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   BGH, 23.11.2006 - VII ZR 32/06   

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https://dejure.org/2006,35992
BGH, 23.11.2006 - VII ZR 32/06 (https://dejure.org/2006,35992)
BGH, Entscheidung vom 23.11.2006 - VII ZR 32/06 (https://dejure.org/2006,35992)
BGH, Entscheidung vom 23. November 2006 - VII ZR 32/06 (https://dejure.org/2006,35992)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Führt widerspruchslose Entgegennahme von Architektenleistungen zu Honoraranspruch? (IBR 2007, 141)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OLG Celle, 02.03.2011 - 14 U 140/10

    Urheberrechtlicher Schutz von Entwurfsplänen für ein Bauwerk

    Macht ein Architekt Honoraransprüche geltend, ohne mit dem Auftraggeber eine ausdrückliche Vergütungsvereinbarung getroffen zu haben, muss er die Umstände darlegen und beweisen, nach denen die Erbringung der Architektenleistungen nur gegen eine Vergütung zu erwarten war (OLG Köln, Urteil vom 25. Januar 2006, 11 U 57/03, IBR 2007, 141 - nachgehend BGH, Beschluss vom 23. November 2006, VII ZR 32/06, IBR 2007, 141 [Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen]; s. auch Senat, Urteil vom 17. Februar 2010, 14 U 138/09, BauR 2010, 926, juris-Rdnr. 17 f.).
  • OLG Celle, 17.02.2010 - 14 U 138/09

    Abgrenzung von Akquisitionen und zu vergütender Tätigkeit eines Architekten

    Macht ein Architekt Honoraransprüche geltend, ohne mit dem Auftraggeber eine ausdrückliche Vergütungsvereinbarung getroffen zu haben, muss er die Umstände darlegen und beweisen, nach denen die Erbringung der Architektenleistungen nur gegen eine Vergütung zu erwarten war (OLG Köln, Urteil vom 25. Januar 2006 - 11 U 57/03, IBR 2007, 141 - nachgehend BGH, Beschluss vom 23. November 2006 - VII ZR 32/06, IBR 2007, 141 [Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen]).

    Dem Kläger ist es damit nicht gelungen, Umstände darzulegen und zu beweisen, nach denen die Erbringung der Architektenleistungen nur gegen eine Vergütung zu erwarten war (vgl. auch OLG Köln, IBR 2007, 141 - nachgehend BGH, Beschluss vom 23. November 2006 - VI ZR 32/06 [Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen], IBR 2007, 141).

  • OLG Hamburg, 22.04.2022 - 8 U 78/19

    Architektenvertrag: Europarechtswidrigkeit und/oder Treuwidrigkeit eines

    Macht ein Architekt Honoraransprüche geltend, ohne mit dem Auftraggeber eine ausdrückliche Vergütungsvereinbarung getroffen zu haben, muss er die Umstände darlegen und beweisen, nach denen die Erbringung der Architektenleistungen nur gegen eine Vergütung zu erwarten war (BGH, Urteil vom 05.06.1997 - VII ZR 124/96 -, Rn. 16, juris; BGH, Beschluss vom 23.11.2006 - VII ZR 32/06, juris, Werner/Pastor/Werner, a.a.O., Rn. 613 ff.).
  • OLG Celle, 07.03.2011 - 14 U 7/11

    Architektenvertrag: Abgrenzung zwischen unentgeltlicher Akquisition und

    Macht ein Architekt Honoraransprüche geltend, ohne mit dem Auftraggeber eine ausdrückliche Vergütungsvereinbarung getroffen zu haben, muss er die Umstände darlegen und beweisen, nach denen die Erbringung der Architektenleistungen nur gegen eine Vergütung zu erwarten war (OLG Köln, Urteil vom 25. Januar 2006 - 11 U 57/03, IBR 2007, 141 - nachgehend BGH, Beschluss vom 23. November 2006 - VII ZR 32/06, IBR 2007, 141 [Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen]).
  • OLG Celle, 04.05.2011 - 14 U 167/10

    Fehlender Erlass eines Vorbehaltsurteils im Falle einer Hilfsaufrechnung führt

    Macht ein Architekt Honoraransprüche geltend, ohne mit dem Auftraggeber eine ausdrückliche Vergütungsvereinbarung getroffen zu haben, muss er - also hier der Kläger - die Umstände darlegen und beweisen, nach denen die Erbringung der Architektenleistungen nur gegen eine Vergütung zu erwarten war (OLG Köln, Urteil vom 25. Januar 2006 - 11 U 57/03, IBR 2007, 141 - nachgehend BGH, Beschluss vom 23. November 2006 - VII ZR 32/06, IBR 2007, 141 [Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen]).
  • LG Hannover, 07.11.2012 - 14 O 11/12

    Beweispflicht über den Abschluss eines Architektenvertrages bzgl. Ausgleichs

    Macht ein Architekt oder Ingenieur Honoraransprüche geltend, der - wie hier - mit dem Auftraggeber keine ausdrückliche Vergütungsvereinbarung getroffen hat, muss er die Umstände darlegen und beweisen, nach denen die Erbringung der Architektenleistungen nur gegen eine Vergütung zu erwarten war (OLG Celle, Urteil vom 17.02.2010 - 14 U 138/09, BauR 2010, 926 , [...]Rdnr. 18; OLG Köln, Urteil vom 25. Januar 2006 - 11 U 57/03 , IBR 2007, 141 - nachgehend BGH, Beschluss vom 23. November 2006 - VII ZR 32/06, IBR 2007, 141 [Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen]).
  • LG Heilbronn, 29.07.2016 - 3 O 19/16

    Verhandlungen über Bauträgervertrag gescheitert: Muss die Planung bezahlt werden?

    Denn ein Vertragsschluss kann auch konkludent erfolgen oder durch die Entgegennahme bestimmter Leistungen (vgl. dazu BGH, Beschl. v. 11.10.2007 - VII ZR 143106, NZBau 2008, 66, Rn 13 f. [Jure. Der Auftragnehmer muss dabei die Umstände darlegen und beweisen, nach denen die Erbringung der Architektenleistungen nur gegen eine Vergütung zu erwarten war (BGH, Beschl. v. 23.11.2006 VII ZR 32/06, vorgehend OLG Köln, Urt. v. 25.01.2006 -11 U 57/03).
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