

    VW-Diesel-Skandal: Deliktische Haftung "Abgasskandal" (hier: Deliktszinsen gem. §

    Damit hat das Landgericht seinen Willen, über den Zinsanspruch einschließlich des Zinsbeginns zu entscheiden, deutlich zum Ausdruck gebracht, so dass die unterlassene Aufnahme des Zinsbeginns in die Urteilsformel ein offenbares Versehen ist, das vom Senat in der Berufung gemäß § 319 ZPO berichtigt werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 18. Juni 1964 - VII ZR 152/62 -, Rz. 74 - 77, juris).
  • BAG, 15.11.2000 - 5 AZR 365/99

    Zuweisung einer Ersatztätigkeit bei Beschäftigungsverbot

    Hierfür ist auch das befaßte Rechtsmittelgericht zuständig, solange der Rechtsstreit in der Rechtsmittelinstanz schwebt (ständige Rechtsprechung; BGH 18. Juni 1964 - VII ZR 152/62 - NJW 1964, 1858; BGH 9. Februar 1989 - V ZB 25/88 - BGHZ 106, 370, 373 f.).
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