Rechtsprechung
BGH, 22.04.2010 - VII ZR 247/08 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,6684) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (9)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Zulassung der Revision wegen fehlender Ausführlichkeit des angefochtenen Urteils
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 544 Abs. 4 S. 2
Zulassung der Revision wegen fehlender Ausführlichkeit des angefochtenen Urteils - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Lieferung und Montage einer Solaranlage: Welche Mängel berechtigen zum Rücktritt? (IBR 2009, 1411)
Verfahrensgang
- LG Konstanz, 14.03.2008 - 2 O 386/06
- OLG Karlsruhe, 13.11.2008 - 9 U 150/08
- BGH, 22.04.2010 - VII ZR 247/08
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 13.08.2003 - XII ZR 303/02
Anforderungen an den Tatbestand des Berufungsurteils
Auszug aus BGH, 22.04.2010 - VII ZR 247/08
Die Rüge, das angefochtene Urteil enthalte keinen Tatbestand, keine Anträge und die Ausführungen des Sachverständigen in der mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht seien nicht protokolliert, rechtfertigen die Zulassung der Revision ungeachtet der vom XII. Zivilsenat geäußerten Bedenken (Urteil vom 13. August 2003 - XII ZR 303/02, BGHZ 156, 97, 104) schon deshalb nicht, weil sich nach Auffassung des Senats aus der Tenorierung und den Entscheidungsgründen ausreichende Feststellungen zu dem der Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt und zu den Ausführungen des Sachverständigen sowie auch zu den gestellten Anträgen ergeben (vgl. BGH, Urteil vom 19. Februar 2003 - VIII ZR 205/02, NJW-RR 2003, 1006 und Beschluss vom 24. Juni 2003 - VI ZR 309/02, NJW 2003, 3057). - BGH, 19.02.2003 - VIII ZR 205/02
Erfordernis eines Tatbestandes bei Durchführung des Berufungsverfahrens nach den …
Auszug aus BGH, 22.04.2010 - VII ZR 247/08
Die Rüge, das angefochtene Urteil enthalte keinen Tatbestand, keine Anträge und die Ausführungen des Sachverständigen in der mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht seien nicht protokolliert, rechtfertigen die Zulassung der Revision ungeachtet der vom XII. Zivilsenat geäußerten Bedenken (Urteil vom 13. August 2003 - XII ZR 303/02, BGHZ 156, 97, 104) schon deshalb nicht, weil sich nach Auffassung des Senats aus der Tenorierung und den Entscheidungsgründen ausreichende Feststellungen zu dem der Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt und zu den Ausführungen des Sachverständigen sowie auch zu den gestellten Anträgen ergeben (vgl. BGH, Urteil vom 19. Februar 2003 - VIII ZR 205/02, NJW-RR 2003, 1006 und Beschluss vom 24. Juni 2003 - VI ZR 309/02, NJW 2003, 3057). - BGH, 12.02.2004 - V ZR 125/03
Beginn der Frist zur Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde bei Berichtigung des …
Auszug aus BGH, 22.04.2010 - VII ZR 247/08
Im Übrigen wird auf die Entscheidung des V. Zivilsenats vom 12. Februar 2004 - V ZR 125/03, NJW-RR 2004, 712 hingewiesen. - BGH, 24.06.2003 - VI ZR 309/02
Zulassung der Revision wegen Unterzeichnung des Berufungsurteils durch einen an …
Auszug aus BGH, 22.04.2010 - VII ZR 247/08
Die Rüge, das angefochtene Urteil enthalte keinen Tatbestand, keine Anträge und die Ausführungen des Sachverständigen in der mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht seien nicht protokolliert, rechtfertigen die Zulassung der Revision ungeachtet der vom XII. Zivilsenat geäußerten Bedenken (Urteil vom 13. August 2003 - XII ZR 303/02, BGHZ 156, 97, 104) schon deshalb nicht, weil sich nach Auffassung des Senats aus der Tenorierung und den Entscheidungsgründen ausreichende Feststellungen zu dem der Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt und zu den Ausführungen des Sachverständigen sowie auch zu den gestellten Anträgen ergeben (vgl. BGH, Urteil vom 19. Februar 2003 - VIII ZR 205/02, NJW-RR 2003, 1006 und Beschluss vom 24. Juni 2003 - VI ZR 309/02, NJW 2003, 3057).