Rechtsprechung
BGH, 15.02.1990 - VII ZR 175/89 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Einbauküche - Nachträglicher Einbau - Eigengenutzte Wohnung - Bauwerk - Verjährung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 638 Abs. 1
Einbau einer Einbauküche in die vom Eigentümer selbst genutzte Wohnung - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Bauwerksleistung: Nachträglicher Einbau einer Einbauküche
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Gewährleistungsfrist für Einbauküche: Sechs Monate oder fünf Jahre? (IBR 1990, 271)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1990, 787
- MDR 1990, 1101
- WM 1990, 996
- BB 1990, 1093
- DB 1990, 1278
- BauR 1990, 351
- ZfBR 1990, 182
Wird zitiert von ... (43) Neu Zitiert selbst (12)
- BGH, 21.12.1955 - VI ZR 246/54
Begriff der Arbeiten bei einem Bauwerk
Auszug aus BGH, 15.02.1990 - VII ZR 175/89
Welche Instandsetzungs- oder Anderungsarbeiten an einem bestehenden Gebäude als "bei Bauwerken" geleistet anzusehen sind, kann nicht allgemein, sondern nur von Fall zu Fall entschieden werden (so BGHZ 19, 319, 325).Der Gesetzgeber hat nämlich bei der Bemessung der Verjährungsfrist auf fünf Jahre nicht nur Konstruktionsmängel, sondern auch Mängel des Materials in Betracht gezogen, wobei durch die längere Verjährungsfrist Gewährleistungsansprüche bevorzugt werden sollten, die sich darauf gründen, daß der Bau - gleichviel in welcher Hinsicht - fehlerhaft ausgeführt worden ist (BGHZ 19, 319, 323 m.w.N.).
- BGH, 04.12.1986 - VII ZR 354/85
Einbau einer Ballenpresse zur Errichtung einer Papierentsorgungsanlage in einem …
Auszug aus BGH, 15.02.1990 - VII ZR 175/89
Damit war unter Verwendung von vertretbaren Sachen ein unvertretbares, gerade für die Bedürfnisse und Zwecke des Klägers geeignetes Werk herzustellen (vgl. Senat: BGHZ 83, 197, 199; NJW 1987, 837 (in BGHZ 99, 160 [BGH 04.12.1986 - VII ZR 354/85] insoweit nicht abgedruckt)).Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats sind unter Arbeiten "bei Bauwerken" im Sinne des § 638 Abs. 1 BGB nicht nur Arbeiten zur Herstellung eines neuen Gebäudes zu verstehen, sondern auch Arbeiten, die für die Erneuerung oder den Bestand von wesentlicher Bedeutung sind, sofern die eingebauten Teile mit dem Gebäude fest verbunden sind (Senat: BGHZ 53, 43, 45; NJW 1974, 136; NJW 1987, 837, in BGHZ 99, 160 [BGH 04.12.1986 - VII ZR 354/85] insoweit nicht abedruckt;… vgl. weitere Nachweise bei Ingenstau/Korbion VOB, 11. Aufl. A § 1 Anm. 15 f.).
- BGH, 24.11.1976 - VIII ZR 137/75
Schwimmerschalter
Auszug aus BGH, 15.02.1990 - VII ZR 175/89
Damit hatte die Beklagte die nach Katalog zu bestellenden Sachen den besonderen Wünschen des Bestellers anzupassen und ein Werk herzustellen, das für sie nach dem Zusammensetzen nur schwer anderweitig absetzbar war; in diesem Fall liegt ein Werklieferungsvertrag über eine unvertretbare Sache vor (BGH NJW 1966, 2307; NJW 1971, 1793, 1794; WM 1977, 79, 80, WM 1977, 365, 366; vgl. OLG Köln BB 1982, 1578).
- BGH, 22.11.1973 - VII ZR 217/71
Bauwerk: Späterer Einbau einer Klimaanlage
Auszug aus BGH, 15.02.1990 - VII ZR 175/89
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats sind unter Arbeiten "bei Bauwerken" im Sinne des § 638 Abs. 1 BGB nicht nur Arbeiten zur Herstellung eines neuen Gebäudes zu verstehen, sondern auch Arbeiten, die für die Erneuerung oder den Bestand von wesentlicher Bedeutung sind, sofern die eingebauten Teile mit dem Gebäude fest verbunden sind (Senat: BGHZ 53, 43, 45; NJW 1974, 136; NJW 1987, 837, in BGHZ 99, 160 [BGH 04.12.1986 - VII ZR 354/85] insoweit nicht abedruckt;… vgl. weitere Nachweise bei Ingenstau/Korbion VOB, 11. Aufl. A § 1 Anm. 15 f.). - BGH, 06.11.1969 - VII ZR 159/67
Unterbrechung der Verjährung durch Anbringung eines Beweissicherungsantrages bei …
Auszug aus BGH, 15.02.1990 - VII ZR 175/89
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats sind unter Arbeiten "bei Bauwerken" im Sinne des § 638 Abs. 1 BGB nicht nur Arbeiten zur Herstellung eines neuen Gebäudes zu verstehen, sondern auch Arbeiten, die für die Erneuerung oder den Bestand von wesentlicher Bedeutung sind, sofern die eingebauten Teile mit dem Gebäude fest verbunden sind (Senat: BGHZ 53, 43, 45; NJW 1974, 136; NJW 1987, 837, in BGHZ 99, 160 [BGH 04.12.1986 - VII ZR 354/85] insoweit nicht abedruckt;… vgl. weitere Nachweise bei Ingenstau/Korbion VOB, 11. Aufl. A § 1 Anm. 15 f.). - BGH, 11.03.1982 - VII ZR 357/80
Restwerklohnanspruch trotz nicht ausführbarer Montage
Auszug aus BGH, 15.02.1990 - VII ZR 175/89
Damit war unter Verwendung von vertretbaren Sachen ein unvertretbares, gerade für die Bedürfnisse und Zwecke des Klägers geeignetes Werk herzustellen (vgl. Senat: BGHZ 83, 197, 199; NJW 1987, 837 (in BGHZ 99, 160 [BGH 04.12.1986 - VII ZR 354/85] insoweit nicht abgedruckt)). - BGH, 29.09.1966 - VII ZR 160/64
Begriff der vertretbaren Sachen - Reiseprospekte als "Art" in ihrer Gesamtheit
Auszug aus BGH, 15.02.1990 - VII ZR 175/89
Damit hatte die Beklagte die nach Katalog zu bestellenden Sachen den besonderen Wünschen des Bestellers anzupassen und ein Werk herzustellen, das für sie nach dem Zusammensetzen nur schwer anderweitig absetzbar war; in diesem Fall liegt ein Werklieferungsvertrag über eine unvertretbare Sache vor (BGH NJW 1966, 2307; NJW 1971, 1793, 1794; WM 1977, 79, 80, WM 1977, 365, 366; vgl. OLG Köln BB 1982, 1578). - BGH, 08.03.1973 - VII ZR 43/71
Annahme einer einheitlichen Verjährungsfrist für verschiedene Leistungen
Auszug aus BGH, 15.02.1990 - VII ZR 175/89
Maßgeblich für die Beurteilung der wesentlichen Bedeutung einer Leistung als Arbeit "bei Bauwerken" ist im vorliegenden Fall die Zweckbestimmung, nämlich unter Einsatz erheblicher finanzieller Mittel die Wohnung des Klägers im Rahmen des Umbaus in einer modernen Wohnansprüchen genügenden Weise herzustellen (vgl. Senat BauR 1973, 246, 247); dabei kann dieser Zweck auch in der Gestaltung eines Raumes seinen Ausdruck finden. - BGH, 08.10.1955 - IV ZR 116/55
Schleppermotoren - §§ 947, 93 BGB, "in ihrem Wesen geändert" nur dann, wenn …
Auszug aus BGH, 15.02.1990 - VII ZR 175/89
So beruht die gesetzliche Regelung der §§ 93, 94 BGB hinsichtlich der Zuordnung einer Sache als eines wesentlichen Bestandteils des Gebäudes oder des Grundstückes auf dem Gedanken, die nutzlose Zerstörung wirtschaftlicher Werte zu verhindern und zu gewährleisten, daß eine Sache und ihre Bestandteile ein möglichst einheitliches rechtliches Schicksal haben (vgl. BGHZ 18, 226, 231 ff.; OLG Celle NJW-RR 1989, 913, 914 [OLG Celle 31.03.1989 - 4 U 34/88] ;… Holch in: MünchKomm, 2. Aufl. § 93 Anm. 1). - OLG Celle, 31.03.1989 - 4 U 34/88
Einbauküche als wesentlicher Bestandteil oder Zubehör
Auszug aus BGH, 15.02.1990 - VII ZR 175/89
So beruht die gesetzliche Regelung der §§ 93, 94 BGB hinsichtlich der Zuordnung einer Sache als eines wesentlichen Bestandteils des Gebäudes oder des Grundstückes auf dem Gedanken, die nutzlose Zerstörung wirtschaftlicher Werte zu verhindern und zu gewährleisten, daß eine Sache und ihre Bestandteile ein möglichst einheitliches rechtliches Schicksal haben (vgl. BGHZ 18, 226, 231 ff.; OLG Celle NJW-RR 1989, 913, 914 [OLG Celle 31.03.1989 - 4 U 34/88] ;… Holch in: MünchKomm, 2. Aufl. § 93 Anm. 1). - BGH, 19.01.1977 - VIII ZR 319/75
Schadensersatz für beschädigte Pflanzen in einem Gewächshaus - Montage einer …
- BGH, 30.06.1971 - VIII ZR 39/70
Beauftragung einer Firma mit der Herstellung von Möbeln als Vertrag über …
- LG Frankfurt/Main, 06.05.2011 - 9 S 52/10
Heizungsanlage: Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche
Die Klägerin übersieht dabei nämlich, dass Arbeiten an einem Bauwerk auch dann gegeben sind, wenn es sich um Arbeiten handelt, die für die Erneuerung und dem Bestand von wesentlicher Bedeutung sind, sofern eine feste Verbindung mit dem Gebäude vorliegt (BGH NJW-RR 1990, 787; NJW 1993, 3195). - BGH, 03.03.2004 - VIII ZR 76/03
Abgrenzung von Kaufvertrag mit Montageverpflichtung und Werkvertrag
Auch bei einem verhältnismäßig geringen wirtschaftlichen Wert der reinen Montageleistung ist zwar die rechtliche Einordnung des Vertragsverhältnisses als Werkvertrag (Werklieferungsvertrag im Sinne des § 651 Abs. 1 Satz 2 Halbs. 2 BGB a.F.) dann nicht ausgeschlossen, wenn der Vertragsgegenstand eine Anpassung typisierter Einzelteile an die individuellen Wünsche des Bestellers erfordert hätte und deshalb nach der Montage nur noch schwer anderweitig absetzbar gewesen wäre (BGH, Urteil vom 15. Februar 1990 - VII ZR 175/89, DB 1990, 1278 unter I für eine maßgefertigte Einbauküche). - BGH, 16.05.1991 - VII ZR 296/90
Verlegen eines Teppichbodens als Arbeit an einem Bauwerk
Das nachträgliche Verlegen eines Teppichbodens mittels Klebers in einer Wohnung ist Arbeit "bei einem Bauwerk" und unterliegt daher der fünfjährigen Verjährung (im Anschluß an Senatsurteil vom 15. Februar 1990 - VII ZR 175/89 = NJW-RR 1990, 787 = WM 1990, 996 = BauR 1990, 351 = ZfBR 1990, 182).Damit war unter Verwendung einer vertretbaren Sache ein unvertretbares, den individuellen Gegebenheiten angepaßtes und damit gerade für die Zwecke des Klägers geeignetes Werk herzustellen (vgl. Senat, Urteil vom 15. Februar 1990 - VII ZR 175/89 = NJW-RR 1990, 787 = WM 1990, 996 = BauR 1990, 351 = ZfBR 1990, 182 m.w.Nachw.).
Die Kosten der Verlegung sind zudem für die rechtliche Einordnung der gesamten Leistung dann kein allein maßgebliches Kriterium, wenn der reine Zahlenvergleich die Arbeitsleistung nur unzureichend widerspiegelt (Senatsurteil vom 15. Februar 1990 aaO).
Die Beklagte hatte den vom Kläger bestellten Teppichboden nach seinen besonderen Wünschen zu verlegen und damit ein Werk herzustellen, das sie nach Fertigstellung anderweitig nicht mehr absetzen konnte, da der Teppichbelag auf den Estrich geklebt wurde und ohne Zerstörung nicht mehr ablösbar war; in einem derartigen Fall liegt ein Werklieferungsvertrag über eine unvertretbare Sache vor (Senat, Urteil vom 15. Februar 1990 a.a.O. m.w.Nachw.).
Denn neben der Lieferung bestand ihre Verpflichtung, den Teppichboden individuell zuzuschneiden und in der Wohnung des Klägers mittels Klebers zu verlegen, so daß eine zunächst vertretbare Sache derart dem Gebäude angepaßt wurde, daß sie nunmehr eine nicht vertretbare Sache darstellt (vgl. Senat, Urteile vom 9. März 1970 - VII ZR 200/68 = NJW 1970, 942 und vom 15. Februar 1990 aaO; LG Münster, Schäfer/Finnern/Hochstein, § 633 BGB Nr. 4 mit zustimmender Anmerkung von Hochstein bei § 633 BGB Nr. 6;… Staudinger/Peters, BGB, 12. Aufl. § 651 Anm. 28;… Soergel/Mühl, BGB, 11. Aufl. § 651 Rdn. 3;… a.A. Soergel/Huber, BGB, 11. Aufl. vor § 433 Rdn. 88 - soweit nicht § 651 Abs. 2 BGB vorliegt -).
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats sind unter Arbeiten "bei Bauwerken" im Sinne des § 638 Abs. 1 BGB nicht nur Arbeiten zur Herstellung eines neuen Gebäudes zu verstehen, sondern auch Arbeiten, die für die Erneuerung oder den Bestand von wesentlicher Bedeutung sind, sofern die eingebauten Teile mit dem Gebäude fest verbunden sind (Senat, Urteil vom 15. Februar 1990 a.a.O. m.w.Nachw.).
Maßgeblich für die Beurteilung der wesentlichen Bedeutung einer Leistung "bei Bauwerken" ist hier die Zweckbestimmung, unter Einsatz nicht unerheblicher finanzieller Mittel die Wohnung des Klägers im Rahmen der Instandsetzung wiederherzustellen, wobei dieser Zweck auch in der Gestaltung eines oder mehrerer Räume des Hauses seinen Ausdruck finden kann (Senat, Urteil vom 15. Februar 1990 aaO).
Der Gesetzgeber hat bei der Bemessung der Verjährungsfrist auf fünf Jahre nicht nur Konstruktionsmängel, sondern auch Mängel des Materials in Betracht gezogen, wobei durch die längere Verjährungsfrist Gewährleistungsansprüche bevorzugt werden sollten, die sich darauf gründen, daß der Bau - gleichviel in welcher Hinsicht - fehlerhaft ausgeführt worden ist (Senat, Urteil vom 15. Februar 1990 aaO, m.w.Nachw.).
- BGH, 20.05.2003 - X ZR 57/02
Begriff der Arbeiten bei Bauwerken
Das ist angenommen worden bei dem Einbau einer Küche, die speziell auf die Wohnung angepaßt war und aus Teilen zusammengesetzt werden mußte, die untereinander verbunden sowie mit besonderen Dübeln an der Wand befestigt und gegen diese abgedichtet werden mußte, und deren Geräte an die entsprechenden Leitungen des Hauses angeschlossen werden mußten (BGH, Urt. v. 15.02.1990 - VII ZR 175/89, MDR 1990, 1101). - BGH, 16.09.1993 - VII ZR 180/92
Umfangreiche Malerarbeiten als Arbeiten "bei Bauwerken"
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats sind unter Arbeiten "bei Bauwerken" im Sinne des § 638 Abs. 1 BGB nicht nur Arbeiten zur Herstellung eines neuen Gebäudes zu verstehen, sondern auch Arbeiten, die für die Erneuerung oder den Bestand von wesentlicher Bedeutung sind, sofern eine feste Verbindung mit dem Gebäude vorliegt (vgl. Senat, Urteil vom 15. Februar 1990 - VII ZR 175/89 = NJW-RR 1990, 787 = WM 1990, 996 = BauR 1990, 351 = ZfBR 1990, 182 m.w.Nachw., sowie Senat, Urteil vom 16. Mai 1991 - VII ZR 296/90 = NJW 1991, 2486 = WM 1991, 1683 = BauR 1991, 603 [BGH 16.05.1991 - VII ZR 296/90] = ZfBR 1991, 210).Der Gesetzgeber hat bei der Bemessung der Verjährungsfrist auf fünf Jahre nicht nur Konstruktionsmängel, sondern auch Mängel des Materials berücksichtigt, wobei durch die längere Verjährungsfrist Gewährleistungsansprüche bevorzugt werden sollten, die sich darauf gründen, daß der Bau - gleichviel in welcher Hinsicht - fehlerhaft ausgeführt worden ist (Senat, Urteil vom 15. Februar 1990 aaO m.w.Nachw.).
- OLG Köln, 06.05.1991 - 12 U 130/88
Werkmangel durch gegen die Gefahrstoffverordnung verstoßendes Material
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 03.12.1998 - VII ZR 109/97
Formularmäßige Verkürzung der Gewährleistungsfrist in einem Ingenieurvertrag; …
Trotzdem hat der Senat keinen Anlaß gesehen, diesen nicht einer grundlegenden Erneuerung des betreffenden Wohnhauses zuzuordnen (BGH, Urteil vom 15. Februar 1990 - VII ZR 175/89 = NJW-RR 1990, 787 = BauR 1990, 351 = ZfBR 1990, 182). - AG Brandenburg, 25.08.2015 - 31 C 279/14
Vertrag ist Vertrag!
Im Übrigen handelt es sich bei den hier streitigen Trittstufen aber um nicht vertretbare Sachen, da diese unstreitig nach den Wünschen des Klägers als Sonderanfertigung hergestellt und deshalb für die Beklagte anderweitig schwer oder gar nicht mehr abzusetzen sind, weil für diese konkreten Trittstufen ein Markt nicht besteht ( BGH , NJW-RR 1990, Seite 787; BGH , NJW 1971, Seite 1793; BGH , NJW 1966, Seite 2307; LG Hamburg , ZIP 1994, Seite 290 ), so dass hier gemäß § 651 Satz 3 BGB auch die §§ 642, 643, 645, 649 und 650 BGB mit der Maßgabe anzuwenden sind, dass an die Stelle der Abnahme der nach den §§ 446 und 447 BGB maßgebliche Zeitpunkt tritt. - OLG Köln, 20.03.2003 - 7 U 117/02
Austausch eines Heizkessel: Länge der Gewährleistungsfrist für Mängel?
Welche Instandsetzungs- oder Änderungsarbeiten an einem bestehenden Gebäude als "bei Bauwerken" geleistet anzusehen sind, kann nicht allgemein, sondern nur von Fall zu Fall entschieden werden (BGH NJW-RR 1990, 787; NJW 1993, 3195). - OLG Düsseldorf, 14.09.2001 - 22 U 52/01
Werkvertrag - Montage einer Einbauküche - Vermittlung durch Verkäufer - Übernahme …
Ob dies der Fall ist, kann nicht allgemein, sondern nur von Fall zu Fall entschieden werden, wobei entscheidend auf die - landschaftlich unterschiedlich geltende - Verkehrsanschauung abzustellen ist (BGH NJW-RR 1990, 787 = BauR 1990, 351, 352/353). - BGH, 30.01.1992 - VII ZR 86/90
Kriterien für die Zuordnung einer Werkleistung zur fünfjährigen Verjährungsfrist …
- BGH, 20.06.1991 - VII ZR 305/90
Nachträglicher Einbau einer Alarmanlage
- OLG Köln, 30.10.2001 - 3 U 93/01
Gewährleistungsrechte bei einer Einbauküche; Berechnung einer …
- OLG Frankfurt, 09.04.2008 - 19 U 280/07
Rechtliche Einordnung eines Vertrages über die Lieferung und Montage einer …
- AG Rheda-Wiedenbrück, 28.11.2014 - 3 C 214/12
Mangelhaftigkeit einer Küchenarbeitsplatte auf Grundlage eines …
- OLG München, 15.02.2018 - 17 U 116/18
Verjährung von Mängelansprüchen bei Lieferung und Einbau einer Einbauküche
- KG, 31.10.1995 - 7 U 5519/95
Einbauküche: Kurze Gewährleistung bei Bestellung durch Mieter?
- BGH, 23.01.2002 - X ZR 184/99
Begriff der Arbeiten an einem Bauwerk; Formularmäßige Abkürzung der …
- LG Darmstadt, 06.04.2011 - 25 S 162/10
Abhängigkeit des vereinbarten Sonderpreises von der sofortigen Zahlung des …
- OLG Köln, 27.08.1999 - 19 U 198/98
Erstellung eines Schiedsgutachtens; Kostenvorschußanspruch des Werkunternehmers
- OLG Hamm, 10.12.2020 - 4 U 81/20
Tragrohr individuell angefertigt: Einbau von Kurventreppenlift ist Werkvertrag!
- OLG Hamm, 16.06.2022 - 24 U 178/15
Restvergütungsansprüche wegen der Lieferung zweier Blockheizkraftwerke und einer …
- OLG Jena, 18.01.2022 - 1 U 763/21
Lieferung und Inbetriebnahme eines BHKW: Kauf- oder Werkvertrag?
- OLG Hamm, 27.06.1994 - 17 U 53/93
Leuchtreklame: Arbeit bei einem Bauwerk; Ansprüche des Auftraggebers bei …
- LG Flensburg, 23.03.2018 - 2 O 354/17
Schadensersatz des Verkäufers einer Einbauküche wegen Erfüllungsverweigerung …
- OLG Oldenburg, 06.01.2016 - 3 U 77/13
Lieferung und Montage eines BHKW: Kauf- oder Werkvertrag?
- OLG Hamm, 27.06.2005 - 13 U 193/04
Schadensersatz wegen Verstoßes gegen die Baugeldverwendungspflicht, § 1 Abs. 1 …
- KG, 17.03.2006 - 7 U 221/05
Werkvertrag: Lieferung und Montage einer Einbauküche; Maßnahmen der Selbsthilfe; …
- OLG Saarbrücken, 13.08.2003 - 1 U 757/00
Architektenvertrag: Mängel am Bauwerk auf Grund von Planungs- oder …
- BGH, 04.02.1992 - X ZR 105/90
Rechtsnatur eines Vertrages über die Ausrüstung und Färbung von Stoffen
- OLG Hamm, 16.06.2020 - 24 U 178/16
Lieferung und Inbetriebnahme eines BHKW ist Werkvertrag!
- OLG Köln, 19.09.2001 - 11 U 39/01
Werkvertragsrecht: Einbau einer Küche
- OLG Düsseldorf, 18.05.2001 - 22 U 206/99
Werkvertrag - Lieferung und Einbau von Markenmöbeln nach Plan - handwerklich …
- OLG Köln, 19.12.1990 - 2 U 64/90
Streitverkündung; Anwaltshaftung; Prozeß; Anspruch auf Schadloshaltung; …
- LG Berlin, 14.02.2008 - 5 O 232/07
Verjährung der Mängelansprüche beim Werkvertrag: Verjährungsfrist bei …
- OLG Saarbrücken, 02.04.2003 - 1 U 632/02
Zur Zulässigkeit der Wandelung bei einem Werklieferungsvertrag
- OLG München, 30.09.2014 - 18 U 1270/14
Lieferung und Aufbau einer Standardküche ist Werklieferungsvertrag!
- OLG Frankfurt, 21.09.2007 - 7 U 222/06
Anwaltshaftung: Regressprozess wegen anwaltlicher Pflichtverletzung bei der …
- OLG Bremen, 01.06.1995 - 4 W 1/95
Bauhandwerkersicherungshypothek im Falle alleinigen Auftrags zum Abriß eines …
- OLG Koblenz, 27.11.1997 - 5 U 589/97
Voraussetzungen eines Werklieferungsvertrages über eine unvertretbare Sache; …
- OLG Braunschweig, 03.05.1996 - 5 U 2/96
Hilfsaufrechnung wegen gezogener Nutzungsvorteile; Werklieferungsvertrag über die …
- OLG Köln, 19.03.1998 - 18 U 198/97
- OLG Köln, 01.12.1995 - 3 U 34/95
Analoge Anwendung von § 25 HGB auf nicht- oder minderkaufmännische Unternehmen