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   BGH, 11.03.1999 - VII ZR 371/97   

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https://dejure.org/1999,2348
BGH, 11.03.1999 - VII ZR 371/97 (https://dejure.org/1999,2348)
BGH, Entscheidung vom 11.03.1999 - VII ZR 371/97 (https://dejure.org/1999,2348)
BGH, Entscheidung vom 11. März 1999 - VII ZR 371/97 (https://dejure.org/1999,2348)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 649
    Abrechnung eines vorzeitig durch Kündigung beendeten Pauschalpreisvertrages

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Pauschalvertrag: Wie ist nach Kündigung abzurechnen? (IBR 1999, 357)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 960
  • BauR 1999, 644
  • ZfBR 1999, 211
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 04.07.1996 - VII ZR 227/93

    Abrechnung eines Pauschalpreisvertrages nach außerordentlicher Kündigung durch

    Auszug aus BGH, 11.03.1999 - VII ZR 371/97
    Die Abrechnung der erbrachten Leistungen eines durch Kündigung beendeten Pauschalpreisvertrages erfordert zunächst die Ermittlung der erbrachten Leistung, bevor der dafür geschuldete Werklohn in Relation zum Pauschalpreis errechnet wird (BGH, Urteil vom 4. Juli 1996 - VII ZR 227/93, BauR 1996, 846, 848 = ZfBR 1996, 310 = NJW 1996, 2370, 2371; Urteil vom 7. November 1996 - VII ZR 82/95, BauR 1997, 304 = ZfBR 1997, 78 = NJW 1997, 733, 734).
  • BGH, 07.11.1996 - VII ZR 82/95

    Rechte des Unternehmers bei Kündigung eines Pauschalpreisvertrages durch den

    Auszug aus BGH, 11.03.1999 - VII ZR 371/97
    Die Abrechnung der erbrachten Leistungen eines durch Kündigung beendeten Pauschalpreisvertrages erfordert zunächst die Ermittlung der erbrachten Leistung, bevor der dafür geschuldete Werklohn in Relation zum Pauschalpreis errechnet wird (BGH, Urteil vom 4. Juli 1996 - VII ZR 227/93, BauR 1996, 846, 848 = ZfBR 1996, 310 = NJW 1996, 2370, 2371; Urteil vom 7. November 1996 - VII ZR 82/95, BauR 1997, 304 = ZfBR 1997, 78 = NJW 1997, 733, 734).
  • OLG Celle, 10.08.2020 - 14 U 54/20

    Treuwidrigkeit der Nachforderung eines Architektenhonorars in Höhe der

    Die Abrechnung müsste auf der Grundlage des Vertrages erfolgen und den Besteller in die Lage versetzen, sich sachgerecht zu verteidigen (vgl. nur BGH, Urteil vom 11. März 1999 - VII ZR 371/97; Senat, Urteil vom 13. Mai 2020 - 14 U 71/19, juris-Rn. 71 - je mwN).
  • OLG Stuttgart, 31.01.2017 - 10 U 70/16

    VOB-Vertrag über die Errichtung eines Seniorenheims: Kündigung durch den

    Bei einem vorzeitig gekündigten Pauschalpreisvertrag hat der Auftragnehmer hierbei die erbrachten Leistungen zu ermitteln und darzulegen und von dem nicht ausgeführten Teil abzugrenzen (BGH BauR 1999, 644, 645).
  • OLG Celle, 13.05.2020 - 14 U 71/19

    Wirksamkeit einer mündlich geschlossenen Honorarvereinbarung; Rechtsfolgen der

    Es wäre nämlich auch das Verhältnis der bewirkten Teilleistung zur vereinbarten Gesamtleistung und des Pauschalansatzes für die Teilleistung zum Pauschalpreis darzulegen gewesen (vgl. insofern Senat, Urt. v. 23. Juli 2019 - 14 U 182/18, 5. LS, juris; s. auch BGH, Urteil vom 11. März 1999 - VII ZR 371/97 -, Rn. 7 m.w.N., juris), was indes nicht geschehen ist.
  • OLG Schleswig, 09.03.2010 - 3 U 55/09

    Kündigung eines Bauvertrages aus wichtigem Grund wegen beharrlicher Verstöße

    Hierfür hat der Auftragnehmer die Grundlagen seiner Kalkulation offenzulegen (BGH NJW-RR 1999, 960; Werner/Pastor Rn. 1206).

    Deshalb kann der Wert des erreichten Bautenstandes nicht ohne weiteres mit dem Betrag der dafür geschuldeten Raten gleichgesetzt werden (BGH NJW-RR 1999, 960; Werner/Pastor Rn. 1206).

  • OLG Celle, 07.02.2006 - 14 U 108/05

    Abrechnung nach Kündigung eines Bauvertrages mit Pauschalpreisen; Fälligkeit der

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, auf die der Senat wiederholt ausdrücklich und unter Angabe der einschlägigen Fundstellen hingewiesen hat, hat der Unternehmer - die Klägerin - im Falle der Kündigung eines Pauschalpreisvertrags durch den Besteller - den Beklagten - für seinen Anspruch auf Vergütung zunächst die erbrachten Leistungen und die dafür anzusetzende Vergütung darzulegen und diese dann von dem nicht ausgeführten Teil abzugrenzen (vgl. BGH, NJW 1997, 733 = BauR 1997, 304; NJW-RR 1999, 960 = BauR 1999, 644; NJW-RR 2002, 1596 = BauR 2002, 1588 m. w. N.).
  • OLG Hamm, 24.02.2006 - 26 U 45/04

    Folgen der vorzeitigen Beendigung eines Pauschalpreisvertrages

    Aus diesem Grunde hätte die Beklagte deshalb das Verhältnis ihrer bewirkten Leistungen zur vereinbarten Gesamtleistung und des Preisansatzes für die Teilleistungen zum Pauschalpreis darlegen müssen (vgl. hierzu BGH in NJW-RR 1999, S. 960 ff).

    Auch die erbrachten Architekten- und Statikerleistungen kann die Beklagte zu 1) aber nur entsprechend der im Verhältnis der erbrachten Leistung zur vertraglich vereinbarten Gesamtleistung verlangen (vgl. BGH in NJW-RR 1999, S. 960 ff).

  • OLG Brandenburg, 27.08.2002 - 11 U 15/99

    Rechtsnatur und Bindungswirkung der Massenfeststellung durch den Bauleiter

    Der Bauunternehmer muss seine Forderungen also nach erbrachten Leistungen sowie nicht erbrachten Leistungen berechnen und dabei die Grundlagen seiner Kalkulation offenlegen (BGH, Baurecht 1980, 356, 357; NJW 1995, 2712, 2713; NJW-RR 1998, 234; NJW-RR 1998, 236; NJW-RR 1999, 960 und dem Grundsatz nach bestätigt in NJW 2001, 521).
  • OLG Köln, 06.05.2008 - 24 U 119/05

    Minderung wegen nicht erbrachter Leistungen?

    Zwecks Ermittlung des auf die nicht erbrachten Leistungen entfallenden Anteils sind die erbrachten Leistungen ins Verhältnis zu setzen zum Gesamtumfang der vom Kläger geschuldeten Leistungen und ist die Pauschale entsprechend zu mindern (BGH BauR 1999, 644f.; OLG Dresden, BauR 2006, 1519).
  • OLG Stuttgart, 18.02.2020 - 10 U 2/17

    Kündigung eines VOB-Vertrags mit dem Nachunternehmer durch den

    Bei einem vorzeitig gekündigten Pauschalpreisvertrag hat der Auftragnehmer hierbei die erbrachten Leistungen zu ermitteln und darzulegen und von dem nicht ausgeführten Teil abzugrenzen (BGH, Urteil vom 11. März 1999 - VII ZR 371/97, juris Rn. 7).
  • OLG Köln, 21.12.2012 - 19 U 34/10

    Prozessführungsbefugnis des Insolvenzverwalters nach Freigabe der Klageforderung

    Dann aber war die Insolvenzschuldnerin gehalten, die bis zur Kündigung der Beklagten erbrachten Leistungen im Einzelnen darzulegen, von den noch ausstehenden Restarbeiten abzugrenzen sowie sodann den Wert der erbrachten Teilleistung im Verhältnis zu dem kalkulierten Pauschalpreis der jeweiligen Leistungsposition zu setzen (vgl. BGH vom 11.03.1999 - VII ZR 371/97 - Rn. 7; vom 04.07.1996 - VII ZR 227/93 - Rn. 28; jeweils zitiert nach juris; Vygen a.a.O. Rn. 31).
  • OLG Stuttgart, 31.03.2004 - 9 U 12/02

    Bauvertrag: Minderungsanspruch bei Unverhältnismäßigkeit der Mängelbeseitigung

  • OLG Köln, 09.02.2001 - 20 U 24/00
  • OLG Dresden, 08.02.2005 - 5 U 2230/03

    Gekündigter Vertrag: Bewertung d. Architektenleistung

  • KG, 18.12.2001 - 15 U 49/01

    Komplettheitsvereinbarung hat Vorrang vor Detail-LV

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