Rechtsprechung
BGH, 23.09.2004 - VII ZR 361/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Planungsfehler oder nur ein bisschen Werbung? (IBR 2004, 695)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Düsseldorf, 25.10.2013 - 22 U 27/13
Baustoffe - Dämmplatten ungeeignet: Keine Ansprüche gegen Baustoffhändler!
Der Sachverhalt des vorliegenden Falles unterscheidet sich in maßgeblichen Punkten von dem dem Urteil des OLG Koblenz vom 21.11.2003 (8 U 548/03, BauR 2005 mit Anm. Groß IBR 2004, 695, Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen durch BGH, Beschluss vom 23.09.2004, VII ZR 361/03) zugrundeliegenden Sachverhalt, in dem ein Produkthersteller für den Bauherrn - durch besondere Werbung mit besonderen Produkteigenschaften, verlängerten Gewährleistungsfristen, Vorlage eines Blanko-Leistungsverzeichnisses und durch eine persönliche Beratung samt Planung, auf Grund derer der Bauherr seine Entscheidungen getroffen hat - rechtsgeschäftlich konkrete Planungsaufgaben für den Bauherrn übernommen hatte. - OLG Koblenz, 21.11.2003 - 8 U 548/03
Baustoffe - Planungsfehler oder nur ein bisschen Werbung?
BGH, Beschluss vom 23.09.2004 - VII ZR 361/03 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen).