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   BGH, 14.01.1982 - VII ZR 296/80   

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https://dejure.org/1982,1649
BGH, 14.01.1982 - VII ZR 296/80 (https://dejure.org/1982,1649)
BGH, Entscheidung vom 14.01.1982 - VII ZR 296/80 (https://dejure.org/1982,1649)
BGH, Entscheidung vom 14. Januar 1982 - VII ZR 296/80 (https://dejure.org/1982,1649)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Geltendmachung von Gewährleistungsrechten für Betonarbeiten - Verneinung einer vergleichsweisen Erledigung eines Rückzahlungsanspruches - Anspruch auf restlichen Werklohn

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Öffentliche Auftraggeber: Vergleiche, Schuldanerkenntnisse, Rückforderung von Überzahlungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BauR 1982, 283
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 15.10.1973 - II ZR 149/71

    ARGE Autobahn - Bereicherungshaftung der BGB-Gesellschafter, § 705, §§ 812, 818

    Auszug aus BGH, 14.01.1982 - VII ZR 296/80
    Ohne Bedeutung ist ferner, daß die Beklagten ihre Arbeitsgemeinschaft nach Ausführung der Arbeiten aufgelöst und dies dem Finanzamt mitgeteilt haben (vgl. BGH NJW 1974, 451 [BGH 15.10.1973 - II ZR 149/71] insoweit nicht abgedruckt in BGHZ 61, 338).
  • BGH, 08.03.1979 - VII ZR 35/78

    Rechtsnatur und rechtliche Folgen der Schlusszahlung

    Auszug aus BGH, 14.01.1982 - VII ZR 296/80
    Unter diesen Umständen kann ein Vergleich oder ein ihm gleichstehendes bestätigendes Schuldanerkenntnis in aller Regel nicht angenommen werden, sofern die Parteien keine ausdrückliche entsprechende Vereinbarung getroffen haben oder mindestens ganz eindeutige Anzeichen zweifelsfrei eine entsprechende Schlußfolgerung rechtfertigen (BGH Urt. v. 8. März 1979 - VII ZR 35/78 = BauR 1979, 249 = ZfBR 1979, 109).
  • BGH, 22.11.1979 - VII ZR 31/79

    Voraussetzungen der Verwirkung; Geltendmachung von Rückforderungsansprüchen lange

    Auszug aus BGH, 14.01.1982 - VII ZR 296/80
    Ein Recht ist verwirkt, wenn sich ein Schuldner wegen der Untätigkeit seines Gläubigers über einen gewissen Zeitraum hin bei objektiver Beurteilung darauf einrichten darf und eingerichtet hat, dieser werde sein Recht nicht mehr geltend machen, und deswegen die verspätete Geltendmachung gegen Treu und Glauben verstößt (vgl. BGH NJW 1980, 880 m.w.N.).
  • OLG Celle, 31.01.2017 - 14 U 200/15

    Kein Hinweis auf offenkundigen Ausschreibungsfehler: Kein Anspruch auf

    Denn insofern ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass aus der strengen Haushaltskontrolle, der diese unterworfen sind, eine auch der Klägerin als einem Zusammenschluss von in der Realisierung von Aufträgen der öffentlichen Hand erfahrenen Unternehmen bekannte, zumindest aber erkennbare besondere Interessenlage folgt, die dazu führt, dass Dienststellen der öffentlichen Hand in aller Regel keine rechtsgeschäftlichen Schuldanerkenntnisse abgeben wollen: Vielmehr wollen und müssen es sich Behörden aufgrund ihrer besonderen Situation regelmäßig offen halten, Einwendungen gegen Vergütungsforderungen von Bauunternehmen geltend machen zu können (BGH, Urteil vom 08.03.1979 - VII ZR 35/78; BGH, Urteil vom 14.01.1982 - VII ZR 296/80; OLG Celle, Urteil vom 30.12.1998 - 14a U 127/97; Senat, Urteil vom 07.12.2006 - 14 U 61/06).
  • BGH, 17.09.1987 - VII ZR 155/86

    Formularmäßiger Ausschluß von Nachforderungen bei vorbehaltloser Annahme einer

    Er kann beispielsweise etwaige Überzahlungen nach §§ 812 ff. BGB im Rahmen der für diese Vorschrift geltenden langen Verjährungsvorschriften und den Grundsätzen der Verwirkung zurückverlangen (vgl. dazu Senatsurteile NJW 1980, 880 und vom 14. Januar 1982 - VII ZR 296/80 = BauR 1982, 283, 284 = ZfBR 1982, 113).
  • OLG Düsseldorf, 08.05.2007 - 23 U 163/06

    Zum Verjährungsbeginn nach § 199 BGB : Übergang vom alten Verjährungsrecht -

    Regelmäßig ist davon auszugehen, dass Dienststellen der öffentlichen Hand im Zusammenhang mit der Überprüfung von Rechnungen und der Anweisung von Zahlungen keine rechtsgeschäftlichen Schuldanerkenntnisse abgeben wollen, insbesondere nicht durch schlüssiges Verhalten (BGH, Urt. v. 8.3.1979 - VII ZR 35/78, BauR 1979, 249; BGH Urt. v. 14.1.1982 - VII ZR 296/80, BauR 1982, 283; OLG Celle Urt. v. 7.12.2006 - 14 U 61/06, IBR 2007, 170).
  • KG, 12.02.2008 - 21 U 155/06

    Anforderungen an die Darlegung von Mehrkosten wegen fehlender Vorleistungen

    Der dargestellten Auslegung steht des weiteren nicht der vom Bundesgerichtshof entwickelte Grundsatz entgegen, dass die den Vertragspartnern in der Regel bekannte Überwachung der behördlichen Tätigkeit durch Rechnungsprüfungsbehörden entscheidend dafür spricht, dass die Dienststellen der öffentlichen Hand im Zusammenhang mit der Rechnungsprüfung und der Anweisung von Zahlungen in aller Regel weder Vergleiche abschließen noch Schuldanerkenntnisse abgeben wollen (BGH BauR 1979, 249 ff [...] Rz 29; BauR 1982, 283 ff [...] Rz 8).
  • OLG Düsseldorf, 27.10.2016 - 12 U 74/15

    Auslegung einer Erklärung des Finanzamts gegenüber dem Insolvenzverwalter

    Unter diesen Umständen kann ein Vergleich oder ein ihm gleichstehendes bestätigendes Schuldanerkenntnis in aller Regel nicht angenommen werden, sofern die Parteien keine ausdrückliche entsprechende Vereinbarung getroffen haben oder mindestens ganz eindeutige Anzeichen zweifelsfrei eine entsprechende Schlussfolgerung rechtfertigen (BGH, Urt. v. 14.01.1982 - VII ZR 296/80 = BeckRS 1982, 31075033; Urt. v. 8. März 1979 - VII ZR 35/78 = BauR 1979, 249).
  • OLG Celle, 07.12.2006 - 14 U 61/06

    Rechtsnatur der Rechtsprüfung durch einen öffentlichen Auftraggeber

    Wegen dieser Interessenlage geht die Rechtsprechung, der sich auch der erkennende Senat anschließt, davon aus, dass Dienststellen der öffentlichen Hand im Zusammenhang mit der Überprüfung von Rechnungen und der Anweisung von Zahlungen in aller Regel keine rechtsgeschäftlichen Schuldanerkenntnisse abgeben wollen, insbesondere nicht durch schlüssiges Verhalten ( BGH, BauR 1979, 249 und 1982, 283; OLG Celle, OLGR 1999, 203).
  • LG Düsseldorf, 19.11.2015 - 15 O 313/11

    Erstattung des Betrages nach Zahlung aufgrund einer vorangegangenen

    Unter diesen Umständen kann ein Vergleich oder ein ihm gleichstehendes bestätigendes Schuldanerkenntnis in aller Regel nicht angenommen werden, sofern die Parteien keine ausdrückliche entsprechende Vereinbarung getroffen haben oder mindestens ganz eindeutige Anzeichen zweifelsfrei eine entsprechende Schlussfolgerung rechtfertigen (BGH, Urteil vom 14. Januar 1982 - VII ZR 296/80, Rn. 8 juris).
  • OLG Hamburg, 28.06.2019 - 1 U 160/18

    Rückerstattung von Zahlungen für die Vermittlung und Betreuung von Patienten;

    Bei Vertragspartnern von Körperschaften des öffentlichen Rechts wie der Klägerin ist in aller Regel bekannt, dass es eine Überwachung der Haushalts- und Wirtschaftsführung durch Rechnungsprüfungsbehörden (§ 21 Abs. 2 UKEG) und eine Interne Revision (Anlage K 13) gibt, in deren Rahmen Rechnungen nach Schlusszahlung überprüft und Überzahlungen zurückgefordert werden können (vgl. BGH, Urteil vom 14. Januar 1982, VII ZR 296/80, juris, Rdn. 14) und dass derartige Prüfungen in der Regel erst etliche Jahre nach der Schlusszahlung abgeschlossen werden (BGH, Urteil vom 22. November 1979, VII ZR 31/79, juris, Rdn. 14).
  • OLG Stuttgart, 18.07.2002 - 13 U 233/01

    Urkundsprozeß über Vergütungsansprüche aus einem Wartungsvertrag: Fälligkeit der

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BauR 1979, Seite 249; BauR 1982, Seite 283) muß die Klägerin dann aber davon ausgehen, daß dessen Tätigkeit durch Rechnungsprüfungsbehörden überwacht wird.
  • OLG Frankfurt, 29.02.1996 - 1 U 283/94

    Vergütung: Rückforderungsanspruch des öffentlichen Auftraggebers wegen

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  • OLG Bamberg, 19.01.2005 - 3 U 53/04

    Pauschalpreisrisiko und Verwirkung

  • OLG Bamberg, 07.05.2003 - 3 U 167/02

    Werklohnzahlungen: Verwirkung der Rückforderung

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