Rechtsprechung
   BGH, 09.01.1969 - VII ZR 185/66   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1969,1305
BGH, 09.01.1969 - VII ZR 185/66 (https://dejure.org/1969,1305)
BGH, Entscheidung vom 09.01.1969 - VII ZR 185/66 (https://dejure.org/1969,1305)
BGH, Entscheidung vom 09. Januar 1969 - VII ZR 185/66 (https://dejure.org/1969,1305)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1969,1305) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beeidigung eines Zeugen als freie Ermessensentscheidung eines Tatrichters - Annahme eines Bereicherungsanspruchs bei Verfügung über Schecks durch eine Nichtberechtigte

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

Papierfundstellen

  • NJW 1969, 605
  • MDR 1969, 654
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 24.11.1951 - II ZR 65/51
    Auszug aus BGH, 09.01.1969 - VII ZR 185/66
    Es stellt auch keinen Revisionsgrund dar, wenn der Tatrichter in den Entscheidungsgründen nicht darlegt, warum er einen Zeugen nicht beeidigt hat (BGH II ZR 65/51 vom 24. November 1951, auszugsweise in NJW 1952, 384 veröffentlicht).
  • BGH, 14.04.1965 - IV ZR 130/64

    Pflicht des Gerichts zur Beeidigung eines Zeugen

    Auszug aus BGH, 09.01.1969 - VII ZR 185/66
    Auf das Urteil des IV. Zivilsenats in BGHZ 43, 368 beruft sich die Revision ohne Erfolg; dort hatte das Berufungsgericht für das Unterbleiben der Beeidigung eine Begründung gegeben, die, wie der IV. Zivilsenat ausgeführt hat, nicht als tragfähig angesehen werden konnte.
  • BGH, 10.02.2004 - X ZR 117/02

    Zum Bereicherungsanspruch gegen den "Zweitbeschenkten"

    Soweit hiergegen Bedenken erhoben worden sind (OLG Naumburg, Recht 1902 Nr. 1998; Soergel/Mühl aaO, § 822 Rdn. 2 unter unzutreffender Berufung auf BGH, Urt. v. 9.1.1969 - VII ZR 185/66, NJW 1969, 605), gründen sie sich offenbar auf die Schwierigkeiten, die es im Einzelfall bereiten kann, die Zuwendung des Wertes i.S.d. § 818 Abs. 2 BGB von einer Zuwendung aus dem übrigen Vermögen des Erstbeschenkten zu unterscheiden.
  • BGH, 03.12.1998 - III ZR 288/96

    Pflichtwidrige Verfügungen des treuhänderischen Verwalters von Wertpapieren;

    b) Der Senat hält daran fest, daß ein Anspruch nach § 822 BGB gegen den Zweitempfänger nur besteht, wenn der Erstempfänger aus Rechtsgründen nicht haftet, es also nicht genügt, wenn dieser zahlungsunfähig ist (Bestätigung von BGH, Urteil vom 9. Januar 1969 - VII ZR 185/66 - NJW 1969, 605).

    Mangelnde Durchsetzbarkeit des Anspruchs nur aus tatsächlichen Gründen löst, wie der Bundesgerichtshof bereits entschieden hat, die lediglich subsidiäre Durchgriffshaftung des Dritten nicht aus (BGH, Urteil vom 9. Januar 1969 - VII ZR 185/66 - NJW 1969, 605; Senatsurteil vom 6. Oktober 1994 aaO; vgl. auch RG JW 1938, 1025, 1028; KG OLGE 26, 61).

  • BGH, 06.10.1994 - III ZR 165/93

    Beweislast beim Bereicherungsanspruch aus Leistungskondiktion - Feststellung des

    Abgesehen davon, daß der geschädigte Berechtigte gegebenenfalls den Nachweis der Unentgeltlichkeit führen müßte, scheiterte ein Anspruch aus § 816 Abs. 1 Satz 2 BGB gegen den neuen Kontoinhaber daran, daß dessen rechtlicher Vorteil nicht unmittelbar auf der dem Berechtigten gegenüber wirksamen Scheckverfügung des veruntreuenden Inhabers beruht (vgl. BGH Urteil vom 9. Januar 1969 - VII ZR 185/66 - NJW 1969, 605); § 822 BGB käme schließlich nicht zum Zuge, wenn der erste (Strohmann-)Kontoinhaber entweder selbst bösgläubig gewesen wäre oder sich den bösen Glauben seines Bevollmächtigten zurechnen lassen müßte und daher nach § 819 BGB verschärft haften würde (BGH a.a.O. S. 606; vgl. auch BGHZ 83, 293, 295 ff).
  • OLG Frankfurt, 02.12.1986 - 8 U 95/86

    Voraussetzungen eines deklaratorischen Schuldanerkenntnisses; Auslegung einer

    Hier ist die Arbeitnehmerin ... der Klägerin aber nicht nach § 818 Abs. 3 BGB frei geworden, da sie als Bösgläubige nach §§ 819, 818 Abs. 4, 292, 987 ff. BGB verschärft haftet (vgl. hierzu BGH NJW 1969, 605 f., 606 [BGH 09.01.1969 - VII ZR 185/66] ; vgl. auch Staudinger - Lorenz, 12. Aufl. 1979, Rdnr. 10 zu § 822 BGB ; RGRK/Heimann-Trosien, 12. Aufl. 1974, Rdnr. 5 zu § 822 BGB ; Palandt - Thomas, 45. Aufl. 1986, Anm. 3 zu § 822 BGB ).

    Die hierdurch eingetretene Vermögensverschiebung erfüllt auch die weitere Voraussetzung, daß der Beschenkte durch dieselbe Verfügung, die durch den Nichtberechtigten mit der in § 816 Abs. 1 S. 1 BGB bezeichneten Wirkung getroffen worden ist, unmittelbar einen rechtlichen Vorteil erlangt hat (vgl. hierzu BGH NJW 1969, 605 f., 605) [BGH 29.01.1969 - IV ZR 518/68] .

  • OLG Saarbrücken, 25.01.2005 - 4 U 685/03

    Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung: Beweisanforderungen für bedingten Vorsatz

    Mithin steht es der Inanspruchnahme des Dritten entgegen, wenn der ursprüngliche Bereicherungsschuldner aufgrund der verschärften Haftung aus § 819 Abs. 1, § 818 Abs. 3 BGB selbst nach der Weggabe des Geldes weiterhin der bereicherungsrechtlichen Haftung unterliegt (BGH, Urt. v. 3.12.1998 - III ZR 288/96, WM 1999, 23, 26; Urt. v. 9.1.1969 - VII ZR 185/66, NJW 1969, 605, 606; Palandt/Sprau, aaO, § 822 Rdn. 8; Staudinger/Lorenz, aaO., § 822 Rdn. 10; Bamberger/Roth/Wendehorst, § 822 Rdn. 7; Erman/H. P. Westermann, BGB, 10. Aufl., § 822 Rdn. 4; krit. für den Fall der Insolvenz des Bereicherungsschuldners: MünchKomm(BGB)/Lieb, aaO., § 822 Rdn. 5).
  • BGH, 27.06.1969 - I ZR 111/67

    Wirksamkeit eines Geschäftsübernahmevertrages - Täuschung über voraussichtliche

    Im übrigen steht nach § 391 ZPO die Beeidigung eines Zeugen in dem mit der Revision grundsätzlich nicht angreifbaren Ermessen des Tatrichters, das einer weiteren Rechtfertigung regelmäßig nicht bedarf (BGH Urt. v. 9. Januar 1969 - VII ZR 185/66; v. 24. November 1951 - II ZR 65/51, Leits.
  • VG Freiburg, 18.10.1972 - VS. VI 56/72

    Bestehen eines Rechtsweges gegen die Anfechtung der Geschäftsverteilungspläne der

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht