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   BGH, 24.03.1977 - VII ZR 220/75   

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https://dejure.org/1977,445
BGH, 24.03.1977 - VII ZR 220/75 (https://dejure.org/1977,445)
BGH, Entscheidung vom 24.03.1977 - VII ZR 220/75 (https://dejure.org/1977,445)
BGH, Entscheidung vom 24. März 1977 - VII ZR 220/75 (https://dejure.org/1977,445)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen aufgrund einer zu tief und zu breit ausgehobenen Baugrube - Anspruch auf Nachbesserung eines bereits eingetretenen Schadens - Ausschachtungsarbeiten als Arbeiten "bei Bauwerken" oder als vorbereitende Tätigkeit

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ausschachtung der Baugrube als Arbeit "an einem Bauwerk"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 648
    Verjährung der Ansprüche wegen Ausschachtung einer Baugrube

Papierfundstellen

  • BGHZ 68, 208
  • NJW 1977, 1146
  • MDR 1977, 658
  • DB 1977, 1133
  • JR 1977, 378
  • BauR 1977, 203
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 21.12.1955 - VI ZR 246/54

    Begriff der Arbeiten bei einem Bauwerk

    Auszug aus BGH, 24.03.1977 - VII ZR 220/75
    Nach gefestigter Rechtsprechung ist unter Arbeiten "bei Bauwerken" nicht nur die Ausführung des Baues als Ganzes, sondern auch die Herstellung der einzelnen Bauteile und Bauglieder zu verstehen, ohne daß es darauf ankommt, ob sie einen äußerlich hervortretenden, körperlich abgesetzten Teil des Baues darstellen (BGHZ 19, 319, 321/322 mit Nachw.).

    Das ergibt ferner der allgemeine Sprachgebrauch, der bei der Anwendung des § 638 Abs. 1 BGB zu beachten ist (BGHZ 19, 319, 324 mit Nachw.).

  • BGH, 09.03.1972 - VII ZR 202/70

    Vermessungsfehler des Vermessungsingenieurs

    Auszug aus BGH, 24.03.1977 - VII ZR 220/75
    Der Architekt liefert zwar keine "materiellen Bestandteile der Gesamtleistung"; sein Werk bezieht sich aber unmittelbar auf sie (BGHZ 37, 341, 344), es findet in ihr seine "Verkörperung" (BGHZ 58, 225, 228).

    Entsprechendes ergibt sich für das Werk des Statikers (BGHZ 48, 257, 258; 58, 85, 93; BGH NJW 1974, 95) und des Vermessungsingenieurs, der damit betraut ist, auf einem Grundstück den Standort des darauf zu errichtenden Hauses einzumessen und abzustecken (BGHZ 58, 225, 228 ff).

  • BGH, 21.04.1960 - VII ZR 97/59

    Verjährung der Ansprüche aus dem Architektenvertrag

    Auszug aus BGH, 24.03.1977 - VII ZR 220/75
    Hiervon ausgehend hat der erkennende Senat bereits in seinem Urteil BGHZ 32, 206, 207 entschieden, daß auch der Architekt als Unternehmer des Bauwerks zu verstehen ist, und ihm demgemäß das Recht auf Einräumung einer Sicherungshypothek (§ 648 Abs. 1 BGB) zugesprochen (BGHZ 51, 190, 191).
  • BGH, 15.11.1973 - VII ZR 110/71

    Voraussetzungen der Abnahme durch schlüssige Handlung

    Auszug aus BGH, 24.03.1977 - VII ZR 220/75
    Entsprechendes ergibt sich für das Werk des Statikers (BGHZ 48, 257, 258; 58, 85, 93; BGH NJW 1974, 95) und des Vermessungsingenieurs, der damit betraut ist, auf einem Grundstück den Standort des darauf zu errichtenden Hauses einzumessen und abzustecken (BGHZ 58, 225, 228 ff).
  • BGH, 20.01.1972 - VII ZR 148/70

    Haftung des Unternehmers für Mangelfolgeschäden; Verjährung

    Auszug aus BGH, 24.03.1977 - VII ZR 220/75
    Entsprechendes ergibt sich für das Werk des Statikers (BGHZ 48, 257, 258; 58, 85, 93; BGH NJW 1974, 95) und des Vermessungsingenieurs, der damit betraut ist, auf einem Grundstück den Standort des darauf zu errichtenden Hauses einzumessen und abzustecken (BGHZ 58, 225, 228 ff).
  • BGH, 05.12.1968 - VII ZR 127/66

    Rechte des Architekten bei vorzeitiger unberechtigter Kündigung des Vertrages

    Auszug aus BGH, 24.03.1977 - VII ZR 220/75
    Hiervon ausgehend hat der erkennende Senat bereits in seinem Urteil BGHZ 32, 206, 207 entschieden, daß auch der Architekt als Unternehmer des Bauwerks zu verstehen ist, und ihm demgemäß das Recht auf Einräumung einer Sicherungshypothek (§ 648 Abs. 1 BGB) zugesprochen (BGHZ 51, 190, 191).
  • BGH, 18.09.1967 - VII ZR 88/65

    Begriff der Abnahme

    Auszug aus BGH, 24.03.1977 - VII ZR 220/75
    Entsprechendes ergibt sich für das Werk des Statikers (BGHZ 48, 257, 258; 58, 85, 93; BGH NJW 1974, 95) und des Vermessungsingenieurs, der damit betraut ist, auf einem Grundstück den Standort des darauf zu errichtenden Hauses einzumessen und abzustecken (BGHZ 58, 225, 228 ff).
  • BGH, 09.07.1962 - VII ZR 98/61

    Haftung des Architekten für Mängel des Bauwerks

    Auszug aus BGH, 24.03.1977 - VII ZR 220/75
    Der Architekt liefert zwar keine "materiellen Bestandteile der Gesamtleistung"; sein Werk bezieht sich aber unmittelbar auf sie (BGHZ 37, 341, 344), es findet in ihr seine "Verkörperung" (BGHZ 58, 225, 228).
  • BGH, 08.11.1973 - VII ZR 86/73

    Rechte des Bestellers bei Abnahme eines mangelhaften Werks in Kenntnis des

    Auszug aus BGH, 24.03.1977 - VII ZR 220/75
    Der sich daraus ergebende Ersatzanspruch ist aber in aller Regel auf Geld gerichtet (stand. Rspr., vgl. BGHZ 61, 369, 371 mit Nachw.).
  • BGH, 16.09.1971 - VII ZR 5/70

    Begriff des Bauwerks

    Auszug aus BGH, 24.03.1977 - VII ZR 220/75
    Das Kammergericht (OLG 13, 426 f) und ein Teil des Schrifttums sehen in Ausschachtungsarbeiten eine das Bauwerk lediglich vorbereitende Tätigkeit, die nur den natürlichen Zustand des Bodens verändere und dem Begriff des Bauwerks als einer "unbeweglichen, durch Verwendung von Arbeit und Material in Verbindung mit dem Boden hergestellten Sache" (vgl. BGHZ 57, 60, 61 mit Nachw.) nicht entspreche (Oertmann, Bauwerk und Bauvertrag, ArchBürgR Bd. 38, 169, 188 mit Fn. 11; Wussow, Haftung und Versicherung bei der Bauausführung, 3. Aufl., S. 358; Korbion/Hochstein, Der VOB-Vertrag, Rdn. 28; von Craushaar, NJW 1975, 993, 994 mit Fn. 19).
  • BGH, 04.11.1982 - VII ZR 65/82

    Begriff des Bauwerks

    Dabei umfaßt der Begriff "Bauwerk" auf und unter der Erdoberfläche errichtete Werke und geht weiter als der des Gebäudes (BGHZ 57, 60, 61 [BGH 16.09.1971 - VII ZR 5/70] m.w.N.; vgl. auch BGHZ 68, 208, 210) [BGH 24.03.1977 - VII ZR 220/75] .
  • OLG Bremen, 01.06.1995 - 4 W 1/95

    Bauhandwerkersicherungshypothek im Falle alleinigen Auftrags zum Abriß eines

    Die Ausschachtung einer Baugrube, wie sie Gegenstand der Entscheidung des BGH in BGHZ 68, 208 f. gewesen war, kann die Antragstellerin nicht gemeint haben, denn sie war nur zum Abriß des Gebäudes beauftragt; auch aus den vorgelegten Fotografien ergeben sich keinerlei Anhaltspunkte dafür, daß die Antragstellerin mehr als den Abriß des Gebäudes durchgeführt hat.

    Dementsprechend hat die Rechtsprechung unter Arbeiten "bei Bauwerken" nicht nur die Ausführung des Baues als Ganzem, sondern auch die Herstellung der einzelnen Bauteile und Bauglieder verstanden, ohne daß es darauf ankomme, ob sie einen äußerlich hervortretenden körperlich abgesetzten Teil des Bauwerkes darstellen (BGHZ 68, 208, 211).

    Auf die vom Antragsteller behauptete Wertsteigerung des Grundstücks kommt es daher in diesem Zusammenhang maßgeblich nicht an, sondern nur darauf, in weichem Maße sich die Arbeitsleistung des Unternehmers demnächst in einem Bauwerk verkörpert (BGHZ 68, 208, 211).

  • BGH, 22.09.1983 - VII ZR 360/82

    Begriff der Arbeiten an einem Bauwerk

    Auch z.B. (nur) die Ausschachtung einer Baugrube ist deshalb als "Arbeit bei Bauwerken" anzusehen (BGHZ 68, 208, 211).
  • LG Leipzig, 08.02.2008 - 4 HKO 7871/03

    Keine Nachtragsvereinbarung der Höhe nach: Arbeitseinstellung?

    Dabei handelt es sich um Arbeiten an einem Bauwerk (BGH NJW 1977, 1146), während sowohl Drainagearbeiten als auch das Verfüllungen bzw. Einbringen der überschüssigen Erdmassen solche an einem Grundstück sind (s. Riedl aaO. Rn. 77a).
  • LG München I, 30.10.2018 - 2 O 1169/18

    Bauhandwerkersicherheit für die Herstellung und Vorhaltung eines Verbaus

    Auch die Ausschachtung einer Baugrube sei daher als "Arbeit bei Bauwerken" anzusehen (BGH NJW 1984, 168; BGH NJW 1977, 1146).

    Zudem hat der BGH bereits mit Urteil vom 24.03.1977 (VII ZR 220/75) entschieden, dass die Ausschachtung einer Baugrube zu den Arbeiten "bei Bauwerken" gehört, weil auch der Unternehmer, der die Baugrube aushebe, an der mangelfreien Errichtung des späteren Bauwerks mitwirke.

  • OLG München, 21.02.2006 - 28 U 1823/04

    Werkvertrag: Schadensersatz wegen ungenügender Aufklärung über Statik bei

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes sind Arbeiten bei Bauwerken im Sinne des § 638 BGB a.F. nicht nur Arbeiten, die zur Ausführung des Baus als Ganzes erfolgen, sondern auch die Arbeiten, die der Herstellung der einzelnen Bauteile und Bauglieder dienen, ohne dass es darauf ankommt, ob sie einen äußerlich hervortretenden körperlichen Anteil des Baues darstellen (BGH vom 24.3.1977 - VII 2R 220/75, BGHZ 68, 208, 211: Ausschachten einer Baugrube).
  • BFH, 04.06.2003 - X R 30/99

    Beginn der Gebäudeherstellung, Ausheben der Baugrube

    Das Ausheben oder Ausschachten der Baugrube gehört nach dem allgemeinen Sprachgebrauch zu den Rohbauarbeiten (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs vom 24. März 1977 VII ZR 220/75, Neue Juristische Wochenschrift 1977, 1146) und damit zweifellos zum Beginn der Bauarbeiten an dem Gebäude, für das die Baugrube ausgehoben oder ausgeschachtet wurde.
  • OLG Köln, 02.03.2017 - 19 W 11/17

    Sicherung von Ansprüchen aus Abbrucharbeiten durch Eintragung einer

    Hierzu zählen auch Arbeiten, die - wie das Ausschachten der Baugrube (vgl. BGH, Urteil vom 24.03.1977, VII ZR 220/75, juris Rn. 12 f. m.w.N.) - lediglich zur Vorbereitung eines Bauwerks am Grundstück vorgenommen werden (BeckOK BGB/Voit, Stand: 01.02.2015, § 648 Rn. 5 m.w.N.).
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