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   BGH, 23.05.2012 - VII ZR 217/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,17754
BGH, 23.05.2012 - VII ZR 217/11 (https://dejure.org/2012,17754)
BGH, Entscheidung vom 23.05.2012 - VII ZR 217/11 (https://dejure.org/2012,17754)
BGH, Entscheidung vom 23. Mai 2012 - VII ZR 217/11 (https://dejure.org/2012,17754)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kenntnis von Angebot eines Mitbewerbers: Bieter muss 15% Vertragsstrafe zahlen! (IBR 2012, 506)

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Wird zitiert von ... (4)

  • LG Dortmund, 21.12.2016 - 8 O 90/14

    Schadenersatzanspruch wegen eines Kartellrechtsverstoßes

    Darüber hinaus ist mit dem OLG Celle davon auszugehen, dass die Formulierung eines Schadens "in anderer Höhe" in einer "Bandbreite von Null an" zu verstehen ist (OLG Celle IBR 2012, 506; nachfolgend BGH, Beschl. v. 23.05.2012, VII ZR 217/11; zum ganzen OLG Karlsruhe ebenda).
  • OLG Karlsruhe, 31.07.2013 - 6 U 51/12

    Formularmäßige Vereinbarung einer Schadensersatzverpflichtung in einem Vertrag

    Darüber hinaus ist mit dem OLG Celle davon auszugehen, dass die Formulierung eines Schadens "in anderer Höhe" in einer "Bandbreite von Null an" zu verstehen ist (OLG Celle IBR 2012, 506 ; nachfolgend BGH, Beschl. v. 23.05.2012 VII ZR 217/11).
  • LG Dortmund, 21.12.2016 - 8 O 93/14

    Zahlung eines kartellrechtlichen Schadensersatzanspruches; Kartellabsprachen über

    Darüber hinaus ist mit dem OLG Celle davon auszugehen, dass die Formulierung eines Schadens "in anderer Höhe" in einer "Bandbreite von Null an" zu verstehen ist (OLG Celle IBR 2012, 506; nachfolgend BGH, Beschl. v. 23.05.2012, VII ZR 217/11; zum ganzen OLG Karlsruhe ebenda).
  • LG Dortmund, 28.06.2017 - 8 O 89/14
    Darüber hinaus ist mit dem OLG Celle davon auszugehen, dass die Formulierung eines Schadens "in anderer Höhe" in einer "Bandbreite von Null an" zu verstehen ist (OLG Celle IBR 2012, 506; nachfolgend BGH, Beschl. v. 23.05.2012, VII ZR 217/11; zum ganzen OLG Karlsruhe ebenda).
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