Rechtsprechung
   BGH, 30.12.1963 - VII ZR 211/62   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1963,2997
BGH, 30.12.1963 - VII ZR 211/62 (https://dejure.org/1963,2997)
BGH, Entscheidung vom 30.12.1963 - VII ZR 211/62 (https://dejure.org/1963,2997)
BGH, Entscheidung vom 30. Dezember 1963 - VII ZR 211/62 (https://dejure.org/1963,2997)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1963,2997) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 30.12.1963 - VII ZR 168/63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 30.12.1963 - VII ZR 211/62
    In dem ähnlich liegenden Prozeß einer anderen Berliner Bank gegen die Beklagte (KG 2 U 1540/62 = VII ZR 168/63) war übrigens, wie das dortige Berufungsurteil ergibt, sogar unstreitig, daß nach dieser Zeichnungsliste den Prokuristen G. und M. nur Gesamtprokura erteilt war und daß sie, soweit sie mit dem Gesamthandlungsbevollmächtigten Forner auftraten, selbst auch nur Gesamthandlungsvollmacht ausübten.
  • RG, 05.11.1934 - VI 180/34

    1. Kann aus einem Vertrage, den der gesetzliche Vertreter einer juristischen

    Auszug aus BGH, 30.12.1963 - VII ZR 211/62
    Es ist die Möglichkeit nicht auszuschließen, daß es dann in der Frage vorsätzlicher Kollusion oder fahrlässiger Mitwirkung der Klägerin beim Vollmachtsmißbrauch G., M. und F. (vgl. RGZ 145, 311, 315) zu einer für die Beklagte günstigeren Beurteilung gelangt wäre.
  • BAG, 11.07.1991 - 2 AZR 107/91

    Kündigung durch Prokuristen ohne Vorlage einer Vollmachtsurkunde

    Die Begründung einer solchen Gesamtvertretung wäre im übrigen nicht zulässig (BGH Urteil vom 30. Dezember 1963 - VII ZR 211/62 - BB 1964, 151; Joost in Staub, Großkomm. HGB, 4. Aufl., § 48 Rz 113, m.w.N.).
  • BGH, 14.01.2019 - AnwZ (Brfg) 25/18

    Zulassung als Syndikusrechtsanwalt bei Tätigkeit als "Abteilungsleiter

    Aus den Materialien ergibt sich zudem, dass Prokura oder Handlungsvollmacht zwar nicht erforderlich, aber ausreichend sind, bei diesen aber sowohl eine Einzel- wie eine Gesamtvertretung möglich ist (vgl. zur Prokura § 48 Abs. 2 HGB; zur Handlungsvollmacht und zur dort entsprechenden Anwendung des § 48 Abs. 2 HGB vgl. BGH, Urteil vom 30. Dezember 1963 - VII ZR 211/62, WM 1964, 151; Joost in Staub, HGB, Großkommentar, 5. Aufl., § 54 Rn. 36; Hopt in Hopt/Kumpan/Merkt/Roth, HGB, 38. Aufl., § 54 Rn. 2; siehe auch Junker/ Scharnke, BB 2016, 195, 199 zur verbreiteten Praxis der Gesamtvertretung in Unternehmen).
  • BGH, 28.02.1966 - VII ZR 125/65

    Schutz des Vertretenen vor dem Mißbrauch der Vertretungsmacht

    Die Klägerin, die zunächst beim Landgericht und Kammergericht im Urkundenprozeß, beim Landgericht auch in Nachverfahren, obgesiegt hatte, hat nach Aufhebung und Zurückverweisung durch das Urteil des Senats VII ZR 211/62 vom 30. Dezember 1963 (WM 1964, 151) vom Urkundenprozeß Abstand genommen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht