Rechtsprechung
   BGH, 14.03.1963 - VII ZR 257/61   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1963,624
BGH, 14.03.1963 - VII ZR 257/61 (https://dejure.org/1963,624)
BGH, Entscheidung vom 14.03.1963 - VII ZR 257/61 (https://dejure.org/1963,624)
BGH, Entscheidung vom 14. März 1963 - VII ZR 257/61 (https://dejure.org/1963,624)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1963,624) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1963, 1248
  • MDR 1963, 493
  • WM 1963, 528
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (19)

  • BGH, 07.06.1984 - IX ZR 66/83

    Willenserklärung ohne Erklärungsbewußtsein

    Im Urteil vom 14. März 1963 - VII ZR 257/61 (= LM BGB § 150 Nr. 6) sieht der Bundesgerichtshof anscheinend das Erklärungsbewußtsein als Voraussetzung einer Willenserklärung an, legt aber auch dar, daß derjenige, der durch schlüssiges Verhalten den Eindruck erweckt, er habe einen Geschäftswillen gehabt und geäußert, ohne ihn tatsächlich zu haben, sich nach § 242 BGB so behandeln lassen müsse, wie wenn er einen Geschäftswillen gehabt hätte.
  • BGH, 26.09.1973 - VIII ZR 106/72

    Allgemeine Geschäftsbedingungen

    Insbesondere hat es der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung - und zwar anders als beim kaufmännischen Bestätigungsschreiben - abgelehnt, allein in der widerspruchslosen Hinnahme einer modifizierten Auftragsbestätigung eine stillschweigende Annahmeerklärung zu sehen (BGHZ 18, 212, 216; Urteil vom 12. Februar 1952 - I ZR 98/51 = LM BGB § 150 Nr. 2; Urteil vom 14. März 1963 - VII ZR 257/61 = WM 1963, 528 = LM BGB § 150 Nr. 6).

    Zwar kann bei einer modifizierten Auftragsbestätigung u.U. in der widerspruchslosen Entgegennahme der Ware durch den Käufer eine stillschweigende Annahme des geänderten Antrages (§ 150 Abs. 2 BGB) und damit ein Einverständnis mit den in Bezug genommenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers gesehen werden, - und zwar insbesondere dann, wenn letzterer vorher deutlich zum Ausdruck gebracht hat, daß er nur unter seinen Bedingungen zur Lieferung bereit war (BGH Urteil vom 17. September 1954 - I ZR 18/53 = LM BGB § 150 Nr. 3 = BB 1954, 882 sowie Urteil vom 14. März 1963 - VII ZR 257/61 = WM 1963, 528 = LM BGB § 150 Nr. 6 = NJW 1963, 1248).

  • BGH, 23.01.1975 - VII ZR 137/73

    Haftung des Inhabers einer vollautomatischen Waschanlage

    Die von ihm angeführten Gründe sind für die Frage, welche Bedeutung der Kläger dem Verhalten der Beklagten nach der Verkehrssitte und den Gesamtumständen beimessen durfte (vgl. BGH NJW 1963, 1248 [BGH 14.03.1963 - VII ZR 257/61]), nicht erheblich.
  • KG, 27.03.2013 - 5 U 112/11

    Anforderungen an die Annahme der stillschweigenden Zustimmung eines Stromkunden

    Zwar kann im jeweiligen Einzelfall individualvertraglich eine stillschweigende Annahme in der Entgegennahme einer Leistung liegen (BGH, NJW 1963, 1248; Palandt/Ellenberger, BGB , 71. Auflage, § 147 Rn. 2).
  • BGH, 08.03.1979 - VII ZR 35/78

    Rechtsnatur und rechtliche Folgen der Schlusszahlung

    Zwar genügt es zur Annahme einer Willenserklärung durch "schlüssiges Verhalten", daß jemand mittelbar den Eindruck erweckt, er habe einen bestimmten Rechtsfolgewillen (vgl. BGH NJW 1963, 1248 [BGH 14.03.1963 - VII ZR 257/61]; Krüger-Nieland in BGB-RGRK, 12. Aufl. Vorbem. vor § 116, Rdn. 13, 15, jeweils mit weiteren Nachw.).
  • BGH, 09.02.1977 - VIII ZR 249/75

    Annahme eines geänderten Angebots

    Geht man von dieser rechtlichen Würdigung des Bestellschreibens der Beklagten vom 30. August 1973 aus, so enthielt das Antwortschreiben der Klägerin vom 14. September 1973, mit dem diese - abgesehen von der zwischen den Parteien nicht umstrittenen Änderung des Liefertermins - ihre eigenen Verkaufs- und Zahlungsbedingungen anstelle der in den entscheidenden Punkten anders ausgestalteten Einkaufsbedingungen der Beklagten zum Vertragsinhalt machen wollte, als sogen, "modifizierte Auftragsbestätigung" eine Ablehnung des Antrages, verbunden mit einem neuen Antrag (§ 150 Abs. 2 BGB; vgl. BGH Urteile vom 17. September 1954 - I ZR 18/53 = LM BGB § 150 Nr. 3 = BB 1954, 882, vom 14. März 1963 - VII ZR 257/61 = WM 1963, 528 = LM BGB § 150 Nr. 6 = NJW 1963, 1248, sowie vom 10. Juni 1974 - VII ZR 51/73 = WM 1974, 842); denn die Klägerin hatte sich - und darin unterscheidet sich der vorliegende Fall von dem der Entscheidung des BGH vom 12. Februar 1952 - (I ZR 98/51 = LM BGB § 150 Nr. 2) zugrundeliegenden Sachverhalt - nicht mit der bloßen Bezugnahme auf ihre eigenen Verkaufs- und Zahlungsbedingungen begnügt, sondern - wenn auch formularmäßig - ausdrücklich etwaige inhaltlich abweichende Einkaufsbedingungen des Käufers zurückgewiesen.

    Es ist zwar richtig, daß die Annahme des in einer modifizierten Auftragsbestätigung liegenden geänderten Antrages (§ 150 Abs. 2 BGB) auch stillschweigend erfolgen und insbesondere in der widerspruchslosen Entgegennahme der Vertragsleistung liegen kann, sofern nach der Verkehrssitte und den Gesamtumständen ein solches Verhalten hinreichend deutlich auf ein Einverständnis schließen läßt (BGH Urteile vom 17. September 1954 - I ZR 18/53 a.a.O. und vom 14. März 1963 - VII ZR 257/61 a.a.O.; BGHZ 61, 282, 287 f).

  • BGH, 28.09.1977 - VIII ZR 82/76

    Wirksamkeit der Vereinbarung eines Kontokorrenteigentumsvorbehalts -

    Es entspricht gefestigter Rechtsprechung und wird von der Revision grundsätzlich auch nicht bezweifelt, daß in der widerspruchslosen Hinnahme der Vertragsleistung das schlüssig erklärte Einverständnis mit den in einer modifizierten Auftragsbestätigung enthaltenen Änderungen liegen kann (BGHZ 18, 212, 216 f; 61, 282, 287 f; BGH Urteil vom 14. März 1963 - VII ZR 257/61 = LM BGB § 150 Nr. 6 = NJW 1963, 1248).

    Voraussetzung ist stets, daß die Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalles den sicheren Schluß auf das Einverständnis des Vertragspartners zuläßt, wobei es wesentlich darauf ankommt, wie der Verfasser der modifizierten Auftragsbestätigung die Entgegennahme der Vertragsleistung deuten durfte (BGH Urteil vom 14. März 1963 a.a.O.).

  • BGH, 02.12.1982 - VII ZR 63/82

    Beginn der Vorbehaltsfrist nach Ankündigung einer Schlußzahlung

    Die Annahme durch den Kläger ist deshalb - wie das Berufungsgericht zutreffend ausführt - gemäß § 150 Abs. 2 BGB ein neuer Antrag, den die Beklagte durch das als Ablehnung zu wertende bloße Schweigen nicht angenommen hat (vgl. Senatsurteil NJW 1963, 1248 m.N.).

    Unter Hinweis auf das Senatsurteil NJW 1963, 1248 beurteilt das Berufungsgericht rechtsfehlerfrei das schlüssige Verhalten W's als Willenserklärung und somit als Annahme des Angebots (vgl. auch BGHZ 61, 282, 287 f m.N.).

  • BGH, 29.01.2010 - V ZR 127/09

    Mitbenutzung eines Grundstücks nach dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz:

    Das hat zur Folge, dass das Einverständnis wie jede andere rechtsgeschäftliche Erklärung nicht nur ausdrücklich erklärt werden kann, sondern auch durch konkludentes Verhalten (vgl. BGH, Urt. v. 14. März 1963, VII ZR 257/61, NJW 1963, 1248; OLG Brandenburg NJW-RR 2009, 1145 f.; Palandt/Ellenberger, BGB, 69. Aufl., Einf. v. § 116 Rdn. 6).
  • BGH, 16.03.1977 - VIII ZR 194/75

    Umfang der kaufmännsichen Rügeobliegenheit - Anwendbarkeit der gesetzlichen

    Nach einer modifizierten Auftragsbestätigung kann u.U. in der widerspruchslosen Entgegennahme oder Abnahme der Sache eine stillschweigende Annahme des geänderten Antrags und damit das Einverständnis mit den in Bezug genommenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gesehen werden, sofern nach der Verkehrssitte und den Gesamtumständen dieses Verhalten hinreichend deutlich auf ein Einverständnis schliessen läßt (BGH Urteile vom 17. September 1954 - I ZR 18/53 = LM BGB § 150 Nr. 3 und vom 14. März 1963 - VII ZR 257/61 = NJW 1963, 1248 = WM 1963, 528; BGHZ 61, 282, 287/288).
  • BGH, 08.01.1998 - IX ZR 131/97

    Veräußerung von Vorbehaltsware durch den Konkursverwalter

  • KG, 10.10.2006 - 21 U 75/04

    Vollmacht des Architekten zur Aushandlung des Bauvertrages: Anscheinsvollmacht

  • OLG Koblenz, 20.12.2007 - 6 U 154/07

    Umflaggung einer freien Tankstelle auf Markenkraftstoffe: Anspruch des

  • LAG Bremen, 27.06.2002 - 3 Sa 23/02

    Regelung von Akkordarbeiten; Vereinbarter Mindestlohn; Vorlegen von

  • LG Hamburg, 01.09.2006 - 318 O 43/06

    Anspruch auf Erteilung der Bewilligung zur Löschung der zu Gunsten des

  • BGH, 29.09.1982 - I ZR 113/80

    Verjährungsfristen für Leistungen im Güternahverkehr - Einbezug von Allgemeinen

  • BGH, 30.12.1963 - VII ZR 168/63

    Rechtsmittel

  • OLG Bremen, 20.12.1984 - 2 U 95/84

    Vergütungsanspruch aus einem Schleppvertrag durch eine Werft; Zustandekommen

  • BGH, 18.12.1963 - VIII ZR 222/62

    Rechtsmittel

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht