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   BGH, 18.11.1982 - VII ZR 25/82   

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BGH, 18.11.1982 - VII ZR 25/82 (https://dejure.org/1982,391)
BGH, Entscheidung vom 18.11.1982 - VII ZR 25/82 (https://dejure.org/1982,391)
BGH, Entscheidung vom 18. November 1982 - VII ZR 25/82 (https://dejure.org/1982,391)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtsfolgen des Abbruchs einer Flugpauschalreise durch den Reisenden, der auf dem Weg zum Urlaubsort unberechtigt aus dem Flugzeug gewiesen worden ist - Nichterfüllung eines Reisevertrages - Abbruch der Beförderung als Reisemangel - Abgrenzung zwischen Unmöglichkeit und ...

  • reise-recht-wiki.de

    Verweisung von Bordfolgen

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zum Verhältnis der Gewährleistungsbestimmungen des Reisevertrages zu den Vorschriften über die Leistungsstörungen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 85, 301
  • NJW 1982, 770
  • NJW 1983, 448
  • MDR 1983, 303
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 12.07.1977 - VI ZR 159/75
    Auszug aus BGH, 18.11.1982 - VII ZR 25/82
    Der Flugkapitän hat hier die Entscheidung, den Kläger von Bord zu weisen, auch nicht bloß bei Gelegenheit der ihm als Erfüllungsgehilfen übertragenen Aufgaben getroffen, sondern in Ausführung der der Schuldnerin obliegenden Leistungen (vgl. zu diesem Merkmal BGH NJW 1977, 2259 m.N.).
  • BGH, 26.06.1980 - VII ZR 257/79

    Vergütungsgefahr bei Leistungsstörungen eines Reisevertrages über eine Kreuzfahrt

    Auszug aus BGH, 18.11.1982 - VII ZR 25/82
    Ob dessen Wegfall Teilunmöglichkeit bedeuten könnte, weil eine termingebundene Reiseveranstaltung ein absolutes Fixgeschäft ist (BGHZ 60, 14, 16; 77, 320, 323), kann jedoch offenbleiben.
  • BGH, 22.09.1977 - III ZR 146/75

    Öffentlich-rechtliche Verpflichtungen - Betrieb einer Abwasseranlage als

    Auszug aus BGH, 18.11.1982 - VII ZR 25/82
    Ein Schuldner haftet nach § 278 BGB auch dann, wenn sich die von ihm hinzugezogene Hilfsperson ihrerseits wiederum eines Erfüllungsgehilfen bedient, sofern dessen Einschaltung dem Willen des Schuldners entspricht (BGH NJW 1952, 217 Nr. 2; Urteil vom 22. September 1977 III ZR 146/75 = LM BGB § 278 Nr. 76).
  • BGH, 08.02.1974 - V ZR 21/72

    Wirksamkeit eines Kaufvertrags über ein Grundstück; Baurechtliche Genehmigung für

    Auszug aus BGH, 18.11.1982 - VII ZR 25/82
    Daß er in Ausübung hoheitlicher Befugnisse hätte handeln können, steht seiner Rechtsstellung als "Hilfsperson" der Beklagten nicht entgegen (vgl. BGHZ 24, 325 zur Tätigkeit des Jugendamtes, BGHZ 62, 119 zur Amtstätigkeit des Notars).
  • LG Frankfurt/Main, 19.04.1982 - 24 S 301/81
    Auszug aus BGH, 18.11.1982 - VII ZR 25/82
    Schließlich bietet der Fall auch keinen Anlaß zur Stellungnahme, inwieweit auf Unmöglichkeit gestützte Schadensersatzansprüche aus einem Reisevertrag etwa unter die Ausschluß- und Verjährungsbestimmungen des § 651 g BGB fallen könnten (bejahend Derleder in AK, BGB § 651 g Rdn. 2; vgl. auch Eberle Betrieb 1979, 341, 345; LG Frankfurt am Main NJW 1982, 1538 [LG Frankfurt am Main 19.04.1982 - 2 S 301/81] ).
  • BGH, 23.09.1982 - VII ZR 301/81

    Buchung einer Pauschalreise; Schadensersatz wegen nicht ordnungsgemäßer

    Auszug aus BGH, 18.11.1982 - VII ZR 25/82
    Hierbei handelt es sich nicht um einen Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung, sondern um einen vertraglichen Rückgewähranspruch, welcher ebenfalls gemäß § 651 g Abs. 2 BGB verjährt (Senatsurteil vom 23. September 1982 - VII ZR 301/81 - zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt).
  • BGH, 30.11.1972 - VII ZR 239/71

    Rechte des Reiseveranstalters bei Undurchführbarkeit der Reise wegen verschärfter

    Auszug aus BGH, 18.11.1982 - VII ZR 25/82
    Ob dessen Wegfall Teilunmöglichkeit bedeuten könnte, weil eine termingebundene Reiseveranstaltung ein absolutes Fixgeschäft ist (BGHZ 60, 14, 16; 77, 320, 323), kann jedoch offenbleiben.
  • BGH, 28.05.1957 - VI ZR 136/56

    Mitverschulden des Aufsichtspflichtigen

    Auszug aus BGH, 18.11.1982 - VII ZR 25/82
    Daß er in Ausübung hoheitlicher Befugnisse hätte handeln können, steht seiner Rechtsstellung als "Hilfsperson" der Beklagten nicht entgegen (vgl. BGHZ 24, 325 zur Tätigkeit des Jugendamtes, BGHZ 62, 119 zur Amtstätigkeit des Notars).
  • BGH, 17.01.1979 - VIII ZR 304/77

    Rücktritt vom Vertrag - Schadensersatz wegen Nichterfüllung

    Auszug aus BGH, 18.11.1982 - VII ZR 25/82
    Denn die Kündigung des Reisevertrages wäre dann einem Rücktritt vom Vertrag gemäß § 325 Abs. 1 Satz 2 BGB gleichzuachten, so daß der Kläger insoweit Schadensersatz nicht mehr fordern könnte (vgl. dazu BGH NJW 1979, 762).
  • OLG Celle, 04.12.1981 - 11 U 87/81
    Auszug aus BGH, 18.11.1982 - VII ZR 25/82
    Das Urteil ist veröffentlicht in NJW 1982, 770.
  • BGH, 18.10.1951 - III ZR 138/50

    Haftung mehrerer Unternehmer für das Verschulden eines jeden und seiner

  • BGH, 28.10.2010 - Xa ZR 46/10

    Zur Haftung des Reiseveranstalters für Bahnverspätungen beim Angebot eines Rail &

    Die Umbuchung der Klägerin und ihres Lebensgefährten auf einen anderen Flug stellt eine Abhilfemaßnahme nach § 651c Abs. 2 Satz 1 BGB dar, deren Kosten die Beklagte zu tragen hat (BGH, Urteil vom 18. November 1982 - VII ZR 25/82, BGHZ 85, 301, 303).
  • BGH, 11.01.1983 - VI ZR 222/80

    Umfang des Schadensersatzes wegen entgangenen Urlaubs

    Nach dessen mit der Entscheidung BGHZ 63, 98 eingeleiteter Rechtsprechung (vgl. ferner BGHZ 77, 116; 80, 366; 82, 219; Urt. v. 25. März 1982 - VII ZR 41/81 - NJW 1982, 1522; neuerlich Urteile vom 23. September 1982 - VII ZR 301/81 und VII ZR 22/82 - WM 1982, 1204 und 1206; vom 21. Oktober 1982 - VII ZR 61/82; vom 18. November 1982 - VII ZR 25/82, sämtlich zur Veröffentlichung und teilweise für BGHZ vorgesehen) kann in der Tat auch Ersatz für "vertanen Urlaub" als Vermögensschaden verlangt werden, soweit es um die Verletzung von Verträgen geht, die die Vermittlung oder Erbringung von Sach- oder Dienstleistungen für die Urlaubsgestaltung betreffen.
  • BGH, 14.03.2003 - V ZR 308/02

    Aufklärungspflicht des Verkäufers über Provisionsverpflichtung gegenüber dem

    In dieser Funktion handelte hier der Beklagte zu 2 - nach den rechtsfehlerfreien und von der Revision hingenommenen Feststellungen des Berufungsgerichts - für die G. I. GmbH i.G. Damit haftet die Beklagte zu 4 auch für sein Verhalten nach § 278 BGB (vgl. BGH, Urt. v. 18. November 1982, VII ZR 25/82, NJW 1983, 448, insoweit in BGHZ 85, 301 nicht abgedruckt; Urt. v. 3. November 1982, IVa ZR 125/81, NJW 1983, 631, 632).
  • BGH, 12.03.1987 - VII ZR 172/86

    Darlegungs- und Beweislast des Reiseveranstalters gegenüber Inanspruchnahme durch

    Wird nämlich bei einer Pauschalreise eine nach dem Vertrag geschuldete Leistung aus Gründen, die nicht allein in der Person des Reisenden liegen, ganz oder teilweise nicht erbracht, so handelt es sich grundsätzlich um einen Reisefehler, für den der Reiseveranstalter nach den §§ 651 c ff. BGB haftet (BGHZ 85, 301, 303 [BGH 18.11.1982 - VII ZR 25/82]; 97, 255, 259/260).
  • BGH, 20.01.1983 - VII ZR 105/81

    Wirksamkeit von AGB eines Luftfahrtunternehmens

    Auch wenn die Beklagte aufgrund der Besonderheiten des Luftverkehrs eine Garantie für das Erreichen von Anschlüssen nicht übernehmen will, kann sie doch ihre Haftung für einen Schaden, der einem Fluggast aufgrund von ihr zu vertretender Unmöglichkeit der geschuldeten Leistung - sofern man in dem Beförderungsvertrag ein absolutes Fixgeschäft sieht (vgl. Senatsurteile BGHZ 60, 14, 16; 77, 320, 323; NJW 1974, 1046, 1047 und vom 18. November 1982 - VII ZR 25/82 - zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt) - bzw. von ihr zu vertretenden Leistungsverzugs - sofern man den Beförderungsvertrag als relatives Fixgeschäft betrachtet - entsteht, gemäß § 11 Nr. 8 b AGBG nicht ausschließen.
  • BGH, 20.03.1986 - VII ZR 187/85

    Vereitelung der gesamten Reise wegen Ausfalls der ersten Reiseleistung als

    Der Senat hat in seiner Entscheidung BGHZ 85, 301 [BGH 18.11.1982 - VII ZR 25/82] gegen OLG Celle (aaO) zunächst klargestellt, daß die vertragswidrige Unterbrechung des Hinflugs im Rahmen einer Pauschalreise einen Fehler der Reise darstellt und die sich daraus für den Reisenden ergebenden vertraglichen Ansprüche unter die Ausschluß- und Verjährungsbestimmungen des § 651 g BGB fallen.
  • OLG Frankfurt, 16.11.2010 - 13 U 231/09

    Luftbeförderungsrecht: Schadensersatzanspruch von Flugpassagieren wegen

    Mit dem Bundesgerichtshof (vgl. NJW 1983, 448 f) ist auch davon auszugehen, dass die Beklagte sich im Rahmen der von ihr geschuldeten Beförderung ein etwa fehlerhaftes Verhalten ihrer Erfüllungsgehilfen nach § 278 BGB zurechnen lassen muss, wobei auch der verantwortliche Luftfahrzeugführer zum Kreis der Erfüllungsgehilfen gehört.

    Daher haben alle an Bord befindlichen Personen den hierzu notwendigen Anordnungen Folge zu leisten (vgl. BGH in NJW 1983, 448 f).

    Daneben hat der Flugkapitän als Vertreter der Fluggesellschaft aber auch privatrechtliche Weisungsbefugnisse, die sich aus dem mit dem Fluggast geschlossenen Beförderungsvertrag ergeben (vgl. BGH in NJW 1983, 448 f m. w. N.).

  • OLG Frankfurt, 22.12.2010 - 13 U 231/09

    Luftbeförderungsrecht: Schadensersatzanspruch von Flugpassagieren wegen

    Die Klägerin kann sich daher - vom Ansatz her zutreffend - auf die im Hinweisbeschluss des Senats angesprochene Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. NJW 1983, 448 f) berufen, der zufolge die Beklagte sich im Rahmen der von ihr geschuldeten Beförderung ein etwa fehlerhaftes Verhalten ihrer Erfüllungsgehilfen nach § 278 BGB zurechnen lassen muss, und wonach auch der verantwortliche Luftfahrzeugführer zum Kreis der Erfüllungsgehilfen gehört.

    Dass der Flugkapitän während des Fluges auf Grund ihm verliehener, luftpolizeilicher Hoheitsgewalt im Sinne des § 12 III des am 15.01.2005 in Kraft getretenen LuftSiG (vgl. auch die frühere Regelung in § 29 III LuftVG) bzw. im Sinne der Art. 5 und 6 des Gesetzes zu dem Abkommen vom 14.09.1963 über strafbare und bestimmte andere an Bord von Luftfahrzeugen begangene Handlungen (kurz: Tokioter Abkommen bzw. LuftStrAbk) die geeigneten Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung an Bord zu treffen hat, stellt die Klägerin zwar ebenso wenig in Abrede wie die Tatsache, dass deshalb alle an Bord befindlichen Personen den insoweit notwendigen Anordnungen des Flugkapitäns Folge zu leisten haben (vgl. BGH in NJW 1983, 448 f).

  • BGH, 20.06.1984 - VIII ZR 137/83

    Schadensersatzanspruch aus positiver Vertragsverletzung - Verwendung von

    Denn die an den Tankstellen tätigen Personen - gleichviel, ob es sich um die Pächter selbst oder deren Angestellte handelte (vgl. BGH Urteil vom 18. November 1982 - VII ZR 25/82 = WM 1983, 63, 64 unter 1 a) - erfüllten bei der Übergabe des Kraftstoffs und der Ausfüllung der Tankschecks mit Willen der Beklagten ihr obliegende Verbindlichkeiten und waren damit ihre Erfüllungsgehilfen (BGHZ 13, 111, 113 [BGH 21.04.1954 - VI ZR 55/53]; 50, 32, 35), [BGH 27.03.1968 - VIII ZR 10/66]ohne daß es darauf ankommt, ob zwischen der Beklagten und den Tankstellenpächtern vertragliche Beziehungen bestanden (BGH Urteil vom 13. Januar 1984 - V ZR 205/82 = WM 1984, 364, 365 unter II 2 b aa m.Nachw.).
  • OLG Celle, 06.08.2020 - 11 U 113/19

    Haftung des Reiseveranstalters für unrichtige Angaben eines von ihm mit der

    Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 18. November 1982 (VII ZR 25/82, juris Rn. 14), in dem es um die unrechtmäßige Verweigerung der weiteren Beförderung durch den Flugkapitän einer Fluggesellschaft ging, - allerdings lediglich stillschweigend - angenommen, dass auch die Begleiterin des betroffenen Reisenden nicht weiterreisen musste, sondern auch der auf sie entfallende Teil des Pauschalreisevertrags gekündigt werden durfte.
  • BFH, 06.05.2020 - X R 8/19

    Abgrenzung zwischen nicht fristgerecht und lediglich fehlerhaft übermittelten

  • BGH, 30.03.1988 - I ZR 40/86

    Verlagsverschulden; Haftung des Vertragsstrafeschuldners für Verschuldend es

  • OLG Saarbrücken, 08.10.2009 - 8 U 446/08

    Schadensersatzansprüche bei Befüllung eines zum Teil mit Rapsöl gefüllten Tanks

  • OLG Stuttgart, 29.07.2020 - 9 U 308/19

    Aufhebung und Zurückverweisung

  • LG Bonn, 07.06.2000 - 5 S 18/00

    Luftbeförderung / Bordgewalt / Staatshaftung

  • KG, 07.03.1989 - 7 U 3387/88

    Wirksamkeit eines Darlehens ; Rückauflassung einer Eigentumswohnung

  • OLG Frankfurt, 22.12.2010 - 13 U 231/08

    Reiserecht: Kapitän darf unangeschnallte Passagiere rauswerfen

  • LG Frankfurt/Main, 09.04.1984 - 24 S 320/83
  • AG Bad Homburg, 31.07.1996 - 2 C 879/96

    Anspruch auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung gegen den Reiseveranstalter

  • BGH, 12.03.1987 - VII ZR 180/86

    Vorzeitige Beendigung einer gebuchten Pauschalreise als Mangel der Reise -

  • OLG Oldenburg, 29.10.2003 - 8 U 139/03

    Anspruch auf Schadensersatz wegen fehlerhafter Finanzierungsberatung;

  • LG Duisburg, 31.05.2007 - 12 S 151/06

    Anforderungen an das Vorliegen des Anspruchs eines vom einem Flugkapitän aus

  • BVerwG, 07.06.1984 - 7 B 153.83

    Rechtsweg - Verwaltungsrechtsweg - Eröffnung - Verkehrsverbund - Personenverkehr

  • OLG Köln, 03.09.2018 - 16 U 144/17

    Die Durchführung von Dreharbeiten für einen Film oder eine Fernsehserie auf einem

  • LG Amberg, 14.09.2016 - 23 O 1004/13

    Haftung bei Teleradiologievereinbarung - Vertrag mit Schutzwirkung zu Gunsten

  • OLG Karlsruhe, 27.01.1984 - 10 U 7/83

    Reisemangel durch Nichterreichen der zugesagten "Expeditionsgebiete"; Fehlender

  • LG Frankfurt/Main, 21.05.1984 - 24 S 113/82

    Keine sexuellen Belästigungen im Hotel!

  • AG Frankfurt/Main, 25.03.2011 - 385 C 2455/10

    Bordverweis wegen Whiskey?

  • AG Berlin-Charlottenburg, 20.05.1994 - 16b C 178/94

    Schadensersatz wegen Ausfalls einer Reiseleistung auf Grund Stornierung des nach

  • LG Berlin, 08.01.2009 - 23 O 86/07
  • OLG München, 30.04.1985 - 5 U 5056/84
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