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   BGH, 02.11.1995 - VII ZR 29/95   

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https://dejure.org/1995,1287
BGH, 02.11.1995 - VII ZR 29/95 (https://dejure.org/1995,1287)
BGH, Entscheidung vom 02.11.1995 - VII ZR 29/95 (https://dejure.org/1995,1287)
BGH, Entscheidung vom 02. November 1995 - VII ZR 29/95 (https://dejure.org/1995,1287)
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Mehrkosten nach Pauschalpreisangebot

§ 2 Nr. 7 Abs. 1 S. 2 VOB/B, keine prozentual starre Risikogrenze für die Vertragsanpassung (wenngleich die Praxis von 20% ausgeht), zur Berechnung der Mehrkosten bei Vereinbarung eines Pauschalpreises, der einen Nachlaß gegenüber dem ursprünglichen Angebotspreis beinhaltet

Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bauvertrag - Pauschalvergütung - Risikogrenze

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VOB/B § 2 Nr. 7 Abs. 1 S. 2
    Risikogrenze i. S. des § 2 Nr. 7 Abs. 1 VOB/B

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Pauschalvertrag: Änderung oder Wegfall der Geschäftsgrundlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    VOB-Pauschalpreisvertrag: Welche Risikogrenze bei Mehrmengen? (IBR 1996, 48)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 401
  • MDR 1996, 145
  • WM 1996, 462
  • BauR 1996, 250
  • ZfBR 1996, 82
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BGH, 30.06.2011 - VII ZR 13/10

    Auslegung eines VOB-Vertrages: Detaillierte Angaben im Leistungsverzeichnis als

    Es ist anerkannt, dass Geschäftsgrundlage einer Pauschalpreisvereinbarung bestimmte, vom Auftraggeber vorgegebene Mengen sein können (BGH, Urteil vom 11. September 2003 - VII ZR 116/02, BauR 2004, 78, 81 = NZBau 2004, 150 = ZfBR 2004, 44; vgl. auch Urteil vom 2. November 1995  VII ZR 29/95, BauR 1996, 250, 251 = ZfBR 1996, 82; Kapellmann/Schiffers, aaO, Rn. 1513).

    Der Senat hat bereits darauf hingewiesen, dass es keine starre, der Beurteilung gemäß § 2 Nr. 7 Abs. 1 VOB/B zugrunde zu legende Risikogrenze in Gestalt eines Prozentsatzes des vereinbarten Pauschalpreises gibt (vgl. dazu BGH, Urteil vom 2. November 1995  VII ZR 29/95, BauR 1996, 250, 251 = ZfBR 1996, 82).

  • BGH, 27.11.2003 - VII ZR 53/03

    Begriff der Allgemeinen Geschäftsbedingungen; Formularmäßiger Ausschluss von

    Es ist darauf hinzuweisen, daß der Senat es abgelehnt hat, insoweit eine starre Grenze von 20% zu entwickeln (BGH, Urteil vom 2. November 1995 - VII ZR 29/95, BauR 1996, 250, 251 = ZfBR 1996, 82).
  • OLG Brandenburg, 27.08.2014 - 11 U 63/12

    VOB-Bauvertrag: Voraussetzungen eines Kürzungsanspruchs des Bauherrn bei einem

    Eine solche Toleranzgrenze kann nicht nach starren Prozentsätzen oder Regeln festgelegt werden (vgl. BGH, Baurecht 1996, 250), weil es nicht entscheidend auf Mengenabweichungen bei einzelnen Positionen, sondern auf ein deutliches Missverhältnis zwischen der Gesamtbauleistung einerseits und dem Pauschalpreis andererseits ankommt.
  • OLG Schleswig, 17.08.2017 - 7 U 13/16

    VOB-Vertrag: Kombination mit einem Beratungsvertrag; Änderung des Pauschalpreises

    Denn selbst wenn die Summe der Zusatzaufträge die Schwelle von 20% gerade eben erreicht, ist für die Annahme einer Störung der Geschäftsgrundlage keine starre Beurteilung geboten (vgl. BGH, NJW-RR 1996, 401), sondern eine Risikogrenze unter Beurteilung aller Besonderheiten des Falls festzulegen.
  • OLG Saarbrücken, 18.12.2007 - 4 U 363/05

    Schätzung des auf erbrachte Teilleistungen entfallenden Werklohns durch das

    Nach anerkannten Rechtsgrundsätzen wird die Grenze der eine Vertragsanpassung rechtfertigenden Unzumutbarkeit erst dann überschritten, wenn die Veränderung 20% der Gesamtauftragssumme übersteigt (Ingenstau/Korbion, VOB, 16. Aufl., § 2 Nr. 7 Rdnr. 33; BGH, Urt. v. 2.11.1995 - VII ZR 29/95; OLG Stuttgart, IBR 2000, 593; OLG Düsseldorf, BauR 1995, 286; OLG München, NJW-RR 1987, 598).
  • LG Würzburg, 12.09.2018 - 64 O 627/17

    Werklohnforderung aus gekündigtem Bauvertrag

    Die Rechtsprechung nimmt vor dem Postulat, dass es keine starre Grenze für die Annahme der Unzumutbarkeit gibt, regelmäßig an, dass Kosten- bzw. Mengensteigerungen von bis zu 20 % des Gesamtpauschalpreises noch akzeptabel sind, vgl. BGH NJW-RR 1996, 401; OLG Düsseldorf BauR 1995, 286; OLG München NJW-RR 1987, 98; OLG Stuttgart IBR 2000, 593.
  • OLG Saarbrücken, 17.02.2009 - 4 U 182/08

    Anspruch auf Mehrvergütung bei Vereinbarung eines Pauschalfestpreises

    In der Regel wird eine bestimmte Toleranz- oder Zumutbarkeitsgrenze zu berücksichtigen sein, die zwar nicht nach starren Prozentsätzen oder Regeln festgelegt wird (BGH NJW-RR 1996, 401 ).
  • OLG Bamberg, 19.01.2005 - 3 U 53/04

    Pauschalpreisrisiko und Verwirkung

    Allgemein gültige Prozentsätze lassen sich nicht festlegen; vielmehr sind die Umstände und Besonderheiten des Einzelfalls maßgeblich (Ingenstau-Korbion a.a.O., BGH NJW-RR 96, 401).
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