Rechtsprechung
   BGH, 10.10.1985 - VII ZR 292/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,445
BGH, 10.10.1985 - VII ZR 292/84 (https://dejure.org/1985,445)
BGH, Entscheidung vom 10.10.1985 - VII ZR 292/84 (https://dejure.org/1985,445)
BGH, Entscheidung vom 10. Oktober 1985 - VII ZR 292/84 (https://dejure.org/1985,445)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1985,445) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Nutzungsausfallentschädigung bei mängelbedingt unbenutzbarer Tiefgarage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 635; VOB/B § 13 Nr. 7 Abs. 1
    Schadensersatz für entgangene Nutzung einer Garage

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mängel: Schadensersatz wegen Nutzungsausfalls

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 96, 124
  • NJW 1986, 427
  • NJW-RR 1986, 319 (Ls.)
  • ZIP 1986, 167
  • MDR 1986, 223
  • VersR 1986, 41
  • BB 1986, 352
  • BauR 1986, 105
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 27.04.1972 - VII ZR 144/70

    Verjährung des Anspruchs auf Ersatz entfernterer Mängelfolgeschäden

    Auszug aus BGH, 10.10.1985 - VII ZR 292/84
    Die in diesen Bestimmungen getroffenen Regelungen haben im allgemeinen die gleiche Tragweite (BGHZ 58, 332, 340).
  • BGH, 21.04.1978 - V ZR 235/77

    Schadensersatz wegen zu später verschaffter Nutzung einer noch zu errichtenden

    Auszug aus BGH, 10.10.1985 - VII ZR 292/84
    Entsprechend entschieden hat der V. Zivilsenat, als es gleichfalls infolge Verzuges zur nicht fristgerechten Übergabe einer Eigentumswohnung kam (BGHZ 71, 234), und ferner in einem Fall, in dem ein Haus durch unerlaubte Handlung beschädigt worden und deshalb lediglich ein Teil des Hauses - und auch dieser nur unter fühlbaren Erschwernissen - noch benutzbar war (BGHZ 75, 366).
  • BGH, 30.11.1979 - V ZR 214/77

    Entgangener Gewinn bei verbotswidrigen Verträgen; Nutzungsausfall als

    Auszug aus BGH, 10.10.1985 - VII ZR 292/84
    Entsprechend entschieden hat der V. Zivilsenat, als es gleichfalls infolge Verzuges zur nicht fristgerechten Übergabe einer Eigentumswohnung kam (BGHZ 71, 234), und ferner in einem Fall, in dem ein Haus durch unerlaubte Handlung beschädigt worden und deshalb lediglich ein Teil des Hauses - und auch dieser nur unter fühlbaren Erschwernissen - noch benutzbar war (BGHZ 75, 366).
  • BGH, 14.05.1976 - V ZR 157/74

    Entgehende Gebrauchsvorteile beim Schuldnerverzug

    Auszug aus BGH, 10.10.1985 - VII ZR 292/84
    a) Nach der Rechtsprechung des V. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs stellt allerdings der Umstand allein, daß der Besteller eines noch zu errichtenden Hauses infolge Verzuges seines Vertragspartners erst einige Monate später als vereinbart in den Besitz des Hauses gelangt und ihm dadurch Gebrauchsvorteile entgehen, noch keinen zu ersetzenden Vermögensschaden dar (BGHZ 66, 277 [BGH 14.05.1976 - V ZR 157/74] ).
  • BGH, 28.02.1980 - VII ZR 183/79

    Schadensersatz für vorübergehende Unbenutzbarkeit eines Schwimmbades

    Auszug aus BGH, 10.10.1985 - VII ZR 292/84
    Der Senat hat diese Frage zwar für den Fall verneint, daß ein zu einer größeren Wohnanlage gehörendes privates Schwimmbad den Wohnungseigentümern zeitweise nicht zur Verfügung stand (BGHZ 76, 179 mit krit. Anmerkungen von Hommelhoff JR 1981, 17 ff., Schacht NJW 1981, 1350 und Littbarski aaO).
  • BGH, 09.07.1986 - GSZ 1/86

    Vorübergehende Unbenutzbarkeit eines Hauses als ersatzfähiger Vermögensschaden

    Denselben Ansatz - verstärkt allerdings durch den Rückgriff auf den Normzweck des werkvertraglichen Gewährleistungsrechts zur Bejahung einer selbständigen vermögenswerten Position der Nutzungsmöglichkeit - hat der VII. Zivilsenat in seinem Urteil vom 10. Oktober 1985 - VII ZR 292/84 = BGHZ 96, 124 zugrundegelegt, mit dem er - ebenfalls aus vertraglichen Haftungsgrund - dem Eigentümer gegen den Werkunternehmer Schadensersatz für die Nichtbenutzbarkeit von Abstellplätzen in einer Sammelgarage während werkvertraglich geschuldeter Mängelbeseitigung zugesprochen hat.
  • BGH, 20.02.2014 - VII ZR 172/13

    Zur Nutzungsausfallentschädigung wegen Vorenthaltens von Wohnraum

    Diese für eine deliktische Haftung entwickelten Grundsätze des Großen Senats für Zivilsachen hat der Bundesgerichtshof auf die Vertragshaftung übertragen (BGH, Urteil vom 24. Januar 2013 - III ZR 98/12, BGHZ 196, 101 Rn. 9; Urteil vom 21. Februar 1992 - V ZR 268/90, BGHZ 117, 260, 262; zuvor bereits: BGH, Urteil vom 10. Oktober 1985 - VII ZR 292/84, BGHZ 96, 124, 127 f.; Urteil vom 28. Februar 1980 - VII ZR 183/79, BGHZ 76, 179, 181 ff.; Urteil vom 15. Juni 1983 - VIII ZR 131/82, BGHZ 88, 11, 14 f.) und auch für die Beurteilung von verzugsbedingt entgangenen Gebrauchsmöglichkeiten herangezogen (BGH, Urteil vom 31. Oktober 1986 - V ZR 140/85, NJW 1987, 771, 772).

    In diesen Fällen ist eine Nutzungsausfallentschädigung zu gewähren (BGH, Urteil vom 10. Oktober 1985 - VII ZR 292/84, BGHZ 96, 124).

    Ein Anspruch auf Nutzungsentschädigung besteht, wenn der Nutzungsausfall zu einer "fühlbaren" Gebrauchsbeeinträchtigung geführt hat (vgl. BGH, Urteil vom 10. Oktober 1985 - VII ZR 292/84, aaO, S. 128).

  • OLG Jena, 29.05.2013 - 7 U 660/12

    Wohnung nicht pünktlich fertig: Bauträger muss Nutzungsausfall ersetzen!

    Ansprüche seien im Vertragsrecht nur dann zugesprochen worden, wenn der Geschädigte die Immobilie bereits genutzt habe (BGHZ 96, 124).

    Der Bundesgerichtshof habe in seiner Entscheidung BGHZ 96, 124 nicht auf den Besitz oder das Eigentum als Anknüpfungspunkt eines Schadensersatzanspruches wegen entgangenen Nutzung abgestellt, sondern auf die Vertragsgrundlage.

    Bislang wurden Ansprüche für eine entgangene oder einschränkte Eigennutzung im Vertragsrecht dann zugesprochen, wenn der Geschädigte die Immobilie bereits genutzt hatte (BGHZ 96, 124, Tiefgarage).

    Nach Auffassung des Senats kann es keinen Unterschied machen, ob die Ersatzpflicht auf Delikt oder Vertrag beruht (so auch: Palandt/Grüneberg, BGB, 72. Aufl. 2013, § 249 Rz. 51; BGHZ 96, 124).

  • BGH, 22.11.1985 - V ZR 237/84

    Deliktische Haftung - Eingriff in Sacheigentum - Vorübergehende Unbenutzbarkeit -

    Dagegen bejahte der VII. Senat im Tiefgaragen-Fall durch Urteil vom 10. Oktober 1985, VII ZR 292/84 (zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen) nach Werkvertragsrecht einen Vermögensschaden, weil eine zu mehreren Eigenheimen gehörende Tiefgarage mit sechs Einstellplätzen infolge unzureichender Mängelbeseitigung 22 Monate lang unbenutzbar geworden war.

    In seinem Urteil vom 10. Oktober 1985, VII ZR 292/84, ist jedoch nunmehr der VII. Zivilsenat davon ausgegangen, daß die Verkehrsauffassung den jahrelangen Ausschluß der (werkvertraglich gewährleisteten) Gebrauchsmöglichkeit einer Tiefgarage als Vermögensschaden werte: Der Eigentümer bzw. Halter eines Kraftfahrzeuges sehe in der Garage in erster Linie eine jederzeit verfügbare und sichere, vor Diebstahl oder Beschädigungen schützende Abstellmöglichkeit, welche die Nutzung seines Kraftfahrzeugs und damit deren wirtschaftlichen Wert wesentlich gewährleiste.

    Nicht gestellt wird hier die Frage, ob und unter welchen besonderen Voraussetzungen ein Nutzungsausfallschaden im Rahmen vertraglicher Schadensersatzansprüche nach dem Sinn und Zweck bestimmter Verträge (und der sie ergänzenden Gewährleistungsvorschriften) ersatzfähig sein kann (vgl. etwa BGH Urt. v. 10. Oktober 1985, VII ZR 292/84, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen, sowie grundsätzlich Ströfer, Schadensersatz und Kommerzialisierung - Grundprobleme der Grenzbereiche von materiellem und immateriellem Schaden unter besonderer Berücksichtigung des Vertragsrechts, bes. S. 200 ff).

    c) Der VII. Zivilsenat hat in seinem Tiefgaragen-Urteil vom 10. Oktober 1985, VII ZR 292/84 (vgl. auch oben unter IV 4 d) ausgeführt, die in jenem Falle für die Bejahung eines Vermögensschadens maßgebliche Gewährleistungsregelung des Werkvertrages bestimme zugleich den Umfang des Vermögensschadens.

  • BGH, 05.03.1993 - V ZR 87/91

    Deliktische Ansprüche wegen Schäden an Hausgrundstück aufgrund Aushubarbeiten am

    Die in BGHZ 96, 124 veröffentlichte Entscheidung des VII. Zivilsenats ist speziell auf das werkvertragliche Gewährleistungsrecht zugeschnitten und wäre für den deliktischen Bereich durch die Entscheidung des Großen Senats für Zivilsachen überholt.
  • OLG Stuttgart, 09.07.2019 - 10 U 14/19

    Bauvertrag: Mangelhaftigkeit einer Dämmung unter einer tragenden Bodenplatte;

    Ob der Nutzungsausfall für eine Garage überhaupt ersatzfähig ist, wird in der Rechtsprechung unterschiedlich beurteilt (vgl. BGH, Urteil vom 05.03.1993 - V ZR 87/91, NJW 1993, 1793 einerseits und BGH, Urteil vom 10.10.1985 - VII ZR 292/84, NJW 1986, 427 andererseits).
  • OLG Stuttgart, 30.03.2010 - 10 U 87/09

    Architektenhaftung: Schadensersatz bei verspäteter Fertigstellung eines Wohn- und

    Bislang wurden Ansprüche für eine entgangene oder beschränkte Eigennutzung im Vertragsrecht nur dann zugesprochen, wenn der Geschädigte die Immobilie bereits genutzt hatte (vgl. BGHZ 96, 124 oder beispielhaft Senat, NJW-RR 2000, 1617 = BauR 2001, 643).
  • BGH, 06.11.1986 - VII ZR 97/85

    Schadensersatz nach Veräußerung des mangelhaften Bauwerks

    Ist das von einem Unternehmer/Auftragnehmer aufgrund eines Werkvertrags errichtete Bauwerk mangelhaft, steht dem Besteller/Auftraggeber nach den Vorschriften der § 635 BGB oder § 13 Nr. 7 Abs. 1 VOB/B, die Regelungen von im allgemeinen gleicher Tragweite enthalten (vgl. Senatsurteile BGHZ 58, 332, 340; 96, 124, 129), ein Anspruch auf Schadensersatz zu.

    Das erklärt sich auch daraus, daß der Inhalt dieses Anspruchs - wie der Senat bei Beurteilung des Anspruchs auf Nutzungsentschädigung zum Ausdruck gebracht hat (vgl. BGHZ 96, 124, 126/127) - weitergehend ausgestaltet sein kann als ein auf Verzug oder unerlaubter Handlung beruhender Schadensersatzanspruch.

  • BGH, 16.09.1987 - IVb ZR 27/86

    Vorenthaltung einer Gebrauchsmöglichkeit

    Schließlich hat er entschieden, daß der Erwerber eines Hauses oder einer Eigentumswohnung mit Kraftfahrzeugabstellplatz in einer Tiefgarage nach Werkvertragsrecht Schadensersatz wegen des Nutzungsausfalls verlangen kann, soweit die Garage mängelbedingt unbenutzbar ist (VII. Zivilsenat: BGHZ 96, 124; vgl. in diesem Zusammenhang auch BHGZ 74, 231 zum Schaden infolge abredewidriger schuldhafter Nichtbeschaffung eines zinslosen Darlehens).

    Insoweit wird der Beurteilung der Gebrauchsmöglichkeit als Vermögenswert entgegengehalten, daß der Gebrauchswert für den Eigentümer kein vom Substanzwert der Sache "abspaltbarer« Wert sei sowie daß das Gebrauchsrecht des Eigentümers keiner zeitlichen Schranke unterliege und deshalb ein zeitweilig unterbliebener Gebrauch beliebig nachgeholt werden könne (vgl. BGHZ - GZS - aaO S. 220; BGHZ 76, 179, 184; 96, 124, 128; Beschluß vom 22. November 1985 - V ZR 237/84 - JZ 1986, 386, 393; BGB-RGRK/Steffen aaO Rdn. 444; Larenz, Festschrift für Nipperdey Band I S. 498 ff.).

  • OLG Brandenburg, 23.11.2011 - 4 U 91/10

    Nutzungsentschädigung des Erwerbers einer mit gravierenden Bau- und

    Entgegen der Ansicht der Beklagten kann eine Nutzungsentschädigung nicht nur verlangt werden, wenn der Haftungsgrund deliktischen Ursprungs ist, sondern auch und gerade wenn die Haftung - wie hier - auf vertraglicher Grundlage beruht (BGH, Urteil vom 10.10.1985; VII ZR 292/84; Rn. 18; BGH, Urteil vom 16.09.1987, IVb ZR 27/86, Rn. 13).

    Eine andere rechtliche Bewertung folgt schließlich auch nicht aus der vom Kläger angeführten Entscheidung des 7. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 10. Oktober 1985 (VII ZR 292/84, Rz 19/20).

  • OLG München, 09.08.2017 - 20 U 3454/15

    Schadensersatz- und Ausgleichsansprüche wegen auf dem Nachbargrundstück

  • BGH, 26.03.1986 - VIII ZR 85/85

    Formularmäßige Vereinbarung einer Schriftformklausel

  • OLG Karlsruhe, 14.03.2006 - 8 U 191/05

    Abstrakter Nutzungsausfall wegen verweigerter Herausgabe eines gewerblich

  • OLG Düsseldorf, 14.06.1991 - 22 U 293/90

    Architekten-Abweisung einer unschlüssigen Honorarklage mangels Kostenberechnung

  • OLG München, 14.04.2010 - 27 U 31/09

    Gewährleistung des Architekten: Schadensersatzpflicht bei unterbliebener

  • LG Hamburg, 11.04.2019 - 305a O 9/16

    Bauträger-Kaufvertrag: Ansprüche im Zusammenhang mit dem Erwerb einer

  • OLG Naumburg, 04.11.2004 - 4 U 122/04

    Unmittelbarer Mangelfolgeschaden bei einer Architektenleistung nur bei Umsetzung

  • OLG Naumburg, 13.11.2008 - 6 U 31/08

    Grundwassererhebung zentrale Planungsaufgabe!

  • OLG Schleswig, 18.05.2001 - 14 U 153/00

    Schadensrecht - ersatzfähiger Schaden - zeitweiliger Entzug von

  • OLG Düsseldorf, 07.03.1997 - 22 U 213/96

    Anforderungen an die Vereinbarung von Ausführungsfristen; Voraussetzungen eines

  • BGH, 24.09.1987 - VII ZR 330/86

    Zulässigkeit der Berufung

  • AG Nürnberg, 09.07.2007 - 22 C 633/07

    Nutzungsentschädigung bei Nichtnutzbarkeit von Garten und Terrasse einer

  • AG Nürnberg, 30.07.2007 - 22 C 633/07

    Entschädigung bei Nutzungsausfall von Terrasse und Garten?

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht