Rechtsprechung
BGH, 30.09.2004 - VII ZR 347/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- zunft-starke.de (Kurzinformation)
Ein WEG-Beschluss über Vergleich von Mängelansprüchen bindet nicht den einzelnen Eigentümer
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Vergleich über Mängelansprüche: Bindet WEG-Beschluss den einzelnen Eigentümer? (IBR 2005, 20)
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Karlsruhe, 29.12.2005 - 9 U 51/05
Bauvertrag: Schallschutz bei einer komfortablen Eigentumswohnung
Der Veräußerer ist daher nicht der Gefahr ausgesetzt, zweimal unterschiedlich auf Schadensersatz in Anspruch genommen zu werden (OLG Brandenburg, BauR 2005, 561; Die Nichtzulassungsbeschwerde wurde vom BGH durch Beschluss vom 30.09.2004 - VII ZR 347/03 - zurückgewiesen.). - OLG Brandenburg, 04.12.2003 - 8 U 55/03
Rückabwicklung des Bauträgervertrages eines einzelnen Wohnungskäufers bei …
BGH, Beschluss vom 30.09.2004 - VII ZR 347/03 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen). - LG Potsdam, 03.01.2012 - 3 O 170/10
Eigentumswohnungserwerb: Anspruch eines Wohnungseigentümers auf großen …
Nichts anderes ergibt sich auch aus der von den Klägern zitierten Entscheidung des OLG Brandenburg v. 4.12.2003 (8 U 55/03; Nichtzulassungsbeschwerde vom BGH am 30.9.04 zurückgewiesen, VII ZR 347/03): denn auch dort hatten einzelne Eigentümer 2001 eine Frist zur Mangelbeseitigung gesetzt, bevor dann 2002 die WEG einen Abgeltungsvergleich mit dem Veräußerer abgeschlossen hat.