Rechtsprechung
| BGH, 14.01.1982 - VII ZR 296/80 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Jurion
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Öffentliche Auftraggeber: Vergleiche, Schuldanerkenntnisse, Rückforderung von Überzahlungen
Zeitschriftenfundstellen
- BauR 1982, 283
Wird zitiert von ... (9)
- BGH, 17.09.1987 - VII ZR 155/86
Einrede der vorbehaltlosen Annahme der Schlußzahlung, wenn VOB/B nicht "als …
Er kann - beispielsweise etwaige Überzahlungen nach §§ 812 ff BGB im Rahmen der für diese Vorschrift geltenden langen Verjährungsvorschriften und den Grundsätzen der Verwirkung zurückverlangen (vgl. dazu Senatsurteile NJW 1980, 880 und vom 14. Januar 1982 - VII ZR 296/80 - BauR 1982, 283, 284 - ZfBR 1982, 113). - OLG Düsseldorf, 08.05.2007 - 23 U 163/06
Bauvertrag - Zahlungsanweisung kein deklaratorisches Anerkenntnis!
Regelmäßig ist davon auszugehen, dass Dienststellen der öffentlichen Hand im Zusammenhang mit der Überprüfung von Rechnungen und der Anweisung von Zahlungen keine rechtsgeschäftlichen Schuldanerkenntnisse abgeben wollen, insbesondere nicht durch schlüssiges Verhalten (…BGH, Urt. v. 8.3.1979 - VII ZR 35/78, BauR 1979, 249; BGH Urt. v. 14.1.1982 - VII ZR 296/80, BauR 1982, 283;… OLG Celle Urt. v. 7.12.2006 - 14 U 61/06, IBR 2007, 170). - OLG Celle, 07.12.2006 - 14 U 61/06
Bauvertrag - Rechnungsprüfungserklärung = deklaratorisches Anerkenntnis?
Wegen dieser Interessenlage geht die Rechtsprechung, der sich auch der erkennende Senat anschließt, davon aus, dass Dienststellen der öffentlichen Hand im Zusammenhang mit der Überprüfung von Rechnungen und der Anweisung von Zahlungen in aller Regel keine rechtsgeschäftlichen Schuldanerkenntnisse abgeben wollen, insbesondere nicht durch schlüssiges Verhalten (BGH, BauR 1979, 249 und 1982, 283; OLG Celle, OLGR 1999, 203).
- KG, 12.02.2008 - 21 U 155/06
Bauvertrag - Bauzeitverlängerung: Erstattung von Mehrkosten
b) Der dargestellten Auslegung steht des weiteren nicht der vom Bundesgerichtshof entwickelte Grundsatz entgegen, dass die den Vertragspartnern in der Regel bekannte Überwachung der behördlichen Tätigkeit durch Rechnungsprüfungsbehörden entscheidend dafür spricht, dass die Dienststellen der öffentlichen Hand im Zusammenhang mit der Rechnungsprüfung und der Anweisung von Zahlungen in aller Regel weder Vergleiche abschließen noch Schuldanerkenntnisse abgeben wollen (BGH BauR 1979, 249 ff Juris Rz 29; BauR 1982, 283 ff Juris Rz 8). - OLG Frankfurt, 29.02.1996 - 1 U 283/94
Vergütung: Rückforderungsanspruch des öffentlichen Auftraggebers wegen …
Diese Auffassung steht im Widerspruch zu der gefestigten Rechtsprechung, wonach die Prüfung und Feststellung der Schlußrechnung durch den öffentlichen Auftraggeber wegen der bekannten Haushaltskontrolle durch die Rechnungsprüfungsbehörden gerade nicht als verbindliche Anerkenntniserklärung verstanden werden kann BGH, NJW-RR 1992, 727; BauR 1982, 283, 284; MDR 1965, 273. - LG Landshut, 09.08.2001 - 23 O 1111/01
Rückforderungsanspruch des öffentlichen Auftraggebers: Verwirkung
1982 BauR 1982, 283. - OLG Stuttgart, 18.07.2002 - 13 U 233/01
Werkvertrag - Fälligkeit der Vergütung
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BauR 1979, Seite 249; BauR 1982, Seite 283) muß die Klägerin dann aber davon ausgehen, daß dessen Tätigkeit durch Rechnungsprüfungsbehörden überwacht wird. - OLG Bamberg, 19.01.2005 - 3 U 53/04
Bauvertrag - Pauschalpreisrisiko und Verwirkung
Die Rechtssprechung des BGH nach der die Prüfung und Feststellung der Schlussrechnung durch einen öffentlichen Auftraggeber wegen der bekannten Haushaltskontrolle durch die Rechnungsprüfungsbehörden nicht als verbindliche Anerkenntniserklärung verstanden werden kann (BGH Baurecht 1982, 283, 284; NJW-RR 92, 727), steht einer Verwirkung im vorliegenden Fall nicht entgegen. - OLG Bamberg, 07.05.2003 - 3 U 167/02
Bauvertrag - Werklohnzahlungen: Verwirkung der Rückforderung
Ein Recht ist verwirkt, wenn seit der Möglichkeit seiner Geltendmachung längere Zeit verstrichen ist (Zeitmoment) und wenn besondere Umstände hinzutreten, aufgrund deren die verspätete Geltendmachung gegen Treu und Glauben verstößt (Vertrauenstatbestand) (vgl. BGH BauR 1980, 180; BauR 1982, 283 f.; LG München I, NJW-RR 1989, 852).
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