Rechtsprechung
BGH, 05.04.1979 - VII ZR 308/77 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Wolters Kluwer
Beurteilung der Sachmängelansprüche des Erwerbers eines Hauses oder einer Eigentumswohnung nach Werkvertragsrecht bei Vorliegen eines fortgeschrittenen Bauzustands im Zeitpunkt des Vertragsschlusses - Freizeichnung des Veräußerers einer Immobilie von ...
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
- Juristenzeitung(kostenpflichtig)
Zur Gleichsetzung von Notarformularen und allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Vertragspartei
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB §§ 633 ff., §§ 459 ff.
Sachmängelansprüche des Erwerbers eines Hauses; Freizeichnung des Veräußerers - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Gewährleistungsansprüche bei Erwerb eines Hauses bzw. einer Eigentumswohnung; Allgemeine Geschäftsbedingungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 05.04.1979 - VII ZR 308/77
- BGH, 08.05.1979 - VII ZR 308/77
Papierfundstellen
- BGHZ 74, 204
- NJW 1979, 1406
- NJW 1979, 1820 (Ls.)
- MDR 1979, 749
- DNotZ 1979, 741
- VersR 1979, 1102
- DB 1979, 1651
- BauR 1979, 337
Wird zitiert von ... (83) Neu Zitiert selbst (12)
- BGH, 05.05.1977 - VII ZR 36/76
Rechtsnatur der Sachmängelansprüche des Erwerbers eines nahezu fertigen Bauwerks; …
Auszug aus BGH, 05.04.1979 - VII ZR 308/77
Sachmängelansprüche des Erwerben eines Hauses oder einer Eigentumswohnung richten sich auch dann für das gesamte Bauwerk nach Werkvertragsrecht, wenn sich der vom Veräußerer errichtete Bau bei Vertragsschluß in bereits fortgeschrittenem Bauzustand befand und zu seiner Fertigstellung vom Veräußerer im einzelnen bezeichnete restliche Arbeiten auszuführen waren (im Anschluß an BGHZ 68, 372).Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs richten sich Sachmängelansprüche des Erwerbers eines Grundstücks mit einem vom Veräußerer darauf zu errichtenden oder im Bau befindlichen Bauwerk (einschließlich Eigentumswohnungen) in aller Regel nach Werkvertragsrecht (BGHZ 60, 362, 364; 61, 369, 371, 373; 63, 96, 97; 65, 359, 361; 68, 372, 373; 72, 229, 231 jeweils mit weiteren Nachweisen).
Auch wenn der Bau schon fertig war oder nur noch unbedeutende Kleinigkeiten fehlten, richtet sich die Sachmängelhaftung des Veräußerers nach Werkvertragsrecht (BGHZ 68, 372, 373 f).
Wie der Senat verschiedentlich hervorgehoben hat, knüpft die Rechtsfolge, daß sich die Sachmängelhaftung nach Werkvertragsrecht richtet, an die zum Vertragsinhalt gemachte Verpflichtung des Grundstücksveräußerers zur Erstellung des Bauwerks an (BGHZ 68, 372, 374 m.w.N.; 72, 229, 231).
Diese Verpflichtung kann ausdrücklich in den Vertrag aufgenommen sein (so war es z.B. in den Fällen BGHZ 68, 372 und 72, 229).
Nur die einheitliche Betrachtung entspricht den in diesen Fällen im Vordergrund stehenden Interesse des Erwerbers, Für die Interessenlage macht es aber auch sonst keinen Unterschied, inwieweit ein Bauwerk bei Vertragsschluß fertiggestellt ist, wie der Senat verschiedentlich, zuletzt im BGHZ 68, 372, 375, dargelegt hat.
Sie wurde gleichsam ersetzt durch den Bauzustand, den die Beklagten vorfanden, in Verbindung mit den in den Vertrag in einzelnen bezeichneten, noch auszuführenden Arbeiten, die keineswegs etwa nur Instandsetzungsarbeiten waren, wobei die Beseitigung etwaiger Mangel ohnehin zur Vertragserfüllung gehört (BGHZ 68, 372, 374 m.w.N.).
Die beiderseitige Interessenlage (vgl. BGHZ 68, 372, 375) wird durch diesen Umstand nicht berührt.
- BGH, 04.12.1975 - VII ZR 269/73
Gewährleistungsansprüche bei weitgehend fertiggestellten Eigentumswohnungen
Auszug aus BGH, 05.04.1979 - VII ZR 308/77
Zur Freizeichnung des Veräußerers von Gewährleistungspflichten in Veräußerungsverträgen über neu errichtete, im Bau befindliche oder erst zu errichtende Häuser und Eigentumswohnungen (im Anschluß an BGHZ 62, 251 und 65, 359).Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs richten sich Sachmängelansprüche des Erwerbers eines Grundstücks mit einem vom Veräußerer darauf zu errichtenden oder im Bau befindlichen Bauwerk (einschließlich Eigentumswohnungen) in aller Regel nach Werkvertragsrecht (BGHZ 60, 362, 364; 61, 369, 371, 373; 63, 96, 97; 65, 359, 361; 68, 372, 373; 72, 229, 231 jeweils mit weiteren Nachweisen).
Sie kann sich aber auch aus dem Zusammenhang der einzelnen Vertragsbestimmungen sowie aus den gesamten Umständen ergeben, die zum Vertragsschluß geführt haben (so war es in den Fällen BGHZ 63, 96, 98 und 65, 359, 361/362).
Soweit ein Grundstück mit einem Bauwerk veräußert wird, das sich bei Vertragsschluß in bereits fortgeschrittenem Bauzustand befindet, besteht die Er stellungsverpflichtung des Veräußerers darin, das Bauwerk fertig zustellen (BGHZ 65, 359, 362).
Der Senat hat im Gegenteil in BGHZ 65, 359 auf die Veräußerung einer Eigentumswohnung, die von einer Wohnungsbaugesellschaft im eigenen Namen und auf eigene Rechnung errichtet worden war und zunächst nicht abgesetzt werden konnte, von der Wohnungsbaugesellschaft aber noch bezugsfertig gemacht werden mußte, ebenfalls Werkvertragsrecht angewendet, soweit es um die Sachmängelhaftung ging.
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist bei Veräußerungsverträgen über neu errichtete, im Bau befindliche oder erst zu errichtende Häuser und Eigentumswohnungen die formularmäßige völlige Freizeichnung des Veräußerers von Gewährleistungspflichten unangemessen und deshalb gemäß § 242 BGB unwirksam (BGHZ 62, 251, 254; 65, 359, 363; vgl. auch BGHZ 67, 101, 104).
- BGH, 29.03.1974 - V ZR 22/73
Mängelhaftung des Veräußerers
Auszug aus BGH, 05.04.1979 - VII ZR 308/77
Zur Freizeichnung des Veräußerers von Gewährleistungspflichten in Veräußerungsverträgen über neu errichtete, im Bau befindliche oder erst zu errichtende Häuser und Eigentumswohnungen (im Anschluß an BGHZ 62, 251 und 65, 359).Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist bei Veräußerungsverträgen über neu errichtete, im Bau befindliche oder erst zu errichtende Häuser und Eigentumswohnungen die formularmäßige völlige Freizeichnung des Veräußerers von Gewährleistungspflichten unangemessen und deshalb gemäß § 242 BGB unwirksam (BGHZ 62, 251, 254; 65, 359, 363; vgl. auch BGHZ 67, 101, 104).
Zum einen war im Vertrag gar nicht vereinbart, daß die Sachmängelhaftung der Kläger nur insoweit abbedungen sein soll, als die Kläger ihre Gewährleistungsansprüche gegen andere Baubeteiligte an die Beklagten abtreten und sich diese bei den Drittschuldnern schadlos halten können (vgl. BGHZ 62, 251; 70, 193, 196 m.w.N.).
- BGH, 16.04.1973 - VII ZR 155/72
Kauf eines Grundstücks; Vereinbarung eines Haftungsausschlusses; Verjährung eines …
Auszug aus BGH, 05.04.1979 - VII ZR 308/77
Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs richten sich Sachmängelansprüche des Erwerbers eines Grundstücks mit einem vom Veräußerer darauf zu errichtenden oder im Bau befindlichen Bauwerk (einschließlich Eigentumswohnungen) in aller Regel nach Werkvertragsrecht (BGHZ 60, 362, 364; 61, 369, 371, 373; 63, 96, 97; 65, 359, 361; 68, 372, 373; 72, 229, 231 jeweils mit weiteren Nachweisen).Welches Recht auf die jeweiligen Verpflichtungen aus einem solchen Vertrag anzuwenden ist, richtet sich nach dem Sinn und Zweck des Veräußerungsvertrags, seiner wirtschaftlichen Bedeutung und der Interessenlage der Parteien (BGHZ 60, 362, 364 m.w.N.).
In BGHZ 60, 362, 365 findet sich allerdings die beiläufige Bemerkung, die dortige Beklagte habe nicht das Haus für eigene Rechnung errichtet und erst dann den dortigen Klägern verkauft.
- BGH, 10.10.1974 - VII ZR 28/73
Baubetreuung im weiteren Sinne: Gewährleistungsansprüche bei im Zeitpunkt des …
Auszug aus BGH, 05.04.1979 - VII ZR 308/77
Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs richten sich Sachmängelansprüche des Erwerbers eines Grundstücks mit einem vom Veräußerer darauf zu errichtenden oder im Bau befindlichen Bauwerk (einschließlich Eigentumswohnungen) in aller Regel nach Werkvertragsrecht (BGHZ 60, 362, 364; 61, 369, 371, 373; 63, 96, 97; 65, 359, 361; 68, 372, 373; 72, 229, 231 jeweils mit weiteren Nachweisen).Sie kann sich aber auch aus dem Zusammenhang der einzelnen Vertragsbestimmungen sowie aus den gesamten Umständen ergeben, die zum Vertragsschluß geführt haben (so war es in den Fällen BGHZ 63, 96, 98 und 65, 359, 361/362).
Die 5-jährige Verjährungsfrist des § 638 BGB ist im Januar 1974 durch die in dem Einzug der Beklagten liegende Abnahme (BGH NJW 1975, 47 Nr. 9, insoweit nicht abgedruckt in BGHZ 63, 96) in Lauf gesetzt und durch das im Oktober 1975 eingeleitete Beweissicherungsverfahren sowie die im Dezember 1975 erhobene Widerklage unterbrochen worden.
- BGH, 12.10.1978 - VII ZR 288/77
Verjährung des Vergütungsanspruchs des Herstellers einer Eigentumswohnung
Auszug aus BGH, 05.04.1979 - VII ZR 308/77
Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs richten sich Sachmängelansprüche des Erwerbers eines Grundstücks mit einem vom Veräußerer darauf zu errichtenden oder im Bau befindlichen Bauwerk (einschließlich Eigentumswohnungen) in aller Regel nach Werkvertragsrecht (BGHZ 60, 362, 364; 61, 369, 371, 373; 63, 96, 97; 65, 359, 361; 68, 372, 373; 72, 229, 231 jeweils mit weiteren Nachweisen).Wie der Senat verschiedentlich hervorgehoben hat, knüpft die Rechtsfolge, daß sich die Sachmängelhaftung nach Werkvertragsrecht richtet, an die zum Vertragsinhalt gemachte Verpflichtung des Grundstücksveräußerers zur Erstellung des Bauwerks an (BGHZ 68, 372, 374 m.w.N.; 72, 229, 231).
Diese Verpflichtung kann ausdrücklich in den Vertrag aufgenommen sein (so war es z.B. in den Fällen BGHZ 68, 372 und 72, 229).
- BGH, 20.10.1976 - IV ZR 135/75
Voraussetzungen des Anspruchs auf Maklerprovision - Anspruch auf Zahlung eines …
Auszug aus BGH, 05.04.1979 - VII ZR 308/77
Das bloße Verlesen des Vertragstextes und eine sich daran anschließende etwaige Belehrung durch den Notar genügt jedenfalls nicht (vgl. etwa BGH Urteil vom 20. Oktober 1976 - IV ZR 135/75 = WM 1977, 15; NJW 1977, 624, 625). - BGH, 22.12.1977 - VII ZR 45/77
Rechte des Erwerbers bei Geltendmachung von Mängeln durch den Bauträger gegenüber …
Auszug aus BGH, 05.04.1979 - VII ZR 308/77
Zum einen war im Vertrag gar nicht vereinbart, daß die Sachmängelhaftung der Kläger nur insoweit abbedungen sein soll, als die Kläger ihre Gewährleistungsansprüche gegen andere Baubeteiligte an die Beklagten abtreten und sich diese bei den Drittschuldnern schadlos halten können (vgl. BGHZ 62, 251; 70, 193, 196 m.w.N.). - BGH, 15.12.1976 - IV ZR 197/75
Klage auf Zahlung von Maklerlohn - Nachweis eines Käufers - Wirksamkeit einer …
Auszug aus BGH, 05.04.1979 - VII ZR 308/77
Das bloße Verlesen des Vertragstextes und eine sich daran anschließende etwaige Belehrung durch den Notar genügt jedenfalls nicht (vgl. etwa BGH Urteil vom 20. Oktober 1976 - IV ZR 135/75 = WM 1977, 15; NJW 1977, 624, 625). - BGH, 02.07.1976 - V ZR 185/74
Unzulässige Einschränkungen der Gewährleistung in Allgemeinen …
Auszug aus BGH, 05.04.1979 - VII ZR 308/77
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist bei Veräußerungsverträgen über neu errichtete, im Bau befindliche oder erst zu errichtende Häuser und Eigentumswohnungen die formularmäßige völlige Freizeichnung des Veräußerers von Gewährleistungspflichten unangemessen und deshalb gemäß § 242 BGB unwirksam (BGHZ 62, 251, 254; 65, 359, 363; vgl. auch BGHZ 67, 101, 104). - BGH, 25.06.1976 - V ZR 243/75
Rechtsfolgen der Freizeichnung von der Gewährleistung gegen Abtretung der …
- BGH, 08.11.1973 - VII ZR 86/73
Rechte des Bestellers bei Abnahme eines mangelhaften Werks in Kenntnis des …
- BGH, 12.05.2016 - VII ZR 171/15
Bauträgervertrag: Anwendbarkeit von Werkvertragsrecht bei Mängeln an neu …
a) Für vor Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes geschlossene Verträge gilt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass sich die Ansprüche der Erwerber wegen Mängeln an neu errichteten Häusern oder Eigentumswohnungen grundsätzlich nach Werkvertragsrecht richten, mag auch das Bauwerk bei Vertragsschluss bereits fertiggestellt sein (vgl. grundlegend BGH…, Urteil vom 29. Juni 1981 - VII ZR 259/80, BauR 1981, 571, 572 f., juris Rn. 8 ff. …sowie Urteile vom 9. Januar 2003 - VII ZR 408/01, BauR 2003, 535, juris Rn. 11 = NZBau 2003, 213;… vom 17. September 1987 - VII ZR 153/86, BGHZ 101, 350, 352, juris Rn. 7;… vom 7. Mai 1987 - VII ZR 129/86, BauR 1987, 438, juris Rn. 9 …und vom 21. Februar 1985 - VII ZR 72/84, BauR 1985, 314, 315, juris Rn. 13 ff.; für noch nicht vollständig fertiggestellte Bauwerke vgl. BGH, Urteile vom 5. April 1979 - VII ZR 308/77, BGHZ 74, 204, 206 f., juris Rn. 11 ff. …und vom 10. Mai 1979 - VII ZR 30/78, BGHZ 74, 258, 267 f., juris Rn. 30 f.). - BGH, 14.05.1992 - VII ZR 204/90
Vollstreckungsgegenklage bei notariell beurkundeter Unterwerfungserklärung - …
Ob in diesem Fall nicht ohnehin das AGB-Gesetz Anwendung findet, wenn sich der Bauträger die Bedingungen einseitig zu nutze macht, kann dahinstehen (bejahend Senatsurteile vom 6. Mai 1982 - VII ZR 74/81 = NJW 1982, 2243 = WM 1982, 820 = BauR 1982, 493 = ZfBR 1982, 152 und BGHZ 74, 204, 211 zur Inhaltskontrolle vor dem AGB-Gesetz; nach Geltung des AGB-Gesetzes offen gelassen im Senatsurteil vom 5. April 1984 - VII ZR 21/83 = NJW 1984, 2094 = WM 1984, 1027 = BauR 1984, 392 ZfBR 1984, 183; bejahend jüngst OLG Nürnberg, NJW-RR 1990, 1467, 1468 [OLG Nürnberg 08.05.1990 - 11 W 361/90]; sinngemäß LG Köln, DNotZ 1990, 577, 578; mit Anscheinsbeweis für die Verwendung durch den Bauträger LG Köln, DNotZ 1990, 571; zum Streitstand Roth, BB 1987, 977, 979;… MünchKomm/Kötz aaO. § 1 Rdn. 8;… Ulmer aaO. § 1 Rdn. 31 f.). - BGH, 25.02.2016 - VII ZR 49/15
Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Erwerbsvertrags über Wohnungseigentum: …
a) Für vor Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes geschlossene Verträge gilt nach ständiger Rechtsprechung des Senats, dass sich die Ansprüche der Erwerber wegen Mängeln an neu errichteten Häusern oder Eigentumswohnungen grundsätzlich nach Werkvertragsrecht richten, mag auch das Bauwerk bei Vertragsschluss bereits fertiggestellt sein (vgl. grundlegend BGH…, Urteil vom 29. Juni 1981 - VII ZR 259/80, BauR 1981, 571, 572 f., juris Rn. 8 ff. …sowie Urteile vom 9. Januar 2003 - VII ZR 408/01, BauR 2003, 535, juris Rn. 11 = NZBau 2003, 213;… vom 17. September 1987 - VII ZR 153/86, BGHZ 101, 350, 352, juris Rn. 7;… vom 7. Mai 1987 - VII ZR 129/86, BauR 1987, 438, juris Rn. 9 …und vom 21. Februar 1985 - VII ZR 72/84, BauR 1985, 314, 315, juris Rn. 13 ff.; für noch nicht vollständig fertiggestellte Bauwerke vgl. BGH, Urteile vom 5. April 1979 - VII ZR 308/77, BGHZ 74, 204, 206 f., juris Rn. 11 ff. …und vom 10. Mai 1979 - VII ZR 30/78, BGHZ 74, 258, 267 f., juris Rn. 30 f.).
- BGH, 06.04.2016 - VIII ZR 261/14
Gewährleistungsausschluss beim Kaufvertrag: Auslegung einer Besichtigungsklausel; …
(1) Gewährleistungsausschlüsse, die durch die Wendung "wie besichtigt" an eine vorangegangene Besichtigung anknüpfen, beziehen sich in aller Regel nur auf bei der Besichtigung wahrnehmbare, insbesondere sichtbare Mängel der Kaufsache (BGH, Urteile vom 18. Dezember 1956 - VIII ZR 19/56, BB 1957, 238 unter 3; vom 5. April 1979 - VII ZR 308/77, BGHZ 74, 204, 210 mwN). - BGH, 25.02.2016 - VII ZR 156/13
Wohnungseigentum: Gerichtliche Durchsetzung von kaufvertraglichen …
(1) Für vor Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes geschlossene Verträge gilt nach ständiger Rechtsprechung des Senats, dass sich die Ansprüche der Erwerber wegen Mängeln an neu errichteten Häusern oder Eigentumswohnungen grundsätzlich nach Werkvertragsrecht richten, mag auch das Bauwerk bei Vertragsschluss bereits fertiggestellt sein (vgl. grundlegend BGH…, Urteil vom 29. Juni 1981 - VII ZR 259/80, BauR 1981, 571, 572 f., juris Rn. 8 ff. …sowie Urteile vom 9. Januar 2003 - VII ZR 408/01, BauR 2003, 535, juris Rn. 11 = NZBau 2003, 213;… vom 17. September 1987 - VII ZR 153/86, BGHZ 101, 350, 352, juris Rn. 7;… vom 7. Mai 1987 - VII ZR 129/86, BauR 1987, 438, juris Rn. 9 …und vom 21. Februar 1985 - VII ZR 72/84, BauR 1985, 314, 315, juris Rn. 13 ff.; für noch nicht vollständig fertiggestellte Bauwerke vgl. BGH, Urteile vom 5. April 1979 - VII ZR 308/77, BGHZ 74, 204, 206 f., juris Rn. 11 ff. …und vom 10. Mai 1979 - VII ZR 30/78, BGHZ 74, 258, 267 f., juris Rn. 30 f.). - BGH, 10.01.2019 - III ZR 109/17
Anlageberatungsvertrag: Wirksamkeit einer vom Berater vorformulierten Bestätigung …
Dabei ist der Beklagten die ersichtlich (auch) in ihrem Interesse abgefasste Bestätigung als Verwenderin zuzurechnen, welche sie dem Kläger als Vermittlerin der Fondsgesellschaft mit der gleichermaßen unterzeichneten Beitrittserklärung vorgelegt hat (§ 305 Abs. 1 Satz 1, § 310 Abs. 3 Nr. 1 BGB; vgl. auch BGH, Urteile vom 5. April 1979 - VII ZR 308/77, BGHZ 74, 204, 211 und vom 6. Mai 1982 - VII ZR 74/81, NJW 1982, 2243, 2244). - BGH, 07.12.2023 - VII ZR 231/22
Vergütungsanspruch des Bauträgers verjährt in 10 Jahren!
Grundsätzlich ist bei Bauträgerverträgen hinsichtlich der Errichtung des Bauwerks Werkvertragsrecht, hinsichtlich der Übertragung des Eigentums an dem Grundstück hingegen Kaufrecht anzuwenden (vgl. BGH…, Urteil vom 21. November 1985 - VII ZR 366/83, BGHZ 96, 275, juris Rn. 10;… Urteil vom 12. Juli 1984 - VII ZR 268/83, BGHZ 92, 123, juris Rn. 15; Urteil vom 5. April 1979 - VII ZR 308/77, BGHZ 74, 204, juris Rn. 11; siehe nunmehr auch § 650u Abs. 1 BGB in der seit dem 1. Januar 2018 geltenden, im Streitfall zeitlich noch nicht anwendbaren Fassung). - BGH, 06.05.1982 - VII ZR 74/81
Musterhaus: Gewährleistungsansprüche
Zum formelhaften Ausschluß der Gewährleistung für Sachmängel in notariellen Verträgen (Fortführung von BGHZ 74, 209 [BGH 05.04.1979 - VII ZR 308/77]).Dabei ist ohne Belang, daß die Parteien den Vertrag als Kaufvertrag und sich selbst als Käufer und Verkäufer bezeichnen (…Senatsurteile aaO; BGHZ 74, 204, 207; 74, 258, 268; NJW 1981, 273, 274; 1982, 169, 170; Urteil vom 28. Juni 1979 - VII ZR 166/78 = ZfBR 1979, 235, 236 = BauR 1979, 514, 515).
Werkvertragsrecht ist auch dann anzuwenden, wenn der Veräußerer das Bauwerk zunächst für sich selbst errichtet und sogar einige Monate bewohnt hat (BGHZ 74, 204, 208 f; Senatsurteil ZfBR 1982, 18, 19 = BauR 1982, 58, 59).
Ist sie zu bejahen, so knüpft daran die Sachmängelhaftung nach Werkvertragsrecht an (BGHZ 74, 204, 206 f; 74, 258, 268; zuletzt Senatsurteil ZfBR 1982, 18, 19 = BauR 1982, 58, 60 mit weiteren Nachw.).
Die Verpflichtung des Veräußerers zur Gewährleistung kann allerdings durch Individualvereinbarung ganz ausgeschlossen werden (BGHZ NJW 1976, 1975 Nr. 1; vgl. auch BGHZ 74, 204, 209; KG ZfBR 1981, 271).
Der Senat hat bereits bei früherer Gelegenheit, und zwar zu einem ebenfalls noch nicht vom AGBG erfaßten und auch sonst vergleichbaren Sachverhalt ausgesprochen, daß eine im vorgefertigten Vertragstext einer Notariatsurkunde enthaltene Freizeichnungsklausel der hier in Rede stehenden Art als vom Veräußerer formularmäßig verwendet behandelt und deshalb auf seine Vereinbarkeit mit Treu und Glauben geprüft werden müsse, sofern der Ausschluß der Sachmängelhaftung des Veräußerers zwischen den Beteiligten nicht zuvor eingehend erörtert worden ist (BGHZ 74, 204, 209 ff).
Diese Entscheidung ist auf Ablehnung gestoßen (vgl. Brambring/Schippel, NJW 1979, 1802 ff; Peters, NJW 1979, 1820 f; Wolfgang Thomas, DNotZ 1979, 746 ff); sie hat aber auch Zustimmung gefunden (OLG München, NJW 1981, 2472 [OLG München 08.10.1980 - 27 U 303/80]; Garrn, NJW 1980, 2782 ff;… Kötz in MünchKomm, Ergänzungslieferung § 1 AGBG Rdn. 8; Kramer, nichtausgehandelten Individualvertrag, notariell beurkundeter Vertrag und AGBG, ZHR 146 [1982], 105, 114 f mit weiteren Nachw.).
- BGH, 11.07.1997 - V ZR 246/96
Begriff der Wohnfläche; Minderung der Vergütung wegen Abweichung von der …
Entscheidend ist insoweit, ob - wie hier - eine Verpflichtung der Veräußerer zur Herstellung der Eigentumswohnung bestand (BGHZ 68, 372; 74, 204, 206; 87, 112, 117). - BGH, 30.10.1987 - V ZR 174/86
Formularmäßige Vereinbarung der Erstreckung der Sicherung bestellter …
Das bloße Verlesen des Vertragstextes und eine etwaige allgemeine Belehrung durch den Notar reichen nicht aus (Senatsurt. v. 29. Januar 1982, V ZR 82/81, NJW 1982, 1035 [BGH 29.01.1982 - V ZR 82/81] - insoweit in BGHZ 83, 56, 58 [BGH 29.01.1982 - V ZR 82/81] nicht abgedruckt - BGHZ 74, 204, 209). - BGH, 10.03.1983 - VII ZR 302/82
Rechtsnatur eines Fertighausvertrages; Wirksamkeit eines in deutscher Sprache …
- BGH, 21.11.1985 - VII ZR 366/83
Keine Kündigung des Erwerbers beim Bauträgervertrag ohne wichtigen Grund
- BGH, 10.05.1979 - VII ZR 30/78
Anspruch des Bauherrn auf Mängelbeseitigung; Geltendmachung von Ansprüchen durch …
- BFH, 17.02.1993 - X R 60/89
Berücksichtigung von Rückgriffsmöglichkeiten bei der Bildung von Rückstellungen …
- BGH, 20.03.1998 - V ZR 25/97
Eintritt des Vorkaufsfalls bei Übertragung einer Eigentumswohnung durch einen …
- BGH, 20.02.1986 - VII ZR 318/84
Gewährleistungsausschluß beim Erwerb neuer Eigentumswohnungen und Häuser; …
- BGH, 07.05.1987 - VII ZR 129/86
Formularmäßige Vereinbarung der Gewährleistungsregelung der VOB/B
- BGH, 29.06.1981 - VII ZR 259/80
Eigentumswohnungen: Sachmängelhaftung bei Veräußerung
- BGH, 11.10.1984 - VII ZR 248/83
AGB: Hinterlegungspflicht des Erwerbers ohne Rücksicht auf vorhandene Mängel vor …
- BGH, 16.11.1990 - V ZR 217/89
Formularmäßige Vereinbarung von Fälligkeitszinsen in einem notariellen …
- BFH, 21.10.1992 - X R 99/88
Gewinnanteile der eigenen Kinder bei Ausschluss einer Verlustbeteiligung nicht …
- BGH, 06.06.1986 - V ZR 67/85
Wirksamkeit des Gewährleistungsausschlusses in Veräußerungsverträgen über …
- BGH, 05.04.1984 - VII ZR 21/83
Wirksamkeit des Gewährleistungsausschlusses für Sachmängel beim Erwerb neu …
- BGH, 29.01.1982 - V ZR 82/81
Unwirksamkeit einer formularmäßigen Sicherungszweckbestimmungserklärung
- BGH, 09.01.2003 - VII ZR 408/01
Anforderungen an eine Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung
- BGH, 10.03.1983 - VII ZR 301/82
Formularmäßige Vereinbarung einer Entschädigung bei vorzeitiger Beendigung des …
- BGH, 09.10.1986 - VII ZR 245/85
Aushandeln einzelner Bestimmungen eines Architekten-Formularvertrages; …
- OLG Köln, 23.02.2011 - 11 U 70/10
Begriff der Allgemeinen Geschäftsbedingungen; Rechtsfolgen der Durchsetzung von …
- OLG Brandenburg, 13.11.2002 - 3 U 166/98
Auslegung einer Instandsetzungsklausel in einem Gewerberaummietvertrag; …
- BGH, 23.06.1981 - VI ZR 42/80
Verjährung von Gewährleistungsansprüchen bei Vereinbarung der Gewährleistung nach …
- BGH, 29.09.1983 - VII ZR 225/82
Umfang der Leistungspflicht des Unternehmers bei schlüsselfertiger Erstellung …
- OLG Karlsruhe, 29.12.2005 - 17 U 55/03
Schadensersatz wegen Nichterfüllung des Bauträgervertrages: Anrechnung der …
- OLG Saarbrücken, 06.09.2005 - 4 U 163/04
Gebrauchtwagenkauf: Gewährleistungsumfang bei der Abrede "gekauft wie gesehen"
- OLG Karlsruhe, 30.04.1986 - 13 U 52/85
Ausschluss der Gewährleistung; Unwirksamkeit einer Freizeichnungsklausel; …
- BGH, 12.05.1980 - VII ZR 166/79
Haftungsbegrenzung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Reinigungsgewerbes
- BGH, 12.07.1984 - VII ZR 268/83
Kosten der Rechtsverfolgung bei formularmäßiger Freizeichnung des Bauträgers von …
- OLG Karlsruhe, 03.07.2003 - 12 U 53/03
Leistungsfreiheit der Rechtsschutzversicherung: Risikoausschluss "Baurisiko" bei …
- OLG Köln, 18.11.1999 - 12 U 71/99
Gewährleistungsansprüche des Erwerbers eines älteren Wohnhauses insgesamt nach …
- BGH, 10.07.1983 - VII ZR 301/82
- BGH, 08.06.1979 - V ZR 191/76
Zur Vereinbarung von Ankaufspflichten in Erbbaurechtsverträgen und zum Vorliegen …
- LG Duisburg, 17.09.2013 - 6 O 75/07
Wirksamkeit einer Vollstreckungsunterwerfungserklärung in einem Bauträgervertrag; …
- OLG Saarbrücken, 06.04.2004 - 4 U 34/03
Verkauf einer durch Umgestaltung eines Altbaus geschaffenen Eigentumswohnung: …
- BFH, 04.05.1983 - II R 6/82
Grunderwerbsteuer für Erwerb eines im Bau befindlichen Gebäudes bei …
- BFH, 12.03.1980 - II R 52/77
Bauträger - Fertigstellungsverpflichtung - Bebauungszweck - Fertigstellung eines …
- BGH, 05.04.1984 - VIII ZR 21/83
Zum Sachmängelgewährleistungsausschluß in notariellen Urkunden bei neu …
- OLG Saarbrücken, 13.01.2004 - 4 U 276/03
Großes Kölner Bauherrenmodell zur Errichtung einer Eigentumswohnanlage: Pflichten …
- OLG Hamm, 29.10.1992 - 23 U 3/92
Gewährleistung des Verkäufers eines Hauses; Abnahme durch Schlüsselübergabe
- OLG Brandenburg, 11.06.2003 - 3 U 22/00
Abwicklung der Nutzung eines Gutshofes
- OLG Celle, 14.01.1998 - 6 U 88/96
Anspruch auf Minderung und Schadensersatz wegen Mängeln beim Werkvertrag; …
- BGH, 11.10.1984 - VII ZR 249/83
Wirksamkeit der Vereinbarung einer Hinterlegungspflicht - Anwendbarkeit des …
- OLG Hamm, 22.12.2011 - 21 U 57/11
Gewährleistungsansprüche wegen Baumängeln gegen den Verkäufer eines Grundstücks
- BGH, 21.05.1987 - VII ZR 3/86
Formularmäßige Beschränkung von Gewährleistungsansprüchen beim Erwerb einer …
- OLG Brandenburg, 22.05.2002 - 3 U 112/01
Fristlose Kündigung des Pachtverhältnisses über ein Seegrundstück
- BGH, 12.05.2015 - VII ZR 171/14
Bei einem Kauf über ein frisch gekauften Gebäude handelt es sich grundsätzlich um …
- BGH, 10.07.1980 - VII ZR 139/79
Bauträger: Gewährleistungspflichten
- BGH, 08.10.1981 - VII ZR 99/80
Fehlschlagen der Nachbesserung bei Abtretung von Gewährleistungsansprüchen
- OLG Stuttgart, 28.07.2010 - 3 U 26/10
Grundstücksveräußerung: Sachmängelhaftung nach Werkvertragsrecht bei Übernahme …
- BGH, 30.06.2000 - V ZR 156/99
Haftung des Bauträgers bei unzureichender Aufklärung über den Inhalt einer zu …
- OLG Naumburg, 27.10.1998 - 11 U 148/98
Wohnungseigentumskauf: Unmöglichkeit der Vertragserfüllung - Rückabwicklung
- BGH, 30.06.1983 - VII ZR 371/82
Verjährung von Schadensersatzansprüchen aus mangelhafter Umrüstung eines …
- BGH, 09.10.1980 - VII ZR 65/80
Verjährung der Ansprüche des Veräußerers eines Kaufeigenheims
- OLG Hamburg, 23.04.2012 - 11 U 173/10
Bauträgervertrag: Festlegungen der Baubeschreibung als Leistungssoll des …
- OLG Karlsruhe, 28.10.1985 - 4 W 75/85
Formbedürftigkeit der Vollmachtserteilung beim Bauherrenmodell
- BFH, 13.04.1983 - II R 53/81
Veräußerung eines Grundstücks - Mietwohnhaus - Fertigstellung eines Bauvorhabens …
- OLG Celle, 10.05.2007 - 5 U 164/04
Formularmäßige Vereinbarung des Ausschlusses des großen Schadensersatzes beim …
- OLG Hamm, 16.01.1998 - 12 U 66/97
Ausschluß der Wandelung im Bauträgervertrag zulässig?
- BGH, 28.06.1979 - VII ZR 166/78
Erwerber von Wohnungseigentum: Gewährleistungsansprüche
- OLG Koblenz, 05.12.1996 - 5 U 309/96
30-jährige Haftung des Unternehmers bei wissentlicher Abweichung von Auflage in …
- OLG Koblenz, 14.11.1996 - 5 U 1757/95
Mindergröße bei Eigentumswohnung, großer Schadensersatz, Notwendigkeit der …
- BFH, 04.11.1992 - X R 212/87
Ermäßigung der Einkommensteuer bei unbeschränkt Steuerpflichtigen durch Gewährung …
- OLG Köln, 20.01.1992 - 2 Wx 2/92
Grundstückseigentum; Teilung; Teilungserklärung; Grundbucherklärung; Zustimmung; …
- BGH, 10.07.1980 - VII ZR 140/79
Sachmängelansprüche des Erwerbers einer Eigentumswohnung - Freizeichnung von der …
- OLG Celle, 26.06.1996 - 6 U 173/95
Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung …
- BGH, 10.07.1980 - VII ZR 267/79
Sachmängelansprüche des Erwerbers einer Eigentumswohnung - Freizeichnung von der …
- BFH, 04.06.1986 - II R 13/84
Erhebung von Grunderwerbssteuern beim Grundstückserwerb zum Zweck der späteren …
- OLG Nürnberg, 08.09.1984 - 2 U 2923/81
Zur Unwirksamkeit der Vereinbarung der Gewährleistungsbestimmungen der VOB/B § 13 …
- BayObLG, 18.12.1979 - BReg. 2 Z 11/79
Zur Inhaltskontrolle des Grundbuchamts nach dem AGBG
- KG, 24.05.2004 - 12 U 336/02
Kaufvertrag: Wirksamer Rücktritt wegen Verzuges mit der Mängelbeseitigung bei …
- FG Rheinland-Pfalz, 30.04.1997 - 1 K 1168/96
- BGH, 29.09.1983 - VII ZR 351/82
Anspruch über den Pauschalpreis "für das gesamte Kaufobjekt" hinaus auf Kosten …
- BGH, 29.09.1983 - VII ZR 350/82
Anspruch über den Pauschalpreis "für das gesamte Kaufobjekt" hinaus auf Kosten …
- LG Düsseldorf, 16.03.1994 - 2 O 190/87
Übernahme des Risikos zur Erstellung des Bauvorhabens mit dem zwischen den …
- BayObLG, 17.09.1987 - BReg. 2 Z 96/87
Auslegung einer Auflassungsvollmacht
Rechtsprechung
BGH, 08.05.1979 - VII ZR 308/77 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Berichtigung eines Urteilstenors
Verfahrensgang
- BGH, 05.04.1979 - VII ZR 308/77
- BGH, 08.05.1979 - VII ZR 308/77