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   BGH, 08.03.1984 - VII ZR 349/82   

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https://dejure.org/1984,218
BGH, 08.03.1984 - VII ZR 349/82 (https://dejure.org/1984,218)
BGH, Entscheidung vom 08.03.1984 - VII ZR 349/82 (https://dejure.org/1984,218)
BGH, Entscheidung vom 08. März 1984 - VII ZR 349/82 (https://dejure.org/1984,218)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 638; AGBG §§ 9, 11 Nr. 10 f., 24
    Zur Verkürzung der Gewährleistungsfrist in Allgemeinen Geschäftsbedingungen

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 638
    Formularmäßige Verkürzung der Verjährungsfrist; Benachteiligung von Kaufleuten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    AGB-Verkürzung der Verjährungsfrist - Kaufleute

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Keine wirksame Haftungsfreizeichnung, wenn Körper- und Gesundheitsschäden nicht ausgenommen werden

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    AGB - Gesetzliche Gewährleistungsfrist - Verkürzung - Kaufmännischer Verkehr

  • casebooks.eu (Auszüge)

Papierfundstellen

  • BGHZ 90, 273
  • NJW 1984, 1750
  • ZIP 1984, 968
  • MDR 1984, 749
  • WM 1984, 870
  • BB 1984, 1447
  • DB 1984, 1341
  • BauR 1984, 310
  • BauR 1984, 390
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 09.04.1981 - VII ZR 194/80

    Verstoß gegen AGB-Gesetz: Einschränkung der Gewährleistung; Verkürzung der

    Auszug aus BGH, 08.03.1984 - VII ZR 349/82
    Unter Geltung des AGBG hat der Senat im Urteil NJW 1981, 1510, 1511 aus derselben Erwägung eine Verkürzung der Fünfjahresfrist des § 638 BGB auf sechs Monate für unwirksam erachtet.

    Diese Frist beruht darauf, daß manche (insbesondere schwerwiegende) Baumängel oft erst nach Jahren, wenn auch aus der Sicht des Gesetzgebers regelmäßig innerhalb fünf Jahren, hervortreten (vgl. Mugdan, Materialien zum BGB , II S. 271 ff; BGHZ 60, 362, 364; 67, 1, 6, 9; 68, 372, 375; 72, 206, 208; BGH NJW 1981, 1510, 1511).

  • BGH, 20.03.1978 - II ZR 19/76

    Unwirksamkeit von Konossementsbedingungen

    Auszug aus BGH, 08.03.1984 - VII ZR 349/82
    b) So ist bereits vor Geltung des AGBG bei Verwendung Allgemeiner Geschäftsbedingungen gegenüber Kaufleuten nicht nur der darin ausbedungenen Verkürzung verhältnismäßig kurzer Gesetzesfristen die Wirksamkeit versagt worden, weil sie dem Vertragspartner unter branchenüblichen Umständen nicht zuzumuten ist (vgl. BGHZ 71, 167, 169; BGH, Urteil vom 24. September 1979 II ZR 38/78 = VersR 1980, 40, 41).
  • BGH, 14.04.1975 - II ZR 147/73

    Inhaltskontrolle des Gesellschaftsvertrages einer sog. Publikums-KG

    Auszug aus BGH, 08.03.1984 - VII ZR 349/82
    Auch die Verkürzung längerer Gesetzesfristen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist nicht gebilligt worden, wenn die ausbedungene Frist - gemessen an der Eigenart der Leistung unverhältnismäßig kurz ist, so daß häufig erst nach ihrem Ablauf der Mangel zutagetritt (vgl. BGHZ 64, 238, 243; BGH NJW 1979, 1550, 1551/1552 - insoweit in BGHZ 73, 363 nicht abgedruckt -).
  • BGH, 10.06.1976 - VII ZR 129/74

    Verjährung von Mängelfolgeschäden bei fehlerhafter Grundstücksbewertung

    Auszug aus BGH, 08.03.1984 - VII ZR 349/82
    Diese Frist beruht darauf, daß manche (insbesondere schwerwiegende) Baumängel oft erst nach Jahren, wenn auch aus der Sicht des Gesetzgebers regelmäßig innerhalb fünf Jahren, hervortreten (vgl. Mugdan, Materialien zum BGB , II S. 271 ff; BGHZ 60, 362, 364; 67, 1, 6, 9; 68, 372, 375; 72, 206, 208; BGH NJW 1981, 1510, 1511).
  • BGH, 05.05.1977 - VII ZR 36/76

    Rechtsnatur der Sachmängelansprüche des Erwerbers eines nahezu fertigen Bauwerks;

    Auszug aus BGH, 08.03.1984 - VII ZR 349/82
    Diese Frist beruht darauf, daß manche (insbesondere schwerwiegende) Baumängel oft erst nach Jahren, wenn auch aus der Sicht des Gesetzgebers regelmäßig innerhalb fünf Jahren, hervortreten (vgl. Mugdan, Materialien zum BGB , II S. 271 ff; BGHZ 60, 362, 364; 67, 1, 6, 9; 68, 372, 375; 72, 206, 208; BGH NJW 1981, 1510, 1511).
  • BGH, 16.06.1977 - VII ZR 334/74

    Arbeiten bei Bauwerken

    Auszug aus BGH, 08.03.1984 - VII ZR 349/82
    Somit ist, da es sich hier ersichtlich um Arbeiten bei Bauwerken gehandelt hat (vgl. Senatsurteile vom 8. Januar 1979 - VII ZR 35/68 = BauR 1970, 47 = LM BGB § 638 Nr. 14; NJW 1977, 2361 m.N.), von der gesetzlichen Fünfjahresfrist für die Gewährleistung (§ 638 BGB ) auszugehen, wie das Berufungsgericht unterstellt.
  • BGH, 22.02.1979 - VII ZR 256/77

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen Steuerberater

    Auszug aus BGH, 08.03.1984 - VII ZR 349/82
    Auch die Verkürzung längerer Gesetzesfristen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist nicht gebilligt worden, wenn die ausbedungene Frist - gemessen an der Eigenart der Leistung unverhältnismäßig kurz ist, so daß häufig erst nach ihrem Ablauf der Mangel zutagetritt (vgl. BGHZ 64, 238, 243; BGH NJW 1979, 1550, 1551/1552 - insoweit in BGHZ 73, 363 nicht abgedruckt -).
  • BGH, 08.01.1970 - VII ZR 35/68

    Zum Begriff "Arbeiten bei Bauwerken"

    Auszug aus BGH, 08.03.1984 - VII ZR 349/82
    Somit ist, da es sich hier ersichtlich um Arbeiten bei Bauwerken gehandelt hat (vgl. Senatsurteile vom 8. Januar 1979 - VII ZR 35/68 = BauR 1970, 47 = LM BGB § 638 Nr. 14; NJW 1977, 2361 m.N.), von der gesetzlichen Fünfjahresfrist für die Gewährleistung (§ 638 BGB ) auszugehen, wie das Berufungsgericht unterstellt.
  • BGH, 24.09.1979 - II ZR 38/78

    Verlade und Transportbedingungen - Konnossementbedingungen - Verjährung -

    Auszug aus BGH, 08.03.1984 - VII ZR 349/82
    b) So ist bereits vor Geltung des AGBG bei Verwendung Allgemeiner Geschäftsbedingungen gegenüber Kaufleuten nicht nur der darin ausbedungenen Verkürzung verhältnismäßig kurzer Gesetzesfristen die Wirksamkeit versagt worden, weil sie dem Vertragspartner unter branchenüblichen Umständen nicht zuzumuten ist (vgl. BGHZ 71, 167, 169; BGH, Urteil vom 24. September 1979 II ZR 38/78 = VersR 1980, 40, 41).
  • BGH, 16.04.1973 - VII ZR 155/72

    Kauf eines Grundstücks; Vereinbarung eines Haftungsausschlusses; Verjährung eines

    Auszug aus BGH, 08.03.1984 - VII ZR 349/82
    Diese Frist beruht darauf, daß manche (insbesondere schwerwiegende) Baumängel oft erst nach Jahren, wenn auch aus der Sicht des Gesetzgebers regelmäßig innerhalb fünf Jahren, hervortreten (vgl. Mugdan, Materialien zum BGB , II S. 271 ff; BGHZ 60, 362, 364; 67, 1, 6, 9; 68, 372, 375; 72, 206, 208; BGH NJW 1981, 1510, 1511).
  • BGH, 12.10.1978 - VII ZR 220/77

    Bearbeitung von Bauteilen: Arbeiten an Bauwerken

  • BGH, 19.09.2007 - VIII ZR 141/06

    Freizeichnungsklauseln gegenüber Verbrauchern und Unternehmern

    a) Fällt eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei ihrer Verwendung gegenüber Verbrauchern unter eine Verbotsnorm des § 309 BGB, so ist dies ein Indiz dafür, dass sie auch im Falle der Verwendung gegenüber Unternehmern zu einer unangemessenen Benachteiligung führt, es sei denn, sie kann wegen der besonderen Interessen und Bedürfnisse des unternehmerischen Geschäftsverkehrs ausnahmsweise als angemessen angesehen werden (im Anschluss an BGHZ 90, 273, 278, zu § 11 AGBG).

    Diese Bestimmung, die dem früheren § 24 AGBG entspricht, bedeutet, dass bei der Inhaltskontrolle im unternehmerischen Verkehr die in den Klauselverboten zum Ausdruck kommenden Wertungen berücksichtigt werden sollen, soweit sie übertragbar sind (vgl. BGHZ 89, 363 ff. und 90, 273 ff. zu § 24 AGBG; Fuchs in Ulmer/Brandner/Hensen, AGB-Recht, 10. Aufl., § 307 BGB Rdnr. 163, 381 ff.; MünchKommBGB/Kieninger, 5. Aufl., § 307 Rdnr. 72; MünchKommBGB/Basedow, 5. Aufl., § 310 Rdnr. 7 ff.; Staudinger/Matusche-Beckmann, BGB (2004), § 444 Rdnr. 8; Staudinger/Coester-Waltjen, BGB (2006), § 309 Nr. 7 Rdnr. 42).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu § 11 AGBG (jetzt § 309 BGB) kommt den strikten Klauselverboten im Rahmen der Inhaltskontrolle nach § 9 AGBG (jetzt § 307 BGB) Indizwirkung für die Unwirksamkeit der Klausel auch im unternehmerischen Geschäftsverkehr zu (BGHZ 90, 273, 278; BGHZ 103, 316, 328).

    Fällt eine Klausel bei ihrer Verwendung gegenüber Verbrauchern unter eine Verbotsnorm des § 309 BGB, so ist dies ein Indiz dafür, dass sie auch im Falle der Verwendung gegenüber Unternehmern zu einer unangemessenen Benachteiligung führt, es sei denn, sie kann wegen der besonderen Interessen und Bedürfnisse des unternehmerischen Geschäftsverkehrs ausnahmsweise als angemessen angesehen werden (vgl. BGHZ 90, 273, 278, zu § 11 AGBG; MünchKommBGB/Kieninger, aaO, zu § 307 BGB).

  • BGH, 10.10.2013 - VII ZR 19/12

    Ingenieurvertrag: Wirksamkeit einer Klausel über die Verkürzung der

    Dies hat der Bundesgerichtshof bereits 1984 (Urteil vom 8. März 1984 - VII ZR 349/82, BGHZ 90, 273, 278) für die Verwendung einer solchen Klausel gegenüber Kaufleuten entschieden.

    Die Verkürzung der Gewährleistungsfrist für Arbeiten bei Bauwerken von fünf auf zwei Jahre in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Unternehmers, Architekten oder Ingenieurs benachteiligt den Vertragspartner des Verwenders in aller Regel deshalb entgegen dem Gebot von Treu und Glauben unangemessen, weil bereits die fünfjährige Gewährleistungsfrist verhältnismäßig kurz ist (BGH, Urteil vom 8. März 1984 - VII ZR 349/82, BGHZ 90, 273, 277).

    Insoweit werden Kaufleute im Betrieb ihres Handelsgewerbes von Bauwerksmängeln, auch solchen, die aus Planungs- oder Überwachungsfehlern resultieren, nicht weniger betroffen als Nichtkaufleute (vgl. BGH, Urteil vom 8. März 1984 - VII ZR 349/82, aaO, 278).

  • BGH, 08.09.2016 - VII ZR 168/15

    Zulässigkeit eines Grundurteils: Inanspruchnahme eines Ingenieurs auf

    Dem strikten Klauselverbot des § 309 Nr. 8 b) ff) BGB kommt im Rahmen des § 307 BGB Indizwirkung für die Unwirksamkeit einer entsprechenden Klausel zu (vgl. BGH, Urteil vom 10. Oktober 2013 - VII ZR 19/12, BauR 2014, 127 Rn. 21 = NZBau 2014, 47; Urteil vom 8. März 1984 - VII ZR 349/82, BGHZ 90, 273, 277 f., juris Rn. 22 ff.; je zu § 11 Nr. 10 f), § 9 AGBG).
  • BGH, 23.02.1989 - VII ZR 89/87

    Inhaltskontrolle von Vertragsbedingungen eines Bauträgers mit seinen

    Gerade diese Vorschrift, auf die im Schrifttum in diesem Zusammenhang mit Recht hingewiesen wird und die für Baumängel besondere Bedeutung erlangt (vgl. Senatsurteile BGHZ 90, 273, 277), zeigt, daß die Klausel keine erhebliche Abweichung von der gesetzlichen Regelung enthält (vgl. Beigel aaO; Korbion/Locher aaO Rdn. 262; Siegburg aaO; Thesen ZfBR 1986, 153, 154).
  • BGH, 03.03.1988 - X ZR 54/86

    Formularmäßiger Ausschluß der Haftung einer Seeschiffswerft auch für

    Zutreffend ist das Berufungsgericht davon ausgegangen, daß die im nichtkaufmännischen Geschäftsverkehr zwingende Verbotsnorm des § 11 Nr. 7 AGBG im kaufmännischen Geschäftsverkehr nicht anwendbar ist (§ 24 Satz 1 Nr. 1 AGBG), daß ihr aber insoweit eine indizielle Bedeutung für die Annahme einer unangemessenen Benachteiligung - auch des kaufmännischen - Vertragspartners zukommt (vgl. BGHZ 90, 273, 278).

    Denn besondere Interessen und Bedürfnisse können eine im nichtkaufmännischen Verkehr unzulässige Klausel im Geschäftsverkehr unter Kaufleuten - wenn auch nur in Ausnahmefällen - als angemessen erscheinen lassen, es sei denn, der Klauselverwender versuche mißbräuchlich, einseitig eigene Interessen auf Kosten des Vertragspartners durchzusetzen, ohne dessen Interessen hinreichend zu berücksichtigen (vgl. BGHZ 89, 206, 210 f. [BGH 21.12.1983 - VIII ZR 195/82]; 90, 273, 278).

  • BGH, 09.05.1996 - VII ZR 259/94

    Formularmäßige Vereinbarung einer langen Verjährungsfrist bei Flachdacharbeiten

    Der Senat hat bereits darauf hingewiesen, daß diese Frist für bestimmte moderne Bautechniken und Baustoffe verhältnismäßig kurz ist (vgl. Senat, Urteil vom 8. März 1984 - VII ZR 349/82 - BGHZ 90, 273, 277) und des halb unangemessen sein kann.
  • OLG Düsseldorf, 06.10.2017 - 22 U 41/17

    Wie weit gehen die Prüfungs- und Hinweispflichten des Auftragnehmers?

    Das LG hat sich zutreffend darauf gestützt, dass die Beklagte - unter Berücksichtigung der erstinstanzlichen Zeugenvernehmung - den ihr im Rahmen von § 254 BGB obliegenden Beweis für ein eigenes Mitverschulden der Klägerin - dahingehend fällig geblieben ist, dass die Klägerin den Genehmigungsbescheid der BR Düsseldorf vom 31.07.2003 zurückgehalten und nicht der Beklagten (dem Zeugen R. oder dem Zeugen H.) übergeben haben soll (vgl. BGH, Urteil vom 22.03.1984, VII ZR 50/82, BauR 1984, 310 zur Zurückhaltung eines Bodengutachtens; Kniffka/Koeble, a.a.O., 6. Teil, Rn 62).
  • BGH, 03.12.1998 - VII ZR 109/97

    Formularmäßige Verkürzung der Gewährleistungsfrist in einem Ingenieurvertrag;

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist die Vereinbarung einer verkürzten Verjährung bei Bauwerken nach § 638 Abs. 1 BGB durch AGB des Unternehmers auch im kaufmännischen Verkehr unwirksam (BGH, Urteile vom 9. April 1981 - VII ZR 194/80 = NJW 1981, 1510 = BauR 1981, 378 und vom 8. März 1984 - VII ZR 349/82 = BGHZ 90, 273 = NJW 1984, 1750 = BauR 1984, 310 = ZfBR 1984, 101).
  • BGH, 20.04.1993 - X ZR 67/92

    Fahrleistungsbezogene Gewährleistungsauschlüsse bei Kfz-Reparatur

    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes gilt das Verbot der unmittelbaren oder mittelbaren Verkürzung gesetzlicher Gewährleistungsfristen grundsätzlich auch bei der Verwendung Allgemeiner Geschäftsbedingungen im Geschäftsverkehr zwischen Kaufleuten (BGHZ 90, 273, 276; BGH ZIP 1981, 620, 621; BGH WM 1992, 661, 662) [BGH 19.02.1992 - VIII ZR 65/91].

    Die Verkürzung der gesetzlichen Verjährungsfrist ist nicht nur dann unwirksam, wenn sie die Durchsetzung von Ersatzansprüchen praktisch ausschließt (vgl. dazu BGH NJW 1981, 1510, 151l; BGHZ 64, 238, 243), sondern auch dann, wenn eine Behinderung des Anspruchsberechtigten infolge der Verkürzung bei der Prüfung der Sach- und Rechtslage eintritt (vgl. BGHZ 90, 273, 277) oder wenn dieser sich gar zu einem voreiligen Prozeßbeginn genötigt sieht, um Rechtsnachteile zu vermeiden (vgl. BGH VersR 1980, 40, 41).

  • BGH, 17.09.1987 - VII ZR 155/86

    Formularmäßiger Ausschluß von Nachforderungen bei vorbehaltloser Annahme einer

    So werden denn auch im Schrifttum zu Recht für den kaufmännischen Geschäftsverkehr allgemein keine geringeren Anforderungen an die Wirksamkeit einzelner VOB/B-Bestimmungen gestellt als für den nicht kaufmännischen Verkehr (vgl. Ulmer/Brandner/Hensen aaO Rdn. 913; vgl. zur Verkürzung der Gewährleistungsfrist ferner Senatsurteil BGHZ 90, 273, 277).
  • BGH, 13.02.1985 - VIII ZR 154/84

    Formularmäßige Vereinbarung einer 10-jährigen Laufzeit eines Mietvertrages über

  • BGH, 28.10.2004 - VII ZR 385/02

    Formularmäßige Vereinbarung einer Ausschlussfrist für die Geltendmachung von

  • BGH, 24.09.1998 - IX ZR 425/97

    Formularmäßige Ausdehnung einer Bürgschaft auf alle bestehenden und künftigen

  • BGH, 27.02.1985 - VIII ZR 85/84

    Auslegung eines Bierlieferungsvertrages im Hinblick auf ein mit einem Dritten

  • LG Mainz, 16.02.2011 - 9 O 241/05
  • BGH, 23.01.2002 - X ZR 184/99

    Begriff der Arbeiten an einem Bauwerk; Formularmäßige Abkürzung der

  • BGH, 19.02.1992 - VIII ZR 65/91

    Formularmäßige Verkürzung der Verjährung der kaufrechtlichen

  • OLG München, 17.08.2017 - 23 U 3651/16

    Schadensersatzanspruch aufgrund fehlerhafter Materiallieferung

  • BGH, 10.10.1985 - VII ZR 325/84

    AGB: lsolierte Vereinbarung des § 13 VOB/B

  • BGH, 27.11.1990 - X ZR 26/90

    Wirksamkeit einzelner Klauseln der BVB-Überlassung; Formularmäßige Vereinbarung

  • OLG Schleswig, 06.07.1999 - 6 U 69/97

    Mittelbare Verkürzung der Verjährungsfrist durch (formularmäßige) Vereinbarung

  • LG München I, 25.06.2007 - 10 HKO 1977/07

    Versicherungsvertreter - Provisionskürzung

  • BGH, 26.06.1997 - I ZR 248/94

    Wirksamkeit der Haftungsbefreiung des Spediteur-Frachtführers nach ADSp

  • OLG Düsseldorf, 29.06.2001 - 22 U 218/00

    Werkvertrag - Bauwerksarbeiten - Lieferung und Montage einer aus zwei

  • BGH, 14.01.1986 - X ZR 54/84

    "Videokatalog"; Auslegung von auf der Grundlage ausländischen Rechts formulierter

  • OLG Stuttgart, 20.05.2009 - 10 U 239/07

    Beschichtung von Stahlbehältern: 2 oder 5 Jahre Gewährleistung?

  • LG Stendal, 28.11.2008 - 21 O 118/08

    Verkürzte Gewährleistungsfrist für Bau- und Baustoffmängel

  • OLG Karlsruhe, 10.04.1987 - 14 U 5/85
  • KG, 12.02.2004 - 4 U 162/02

    Haftung des Architekten: Beginn der Verjährung wegen der Verletzung der

  • BGH, 14.10.1993 - BLw 45/93

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde durch das

  • OLG Nürnberg, 08.09.1984 - 2 U 2923/81

    Zur Unwirksamkeit der Vereinbarung der Gewährleistungsbestimmungen der VOB/B § 13

  • OLG Oldenburg, 21.06.1995 - 2 U 98/95

    Wirksamkeit von Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines

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