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BGH, 09.12.2004 - VII ZR 357/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (10)
- Wolters Kluwer
Tenor einer Zurückweisung einer Beschwerde wegen Nichtzulassung einer Revision
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
§ 2 Nr. 8 Abs. 1 und 2 VOB/B ist AGB-widrig!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- lw.com (Leitsatz und Kurzinformation)
Kein Vergütungsanspruch bei Verwendung von der Leistungsbeschreibung abweichender Materialien
Besprechungen u.ä. (2)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Eigenmächtige Abweichung von der Leistungsbeschreibung kann Fiasko werden (IBR 2005, 132)
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Welche Fassung der VOB/B ist Vertragsgrundlage? (IBR 2005, 128)
Verfahrensgang
- LG Köln, 09.05.2001 - 14 O 424/00
- OLG Köln, 02.10.2003 - 18 U 120/01
- OLG Köln, 20.11.2003 - 18 U 120/01
- BGH, 09.12.2004 - VII ZR 357/03
Papierfundstellen
- MDR 2006, 1151 (Ls.)
- BauR 2005, 765 (Ls.)
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Düsseldorf, 21.11.2014 - 22 U 37/14
Urkalkulation nicht vorgelegt: Nachträge werden nicht vergütet!
Selbst wenn der Senat unterstellen wollte, bereicherungsrechtliche Ansprüche seien hier nicht durch § 2 Nr. 8 VOB/B ausgeschlossen, wenn - wie hier - die VOB/B nicht als Ganzes vereinbart worden ist (vgl. BGH, Urteil vom 31.01.1991, VII ZR 291/88, BauR 1991, 331; BGH, Beschluss vom 09.12.2004, VII ZR 357/03, BauR 2005, 765; vgl. zuvor OLG Köln, Urteil vom 20.11.2003, 18 U 120/01, BauR 2005, 1173;… Vygen/Joussen, a.a.O., Rn 2393 ff. mwN;… Ingenstau/Korbion-Keldungs, a.a.O., 18. Auflage -, § 2 Abs. 6 VOB/B, Rn 42 mwN), hat die Klägerin nicht - wie von ihr mit der Berufung hilfsweise geltend gemacht - gemäß §§ 812, 818 Abs. 2 BGB einen Anspruch auf die berechnete Vergütung. - OLG Jena, 19.09.2007 - 7 U 35/07
Vergütung für auftraglos erbrachte Leistungen
Die gegen dieses Urteil des OLG Köln eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde hat der BGH zwar zurückgewiesen, aber im Zurückweisungsbeschluss ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er die Ausführungen des OLG Köln zu § 2 Nr. 8 Abs. 1 und 2 VOB/B nicht teilt, da diese Regelungen einer vorzunehmenden Inhaltskontrolle nicht standhalten (BGH, Beschluss vom 09.12.2004, Az.: VII ZR 357/03 - zitiert nach juris -). - OLG Köln, 23.03.2007 - 19 U 162/06
Verjährung in Überleitungsfall bei arglistig verschwiegenen Mängeln
Die Nichtzulassungsbeschwerde wurde durch Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 9.12.2004 (VII ZR 357/03) zurückgewiesen. - OLG Karlsruhe, 25.11.2014 - 13 U 69/13
Keine Zusatzvergütung ohne Zusatzauftrag!
Es ist vielmehr mit der Entscheidung des OLG Jena vom 19.09.2007 - 7 U 35/07 - (OLGR Jena 2007, 1029; im angefochtenen Urteil fälschlicherweise im gegensätzlichen Sinne zitiert) und der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 09.12.2004 - VII ZR 357/03 (Beschluss über die Nichtzulassungsbeschwerde gegen eine Entscheidung des OLG Köln) davon auszugehen, dass die Regelung des § 2 Abs. 8 Nr. 1 und 2 VOB/B der Inhaltskontrolle nach §§ 305 ff. BGB insofern nicht Stand hält, als dort die grundsätzliche Anwendung der Vorschriften über die ungerechtfertigte Bereicherung gem. §§ 812 ff. BGB ausgeschlossen werden.