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   BGH, 03.10.1974 - VII ZR 156/72   

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BGH, 03.10.1974 - VII ZR 156/72 (https://dejure.org/1974,1376)
BGH, Entscheidung vom 03.10.1974 - VII ZR 156/72 (https://dejure.org/1974,1376)
BGH, Entscheidung vom 03. Oktober 1974 - VII ZR 156/72 (https://dejure.org/1974,1376)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vertragspflichterfüllung - PVV - Zumutbare Schutzvorkehrungen - Gefährliche Arbeit

Papierfundstellen

  • VersR 1975, 41
  • BauR 1975, 64
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • BGH, 24.01.2013 - VII ZR 98/12

    Zur werkvertraglichen Fürsorgepflicht eines Landwirts, der einen Unternehmer mit

    Diese Verpflichtung bezog sich auch darauf, eine Beschädigung des Mähdreschers zu verhindern (vgl. BGH, Urteil vom 3. Oktober 1974 - VII ZR 156/72, BauR 1975, 64).
  • BGH, 28.01.2016 - I ZR 60/14

    Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Kranunternehmers: Wirksamkeit einer

    (1) In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, dass der Besteller einer Werkleistung alles ihm Zumutbare und Mögliche zu unternehmen hat, um den Werkunternehmer bei der Erfüllung seiner Vertragspflichten vor Schaden zu bewahren, und zwar auch vor Schäden an seinem Arbeitsgerät (BGH, Urteil vom 9. Juli 1959 - VII ZR 149/58, VersR 1959, 948; Urteil vom 3. Oktober 1974 - VII ZR 156/72, VersR 1975, 41).

    Deshalb ist es gerechtfertigt, ihm als Besteller einer mit Gefahr verbundenen Arbeit im Verhältnis zu einem Subunternehmer die Verantwortlichkeit für die auf der Baustelle vorhandenen Bodenverhältnisse zuzuweisen (vgl. BGH, VersR 1975, 41).

  • BGH, 19.10.1995 - IX ZR 20/95

    Gebühren des Steuerberaters für die Überwachung der Buchführung und die Behebung

    Aus dem Rechtsgrundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) folgt die vertragliche Nebenpflicht, den Vertragszweck durch leistungstreues Verhalten zu sichern, den Vertragspartner bei der Vertragsabwicklung nicht zu schädigen und ihn über Umstände zu unterrichten, deren Mitteilung er redlicherweise erwarten darf (vgl. BGH, Urt. v. 12. November 1969 - I ZR 93/67, NJW 1970, 653, 655; v. 3. Oktober 1974 - VII ZR 156/72, VersR 1975, 41; v. 19. Oktober 1977 - VIII ZR 42/76, NJW 1978, 260 [BGH 19.10.1977 - VIII ZR 42/76]; v. 10. März 1983 - III ZR 169/81, NJW 1983, 2813, 2814; v. 30. März 1995 - IX ZR 182/94, WM 1995, 1288, 1289); diese Pflicht hat besonderes Gewicht, wenn der Vertrag - wie hier - auf Dauer angelegt und nur ein Vertragspartner fachkundig ist.
  • OLG Celle, 24.01.2001 - 2 U 104/00

    Schadensersatz; Werkvertrag; Positive Forderungsverletzung; Beratungs- und

    Zwar kann dem Werkunternehmer ein Anspruch auf Schadensersatzanspruch aus positiver Forderungsverletzung zustehen, wenn der Besteller nicht alles ihm Zumutbare und Mögliche getan hat, um den Lohnunternehmer insbesondere dessen Arbeitsgeräte bei der Erbringung der vertraglichen Leistung vor Schäden zu bewahren (s. BGH BauR 1975, 64; OLG Braunschweig, VersR 1968, 204).

    Ihr Umfang ist vielmehr nach den Umständen des Einzelfalles zu bestimmen und verlangt von dem Besteller nur diesem zumutbare Maßnahmen (BGH BauR 1975, 64).

  • OLG Düsseldorf, 04.02.2011 - 22 U 76/10

    Gewährleistungsansprüche des Hauptunternehmers gegen einen Nachunternehmer;

    Von einer nach Ansicht der Beklagten verletzten Aufklärungs- und Hinweispflicht des Auftraggebers kann nur bei solchen Gefahren ausgegangen werden, die der Auftragnehmer auch bei Ausübung der pflichtmäßigen Sorgfalt nicht erkennen und auf die er deshalb keinen Einfluss nehmen kann (zu vgl. OLG Hamm , OLGR 1997, 45 ff.; OLG Schleswig , OLGR Schleswig 2001, 23 ff., jeweils unter Hinweis auf BGH , VersR 1975, 41).
  • OLG Zweibrücken, 28.07.2004 - 1 U 1/04

    Einsinken eines Baggers während Tiefbauarbeiten: Mehrvergütungs- bzw.

    Insoweit hätte die Beklagte gegebenenfalls Obhuts- und Fürsorgepflichten zu beachten (vergl. BGH BauR 1975, 64 f.; OLG Düsseldorf, Urt. V. 10.5.2000, Az.: 5 U 167/99, zit.n.juris).
  • OLG Schleswig, 21.09.2000 - 5 U 10/99

    Schadensersatz für Brandschaden - Anscheinsbeweis bei Verstoß gegen

    Eine Hinweispflicht des Auftraggebers besteht nämlich nur bei solchen Gefahren, die der Auftragnehmer auch bei Ausübung der pflichtmäßigen Sorgfalt nicht erkennen und auf die er deshalb keinen Einfluß nehmen kann (vgl. BGH VersR 1975, 41; OLG Hamm, OLGR 1997, 45-47).
  • OLG Düsseldorf, 22.12.2005 - 5 U 63/03

    Schadensersatz wegen Einsturz eines Baugerüstes - Standsicherheitsnachweis -

    B1 hat auch keine ihr selbst etwa obliegende allgemeine Obhuts- und/oder Fürsorgepflicht verletzt, wie sie je nach den Umständen den Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer für die von ihm auf der Baustelle verwendeten Sachen trifft (vgl. Ingenstau/Korbion/Wirth, VOB, 15. Aufl. § 10 Nr. 1 Rdnr 30 m.N.; München BauR 1975, 64).
  • OLG Zweibrücken, 07.07.2004 - 1 U 1/04

    Bagger eingesackt: Bergungskosten erstattungsfähig?

    Insoweit hätte die Beklagte gegebenenfalls Obhuts- und Fürsorgepflichten zu beachten (vergl. BGH BauR 1975, 64 f.; OLG Düsseldorf, Urt. V. 10.5.2000, Az.: 5 U 167/99, zit.n.juris).
  • OLG Hamm, 20.09.1991 - 12 U 202/90

    Werklohnberechnung außerhalb der Grundlage der VOB

    Nach gefestigter Rechtsprechung besteht eine Hinweispflicht aber nur bei solchen Gefahren, die der Vertragspartner auch bei Anwendung pflichtgemäßer Sorgfalt nicht erkennen und auf die er deshalb keinen Einfluß nehmen kann (vgl. BGH VersR 1975, 41).
  • AG Arnstadt, 10.08.2004 - 21 C 924/03

    Anspruch auf Vergütung einer Rechnungsprüfungstätigkeit; Pflicht des

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