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   BGH, 27.05.1999 - VII ZR 291/97   

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https://dejure.org/1999,4060
BGH, 27.05.1999 - VII ZR 291/97 (https://dejure.org/1999,4060)
BGH, Entscheidung vom 27.05.1999 - VII ZR 291/97 (https://dejure.org/1999,4060)
BGH, Entscheidung vom 27. Mai 1999 - VII ZR 291/97 (https://dejure.org/1999,4060)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Berufung - Verjährung - Übergabe der baulichen Anlage - Tatsächliche Ingebrauchnahme der baulichen Anlage - Funktionstauglichkeit - Benutzung - Interpretation einewr Klausel

  • Judicialis

    AVA § 8; ; AVA § 9.4; ; AVA § 12

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AVA § 8; AVB Nr. 9.4; BGB § 198, § 201
    Beginn der Verjährung beim Architektenvertrag

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Beginn der Verjährung beim Architektenvertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Architektenvertrag zugunsten eines Dritten: Wann beginnt die Gewährleistungsfrist? (IBR 2000, 89)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 164
  • BauR 1999, 1472
  • ZfBR 2000, 26
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • OLG Düsseldorf, 08.04.2016 - 22 U 165/15

    Abnahme eines Bauwerks durch Bezug durch den Auftraggeber

    Eine Erklärung bzw. ein (Erklärungs-)Verhalten eines Dritten (wie hier der Objekteigentümerin) genügt im Ausnahmefall nur dann, wenn die entsprechenden rechtsgeschäftlichen Voraussetzungen dafür vorliegen (vgl. BGH, Urteil vom 27.05.1999, VII ZR 291/97, NJW-RR 2000, 164; BGH, Urteil vom 29.06.1993, X ZR 60/92, NJW-RR 1993, 1461; Palandt-Sprau, a.a.O., § 640, Rn 5 mwN).
  • OLG Düsseldorf, 15.05.2018 - 21 U 63/17

    Pflichten des arbeitsteilig arbeitenden Werkunternehmers hinsichtlich der

    Wenn der Bauherr der Verwender von Klauseln ist, in denen auf die Inbenutzungnahme des Gebäudes als den Zeitpunkt der Abnahme abgestellt wird, sind solche Regelungen wirksam (vgl. BGH Urteil vom 27.05.1999, VII 291/97, NJW-RR 2000, 164; Koeble, a.a.O.).
  • FG Düsseldorf, 12.04.2011 - 13 K 3413/07

    Voraussetzungen für die Notwendigkeit des Ausweisens von Gewinn durch

    Unter der "Übergabe" im Sinne des § 9.4 AVB ist, wie sich Abschnitt H "Bauübergabe und Baubestandszeichungen" der Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes (RBBau, hier in der Fassung der 16. Austauschlieferung) entnehmen lässt, auf die § 1.2 AVB Bezug nimmt, der Zeitpunkt zu verstehen, zu dem das bis dato zuständige Bauamt, das das Bauvorhaben in technischer Hinsicht bis zur Abnahme betreut, dieses an die nutzende Verwaltung übergibt (vgl. BGH-Urteil vom 27.5.1999 VII ZR 291/97, BauR 1999, 1472).
  • OLG Dresden, 27.04.2006 - 9 U 1816/05

    Auftrag der öffentlichen Hand: Verjährungsbeginn?

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zu dieser Klausel (Urteil vom 27.05.1999, Az.: VII ZR 291/97, NJW-RR 2000, 164) ist unter Übergabe an die nutzende Verwaltung nicht die unmittelbare Übergabe an die Verwaltung zu verstehen.
  • OLG Hamburg, 24.01.2019 - 6 U 62/16

    Seetransport von Maschinenteilen nach Korea: Übernahme der Pflicht zur Verpackung

    Eine rechtsgeschäftliche Abnahme durch Dritte setzt voraus, dass dieser Dritte dazu vom Auftraggeber bevollmächtigt ist (vgl. BGH NJW-RR 2000, 164, zitiert nach juris, Tz. 18; Palandt/Sprau, a.a.O., § 640, Rn. 5).
  • OLG Naumburg, 08.02.2013 - 1 U 76/12

    Restwerklohnklage nach schlüsselfertiger Errichtung eines Supermarktes: Abnahme

    Hat der Beklagte rechtsgeschäftlich abgenommen (vgl. BGH NJW-RR 2000, 164; Palandt/Sprau, § 640 Rdn. 6), bewirkte der nicht zum Ausdruck gebrachte Vorbehalt, wie vom Landgericht richtig erkannt, den Verlust einer möglicherweise entstandenen Vertragsstrafe (§ 11 Abs. 1, Abs. 4 VOB/B 2009; § 341 Abs. 3 BGB).
  • OLG Dresden, 08.01.2010 - 1 U 1371/09

    Abnahme des Gemeinschaftseigentums durch den TÜV: In AGB zulässig!

    Auch wenn die Rechtsnatur der Abnahme streitig ist - teilweise wird sie als empfangsbedürftige Willenserklärung angesehen, teilweise als rechtsgeschäftsähnliche Handlung - besteht weitgehend Einigkeit darüber, dass die Vorschriften über die rechtsgeschäftliche Vertretung jedenfalls entsprechende Anwendung finden (Palandt/Sprau, BGB, 68. Aufl., § 640 Rn. 3; Staudinger/Peters/Jacoby, BGB (2008), Rn. 10 zu § 640; BGH, NJW-RR 2000, 164).
  • OLG Karlsruhe, 22.12.2020 - 8 U 5/19

    Architekt muss Werkstatt- und Montagezeichnungen überprüfen!

    Der Begriff der " Übergabe an die nutzende Verwaltung " ist, wenn es sich um einen Architektenvertrag mit einer staatlichen Bauverwaltung handelt, in diesem Kontext auszulegen (BGH, Urteil vom 27.05.1999 - VII ZR 291/97).
  • OLG Hamburg, 24.01.2019 - 6 U 277/15

    Entscheidung über die Zulässigkeit der Nebenintervention im erstinstanzlichen

    Eine rechtsgeschäftliche Abnahme durch Dritte setzt voraus, dass dieser Dritte dazu vom Auftraggeber bevollmächtigt ist (vgl. BGH NJW-RR 2000, 164, zitiert nach juris, Tz. 18; Palandt/Sprau, a.a.O., § 640, Rn. 5).
  • LG Bautzen, 15.07.2009 - 3 O 432/08

    Schutz des Klauselverwenders vor den von ihm selbst eingeführten

    Die Übergabe an die nutzende Verwaltung ist jedoch dann unbeachtlich, wenn sie durch den am Vertrag nicht beteiligten Eigentümer erfolgt, weil es sich insoweit um einen Dritten handelt, mit dem die Erfüllung der Vertragsleistungen nicht vereinbart war und auf dessen Handlung unter Umständen der Vertragspartner keinen Einfluss hat (vgl. BGH NJW-RR 2000, 164 f, Rn.: 20 nach [...]).
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