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BGH, 28.06.1973 - VII ZR 200/72 |
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Voraussetzungen für das Fortbestehen des Rechtsschutzinteresses an einer negativen Feststellungsklage - Erhebung einer Leistungsklage an einem anderen Gericht - Rechtliches Interesse an der Weiterverfolgung der negativen Feststellungsklage - Erhebung der Zahlungsklage ...
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Kurzfassungen/Presse
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Gerichtstandsvereinbarung, Gerichtsstand des Klägers, Feststellungsinteresse, negative Feststellungklage, Rechtsschutzinteresse
Papierfundstellen
- NJW 1973, 1500
- MDR 1973, 925
Wird zitiert von ... (27) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 21.06.1955 - I ZR 74/54
Londoner Schuldenabkommen
Auszug aus BGH, 28.06.1973 - VII ZR 200/72
Voraussetzungen für das Fortbestehen des Rechtsschutzinteresses an einer negativen Feststellungsklage, nachdem der Beklagte bei einem anderen Gericht Leistungsklage erhoben hat (im Anschluß an BGHZ 18, 22, 41).Zutreffend ist das Berufungsgericht davon ausgegangen, daß das zunächst vorhandene rechtliche Interesse an der negativen Feststellung in aller Regel erlischt, sobald der Gegner wegen desselben Gegenstands Leistungsklage erhebt und diese nicht mehr einseitig zurücknehmen kann (RGZ 71, 68, 73; 151, 65, 68; RG Warn. 1912 Nr. 453, 1916 Nr. 106; RG JW 1909, 417 Nr. 18; 1936, 3185; BGHZ 18, 22, 41; BGH NJW 1968, 50).
Diese das Feststellungsinteresse der Klägerin betreffende Erklärung des Beklagten ist auch in der Revisionsinstanz zu berücksichtigen (BGHZ 18, 22, 41).
Das wäre besonders dann anzunehmen, wenn der Rechtsstreit im wesentlichen entscheidungsreif wäre (RG JW 1909, 417; Warn. 1916 Nr. 106; JW 1936, 3185; BGHZ 18, 22, 41; OLG Hamburg MDR 1968, 332).
Es trifft zu, daß die höchstrichterliche Rechtsprechung das Fortbestehen des Feststellungsinteresses in Fällen bejaht hat, in denen die Feststellungsklage bereits in der Berufungsinstanz anhängig war (Warn. 1916 Nr. 106; JW 1936, 2094; BGHZ 18, 22, 41;… OLG Hamburg a.a.O.).
- BGH, 18.10.1967 - VIII ZR 9/66
Rechtsgeschäfte im Zusammenhang mit dem Holzimport - Anfechtung wegen arglistiger …
Auszug aus BGH, 28.06.1973 - VII ZR 200/72
Zutreffend ist das Berufungsgericht davon ausgegangen, daß das zunächst vorhandene rechtliche Interesse an der negativen Feststellung in aller Regel erlischt, sobald der Gegner wegen desselben Gegenstands Leistungsklage erhebt und diese nicht mehr einseitig zurücknehmen kann (RGZ 71, 68, 73; 151, 65, 68; RG Warn. 1912 Nr. 453, 1916 Nr. 106; RG JW 1909, 417 Nr. 18; 1936, 3185; BGHZ 18, 22, 41; BGH NJW 1968, 50). - RG, 05.04.1909 - VI 244/08
1. Wert des Beschwerdegegenstandes der Revision bei der negativen …
Auszug aus BGH, 28.06.1973 - VII ZR 200/72
Zutreffend ist das Berufungsgericht davon ausgegangen, daß das zunächst vorhandene rechtliche Interesse an der negativen Feststellung in aller Regel erlischt, sobald der Gegner wegen desselben Gegenstands Leistungsklage erhebt und diese nicht mehr einseitig zurücknehmen kann (RGZ 71, 68, 73; 151, 65, 68; RG Warn. 1912 Nr. 453, 1916 Nr. 106; RG JW 1909, 417 Nr. 18; 1936, 3185; BGHZ 18, 22, 41; BGH NJW 1968, 50). - OLG Hamburg, 27.11.1967 - 8 U 90/67
Auszug aus BGH, 28.06.1973 - VII ZR 200/72
Das wäre besonders dann anzunehmen, wenn der Rechtsstreit im wesentlichen entscheidungsreif wäre (RG JW 1909, 417; Warn. 1916 Nr. 106; JW 1936, 3185; BGHZ 18, 22, 41; OLG Hamburg MDR 1968, 332). - RG, 25.03.1936 - I 280/35
1. Kann die Klage auch dann noch ohne Einwilligung des Beklagten zurückgenommen …
Auszug aus BGH, 28.06.1973 - VII ZR 200/72
Zutreffend ist das Berufungsgericht davon ausgegangen, daß das zunächst vorhandene rechtliche Interesse an der negativen Feststellung in aller Regel erlischt, sobald der Gegner wegen desselben Gegenstands Leistungsklage erhebt und diese nicht mehr einseitig zurücknehmen kann (RGZ 71, 68, 73; 151, 65, 68; RG Warn. 1912 Nr. 453, 1916 Nr. 106; RG JW 1909, 417 Nr. 18; 1936, 3185; BGHZ 18, 22, 41; BGH NJW 1968, 50).
- BGH, 22.01.1987 - I ZR 230/85
Fortbestehen des Feststellungsinteresses nach Erhebung einer Leistungsklage …
Das Berufungsgericht ist ohne Rechtsverstoß davon ausgegangen, daß das rechtliche Interesse an alsbaldiger Feststellung des Nichtbestehens eines Anspruchs entfällt, wenn eine auf die Durchsetzung desselben Anspruchs gerichtete Leistungsklage erhoben wird und diese einseitig nicht mehr zurückgenommen werden kann (…BGH Urt. v. 20. Juni 1984 - I ZR 61/82, GRUR 1985, 41, 44 - REHAB m. w. Nachw.; vgl. ferner auch RGZ 71, 68, 73; 151, 65, 69 sowie BGH Urt. v. 28. Juni 1973 - VII ZR 200/72, NJW 1973, 1500 m. w. Nachw.).a) In der Rechtsprechung ist zwar wiederholt ausgesprochen worden, daß das Feststellungsinteresse dann erhalten bleibt, wenn der Feststellungsrechtsstreit - insbesondere in einer Rechtsmittelinstanz - entscheidungsreif oder im wesentlichen zur Entscheidungsreife fortgeschritten und die Leistungsklage noch nicht entscheidungsreif ist (RG JW 1909, 417, 418; RG WarnRspr 1916 Nr. 106; BGHZ 18, 22, 42 sowie BGH NJW 1973, 1500 m. w. Nachw.).
Beides läßt sich aber - wie auch der vorliegende Fall zeigt - nur erreichen, wenn die Beurteilung, ob das Feststellungsinteresse als Folge einer Leistungsklage entfallen ist, zwar aus der Sicht der letzten mündlichen Verhandlung erfolgt (BGH NJW 1973, 1500), aber maßgeblich auf den Zeitpunkt abstellt, in dem die Leistungsklage nicht mehr einseitig zurückgenommen werden kann (…BGH aaO - REHAB).
Für das Gegenteil kann das Berufungsgericht sich entgegen seiner Annahme auch nicht auf die bereits angeführte Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 28. Juni 1973 (NJW 1973, 1500) stützen.
So ergeben auch die Sachverhalte der einschlägigen Entscheidungen sowohl des Reichsgerichts als auch des Bundesgerichtshofes, in denen eine Durchbrechung des Grundsatzes des Wegfalls des Feststellungsinteresses als Folge der Erhebung einer Leistungsklage mit gleichem Streitgegenstand ausgesprochen worden ist, daß die Entscheidungsreife des Feststellungsverfahrens stets schon bestand, als die Leistungsklage erst erhoben bzw. nicht mehr einseitig zurücknehmbar wurde (vgl. RG JW 1909, 417; RG WarnRspr 1916 Nr. 106; BGH NJW 1968, 50; BGH LM Nr. 102 zu § 256 ZPO = NJW 1973, 1500).
- BGH, 21.12.1989 - IX ZR 234/88
Zulässigkeit einer Feststellungsklage neben einer Leistungsklage; Verzicht auf …
- VII ZR 200/72, NJW 1973, 1500; Urt. v. 20. Juni 1984. - BGH, 25.03.1999 - IX ZR 223/97
Rechtsfolgen einer zwischen einer Bank, ihrem Kunden und dessen Bürgen …
Das Feststellungsinteresse für eine negative Feststellungsklage - wie diejenige der Klägerin - entfällt grundsätzlich, soweit eine Leistungsklage zu demselben Streitgegenstand erhoben wird und nicht mehr einseitig zurückgenommen werden kann (BGH, Urt. v. 28. Juni 1973 - VII ZR 200/72, NJW 1973, 1500).
- BGH, 03.05.1983 - VI ZR 79/80
Zulässigkeit einer negativen Feststellungsklage
Dies ist bereits ausdrücklich anerkannt für solche Tatsachen, die zum Wegfall des Feststellungsinteresses (BGHZ 18, 98 (106) = NJW 1955, 1513) bzw. des Rechtsschutzbedürfnisses (BGH, WM 1978, 439) führen bzw. bestätigen, daß ein Feststellungsinteresse nicht (oder nicht mehr) vorhanden ist (BGH, NJW 1973, 1500).a) Zutreffend geht das BerGer. davon aus, daß das zunächst vorhandene rechtliche Interesse an einer negativen Feststellung in aller Regel erlischt, sobald der Gegner wegen desselben Gegenstandes Leistungsklage erhebt und diese nicht mehr einseitig zurücknehmen kann (RGZ 71, 68 (73); BGHZ 18, 22 (41) = NJW 1955, 1437; BGH, NJW 1973, 1500 = LM § 256 ZPO Nr. 102 m. w. Nachw.).
- LG Düsseldorf, 18.01.2022 - 4c O 11/21
Negative Feststellungsklage
Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH entfällt das rechtliche Interesse an alsbaldiger Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Anspruchs, wenn eine auf die Durchsetzung desselben Anspruchs gerichtete Leistungsklage erhoben wird und einseitig nicht mehr zurückgenommen werden kann (BGH, NJW 1973, 1500 ; BGH, NJW 1984, 1556 (1557); BGHZ 99, 340 (342); BGH, NJW-RR 1990, 1532 ; BGH, NJW 1994, 3107 (3108); 1999, 1544 (1546); 1999, 2516 (2517); BGH, NJW 2006, 515 (516)).Eine Ausnahme besteht zugunsten des Fortbestehens des Feststellungsinteresses dann, wenn der Feststellungsprozess fast entscheidungsreif und die Leistungsklage dies noch nicht ist (BGHZ 18, 22 (42); BGH, NJW 1973, 1500; BGH, NJW-RR 1990, 1532 (1533); BGHZ 165, 305 (309)), oder wenn feststeht, dass über den mit der (einseitig nicht mehr zurücknehmbaren) Leistungsklage verfolgten Anspruch sachlich nicht entschieden werden kann (BGH, NJW 1997, 870 (872)).
- BGH, 07.12.1977 - VIII ZR 101/76
Konkurrenzschutz für Facharzt als Mieter
Die zur Stützung ihrer Ansicht herangezogene Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 28. Juli 1973 - VII ZR 200/72 (- NJW 1973, 1500 = MDR 1973, 925 = LM ZPO § 256 Nr. 102) betrifft eine andere Fallgestaltung. - OLG Hamburg, 03.02.2021 - 3 U 9/19
ALLET JUTe - Markenmäßiger Verwendung der Angabe "ALLET JUTE" auf Stoffbeutel; …
Etwas anderes gilt, wenn der Feststellungsrechtstreit zu diesem Zeitpunkt bereits entscheidungsreif oder im Wesentlichen zur Entscheidungsreife fortgeschritten und die Leistungsklage noch nicht entscheidungsreif ist (BGH, NJW 1973, 1500, 1501;… BGH, NJW 1987, 2680, 2681 - Parallelverfahren MüKoZPO/Becker-Eberhard, 6. Aufl. 2020, ZPO § 256 Rn. 66). - OLG Düsseldorf, 03.11.2022 - 2 U 51/22
Feststellung der Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache Verletzung eines …
Maßgeblich für das Entfallen des Feststellungsinteresses ist, ob - und gegebenenfalls in welchem Umfang - die negative Feststellungsklage und die spätere Leistungsklage deckungsgleich sind (vgl. BGH, NJW 1973, 1500; NJW 1999, 1544, 1546; GRUR 2006, 217, 219 - Detektionseinrichtung I). - BGH, 20.06.1984 - I ZR 61/82
Gegenstand einer Messe - Abkürzun - Dienst-markenmäßige Benutzung
Wie der Bundesgerichtshof für die Fälle der negativen Feststellungsklage und der Unterlassungs-Widerklage ausgesprochen hat (BGHZ 18, 22, 41; BGHZ 28, 203, 206, 207 - Berliner Eisbein; BGH NJW 1973, 1500 m.w.N.), entfällt für eine Feststellungsklage, sofern nicht besondere Umstände vorliegen, das Rechtsschutzbedürfnis, sobald der Gegner wegen desselben Gegenstandes Leistungsklage erhebt und diese nicht mehr einseitig zurücknehmen kann. - BGH, 13.03.1980 - III ZR 179/78
Geschäftsübertragungs- und Leibrentenvertrag - Tod des Übernehmers - Erhöhung der …
Die angefochtene Entscheidung entspricht auch in diesem Punkt der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. Urteil vom 27. Juni 1973 - III ZR 98/72 = NJW 1973, 1500), von der abzugehen kein Anlaß besteht. - OLG Köln, 30.09.2009 - 13 U 168/04
Eintrittspflicht des Gesellschafters einer BGB -Gesellschaft für …
- OLG München, 13.06.1985 - 6 U 4480/84
- OLG Hamm, 04.07.2019 - 22 U 58/16
Rechtliche Qualifizierung eines Projektsteuerungsvertrags
- OLG Brandenburg, 05.04.2016 - 6 U 145/14
Abberufung als Geschäftsführer
- LG Heidelberg, 07.12.2004 - 2 O 420/03
Finanzierter Beitritt zu einem geschlossenen Immobilienfonds: Unwirksamkeit des …
- OLG München, 15.07.2020 - 20 U 4176/19
Darlegungs- und Beweislast bei negativer Feststellungsklage
- LG München II, 29.11.2019 - 2 O 5195/15
Geschäftsunfähigkeit - Behinderung im Sinne einer leichten Intelligenzminderung
- OLG Frankfurt, 27.05.2008 - 5 U 190/07
GmbH-Geschäftsführer: Mitgeteilte Gewinnerwartungen als Geschäftsgrundlage einer …
- LAG Hamm, 10.10.2000 - 6 Sa 2591/98
Leistungen der betrieblichen Altersversorgung bei vorzeitigem Ausscheiden aus dem …
- BAG, 17.12.1974 - 1 ABR 105/73
Leitender Angestellter - Unternehmerentscheidung - Vorgesetzteneigenschaft
- LG Leipzig, 16.11.2006 - 3 HKO 2566/06
Marken in Adwords auch wettbewerbswidrig
- KG, 30.07.1997 - 24 W 2316/96
Rechtsschutzinteresse des Verwalters an der Ungültigerklärung des …
- OLG Frankfurt, 02.04.1998 - 1 U 5/97
Tierarzthaftung: Beweislastverteilung bei Nichtdokumentieren einer ärztlich …
- OLG Stuttgart, 22.05.1992 - 2 U 272/91
Tätigkeitsbeschreibende Angaben eines Rechtsanwaltes; Verstoß gegen …
- BGH, 11.07.1975 - I ZR 142/74
Überprüfung der tatrichterlichen Entscheidung, durch die ein wichtiger …
- BayObLG, 24.06.1975 - BReg. 2 Z 41/75
Durch Eigentümergemeinschaft an Verwalter gerichtetes Verbot der Vermietung und …
- BGH, 16.05.1975 - I ZR 142/74