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   BGH, 21.10.1976 - VII ZR 193/75   

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BGH, 21.10.1976 - VII ZR 193/75 (https://dejure.org/1976,95)
BGH, Entscheidung vom 21.10.1976 - VII ZR 193/75 (https://dejure.org/1976,95)
BGH, Entscheidung vom 21. Oktober 1976 - VII ZR 193/75 (https://dejure.org/1976,95)
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§ 27 Abs. 1 WEG betrifft (jedenfalls grundsätzlich) nur das Innenverhältnis zwischen Wohnungseigentümern und dem Verwalter, dessen Vertretungsmacht im Außenverhältnis ist in § 27 Abs. 2 WEG geregelt: kein Recht des Verwalters, im Namen der Eigentümer größere Instandsetzungsaufträge zu vergeben;

§ 812 BGB, keine gesamtschuldnerische, sondern anteilmäßige Bereicherungshaftung von Wohnungseigentümern (vgl. § 16 WEG)

Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Auftragserteilung im Namen von Wohnungseigentümern - Rechtsgrundlage für die Vertretungsmacht eines Hausverwalters - Auslegung von § 27 WEG - Anforderungen an Interessenabwägung von einem Verwalter und den Wohnungseigentümern - Voraussetzungen für wirksame Verpflichtung ...

  • uni-hamburg.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 27 Abs. 1 Ziff. 2

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 67, 232
  • NJW 1977, 44
  • MDR 1977, 217
  • DNotZ 1977, 237
  • ZMR 1978, 253
  • DB 1977, 93
  • JR 1977, 116
  • BauR 1977, 53
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 31.10.1963 - VII ZR 285/61

    Elektroherde - §§ 951, 812 BGB, Dreiecksverhältnis, Empfängerhorizont,

    Auszug aus BGH, 21.10.1976 - VII ZR 193/75
    Als wessen Leistung die Reparaturarbeiten der Klägerin anzusehen sind, bestimmt sich nach objektiver Betrachtungsweise allein aus der Sicht der Wohnungseigentümer (BGHZ 40, 272, 278; 58, 184, 188; BGH NJW 1974, 1132 jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Es ist ähnlich wie im Fall BGHZ 40, 272.

    In einem solchen Fall hat der die Arbeiten ausführende Handwerker keinen Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung gegen den Bauherrn, hier die Wohnungseigentümer (BGHZ 40, 272, 278/279; 56, 228, 239/240).

  • BGH, 29.09.1959 - VIII ZR 105/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 21.10.1976 - VII ZR 193/75
    Die Wohnungseigentümer haften nach allgemeiner Meinung für in ihrem Namen begründete Verwaltungsschulden der hier in Frage stehenden Art gesamtschuldnerisch (vgl. Bärmann/Pick § 21 WEG Rdn. 16 und erläuterte Ausgabe § 21 WEG I 5; Weitnauer/Wirths § 10 WEG Rdn. 19; Staudinger/Ring § 16 WEG Rdn. 17; Palandt/Bassende § 16 WEG Anm. 3 in den jeweils bereits angegebenen Auflagen; Kleinsimon Betrieb 1958, 156, 158; Herr Betrieb 1958, 482; vgl. auch BGH NJW 1959, 2160, 2162 linke Spalte unten).

    Die im Wohnungseigentumsgesetz vorgesehene Mitbestimmung der Wohnungseigentümer war es denn auch, die den Bundesgerichtshof bewogen hat, in der gesamtschuldnerischen Haftung der Wohnungseigentümer für Verwaltungsschulden eine geringere Gefahr zu sehen als in der gesamtschuldnerischen Haftung für die durch die Errichtung des Gebäudes entstehenden Verbindlichkeiten (BGH NJW 1959, 2160, 2162 linke Spalte unten).

  • BGH, 23.11.1972 - II ZR 103/70

    Beschränkung der Haftung eines Erben auf den Nachlass - Ermittlung des

    Auszug aus BGH, 21.10.1976 - VII ZR 193/75
    Im übrigen würde die Beklagte für eine etwaige Bereicherung nicht gesamtschuldnerisch, sondern nur in Höhe ihres Miteigentumsanteils am Gemeinschaftseigentum von 1/32 haften (BGH Urteil vom 23. November 1972 - II ZR 103/70 = WM 1973, 71; Heimann/Trosien in RGRK 12. Aufl. § 812 BGB Rdn. 117).
  • BGH, 27.05.1971 - VII ZR 85/69

    Baumaterial - § 399 BGB, Kollision mit verlängertem Eigentumsvorbehalt, § 455 BGB

    Auszug aus BGH, 21.10.1976 - VII ZR 193/75
    In einem solchen Fall hat der die Arbeiten ausführende Handwerker keinen Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung gegen den Bauherrn, hier die Wohnungseigentümer (BGHZ 40, 272, 278/279; 56, 228, 239/240).
  • BGH, 14.03.1974 - VII ZR 129/73

    Hemden - § 812, § 932 BGB, Dreiecksverhältnis

    Auszug aus BGH, 21.10.1976 - VII ZR 193/75
    Als wessen Leistung die Reparaturarbeiten der Klägerin anzusehen sind, bestimmt sich nach objektiver Betrachtungsweise allein aus der Sicht der Wohnungseigentümer (BGHZ 40, 272, 278; 58, 184, 188; BGH NJW 1974, 1132 jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 24.02.1972 - VII ZR 207/70

    Bereicherungsausgleich beim Vertrag zugunsten Dritter

    Auszug aus BGH, 21.10.1976 - VII ZR 193/75
    Als wessen Leistung die Reparaturarbeiten der Klägerin anzusehen sind, bestimmt sich nach objektiver Betrachtungsweise allein aus der Sicht der Wohnungseigentümer (BGHZ 40, 272, 278; 58, 184, 188; BGH NJW 1974, 1132 jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • Drs-Bund, 30.11.1949 - BT-Drs I/252
    Auszug aus BGH, 21.10.1976 - VII ZR 193/75
    Im ersten Entwurf des WEG (BT-Drucksache I/252) war im damaligen § 30 Abs. 3 ausdrücklich vorgesehen, daß der Verwalter im Namen der Eigenwohner keine Verbindlichkeiten eingehen darf.
  • BGH, 10.03.2011 - VII ZR 54/10

    Parteiwechsel bei gesamtschuldnerischer Inanspruchnahme der

    Sie zielte auf eine Verurteilung der Wohnungseigentümer zur Bezahlung der von ihnen als Verwaltungsschulden begründeten Restwerklohnforderungen ab, für deren Begleichung sie nach der im Zeitpunkt der Klageerhebung geltenden Rechtslage als Gesamtschuldner mit ihrem Privatvermögen einzustehen hatten (vgl. BGH, Urteil vom 21. Oktober 1976 - VII ZR 193/75, BGHZ 67, 232, 235 f.).
  • BGH, 19.12.1991 - V ZB 27/90

    Beseitigungsanspruch bei Beeinträchtigung des gemeinschaftlichen Eigentums -

    Er ist nach § 21 Abs. 1, 3, und 4 WEG nicht verpflichtet, an der Vergabe der zur Durchführung der Maßnahme erforderlichen Aufträge mitzuwirken und dadurch eine gesamtschuldnerische Haftung nach außen (BGHZ 67, 232, 235 f) zu übernehmen.
  • BGH, 10.05.1979 - VII ZR 30/78

    Anspruch des Bauherrn auf Mängelbeseitigung; Geltendmachung von Ansprüchen durch

    Das für eine solche gewillkürte Prozeßstandschaft erforderliche rechtliche Interesse des Verwalters ergibt sich aus dem ihm gemäß § 27 Abs. 1 Nr. 2 WEG zustehenden eigenen, selbständigen Recht, die für die ordnungsmäßige Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums notwendigen Maßnahmen zu treffen (vgl. BGHZ 67, 232, 235, 239).
  • BGH, 18.06.1979 - VII ZR 187/78

    Haftung der Wohnungseigentümer für die Herstellungskosten einer

    Ursprünglich sollte mit dem Wohnungseigentum vor allem den einkommensschwachen Bevölkerungsschichten, deren Mittel zum Bau eines Eigenheims nicht ausreichen, der Erwerb wenigstens des eigenheimähnlichen Teils eines größeren Hauses ermöglicht werden (BGHZ 67, 232, 236 [BGH 21.10.1976 - VII ZR 193/75]; BGH NJW 1959, 2160, 2162 [BGH 29.09.1959 - VIII ZR 105/58] jeweils mit Nachweisen).

    Die Wohnungseigentümer haften allerdings für in ihrem Namen begründete Verwaltungs schulden mangels anderweitiger Vereinbarung als Gesamtschuldner (vgl. BGHZ 67, 232, 235 f [BGH 21.10.1976 - VII ZR 193/75]; BGH NJW 1977, 1686 und LM BGB § 427 Nr. 4, jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Sie können freilich die Leistungsfähigkeit des einzelnen Wohnungseigentümers auch übersteigen, etwa bei außergewöhnlichen Reparaturen oder bei Instandhaltungsarbeiten an großen Gebäuden (vgl. die Beispiele BGHZ 67, 232, 236) [BGH 21.10.1976 - VII ZR 193/75].

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2011 - 2 B 1495/10

    Ordnungsverfügung hinsichtlich der Öffnung formell illegal errichteter

    So betraf die Entscheidung des 11. Senats des beschließenden Gerichts vom 3. März 1994 - 11 B 2566/93 - (juris Rn. 7) eine außerordentliche Instandhaltungsmaßnahme größeren Umfangs, zu deren Ausführung der Verwalter schon nach der damaligen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, vgl. BGH, Urteil vom 21. Oktober 1976 - VII ZR 193/75 -, BGHZ 67, 232 = juris Rn. 13ff, ohne vorherigen Beschluss der Wohnungseigentümerversammlung keine Verbindlichkeiten im Namen der Gemeinschaft bzw. der Wohnungseigentümer eingehen durfte.
  • BGH, 25.09.1980 - VII ZR 276/79

    Vertretungsmacht des Verwalters

    Innerhalb des in Absatz 2 umschriebenen Rahmens ist der Verwalter daher Vertreter der Wohnungseigentümer mit gesetzlicher Vertretungsmacht (KG, OLGZ 1976, 266 (269); Bärmann-Pick-Merle, § 27 Rdnr. 35; Weitnauer-Wirths, § 27 Rdnr. 6; Diester, § 27 Rdnr. 7; Soergel-Baur, § 27 WEG Rdnr. 1; Pritsch, § 27 WEG Anm. 9; Palandt-Bassenge, § 27 WEG Anm. 1; vgl. auch die Andeutung im Senatsurteil BGHZ 67, 232 (234) = NJW 1977, 44 (unter 2)).

    Zu weiteren unentziehbaren Befugnissen des Verwalters, die unter seine Vertretungsmacht fallen, gehört nach Nr. 4, daß er Maßnahmen treffen kann, "die zur Wahrung einer Frist oder zur Abwendung eines sonstigen Rechtsnachteils erforderlich sind" (BGHZ 67, 232 (240) = NJW 1977, 44).

    Damit, daß die Bestellung eines Verwalters mit bestimmten uneinschränkbaren Befugnissen (§ 27 11, 111 WEG) nicht ausgeschlossen werden kann (§ 20 II WEG), hat der Gesetzgeber auch dem Interesse der Allgemeinheit an einer sachgerechten Abwicklung des Rechtsverkehrs mit so komplizierten Gebilden wie Wohnungseigentümergemeinschaften Rechnung getragen (vgl. BGHZ 67, 232 (234) = NJW 1977, 44 (unter 4)).

  • OLG Düsseldorf, 30.07.1997 - 3 Wx 61/97

    Übertragung der Entscheidung über die Durchführung von Instandhaltungs- und

    Nur in Fällen der Notmaßnahmen gemäß §§ 21 Abs. 2, 27 Abs. 1 Nr. 3 WEG können Reparaturen auch ohne Beteiligung aller Wohnungseigentümer in Auftrag gegeben werden, weil dem Interesse aller Wohnungseigentümer an der Verhinderung eines unmittelbar drohenden Schadenseintritts oder der nur so zu erreichenden Begrenzung eines Schadens der Vorrang vor dem Beteiligungsinteresse eingeräumt ist (BGHZ 67, 232, 236 f.; Weitnauer, WEG, 8. Aufl. 1995, § 20 Rdn. 1, 21 Rdn. 3 und 5).
  • BGH, 14.02.1989 - VI ZR 121/88

    Begriff der Leute; Handeln in Ausführung; Haftung für Verhalten eines

    Ob deshalb die Eigenschaft als Luftfrachtführer für einen Flug auch dann gegeben ist, wenn der Pilot, wie hier, eigenmächtig einen sog. "Schwarzflug" ausführt, jedenfalls wenn er, wie hier, den Fluggästen die ihnen vom Luftfrachtführer versprochene Leistung erbringen will und auch die Fluginteressenten aus objektiver Sicht das Verhalten des Piloten allein in dieser Weise verstehen können (zur Person des Leistenden vgl. BGHZ 40, 272, 278; 67, 232, 241; 72, 246, 249; siehe auch BGHZ 88, 70, 78), kann allerdings fraglich sein.
  • BGH, 12.05.1977 - VII ZR 167/76

    Zulässigkeit der Klage einer Wohnungseigentümergemeinschaft; Namentliche Angabe

    Die Wohnungseigentümer haften gesamtschuldnerisch für die in ihrem Namen begründeten Verwaltungsschulden (vgl. BGHZ 67, 232, 235/236 m.w.N.), zu denen auch der streitige Werklohnanspruch der Klägerin für die Reparatur des im Gemeinschaftseigentum der Wohnungseigentümer stehenden Daches gehört.
  • BGH, 29.06.1977 - VIII ZR 23/76

    Einordnung einer Wohnungseigentümer als gesamtschuldnerisch haftende Gemeinschaft

    Dem hat sich der VII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes angeschlossen (BGHZ 67, 232, 235 f m.w.Nachw.).

    Nicht zu verkennen ist allerdings, daß auch Verwaltungsschulden die Leistungsfähigkeit der einzelnen Wohnungseigentümer übersteigen können, so etwa bei außergewöhnlichen Reparaturarbeiten oder bei Instandhaltungsarbeiten (z. B. Fassadenanstrichen) an Gebäuden mit hundert und mehr Eigentumswohnungen, die - wie der VII. Zivilsenat in BGHZ 67, 232 ff bereits bemerkt hat - heute keine Seltenheit sind.

    Der VII. Zivilsenat hat in der bereits erwähnten Entscheidung (BGHZ 67, 232) für den Fall der Vergabe von Instandsetzungsaufträgen ausgesprochen, daß jedenfalls keine Vertretungsmacht für nicht dringende größere Arbeiten besteht.

  • OLG Köln, 06.03.2002 - 17 U 100/00

    Haftung der Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft für die Kosten

  • BGH, 10.07.1980 - VII ZR 328/79

    Zulässigkeit der Abgabe an das Prozeßgericht in Wohnungseigentumsverfahren

  • OLG Brandenburg, 29.03.2007 - 5 U 118/06

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Zahlungsklage des Verwalters gegen nur einen Teil

  • OLG Saarbrücken, 13.01.2004 - 4 U 276/03

    Großes Kölner Bauherrenmodell zur Errichtung einer Eigentumswohnanlage: Pflichten

  • OLG Düsseldorf, 18.04.2000 - 24 U 29/99

    Geltendmachung von Ansprüchen der Wohnungseigentümer durch den Verwalter;

  • OLG Hamburg, 23.07.1993 - 12 U 85/92

    Verpflichtung der Wohnungseigentümer als Gesamtschuldner;

  • OLG Brandenburg, 19.03.2009 - 5 U 109/07

    Wohnungseigentum: Abschluss eines langfristigen Vertrages über

  • OLG Hamm, 17.12.1996 - 15 W 212/96

    Welche Beratungspflicht hat WE-Verwalter?

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2011 - 2 B 1232/10

    Vorliegen einer Ordnungsverfügung gegen einen Verwalter mit der Regelung der

  • OLG München, 11.05.2007 - 34 Wx 43/07

    Unbegründete Kompetenzerweiterung bei Bestellung eines Notverwalters für

  • KG, 26.11.2001 - 24 W 20/01

    eigenmächtige Instandsetzungen durch den Verwalter, Beseitigungspflicht,

  • OLG Hamm, 25.07.1996 - 15 W 81/95

    Anspruch der Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft auf Schadensersatz

  • OLG Hamburg, 20.02.2006 - 2 Wx 131/02

    Keine eigenmächtigen Ersatzbeschaffungen durch Verwalter!

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.03.1994 - 11 B 2566/93

    Nichtigkeit einer Ordnungsverfügung wegen einer Inanspruchnahme als Störer, ohne

  • OLG Frankfurt, 17.02.1983 - 20 W 823/83

    Zahlung der Geldeinlage durch Erlaß der Forderung aus einem Umwandlungsdarlehen

  • OLG Frankfurt, 15.06.1981 - 20 W 365/81

    Anspruch gegen den Verwalter auf Einfriedung eines auf gemeinschaftlichem

  • OLG Hamm, 10.02.1997 - 15 W 197/96

    Sofortige Beschwerde des Verwalters gegen die Abweisung des Zahlungsbegehrens

  • KG, 01.10.1990 - 24 W 2161/90

    Berechtigung des wirtschaftlich betroffenen Wohnungseigentümers zur

  • BayObLG, 17.02.1983 - BReg. 2 Z 10/82

    Zur Fertigstellungspflicht bei Eigentumswohnanlagen

  • KG, 04.02.1998 - 24 U 8280/96

    Keine Vertretungsmacht des Verwalters für die Vergabe von Zusatzarbeiten nach

  • KG, 30.11.1992 - 24 W 1188/92

    Umfang und Wirkung eines Entlastungsbeschlusses

  • OLG Frankfurt, 08.04.1980 - 20 W 160/80

    Anfechtung eines Beschlusses der Eigentümerversammlung; Fehlendes

  • OLG Zweibrücken, 23.12.1981 - 2 U 33/81

    Feststellung eines Vertragsverhältnisses und des Werklohnes; Wartungsvertrag für

  • OLG Koblenz, 17.10.1985 - 9 U 99/83

    Honorarforderung eines Rechtsanwaltes für die Ausarbeitung eines

  • BayObLG, 19.03.1992 - 2Z BR 7/92

    Instandhaltungskosten bei gemeinschaftlich genutztem Eigentum

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