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   BGH, 25.02.2016 - VII ZR 210/13   

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https://dejure.org/2016,4481
BGH, 25.02.2016 - VII ZR 210/13 (https://dejure.org/2016,4481)
BGH, Entscheidung vom 25.02.2016 - VII ZR 210/13 (https://dejure.org/2016,4481)
BGH, Entscheidung vom 25. Februar 2016 - VII ZR 210/13 (https://dejure.org/2016,4481)
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Volltextveröffentlichungen (19)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 633 BGB, § 634 BGB, § 637 Abs 1 BGB, § 637 Abs 3 BGB
    Werkvertrag: Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung eines Werks als mangelhaft; Verletzung von Prüfungs- und Hinweispflichten

  • IWW

    § 637 Abs. 3, Abs. 1 BGB, § 203 BGB, § 204 Abs. 2 BGB, § 167 ZPO, § 637 Abs. 3 BGB, § 635 BGB, § 564 Satz 1 ZPO, § 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 633, 634
    Abnahme als maßgeblicher Zeitpunkt für Beurteilung der Mangelhaftigkeit eines Werkes

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beurteilung der Mangelhaftigkeit eines Werks nach durchgeführter Abnahme; Verletzung einer Prüfungs- und Hinweispflicht durch den Werkunternehmer; Geltendmachung von Vorschussansprüchen für Aufwendungen zur Beseitigung von Mängeln

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Werkvertrag und Werkerfolg, Abnahmezeitpunkt maßgeblich für Mangeleinstufung, verletzte Hinweis- und Prüfpflicht begründet keine Mangelhaftung

  • rewis.io

    Werkvertrag: Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung eines Werks als mangelhaft; Verletzung von Prüfungs- und Hinweispflichten

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 633; BGB § 634
    Abnahme als maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt für Mängel des Werks

  • blogspot.de (Kurzinformation und Volltext)

    Verletzung der Prüfungs- und Hinweispflicht durch Werkunternehmer begründet selbst keinen Mangel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 633; BGB § 634
    Beurteilung der Mangelhaftigkeit eines Werks nach durchgeführter Abnahme; Verletzung einer Prüfungs- und Hinweispflicht durch den Werkunternehmer; Geltendmachung von Vorschussansprüchen für Aufwendungen zur Beseitigung von Mängeln

  • rechtsportal.de

    Beurteilung der Mangelhaftigkeit eines Werks nach durchgeführter Abnahme; Verletzung einer Prüfungs- und Hinweispflicht durch den Werkunternehmer; Geltendmachung von Vorschussansprüchen für Aufwendungen zur Beseitigung von Mängeln

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Leistung mangelhaft? Auf den Zeitpunkt der Abnahme kommt es an!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Werkvertrag: Zum Mangel bei einem Werk

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Verletzung einer Prüfungs- und Hinweispflicht durch Werkunternehmer begründet regelmäßig keine Mängelhaftung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine Mängelhaftung bei Verletzung einer Prüfungs- und Hinweispflicht durch den Werkunternehmer

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Werkmangel: Zeitpunkt der Abnahme entscheidend

  • mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Die Mangelhaftigkeit der Leistung muss zum Zeitpunkt der Abnahme beurteilt werden

  • baurecht-architektenrecht.info (Kurzinformation)

    Zeitpunkt der Abnahme entscheidend für das Vorliegen eines Mangels!

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Mängelhaftung bei Verletzung einer Prüfungs- und Hinweispflicht durch den Werkunternehmer

  • tacke-krafft.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Mängelansprüche wegen Verletzung von Hinweispflichten?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Verletzung von Prüfungs- und Hinweispflichten durch Auftragnehmer kann ohne Vorliegen eines Mangels keine Mängelhaftung begründen - Fliesenleger haftet nicht für Verwendung von falschen Reinigungsmitteln

Besprechungen u.ä. (3)

  • mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Die Mangelhaftigkeit der Leistung muss zum Zeitpunkt der Abnahme beurteilt werden

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Maßgeblicher Zeitpunkt für das Vorliegen eines Mangels nach durchgeführter Abnahme eines Werks

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Leistung mangelhaft? Auf den Zeitpunkt der Abnahme kommt es an! (IBR 2016, 274)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2016, 2183
  • MDR 2016, 646
  • NZBau 2016, 488
  • VersR 2016, 809
  • WM 2016, 1792
  • BauR 2016, 1033
  • BauR 2017, 1092
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 08.11.2007 - VII ZR 183/05

    Begriff des Werkmangels; Haftung des Unternehmers bei unzureichender

    Auszug aus BGH, 25.02.2016 - VII ZR 210/13
    Die Verletzung einer Prüfungs- und Hinweispflicht durch den Werkunternehmer ist kein Tatbestand, der eine Mängelhaftung begründen kann (Bestätigung von BGH, Urteil vom 8. November 2007, VII ZR 183/05, BGHZ 174, 110 Rn. 22).

    Diese verschuldensunabhängige Mängelhaftung wird durch einen Sach- oder Rechtsmangel des vom Unternehmer hergestellten Werks begründet; die Erfüllung der Prüfungs- und Hinweispflicht ist demgegenüber ein Tatbestand, der den Unternehmer hiervon befreit (vgl. BGH, Urteil vom 8. November 2007 - VII ZR 183/05, BGHZ 174, 110 Rn. 22).

    Aus diesen Gründen ist die Verletzung einer Prüfungs- und Hinweispflicht durch den Unternehmer kein Tatbestand, der eine Mängelhaftung begründen könnte (BGH, Urteil vom 8. November 2007 - VII ZR 183/05, aaO).

  • BGH, 07.02.2019 - VII ZR 274/17

    Anwendung der Beweislastregeln zur Streitentscheidung als eine ultima ratio;

    Mit einem nach Abnahme eingetretenen Zustand kann darum die Mangelhaftigkeit eines Werks allein nicht begründet werden (BGH, Urteil vom 25. Februar 2016 - VII ZR 210/13 Rn. 15, BauR 2016, 1033 = NZBau 2016, 488).
  • OLG Stuttgart, 21.11.2016 - 10 U 71/16

    Bauvertrag: Befreiung des Auftragnehmers von der Mängelhaftung bei

    Die Verletzung dieser Prüfungs- und Hinweispflicht durch den Unternehmer ist kein Tatbestand, der eine Mängelhaftung begründen könnte (vgl. nur BGH, Urteil vom 25. Februar 2016 - VII ZR 210/13, BauR 2016, 1033, juris Rn. 17 f.).
  • OLG Düsseldorf, 06.10.2017 - 22 U 41/17

    Wie weit gehen die Prüfungs- und Hinweispflichten des Auftragnehmers?

    Hierauf nimmt der Senat zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug, indes mit der insoweit notwendigen ergänzenden Klarstellung bzw. Abgrenzung, dass die Verletzung einer Prüfungs- und Hinweispflicht für sich allein keinen Tatbestand darstellt, der eine Mängelhaftung des Auftragnehmers begründet (vgl. zuletzt insbesondere: BGH, Urteil vom 25.02.2016, VII ZR 210/13, NZBau 2016, 488, dort Rn 18; zuvor bereits: BGH, Urteil vom 08.11.2007, VII ZR 183/05, BGHZ 174, 110; vgl. auch Kniffka/Koeble, a.a.O., 6. Teil, Rn 25 mwN).
  • OLG Naumburg, 11.07.2019 - 1 U 116/18

    Mangel einer Eigentumswohnung bei zum Schimmelpilzwachstum führenden Eintrag von

    Insoweit wies die Wohnung zur Zeit der Abnahme (vgl. BGH, Urteil vom 25.02.2016 - VII ZR 210/13) nicht die vertraglich vereinbarte und vertraglich vorausgesetzte Beschaffenheit auf.
  • OLG Braunschweig, 19.09.2019 - 8 U 74/18

    Keine Fristsetzung, kein Vorschuss!

    Die Voraussetzung für die Geltendmachung von Mängelansprüchen gemäß § 634 BGB ist im Übrigen stets, dass der Mangel zum Zeitpunkt der Abnahme vorgelegen hat (vgl. BGH, Urteil vom 25.02.2016 - VII ZR 210/13 -, NJW 2016, 2183, Tz. 15).
  • OLG Frankfurt, 10.05.2019 - 21 U 64/18

    Bauvertrag: Abgrenzung eines Mangels von einer Hinweispflichtverletzung des

    Hiervon abzugrenzen sind (allgemeine) Prüfungs- und Hinweispflichten des Werkunternehmers, die auch im Fall einer mangelfreien Leistungserbringung bestehen und deren Verletzung eine Mangelhaftung nicht begründen können (vgl. BGH, Urteil vom 25. Februar 2016 - VII ZR 210/13, Juris).
  • OLG Hamm, 18.08.2022 - 24 U 51/20

    Gewährleistung wegen Mängeln einer gepflasterten Straßenfläche;

    Für die Beurteilung, ob ein Werk mangelhaft ist, kommt es nach einer durchgeführten Abnahme grundsätzlich auf den Zustand des Werks zum Zeitpunkt der Abnahme an (BGH, Urteil vom 25.02.2016 - VII ZR 210/13, in: NJW 2016, 488).
  • OLG Karlsruhe, 11.04.2017 - 8 U 141/14

    Werkvertrag: Mängelhaftung eines Unternehmers für Wärme-und Kältetechnik für eine

    Die Erfüllung dieser Pflicht ist mithin ein Tatbestand, der den Unternehmer von der Mängelhaftung befreit (vgl. BGH, a.a.O., Rn. 22; BGH, Urteil vom 25. Februar 2016 - VII ZR 210/13 -, juris, Rn. 17; Kniffka, in: Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 4. Aufl. 2014, 6. Teil, Rn. 25 und 40 ff.).
  • OLG Schleswig, 28.06.2019 - 1 U 41/18

    Keine Verbindung zwischen Vor- und Nachfolgegewerk: Keine Prüf- und

    Es geht vielmehr darum, dass der Unternehmer sich von der Verantwortung für einen Mangel seines Werks durch einen Hinweis entlasten kann, wenn dieser Mangel aus der Sphäre des Bauherren stammt, etwa durch eine falsche Planung oder fehlerhafte Vorarbeiten, die Grundlage des Gewerks des Unternehmers werden, verursacht wird (BGH, Urteil vom 25.02.2016, VII ZR 210/13).
  • OLG Nürnberg, 24.04.2017 - 13 U 35/17

    Berufung, Leistungen, Kaufvertrag, Beschaffenheit, Gutachten,

    Die Erfüllung der Prüfungs- und Hinweispflicht ist demgegenüber ein Tatbestand, der den Unternehmer hiervon befreit (vgl. BGH, Urteil vom 25. Februar 2016 - VII ZR 210/13 -, juris Rn. 19).
  • OLG Karlsruhe, 10.05.2017 - 14 U 108/15

    Muss der Auftragnehmer auf Optimierungsmöglichkeiten hinweisen?

  • OLG Schleswig, 08.03.2019 - 1 U 60/18

    Stahl- und Metallbauer ist kein Experte für Abdichtungen!

  • OLG Oldenburg, 08.06.2020 - 12 U 214/19

    Mangel muss bereits zum Zeitpunkt der Abnahme vorliegen!

  • OLG Dresden, 16.08.2022 - 14 U 1140/21

    Wie lassen sich DIN-Normen "zu Fall bringen"?

  • OLG Schleswig, 24.10.2018 - 1 U 52/18

    Wer eine Abdichtung will, muss auch eine bestellen!

  • OLG Celle, 23.07.2021 - 5 U 39/21
  • AG Münster, 26.06.2017 - 49 C 3830/15

    Schwarzarbeit

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