Rechtsprechung
BGH, 29.03.1990 - VII ZR 240/88 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1990,1549) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Ausschreibungsunterlagen - Unterlassenen Erklärung - Lehrling - Nachholung während Eröffnungstermin
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VOB/A § 22 Nr. 4
Nachholung einer Erklärung eines Bieters - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Bauvergabe nach VOB/A: Erklärung über Lehrlingsbeschäftigung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Öffentliche Ausschreibung: Grenzen der Formstrenge (IBR 1990, 342)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1990, 858
- MDR 1990, 813
- WM 1990, 1207
- DB 1990, 1280
- BauR 1990, 463
- ZfBR 1990, 195
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 08.09.1998 - X ZR 85/97
Ausschluß eines Angebots wegen Änderung der Verdingungsunterlagen; Aufbürdung …
Diese Überlegungen hat auch der vormals für diese Rechtsmaterie zuständige VII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes seiner Prüfung, welche Verstöße von Bietern im Rahmen einer Ausschreibung beachtlich sind, zugrunde gelegt (hierzu etwa Urt. v. 29.03.1990 - VII ZR 240/88, BauR 1990, 463, 464). - BGH, 14.10.1993 - VII ZR 96/92
Erforderliche Zuverlässigkeit i.S. § 25 Nr. 2 Abs. 1 VOB/A
Daß die Regeln der VOB/A nicht zu einer sinnentleerten Förmelei erstarren dürfen, hat der Senat bereits entschieden (Urteil vom 29. März 1990 - VII ZR 240/88 = BauR 90, 463 f = ZfBR 1990, 195). - BayObLG, 11.02.2004 - Verg 1/04
Voraussetzungen für den Ausschluss in Vergabesachen
Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 29.3.1990 (BGH NJW-RR 1990, 858) ist schon deswegen nicht vergleichbar, weil es hier nicht um eine versehentlich unterlassene Erklärung geht und im Nachunternehmerbereich Manipulationsmöglichkeiten gerade nicht ausschließbar sind. - ArbG Duisburg, 19.02.2009 - 1 Ca 3082/08
Praktikum vor Beginn der Berufsausbildung verkürzt die Probezeit nicht
Soweit ein Praktikum unmittelbar vor Beginn der Ausbildungszeit stattgefunden hat, ist streitig, ob dieses als Ausbildungszeit und damit auf die Probezeit, angerechnet wird (zum Streitstand Erf./Komm., a.a.O., Rz. 2 mit Verweis auf Arbeitsgericht Wetzlar vom 24.10.1989, DB 1990, S. 1280, andere Auffassung: LAG BE vom 12.10.1998, LAGE BBiG, § 13 Nr. 2). - OLG Düsseldorf, 22.12.1995 - 22 U 130/95
Ausschließung eines Gebots wegen fehlender Zusammenstellung der Endsummen …
Eine "sinnentleerte Förmelei" ist nicht Ziel der Vorschriften der VOB/A , die in erster Linie unzulässige Manipulationen verhindern sollen (BGH BauR 1990, 463, 464 und BauR 1994, 98, 99).