Rechtsprechung
BGH, 10.04.2008 - VII ZR 214/06 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Unverhältnismäßigkeit einer Mängelbeseitigung entsprechend einer vertraglich vereinbarten höherwertigen Art der Ausführung im Fall einer tatsächlich erbrachten Leistung nach anerkannten Regeln der Technik
- zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
BGB § 633 Abs. 2 Satz 3 a.F.; VOB/B § 13 Nr. 6 C
Leistungserbringung nach anerkannten Regeln der Technik nicht ausreichend für Unverhälnismäßigkeitseinrede - grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Unverhältnismäßigkeit der Mängelbeseitigung; Nachbesserung; anerkannte Regeln der Technik; Interesse des Auftraggebers an einer vertraglich vereinbarten höherwertigen und risikoärmeren Art der Ausführung; Abweichung von der geschuldeten Leistung; Ausmaß von ...
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 633 Abs. 2 S. 3 (a.F.); VOB/B § 13 Nr. 6
Unverhältnismäßigkeit der Nachbesserung einer den anerkannten Regeln der Technik entsprechenden Bauleistung - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Unverhältnismäßigkeit der Mängelbeseitigung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (7)
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
Trockenbau: Handwerker haftet für falsche Ausführung
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Bauunternehmer verwendet schlechteres Material als vereinbart und verweigert die Nachbesserung als "unverhältnismäßig"
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Wann eine Mangelbeseitigung unverhältnismäßig ist
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Höherwertige Leistung vereinbart: Trotz Einhaltung der Regeln der Technik Mängelbeseitigung nicht unverhältnismäßig! (IBR 2008, 316)
Verfahrensgang
- LG München I, 16.12.2005 - 24 O 19792/03
- OLG München, 04.07.2006 - 9 U 1829/06
- BGH, 10.04.2008 - VII ZR 214/06
Papierfundstellen
- NJW-RR 2008, 971
- MDR 2008, 738
- NZBau 2008, 575
- WM 2008, 1889
- BauR 2008, 1140
- ZfBR 2008, 476
Wird zitiert von ... (37) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 10.11.2005 - VII ZR 64/04
Unverhältnismäßigkeit des Nachbesserungsverlangens
Auszug aus BGH, 10.04.2008 - VII ZR 214/06
Anders als bei dem vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall (Urteil vom 10. November 2005 - VII ZR 64/04, BauR 2006, 377 = NZBau 2006, 110 = ZfBR 2006, 154), in dem die ausgeführte Abdichtung nach den Bekundungen des Sachverständigen keine dauerhafte Lösung gewesen sei, entspreche hier die Ausführung an sich den allgemeinen Regeln der Technik und gehe es nur darum, dass in einem außergewöhnlichen Schadensfall, dem unvorhergesehenen Wassereintritt in die Wand durch eine Undichtigkeit im Rohrsystem oder durch Löschwasser bei einem Brand, der Reparaturaufwand wegen Schädigung der Gipskartonplatten bei kurzzeitiger Wassereinwirkung geringer sein könne als bei vertragsgemäßer Ausführung.Von Bedeutung bei der gebotenen Abwägung ist auch, ob und in welchem Ausmaß der Unternehmer den Mangel verschuldet hat (BGH, Urteil vom 10. November 2005 - VII ZR 64/04, BauR 2006, 377 = ZfBR 2006, 154 = NZBau 2006, 110 m.w.N.).
- BGH, 23.02.1995 - VII ZR 235/93
Bewertung des zur Nachbesserung erforderlichen Aufwands
Auszug aus BGH, 10.04.2008 - VII ZR 214/06
Damit berücksichtigt es nicht hinreichend, dass bei der Abwägung aller Umstände auch ein nicht auf Vorsatz beruhendes grobes Verschulden, nämlich ein grob fahrlässiges Verhalten entscheidend ins Gewicht fallen kann (vgl. BGH, Urteil vom 23. Februar 1995 - VII ZR 235/93, BauR 1995, 540 = ZfBR 1995, 197).
- OLG Hamm, 30.04.2019 - 24 U 14/18
Zahlung von Restwerklohn
Unverhältnismäßigkeit wird in aller Regel anzunehmen sein, wenn einem objektiv geringen Interesse des Auftraggebers an einer mangelfreien Vertragsleistung unter Abwägung aller Umstände ein ganz erheblicher und deshalb vergleichsweise unangemessener Aufwand gegenüber steht, so dass die Forderung auf ordnungsgemäße Vertragserfüllung ein Verstoß gegen Treu und Glauben ist (vgl. BGH, Urteil vom 10. April 2008 - VII ZR 214/06 - NZBau 2008, 575; OLG München, Beschluss vom 20. März 2014 - 13 U 4423/13 Bau - zitiert nach juris; OLG Frankfurt, Urteil vom 11. November 2016 - 4 U 3/11 - zitiert nach juris).Gleichwohl ist auch bei lediglich optischen Mängeln nur in Ausnahmefällen die Unverhältnismäßigkeit der Mängelbeseitigungskosten zu bejahen, selbst wenn die tatsächlich erbrachte Leistung zwar nicht den vertraglichen Vorgaben, aber doch den Regeln der Technik entspricht (vgl. BGH, Urteil vom 22. Februar 2018 - VII ZR 46/17 - zitiert nach juris; BGH, Urteil vom 10. April 2008 - VII ZR 214/06 - NZBau 2008, 575).
Wie bereits ausgeführt, kann eine Unverhältnismäßigkeit dann anzunehmen sein, wenn einem objektiv geringen Interesse des Auftraggebers an einer mangelfreien Vertragsleistung unter Abwägung aller Umstände ein ganz erheblicher und deshalb vergleichsweise unangemessener Aufwand gegenüber steht, so dass die Forderung auf ordnungsgemäße Vertragserfüllung ein Verstoß gegen Treu und Glauben ist (vgl. BGH, Urteil vom 10. April 2008 - VII ZR 214/06 - NZBau 2008, 575; OLG München, Beschluss vom 20. März 2014 - 13 U 4423/13 Bau - zitiert nach juris; OLG Frank-furt, Urteil vom 11. November 2016 - 4 U 3/11 - zitiert nach juris).
- OLG Düsseldorf, 04.11.2014 - 21 U 23/14
Anspruch des Bestellers auf Beseitigung rein optischer Mängel ohne …
Von Bedeutung ist auch, ob und in welchem Ausmaß der Unternehmer den Mangel verschuldet hat (vgl. BGH, zuletzt Beschluss vom 16.04.2009, VII ZR 177/07, NZBau 2009, 441 Tz. 3; Urteil vom 10.04.2008, VII ZR 214/06, BauR 2008, 1140 = NZBau 2008, 575 = NJW-RR 2008, = ZfBR 2008, 476 Tz. 16 m.w. Nachw.; Urteil vom 10.11.2005 - VII ZR 64/04, BauR 2006, 377 = NZBau 2006, 1107 = NJW-RR 2006, 304 TZ 16). - OLG Düsseldorf, 16.06.2017 - 22 U 14/17
Mängel einer Fußbodenheizung in einer Garage bei Einbau einer ungeeigneten …
Ein Verweigerungsrecht i.S.v. § 635 Abs. 3 BGB ist dann gegeben, wenn der Aufwand zur Mangelbeseitigung - berechnet nach dem Zeitpunkt, in dem die vertragsgemäße Leistung geschuldet war - in keinem vernünftigen Verhältnis zu dem durch die Beseitigung der Mängel erzielbaren Erfolg stünde, d.h. zu dem Vorteil, den der Auftraggeber dadurch erlangt, so dass die Forderung auf ordnungsgemäße Vertragserfüllung sich letztlich als Verstoß gegen Treu und Glauben darstellt; dabei sind alle Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen (vgl. BGH, Urteil vom 10.04.2008, VII ZR 214/06, BauR 2008, 1140; BGH, Urteil vom 24.04.1997, VII ZR 110/96, NJW-RR 1997, 1106;… Palandt-Sprau, a.a.O., § 635, Rn 12).Bei der Entscheidung, ob der Unternehmer die Nacherfüllung wegen unverhältnismäßiger Kosten verweigern darf, ist ferner zu berücksichtigen, ob und in welchem Grad der Unternehmer den Mangel verschuldet hat (BGH, Urteil vom 10.04.2008, VII ZR 214/06, www.juris.de; BGH, Urteil vom 10.11.2005, VII ZR 64/04, www.juris.de; BGH, Urteil vom 23.02.1995, VII ZR 235/93, www.juris.de).
- OLG Oldenburg, 11.12.2014 - 8 U 140/09
50 Euro Mehrkosten vs. 44.000 Euro Nachbesserungsaufwand: Mängelbeseitigung …
Ein hier aus den eben genannten Gründen ohnehin nicht als schwerwiegend zu veranschlagendes Verschulden des Unternehmers würde den Einwand der Unverhältnismäßigkeit nur dann scheitern lassen, wenn das Interesse des Bestellers an einer vertragsgemäßen Ausführung als nicht gering zu bewerten ist (BGH NZBau 2008, 575, Tz. 16). - BGH, 16.04.2009 - VII ZR 177/07
Einbeziehung des Grads des Verschuldens des Unternehmers an der Entstehung des …
Von Bedeutung ist auch, ob und in welchem Ausmaß der Unternehmer den Mangel verschuldet hat (ständige Rechtsprechung, vgl. BGH, Urteil vom 10. April 2008 - VII ZR 214/06, BauR 2008, 1140 = NZBau 2008, 575 = ZfBR 2008, 476 m.w.N.; Urteil vom 10. November 2005 - VII ZR 64/04, BauR 2006, 377, 378).In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist abweichend von einigen Entscheidungen der Oberlandesgerichte (OLG Düsseldorf, BauR 2001, 1922 ; BauR 1987, 572; OLG Hamburg, MDR 1974, 489 ) der Grad des Verschuldens des Unternehmers an der Entstehung des Mangels stets als Umstand gewertet worden, der in die Gesamtabwägung eingeht ( BGH, Urteil vom 23. Februar 1995 - VII ZR 235/93, BauR 1995, 540 = ZfBR 1995, 197, m.w.N.; Urteil vom 10. April 2008 - VII ZR 214/06, aaO;… Urteil vom 10. November 2005 - VII ZR 64/04, aaO jeweils m.w.N.).
Es ist eine Gesamtabwägung notwendig, bei der der Grad des Verschuldens entscheidend ins Gewicht fallen kann (vgl. BGH, Urteil vom 10. April 2008 - VII ZR 214/06, aaO), die es im Einzelfall jedoch auch erlaubt, dem Unternehmer die Berufung auf die Unverhältnismäßigkeit des Aufwandes selbst dann zu gestatten, wenn er den Mangel vorsätzlich herbeigeführt hat.
- OLG Stuttgart, 09.07.2019 - 10 U 14/19
Bauvertrag: Mangelhaftigkeit einer Dämmung unter einer tragenden Bodenplatte; …
Der Einwand der Unverhältnismäßigkeit ist nur dann gerechtfertigt, wenn das Bestehen auf ordnungsgemäße Vertragserfüllung im Verhältnis zu den dafür erforderlichen Aufwendungen unter Abwägung aller Umstände ein Verstoß gegen Treu und Glauben darstellt (BGH, Urteil vom 10.04.2008 - VII ZR 214/06, NZBau 2008, 575). - OLG Düsseldorf, 22.11.2011 - 21 U 9/11
Gewährleistungsansprüche des Bauherrn bei Abweichungen der Ausschreibung von den …
Danach werden Aufwendungen für eine Naturalherstellung dann nicht ersetzt, wenn und soweit diese unvernünftig sind und damit dem Auftragnehmer auch unter Berücksichtigung seines Verschuldens nach Treu und Glauben nicht zuzumuten sind (BGH BauR 2008, 1140; BauR 2006, 1736; BauR 2006, 377).Der Einwand der Unverhältnismäßigkeit ist nur dann gerechtfertigt, wenn das Bestehen auf ordnungsgemäßer Vertragserfüllung im Verhältnis zu dem dafür erforderlichen Aufwand unter Abwägung aller Umstände einen Verstoß gegen Treu und Glauben darstellt (BGH BauR 1996, 858; BauR 2006, 377; BauR 2008, 1140; BauR 2009, 1151).
- OLG Düsseldorf, 22.11.2013 - 22 U 32/13
AN leistet trotz fehlender Planung: Kein Mitverschulden des AG!
Ein objektiv berechtigtes Interesse an der vertragsgemäßen Erfüllung wird demgegenüber dem Einwand der Unverhältnismäßigkeit auch dann entgegenstehen, wenn die Nacherfüllung hohe Kosten verursacht (BGH, Urteil vom 10.04.2008, VII ZR 214/06, BauR 2008, 1140; BGH, Urteil vom 10.11.2005, VII ZR 64/04, BauR 2006, 377). - OLG Frankfurt, 15.06.2012 - 2 U 205/11
Kostenvorschuss für Beseitigung an Wärmedämmverbundsystem in Sporthalle
Dabei ist bei der gebotenen Abwägung auch zu berücksichtigen, ob und in welchem Ausmaß der Unternehmer den Mangel verschuldet hat (BGH NJW-RR 2008, 971 f).Auch dieses Interesse hat im Rahmen der Gesamtabwägung gesteigertes Gewicht und zwar unabhängig von der Frage, ob die Leistung des Werkunternehmers ansonsten den anerkannten Regeln der Technik entspricht (BGH NJW-RR 2008, 971).
- OLG Stuttgart, 19.04.2011 - 10 U 116/10
Bauvertrag: Konkludente Abnahme durch Ingebrauchnahme bei ausdrücklich erklärter …
Von Bedeutung bei der gebotenen Abwägung ist auch, ob und in welchem Ausmaß der Unternehmer den Mangel verschuldet hat (BGH BauR 2008, 1140, juris RN 16; BauR 2006, 377 juris RN 14). - OLG Hamm, 19.08.2014 - 24 U 41/14
Mängelrechte des Bestellers vor Abnahme der Werkleistung
- OLG Hamburg, 19.02.2015 - 4 U 111/13
Bauvertrag: Vertragsauslegung hinsichtlich der Beschaffenheitsvereinbarung; …
- OLG Stuttgart, 24.07.2012 - 10 U 56/12
Unternehmereigenschaft einer GmbH
- OLG Brandenburg, 21.11.2018 - 4 U 19/18
VOB-Vertrag: Anspruch des Auftragnehmers eines Pauschalpreisvertrages auf …
- OLG München, 26.06.2012 - 9 U 3604/11
Nachtragsvereinbarungen sind abschließend: Kein Nachtrag zum Nachtrag!
- OLG Düsseldorf, 14.04.2015 - 21 U 182/14
Umfang der Rechtskraft einer eine Vergütungsklage des Unternehmers abweisenden …
- OLG Oldenburg, 11.12.2014 - 8 U 141/09
Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden!
- OLG Celle, 11.06.2008 - 14 U 213/07
Abweichungen von der vertraglich vereinbarten Beachtung der DIN-Vorschriften …
- OLG München, 20.03.2014 - 13 U 4423/13
Kann der Auftraggeber die Zahlung wegen Mängeln an einem anderen Bauvorhaben …
- OLG Düsseldorf, 27.04.2018 - 22 U 93/17
Vertrag über eine "betontechnologische Betreuung" ist ein Werkvertrag!
- OLG Hamm, 18.08.2022 - 24 U 51/20
Gewährleistung wegen Mängeln einer gepflasterten Straßenfläche; …
- OLG Düsseldorf, 20.03.2009 - 23 U 82/08
Mängel eines Estrichs; Verweigerung der Mängelbeseitigung wegen unverhältnismäßig …
- KG, 13.05.2014 - 7 U 116/13
Schadensersatz wegen Baumängeln: Unterschreitung einer Bodenplattendicke als …
- OLG Köln, 03.12.2014 - 16 U 175/13
Ansprüche des Auftraggebers einer Straßenbaumaßnahme bei Einbau von von der …
- OLG Zweibrücken, 01.10.2012 - 7 U 252/11
Schülerbeförderungsvertrag: Pflicht zur Einhaltung vertraglicher Vorgaben über …
- OLG München, 16.05.2023 - 9 U 1801/21
Muss ein Tragwerksplaner den Prüfbericht des Prüfingenieurs prüfen?
- OLG Frankfurt, 12.07.2013 - 24 U 143/12
Rechte des Auftraggebers bei Verwendung falscher Wärmedämmplatten und damit …
- OLG Köln, 28.10.2009 - 11 U 34/09
Berechnung des Sicherheitseinbehalts; Unverhältnismäßigkeit der Nachbesserung
- OLG Köln, 03.11.2015 - 11 U 65/15
Mangelhaftigkeit einer Werkleistung wegen des Einbaus von Recyclingmaterial als …
- LG Lübeck, 10.10.2018 - 9 O 130/15
Decke zu niedrig: Mängelbeseitigung nicht unverhältnismäßig!
- LG Bonn, 27.06.2019 - 7 O 66/15
- OLG Köln, 23.09.2015 - 11 U 65/15
Mangelhaftigkeit einer Werkleistung wegen des Einbaus von Recyclingmaterial als …
- OLG München, 25.09.2012 - 9 U 4063/11
Haftung des Bauträgers gegenüber dem Käufer einer Wohnung zur reinen Wohnnutzung …
- OLG Koblenz, 24.06.2021 - 2 U 391/19
Fassade trotz Mängeln funktionstauglich: Neuerrichtung unverhältnismäßig!
- LG Landshut, 22.09.2020 - 73 O 4326/19
Selbständiges Beweisverfahren, Sachverständigenkosten, …
- OLG München, 12.02.2018 - 28 U 293/17
- LG Bad Kreuznach, 06.02.2009 - 3 O 241/07
Zur Gleichwertigkeit verwendeter Materialien