Weitere Entscheidung unten: BGH, 28.09.2006

Rechtsprechung
   BGH, 07.12.2006 - VII ZR 166/05 (1)   

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https://dejure.org/2006,309
BGH, 07.12.2006 - VII ZR 166/05 (1) (https://dejure.org/2006,309)
BGH, Entscheidung vom 07.12.2006 - VII ZR 166/05 (1) (https://dejure.org/2006,309)
BGH, Entscheidung vom 07. Dezember 2006 - VII ZR 166/05 (1) (https://dejure.org/2006,309)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • Wolters Kluwer
  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung des nachträglichen Verhaltens der Parteien bei der Auslegung eines Rechtsgeschäfts ; Auslegung einer Auftragserteilung; Vertragliche Vereinbarung der Auswechslung eines Vertragspartners

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung des nachträglichen Verhaltens der Parteien bei der Auslegung eines Rechtsgeschäfts; Rückschlüsse auf ihren tatsächlichen Willen und ihr tatsächliches Verständnis im Zeitpunkt der Abgabe der Erklärung; Auslegung einer Auftragserteilung; Vertragliche ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Haftung des Architekten aus ohne Vertreterzusatz geschlossenem Bauvertrag; Auswechslung eines Vertragspartners; Auftrag für Dritte im eigenen Namen

  • Judicialis

    BGB § 133 B; ; BGB § 157 C

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 133 § 157
    Berücksichtigung nachträglichen Verhaltens der Parteien bei Auslegung eines Rechtsgeschäfts

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Auslegung eines Auftragsschreibens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ra-heinicke.de PDF, S. 3 (Kurzinformation)

    Erteilung eines Bauauftrags durch den Architekten

  • kanzlei-szk.de (Kurzinformation)

    Annahme der Vertreterstellung eines Architekten bei Erteilung eines Bauauftrages ohne Vertretungszusatz nicht ohne weiteres möglich

Besprechungen u.ä. (4)

  • IWW (Kurzanmerkung)

    Auslegungskriterien für Vertragserklärungen

  • baunetz.de (Entscheidungsbesprechung)

    Architekt: Bevollmächtigter Vertreter oder Auftraggeber?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Architekt erteilt Bauauftrag: Wer ist Vertragspartner des Unternehmers? (IBR 2007, 199)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Zustimmung des Gläubigers zu befreiender Schuldübernahme (IBR 2007, 1202)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 529
  • MDR 2007, 649
  • NZBau 2007, 241
  • FamRZ 2007, 550 (Ls.)
  • WM 2007, 1293
  • BauR 2007, 574
  • ZfBR 2007, 330
 
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Wird zitiert von ... (79)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 08.12.1977 - III ZR 88/76

    Entlassen des Beklagten aus einer Dahrlehensverbindlichkeit - Genehmigung einer

    Auszug aus BGH, 07.12.2006 - VII ZR 166/05
    Ein schlüssiges Verhalten des Gläubigers kann nur dann als Einverständnis mit einer befreienden Schuldübernahme gewürdigt werden, wenn es unter Berücksichtigung der gesamten Umstände, insbesondere der wirtschaftlichen Interessen der Parteien und des Zwecks der Vereinbarung einen zuverlässigen Schluss auf seine Zustimmung zur Entlassung des bisherigen Schuldners aus seiner Haftung erlaubt (BGH, Urteil vom 8. Dezember 1977 - III ZR 88/76, WM 1978, 351).
  • BGH, 24.06.1988 - V ZR 49/87

    Berücksichtigung nach Zugang einer Willenserklärung eingetretener Umstände

    Auszug aus BGH, 07.12.2006 - VII ZR 166/05
    Aus Umständen, die erst nach Zugang der Erklärung zutage treten, kann nicht der Schluss gezogen werden, dass der Empfänger diese Erklärung in einem anderen als in dem zum Zeitpunkt des Zugangs erkennbaren Sinn verstehen musste (BGH, Urteil vom 24. Juni 1988 - V ZR 49/87, NJW 1988, 2878 m.w.N.).
  • BGH, 20.06.1985 - IX ZR 173/84

    Übergang der Rechte aus Mietbürgschaft

    Auszug aus BGH, 07.12.2006 - VII ZR 166/05
    a) Die Auswechslung eines Vertragspartners kann sowohl im Wege eines dreiseitigen Vertrags zwischen der ausscheidenden, der übernehmenden und der verbleibenden Partei vereinbart werden als auch durch Vertrag zwischen der ursprünglichen und der neuen Partei, wenn der verbleibende Teil zustimmt (vgl. BGH, Urteil vom 20. Juni 1985 - IX ZR 173/84, BGHZ 95, 88, 93 f.).
  • BGH, 28.06.1971 - III ZR 103/68

    Anforderungen an die Echtheit eines Schuldanerkenntnis - Auslegung eines

    Auszug aus BGH, 07.12.2006 - VII ZR 166/05
    Dies gilt aber nur in dem Sinne, dass spätere Vorgänge Rückschlüsse auf den tatsächlichen Willen und das tatsächliche Verständnis der am Rechtsgeschäft Beteiligten zulassen können (BGH, Urteil vom 28. Juni 1971 - III ZR 103/68, WM 1971, 1513, 1515).
  • OLG Stuttgart, 23.09.2015 - 9 U 31/15

    Sparvertrag: Bindung einer Sparkasse an die in einem Werbeflyer angebotenen

    Dies gilt aber nur in dem Sinne, dass spätere Vorgänge Rückschlüsse auf den tatsächlichen Willen und das tatsächliche Verständnis der am Rechtsgeschäft Beteiligten zulassen können (BGH, Urteil vom 7. Dezember 2006 - VII ZR 166/05 BGHR BGB § 133 Auslegungsgrundsätze 20).
  • BGH, 14.06.2012 - VII ZR 148/10

    Rücktritt vom Grundstückserwerbsvertrag mit Bauverpflichtung für den Veräußerer

    Denn bei der Auslegung eines Rechtsgeschäfts kann das nachträgliche Verhalten der Partei auch in der Weise berücksichtigt werden, dass es Rückschlüsse auf ihren tatsächlichen Willen und ihr tatsächliches Verständnis im Zeitpunkt der Abgabe der Erklärung zulassen kann (BGH, Urteil vom 7. Dezember 2006 - VII ZR 166/05, BauR 2007, 574 = NZBau 2007, 241 = ZfBR 2007, 330).
  • OLG Karlsruhe, 06.12.2018 - 17 U 4/18

    Kaufvertrag über ein vom sogenannten Abgasskandal betroffenes Fahrzeug: Rücktritt

    Eine Beschränkung der Gestaltungserklärung auf eine ex tunc wirkende Anfechtung wegen arglistiger Täuschung kann dem Schreiben auch unter Berücksichtigung des späteren Verhaltens der Klägerin bzw. ihres Prozessbevollmächtigten (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 14. Februar 2017 - VI ZB 24/16 -, juris Rn. 9 mwN; Versäumnisurteil vom 7. Dezember 2006 - VII ZR 166/05, - juris Rn. 18) entgegen der Ansicht der Beklagten Ziff. 1 nicht entnommen werden.
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Rechtsprechung
   BGH, 28.09.2006 - VII ZR 166/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,2953
BGH, 28.09.2006 - VII ZR 166/05 (https://dejure.org/2006,2953)
BGH, Entscheidung vom 28.09.2006 - VII ZR 166/05 (https://dejure.org/2006,2953)
BGH, Entscheidung vom 28. September 2006 - VII ZR 166/05 (https://dejure.org/2006,2953)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Bestimmung der Gebühren bei einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision gegen zwei Beschwerdegegnern; Zurücknahme der Beschwerde gegen einen Beschwerdegegner

  • Judicialis

    GKG § 6 Abs. 1; ; GKG § 9 Abs. 2; ; GKG § 22; ; GKVerz Nr. 1230; ; GKVerz Nr. 1234

  • rechtsportal.de

    Kostenrechtliche Folgen teilweiser Zulassung der Revision bei Zurücknahme der Nichtzulassungsbeschwerde gegen einen Streitgenossen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Verfahrensrecht - Kosten bei Rücknahme der NZB gegen einen von mehreren Gegnern

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 419
  • MDR 2007, 430
  • FamRZ 2007, 136 (Ls.)
  • ZfBR 2007, 141
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 17.12.2003 - V ZR 343/02

    Kostenentscheidung bei teilweiser Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde;

    Auszug aus BGH, 28.09.2006 - VII ZR 166/05
    Hierin unterscheidet sich das Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde von dem früheren Annahmeverfahren, bei dem die teilweise Nichtannahme und die Entscheidung über den angenommenen Teil dasselbe Rechtsmittel, die eingelegte Revision, zum Gegenstand hatten (BGH, Beschluss vom 17. Dezember 2003 - V ZR 343/02, NJW 2004, 1048).
  • BGH, 18.05.1995 - X ZR 52/93

    Nichtigkeitsklage wegen Änderung des Gerichtskostengesetzes

    Auszug aus BGH, 28.09.2006 - VII ZR 166/05
    Der Begriff des Rechtszugs im Sinne des § 35 GKG deckt sich nicht mit dem der ZPO (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Mai 1995 - X ZR 52/93, in juris dokumentiert, zu § 27 GKG a. F.).
  • BGH, 25.11.2015 - II ZR 384/13

    Gerichtskosten im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde: Teilweise

    Anders als bei den Rechtsanwaltsgebühren (RVG VV Nr. 3506) findet keine Anrechnung von Gebühren für das Beschwerdeverfahren auf die Gebühren für das nachfolgende Revisionsverfahren statt, weder nach § 35 GKG noch nach § 36 GKG (BGH, Beschluss vom 28. September 2006 - VII ZR 166/05, NJW-RR 2007, 418 Rn. 6).

    Der insoweit entstehende Mehraufwand rechtfertigt den gesetzlich vorgesehenen gesonderten Gebührenansatz (vgl. BGH, Beschluss vom 28. September 2006 - VII ZR 166/05, NJW-RR 2007, 418 Rn. 10).

  • BGH, 08.04.2021 - VI ZR 348/20

    Gerichtskosten: Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde gegen einen von

    Der Teil des Beschwerdeverfahrens über die Nichtzulassung der Revision, der durch Zurückweisung abgeschlossen ist, bildet mit der Beschwerde im Übrigen keine Einheit mehr, mit der Folge, dass Gebühren im Prozessrechtsverhältnis zu jedem Beklagten gesondert anfallen (vgl. BGH, Beschluss vom 28. September 2006 - VII ZR 166/05, NJW-RR 2007, 418).

    Der durch die Aufspaltung des Verfahrens entstehende Mehraufwand rechtfertigt jedoch den gesetzlich vorgesehenen gesonderten Gebührenansatz (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. November 2015 - II ZR 384/13, NJW-RR 2016, 189 und vom 28. September 2006 - VII ZR 166/05, NJW-RR 2007, 419, 420 Rn. 10).

  • BGH, 13.01.2014 - XI ZR 376/12

    Gehörsrüge gegen die Festsetzung des Streitwerts

    Lediglich soweit - anders als hier - eine Nichtzulassungsbeschwerde erfolgreich ist, bedarf es keiner Kostenentscheidung, da in diesem Umfang das Beschwerdeverfahren nach § 544 Abs. 6 ZPO als Revisionsverfahren fortzuführen ist (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 17. Dezember 2003 - V ZR 343/02, NJW 2004, 1048 und vom 28. September 2006 - VII ZR 166/05, NJW-RR 2007, 418 Rn. 8).
  • BGH, 13.01.2014 - XI ZR 362/12

    Festsetzung des Streitwerts

    Lediglich soweit - anders als hier - eine Nichtzulassungsbeschwerde erfolgreich ist, bedarf es keiner Kostenentscheidung, da in diesem Umfang das Beschwerdeverfahren nach § 544 Abs. 6 ZPO als Revisionsverfahren fortzuführen ist (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 17. Dezember 2003 - V ZR 343/02, NJW 2004, 1048 und vom 28. September 2006 - VII ZR 166/05, NJW-RR 2007, 418 Rn. 8).
  • BSG, 24.02.2022 - B 5 SF 1/22 S

    Sozialgerichtliches Verfahren - Kostenerinnerung - Festsetzung einer Gebühr nach

    Entsprechend ist eine Gebühr nach Nr. 7503 KV anzusetzen, wenn ein Kläger die Nichtzulassungsbeschwerde gegen einen von mehreren Beklagten zurücknimmt, während die Revision gegen den anderen Beklagten zugelassen wird und erst ab der Beschwerderücknahme kein einheitlicher Streitgegenstand mehr besteht (vgl BGH Beschluss vom 28.9.2006 - VII ZR 166/05 - juris RdNr 9 zur insoweit vergleichbaren Nr. 1243 KV) .
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