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   BGH, 25.09.2003 - VII ZR 357/02   

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https://dejure.org/2003,853
BGH, 25.09.2003 - VII ZR 357/02 (https://dejure.org/2003,853)
BGH, Entscheidung vom 25.09.2003 - VII ZR 357/02 (https://dejure.org/2003,853)
BGH, Entscheidung vom 25. September 2003 - VII ZR 357/02 (https://dejure.org/2003,853)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Infolge von Baumängeln entstandene Mietausfälle; Enge Mangelfolgeschäden; Prozesskosten aus den Streitigkeiten um Mietausfälle

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Baumängel und Mietausfälle + Prozeßkosten - Mangelfolgeschaden

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Mietausfälle als Mangelfolgeschäden nach Weiterveräußerung

  • Judicialis

    BGB § 635

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 635
    Ersatz von infolge von Baumängeln entstandenen Mietausfällen und Prozeßkosten

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mietausfälle sind enge Mangelfolgeschäden

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Haftung wegen Baumängel: Mietausfälle und daraus stammende Prozesskosten als enge Mangelfolgeschäden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Mietausfall wegen Baumängeln

Besprechungen u.ä. (2)

  • nomos.de PDF, S. 33 (Entscheidungsbesprechung)

    § 635 BGB a. F.
    Mietausfälle und Prozesskosten als enge Mangelfolgeschäden am Bauwerk (RA Dr. Marcus Mollnau; Neue Justiz 2/2004, S. 73-74)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bauträgervertrag: Wann verjähren Ansprüche auf Erstattung von Mietausfällen eines Erwerbers? (IBR 2003, 678)

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 3766
  • ZIP 2003, 2161
  • MDR 2004, 30
  • NZBau 2003, 667
  • NZM 2003, 986
  • ZMR 2004, 26
  • NJ 2004, 73
  • WM 2004, 286
  • DB 2004, 1205 (Ls.)
  • BauR 2003, 1900
  • BauR 2003, 1940 (Ls.)
  • ZfBR 2004, 51
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 28.11.1966 - VII ZR 79/65

    Begriff des engen Mangelfolgeschadens

    Auszug aus BGH, 25.09.2003 - VII ZR 357/02
    Infolge von Baumängeln beim Auftraggeber entstandene Mietausfälle gehören zu den engen Mangelfolgeschäden (BGH, Urteil vom 28. November 1966 - VII ZR 79/65 - BGHZ 46, 238; st.Rspr.).
  • BGH, 04.11.1965 - VII ZR 239/63

    Kostenerstattung f. erneutes Vergießen v. Straßenfugen

    Auszug aus BGH, 25.09.2003 - VII ZR 357/02
    Aus dem vom Berufungsgericht herangezogenen Senatsurteil vom 4. November 1965 (VII ZR 239/63, Schäfer/Finnern, Z 2.410 Bl. 31) folgt nichts anderes.
  • OLG Düsseldorf, 17.12.2009 - 5 U 57/09

    Vorausetzungen der ernsthaften und endgültigen Erfüllungsverweigerung i.S. von §§

    Kosten der vorgerichtlichen Rechtsverfolgung, die eine adäquat-kausale Folge der Mangelhaftigkeit des hergestellten Werkes sind, können vor diesem Hintergrund als Mangelfolgeschäden erstattet verlangt werden (vgl. BGH, Urteil vom 25.09.2003, VII ZR 357/02, NJW 2003, 3766).

    Auf die Unterscheidung zwischen dem engen und weit entfernten Mangelfolgeschaden, wie sie unter der Geltung des bis zum 31.12.2001 geltenden Rechts wegen der insoweit unterschiedlichen Verjährungsfristen von Bedeutung war (vgl. BGH, Urteil vom 25.09.2003, a.a.O.) kommt es hier nicht an, da auf das streitgegenständliche Schuldverhältnis die Vorschriften des zum 01.01.2002 in Kraft getretenen Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes zur Anwendung gelangen.

  • AG Bremen, 12.06.2014 - 9 C 72/14

    Ausgleichszahlung und vorgerichtliche Anwaltskosten

    Diesbezügliche vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten können aufgrund der zugrunde liegenden vertraglichen Pflichtverletzung gleichwohl eine Schadensposition im Sinne der §§ 631, 634 Nr. 4, 280 1, 249 BGB sein (Palandt, 73. A., § 249, Rn. 56; Einf. v. § 631, Rn. 17e; § 634, Rn. 8; BGH NJW 2003, 3766).
  • OLG Stuttgart, 30.03.2010 - 10 U 87/09

    Architektenhaftung: Schadensersatz bei verspäteter Fertigstellung eines Wohn- und

    Zu den engen Mangelfolgeschäden gehören Aufwendungen, die dadurch anfallen, dass aufgrund von Werkmängeln der Besteller das Werk nicht selbst nutzen kann und deshalb eine Mietwohnung mit den damit verbundenen Kosten nutzen muss (BGHZ 46, 238, 240; vgl. BGH BauR 2003, 1900, Juris RN 9 für den gleich zu behandelnden Fall des Mietausfalls).
  • BGH, 06.05.2004 - IX ZR 211/00

    Darlegungs- und Beweislast im Anwaltshaftungsprozess wegen des Verjährenlassens

    Das gilt auch für die Beweissicherungskosten, weil sie gleichfalls als Mangelschaden des Architektenwerks der Verjährung nach den §§ 635, 638 BGB a.F. unterlagen (vgl. BGH, Urt. v. 25. September 2003 - VII ZR 357/02, ZIP 2003, 2161, 2162 - für die als enge Mangelfolgeschäden gewerteten Prozeßkosten aus Streitigkeiten des Auftraggebers über mangelbedingte Mietausfälle).
  • OLG Bamberg, 26.06.2018 - 5 U 99/15

    Mängelhaftung nach Verlängerung der Gewährleistungsfrist im Abnahmeprotokoll

    Anknüpfungspunkt für die Pflichtverletzung ist die Mangelhaftigkeit der Werkleistung der Beklagten zu 1. Kosten der vorgerichtlichen Rechtsverfolgung, die wie hier eine adäquatkausale Folge der Mangelhaftigkeit des hergestellten Werkes sind, können als Mangelfolgeschäden erstattet verlangt werden (vgl. BGH, Urteil vom 25.09.2003, Az.: VII ZR 357/02).
  • OLG Brandenburg, 27.06.2018 - 4 U 203/16

    Umfang der Bauaufsichtspflicht des Architekten; Anscheinsbeweis für die

    Der Besteller kann solche Schäden ohne Einschränkungen neben seinen sonstigen Rechten gemäß § 634 BGB geltend machen (Palandt/Sprau, BGB, 77. Aufl., § 634 Rn. 17 mwN), wobei Gutachter- und Rechtsanwaltskosten zu den engen Mangelfolgeschäden gehören, die ebenfalls der fünfjährigen Verjährung des § 634a BGB unterliegen (vgl. BGH, Urteil vom 25.09.2003 - VII ZR 357/02, juris Rn. 12 ff.).
  • KG, 23.07.2013 - 27 U 72/11

    Selbständiges Beweisverfahren: Unterschiedliche Mängel verjähren unterschiedlich

    Gutachterkosten und entgangener Gewinn sind keine Ansprüche aus positiver Vertragsverletzung, sondern dem Grunde nach Schadensersatzansprüche nach § 635 BGB a.F. und unterfallen demnach der Regelung des § 13 Nr. 7 VOB/B (BGH NJW 1971, 99-101; NJW 2003, 3766 f.).
  • LG Aachen, 26.01.2012 - 12 O 348/11

    Anspruch auf Ersatz der Kosten der Ersatzbeschaffung wegen eines auf fehlerhafte

    Die Einschaltung des Prozessbevollmächtigten des Klägers war erforderlich und zweckmäßig, weil die Beklagte dem Nachbesserungsverlangen nicht nachgekommen ist und jegliche Haftung abgestritten hat (allgemein zur Ersatzfähigkeit von Rechtsanwaltskosten BGH, NJW 2003, 3766).
  • OLG Düsseldorf, 08.03.2018 - 5 U 74/16

    Mängel anerkannt und beseitigt: Verjährung der Mängelansprüche beginnt erneut!

    a) Mietausfall ist ein infolge der Mängel entgangener Gewinn und deshalb in der Regel unter dem Gesichtspunkt der Gewährleistung zu ersetzen (BGH NZBau 2003, 667, 668; BGH NJW 1967, 340, 341).
  • LG Detmold, 23.02.2007 - 1 O 282/04

    Haftung des Architekten für Bauüberwachungsfehler

    Einer Erstattungspflicht des Beklagten steht insoweit auch nicht entgegen, dass die Prozesskosten nicht zwischen den Vertragsparteien entstanden sind [vgl. BGH NJW 2003, 3766].
  • OLG Saarbrücken, 20.06.2007 - 1 U 228/06

    Verlängerung der Architektenhaftung wegen Arglist

  • OLG Dresden, 11.10.2007 - 9 U 1202/06

    Haftung bei falschem Rat zur Abnahme?

  • LG Itzehoe, 20.03.2015 - 3 O 143/14

    Werkvertrag - Schadenersatzanspruch bei mangelhaft ausgeführten Reparaturarbeiten

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