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   BGH, 25.11.1993 - VII ZR 17/93   

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https://dejure.org/1993,2054
BGH, 25.11.1993 - VII ZR 17/93 (https://dejure.org/1993,2054)
BGH, Entscheidung vom 25.11.1993 - VII ZR 17/93 (https://dejure.org/1993,2054)
BGH, Entscheidung vom 25. November 1993 - VII ZR 17/93 (https://dejure.org/1993,2054)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bestehen eines Handelsbrauchs durch tatsächliche Übung - Verkauf von Flugscheinen und diesbzgl. Einbeziehung der Mehrwertsteuer in die Provision

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HGB § 346
    Annahme eines Handelsbrauchs

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 659
  • MDR 1994, 358
  • WM 1994, 601
  • DB 1994, 979
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 02.05.1984 - VIII ZR 38/83

    Geltung eines ausländischen Handelsbrauchs für ein zwischen deutschen Kaufleuten

    Auszug aus BGH, 25.11.1993 - VII ZR 17/93
    Ein Handelsbrauch liegt vor, wenn es sich bei der Übung um eine im Verkehr der Kaufleute untereinander verpflichtende Regel handelt, die auf einer gleichmäßigen, einheitlichen und freiwilligen tatsächlichen Übung beruht, die sich innerhalb eines angemessenen Zeitraumes für vergleichbare Geschäftsvorfälle gebildet hat und der eine einheitliche Auffassung der Beteiligten zugrunde liegt (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 2. Mai 1984 - VIII ZR 38/83 = LM § 346 (B) HGB Nr. 9).
  • OLG Köln, 18.01.1971 - 10 U 4/70

    Vereinbarter Kaufpreis und MwSt, Handelsbrauch

    Auszug aus BGH, 25.11.1993 - VII ZR 17/93
    Dem steht die Auffassung gegenüber, dieser Umstand allein schließe das Bestehen eines Handelsbrauches nicht aus (Hans, OLG Urteil vom 15. Juli 1982 - 6 U 82/82 - unveröffentlicht; Schlegelberger/Hefermehl HGB 5. Aufl. § 346 Rdn. 13; Schaumburg/Schaumburg NJW 1975, 1261, 1262 [OLG Hamm 01.02.1974 - 15 Wx 6/74]; wohl auch: OLG Köln NJW 1971, 894, 896) [OLG Köln 18.01.1971 - 10 U 4/70].
  • OLG Düsseldorf, 27.02.1976 - 16 U 82/75
    Auszug aus BGH, 25.11.1993 - VII ZR 17/93
    Das Berufungsgericht folgt dem OLG Düsseldorf (NJW 1976, 1268) und verneint in diesem Fall die Erheblichkeit einer tatsächlichen Übung.
  • OLG Hamburg, 15.07.1982 - 6 U 82/82

    Anspruch auf Rückgewähr gleichwertiger Europaletten und Gitterboxpaletten im

    Auszug aus BGH, 25.11.1993 - VII ZR 17/93
    Dem steht die Auffassung gegenüber, dieser Umstand allein schließe das Bestehen eines Handelsbrauches nicht aus (Hans, OLG Urteil vom 15. Juli 1982 - 6 U 82/82 - unveröffentlicht; Schlegelberger/Hefermehl HGB 5. Aufl. § 346 Rdn. 13; Schaumburg/Schaumburg NJW 1975, 1261, 1262 [OLG Hamm 01.02.1974 - 15 Wx 6/74]; wohl auch: OLG Köln NJW 1971, 894, 896) [OLG Köln 18.01.1971 - 10 U 4/70].
  • BGH, 02.07.1980 - VIII ZR 178/79

    Feststellung eines Handelsbrauchs - Tatsächliche Übung - Allgemeine

    Auszug aus BGH, 25.11.1993 - VII ZR 17/93
    Der Senat stimmt der letzteren Auffassung im Anschluß an die Entscheidung des VIII. Zivilsenats (BGH Urteil vom 2. Juli 1980 - VIII ZR 178/79 = LM § 346 (B) HGB Nr. 8) zu.
  • BGH, 26.06.1991 - VIII ZR 198/90

    Berechnung des Werts nach Wandelung eines Kaufvertrages herauszugebender

    Auszug aus BGH, 25.11.1993 - VII ZR 17/93
    Dies entspricht gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. nur: Urteil vom 26. Juni 1991 - VIII ZR 198/90 = BGHZ 115, 47 [BGH 26.06.1991 - VIII ZR 198/90] m.N.) und wird von der Revision auch nicht in Zweifel gezogen.
  • OLG Hamm, 01.02.1974 - 15 Wx 6/74
    Auszug aus BGH, 25.11.1993 - VII ZR 17/93
    Dem steht die Auffassung gegenüber, dieser Umstand allein schließe das Bestehen eines Handelsbrauches nicht aus (Hans, OLG Urteil vom 15. Juli 1982 - 6 U 82/82 - unveröffentlicht; Schlegelberger/Hefermehl HGB 5. Aufl. § 346 Rdn. 13; Schaumburg/Schaumburg NJW 1975, 1261, 1262 [OLG Hamm 01.02.1974 - 15 Wx 6/74]; wohl auch: OLG Köln NJW 1971, 894, 896) [OLG Köln 18.01.1971 - 10 U 4/70].
  • BGH, 04.07.2017 - XI ZR 562/15

    Zur Zulässigkeit formularmäßig vereinbarter Bearbeitungsentgelte bei

    Das Bestehen eines Handelsbrauchs nach § 346 HGB setzt voraus, dass die am Vertrag Beteiligten im Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsschlusses davon ausgehen, es bestehe eine allgemeine Übung, die eine Verpflichtung auch ohne Abschluss einer darauf gerichteten Vereinbarung begründet (BGH, Urteil vom 25. November 1993 - VII ZR 17/93, WM 1994, 601, 602).
  • BGH, 04.07.2017 - XI ZR 233/16

    Zur Zulässigkeit formularmäßig vereinbarter Bearbeitungsentgelte bei

    Das Bestehen eines Handelsbrauchs nach § 346 HGB setzt voraus, dass die am Vertrag Beteiligten im Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsschlusses davon ausgehen, es bestehe eine allgemeine Übung, die eine Verpflichtung auch ohne Abschluss einer darauf gerichteten Vereinbarung begründet (BGH, Urteil vom 25. November 1993 - VII ZR 17/93, WM 1994, 601, 602).
  • BGH, 11.05.2001 - V ZR 492/99

    Vereinbarung der Tragung der Umsatzsteuer

    Im Hinblick auf die, marginale Bereiche deutlich überschreitenden Minderheitsstimmen (bei den Handelsrichtern ca. 25 v.H.) war es dem Berufungsgericht nicht verwehrt, von der Feststellung eines Handelsbrauches oder einer Verkehrssitte abzusehen; denn der Brauch muß auf einer gleichmäßigen und einheitlichen Übung beruhen (BGH, Urt. v. 2. Mai 1984, VIII ZR 38/83, WM 1984, 1000, 1002; Urt. v. 25. November 1993, VII ZR 17/93, WM 1994, 601).
  • LAG Düsseldorf, 29.11.2017 - 12 Sa 936/16

    Erwähnung selbständiger Arbeitsweise kein Zeugnisbrauch

    (1)Ein Zeugnisbrauch kann ebenso wie ein Handelsbrauch nur dann festgestellt werden, wenn der Brauch auf einer gleichmäßigen, einheitlichen und freiwilligen tatsächlichen Übung beruht, die sich innerhalb eines angemessenen Zeitraumes für vergleichbare Geschäftsvorfälle gebildet hat und der eine einheitliche Auffassung der beteiligten Kreise zugrunde liegt (BGH 02.05.1984 - VIII ZR 38/83, juris Rn. 32; BGH 25.11.1993 - VII ZR 17/93, juris Rn. 10; BGH 11.05.2001 - V ZR 492/99, juris Rn. 11).
  • OLG Bremen, 17.05.2017 - 1 U 70/16

    Formularmäßige Vereinbarung eines Bearbeitungsentgelts in einem Darlehensvertrag

    Ein solcher Handelsbrauch setzt voraus, dass sich eine im Verkehr der Kaufleute untereinander verpflichtende Regel herausgebildet hat, die auf einer gleichmäßigen, einheitlichen und freiwilligen tatsächlichen Übung beruht, die sich innerhalb eines angemessenen Zeitraums für vergleichbare Geschäftsvorfälle gebildet hat und der eine einheitliche Auffassung der Beteiligten zugrunde liegt (vgl. BGH, Urteil vom 25.11.1993 - VII ZR 17/93, juris Rn. 10, NJW 1994, 659; Münchener Kommentar/Basedow, 7. Aufl., § 310 BGB Rn. 11).
  • OLG Frankfurt, 13.04.2016 - 19 U 110/15

    Keine Bearbeitungsgebühr aufgrund AGB für gewerbliches Darlehen

    Ein Handelsbrauch - und nicht nur eine Üblichkeit oder Gebräuchlichkeit - liegt vor, wenn es sich bei der Übung um eine im Verkehr der Kaufleute untereinander verpflichtende Regel handelt, die auf einer gleichmäßigen, einheitlichen und freiwilligen tatsächlichen Übung beruht, die sich innerhalb eines bestimmten Zeitraumes für vergleichbare Geschäftsvorfälle gebildet hat und der eine einheitliche Auffassung der Beteiligten zugrunde liegt (st. Rspr., s. nur BGH, Urt. v. 25.11.1993 - VII ZR 17/93 Rn.10, juris; Hopt in Baumbach/Hopt, HGB, 36. Aufl., § 346 Rn.1).
  • LG Duisburg, 15.04.2016 - 7 S 111/15

    Bearbeitungsgebühren, AGB, Darlehensvertrag, Unternehmer

    Ein Handelsbrauch in diesem Sinne liegt vor, wenn "es sich bei der Übung um eine im Verkehr der Kaufleute untereinander verpflichtende Regel handelt, die auf einer gleichmäßigen, einheitlichen und freiwilligen tatsächlichen Übung beruht, die sich innerhalb eines angemessenen Zeitraumes für vergleichbare Geschäftsvorfälle gebildet hat und der eine einheitliche Auffassung der Beteiligten zugrunde liegt" (st. Rspr., vgl. nur BGH MDR 1985, 50; NJW 1994, 659, beide zitiert nach juris und m.w.N.).

    Dabei spricht allein die schriftliche Fixierung einer Regelung nicht gegen die Annahme, es handle sich um einen Handelsbrauch, vielmehr kann die Schriftform auch auf der Vorstellung beruhen, einem bestehenden Handelsbrauch zu folgen und diesen lediglich der Vollständigkeit halber festzuschreiben (BGH NJW 1994, 659 - juris).

  • OLG München, 14.01.2016 - 23 U 4433/14

    Zur Frage der Auslegung eines Transportrahmenvertrages im Hinblick auf ein

    Ein Handelsbrauch ist eine verpflichtende Regel, die auf einer gleichmäßigen, einheitlichen und freiwilligen Übung der beteiligten Kreise für vergleichbare Geschäftsvorfälle über einen angemessenen Zeitraum hinweg beruht und der eine einheitliche Auffassung der Beteiligten zugrunde liegt (BGH NJW 1994, S. 659, 660; BGH NJW 2001, S. 2464, 2465).
  • OLG Hamburg, 05.12.2013 - 6 U 194/10

    Binnenschifffahrt: Haftungsmaßstab und Entlastungsbeweis des Hauptfrachtführers

    Dass die meisten Beteiligten eine Frage ausdrücklich regeln, schließt die Annahme eines Handelsbrauchs zwar nicht aus (BGH NJW 1994, 659).
  • OLG Hamburg, 10.04.2008 - 6 U 90/05

    Anwendbarkeit deutschen Seefrachtrechts auf einen Frachtvertrag als

    Dass die meisten Beteiligten eine Frage ausdrücklich regeln, schließt die Annahme eines Handelsbrauchs zwar nicht aus (BGH NJW 1994, 659).
  • OLG München, 09.03.2006 - U (K) 1996/03

    Zur Wirksamkeit der Vereinbarung eines hundertprozentigen, zeitlich unbegrenzten

  • OLG Köln, 28.02.1997 - 19 U 194/95

    Recht zur Stornierung von Software ist kein Handelsbrauch

  • OLG Köln, 21.09.2012 - 1 U 37/12

    Auslegung eines Vertrages über die Mitnutzung von Ressourcen eines Krankenhauses

  • LG München I, 08.03.2012 - 7 O 16629/08

    Filmversicherung: Reichweite des deutschen Handelsbrauchs bezüglich des Verzichts

  • OLG Hamburg, 28.02.2008 - 6 U 241/06
  • OLG Brandenburg, 24.10.2008 - 10 WF 170/08

    Vollstreckbare Ausfertigung: Anspruch auf Erteilung einer vollstreckbaren

  • AG Köln, 22.06.2006 - 222 C 566/03

    Anspruch auf Räumung und Herausgabe von Räumlichkeiten in einer Seniorenresidenz;

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