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   BGH, 30.09.2004 - VII ZR 347/03   

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https://dejure.org/2004,31302
BGH, 30.09.2004 - VII ZR 347/03 (https://dejure.org/2004,31302)
BGH, Entscheidung vom 30.09.2004 - VII ZR 347/03 (https://dejure.org/2004,31302)
BGH, Entscheidung vom 30. September 2004 - VII ZR 347/03 (https://dejure.org/2004,31302)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zunft-starke.de (Kurzinformation)

    Ein WEG-Beschluss über Vergleich von Mängelansprüchen bindet nicht den einzelnen Eigentümer

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Vergleich über Mängelansprüche: Bindet WEG-Beschluss den einzelnen Eigentümer? (IBR 2005, 20)

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Karlsruhe, 29.12.2005 - 9 U 51/05

    Bauvertrag: Schallschutz bei einer komfortablen Eigentumswohnung

    Der Veräußerer ist daher nicht der Gefahr ausgesetzt, zweimal unterschiedlich auf Schadensersatz in Anspruch genommen zu werden (OLG Brandenburg, BauR 2005, 561; Die Nichtzulassungsbeschwerde wurde vom BGH durch Beschluss vom 30.09.2004 - VII ZR 347/03 - zurückgewiesen.).
  • OLG Brandenburg, 04.12.2003 - 8 U 55/03

    Rückabwicklung des Bauträgervertrages eines einzelnen Wohnungskäufers bei

    BGH, Beschluss vom 30.09.2004 - VII ZR 347/03 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen).
  • LG Potsdam, 03.01.2012 - 3 O 170/10

    Eigentumswohnungserwerb: Anspruch eines Wohnungseigentümers auf großen

    Nichts anderes ergibt sich auch aus der von den Klägern zitierten Entscheidung des OLG Brandenburg v. 4.12.2003 (8 U 55/03; Nichtzulassungsbeschwerde vom BGH am 30.9.04 zurückgewiesen, VII ZR 347/03): denn auch dort hatten einzelne Eigentümer 2001 eine Frist zur Mangelbeseitigung gesetzt, bevor dann 2002 die WEG einen Abgeltungsvergleich mit dem Veräußerer abgeschlossen hat.
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