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BGH, 26.09.1960 - VII ZR 227/59 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
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Kurzfassungen/Presse
- Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)
Geschäft, Rahmenabkommen, Vereitelung des Eintritts einer Bedingung, Bedingungseintritt, Maklerlohn, Entstehung des Anspruchs auf Maklerlohn, treuwidriges Verhalten des U, Dispositionsfreiheit des U, Schlechtlieferung, Willkür, Entscheidungsfreiheit des Geschäftsherrn, ...
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- RG, 12.03.1919 - V 363/18
Rechtliche Natur des Handlungsagenturvertrags im Unterschiede vom Maklervertrag; …
Auszug aus BGH, 26.09.1960 - VII ZR 227/59
Diese Auffassung des Berufungsgerichts wird von der Revision nicht angegriffen; sie ist auch im Ergebnis rechtlich bedenkenfrei (vgl. dazu RGZ 95, 134, 135). - BGH, 13.06.1951 - II ZR 107/50
Mäklerprovision
Auszug aus BGH, 26.09.1960 - VII ZR 227/59
Das Reichsgericht (RGZ 95, 136) und der Bundesgerichtshof (BGHZ 2, 281, 284) haben entschieden, daß eine Vereinbarung des vom Berufungsgericht angenommenen Inhalts rechtlich zulässig ist und daß die zum Schütze des Handelsvertreters geschaffene Vorschrift des § 88 Abs. 2 a.F. HGB deren Wirksamkeit gegenüber Personen, die nicht Handelsvertreter sind, nicht entgegensteht,. - BGH, 12.12.1957 - II ZR 52/56
Rechtsstellung des Unternehmers gegenüber dem Handelsvertreter im Hinblick auf …
Auszug aus BGH, 26.09.1960 - VII ZR 227/59
Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat in dem Urteil vom 12. Dezember 1957 (BGHZ 26, 161, 164, 166) ausgeführt, auch der Handelsvertreter habe grundsätzlich keinen Einfluß auf die Geschäftsführung des Unternehmers; es sei daher nicht möglich, dem Handelsvertreter einen Anspruch auf Ersatz des Einnahmenausfalles zuzubilligen, der ihm durch schlechte Geschäftsführung des Unternehmers entstanden sei.
- BGH, 22.02.1967 - VIII ZR 215/64
Voraussetzungen des Anspruchs eines Maklers auf Zahlung einer Provision - …
Da ihn die Einschaltung des Maklers grundsätzlich nicht in seiner Entschließungsfreiheit beeinträchtigen soll, verstößt er nicht gegen Treu und Glauben (§ 162 BGB) und handelt nicht vertragswidrig, wenn er seine eigenen Interessen über das Interesse des Maklers an seiner Provision setzt (BGH Urt. v. 26. September 1960 - VII ZR 227/59 = BB 1960, 1262 Nr. 2256). - BGH, 20.02.1964 - VII ZR 164/62
- Fuldamobil-Fahrzeuge -, stillschweigende Rechtswahl, …
Die Vorschrift des § 87 a Abs. 3 HGB, auf die der Kläger seine Ansprüche stützt, ist nur anwendbar, wenn der Kläger Handelsvertreter der Beklagten im Sinne des § 84 HGB war, d.h. wenn er ständig damit betraut war, für die Beklagten Geschäfte zu vermitteln oder abzuschließen (vgl. dazu das Urteil des erkennenden Senats vom 26. September 1960, VII ZR 227/59).