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   BGH, 25.11.2004 - VII ZR 394/02   

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BGH, 25.11.2004 - VII ZR 394/02 (https://dejure.org/2004,1860)
BGH, Entscheidung vom 25.11.2004 - VII ZR 394/02 (https://dejure.org/2004,1860)
BGH, Entscheidung vom 25. November 2004 - VII ZR 394/02 (https://dejure.org/2004,1860)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Abweisung einer Klage als unbegründet bei Fehlen von die Abweisung der Klage rechtfertigenden Feststellungen; Abrechnung eines vorzeitig beendeten Pauschalpreisvertrages; Zulässigkeit der Abrechnung eines Vertrages als bis zur Beendigung nicht erbracht

  • Judicialis

    VOB/B § 14 Nr. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VOB/B § 14 Nr. 1
    Abrechnung eines vorzeitig beendeten Pauschalpreisvertrages

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Abrechnung nach vorzeitiger Beendigung eines Pauschalpreisvertrags

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Abrechnung eines vorzeitig beendeten Pauschalpreisvertrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Abrechnung eines Pauschalpreisvertrags bei nur geringfügig erbrachten Teilleistungen

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Eine Abschlussrechnung ohne die Geltendmachung eigener Leistungen gilt immer als überprüfbar

Besprechungen u.ä. (2)

  • baublatt.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Bauvertrag: Abrechnung Pauschalvertrag (RA Prof. Wolfgang Heiermann; Deutsches Baublatt 2/2005, S. 31)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Abrechnung eines beendeten Pauschalpreisvertrages bei geringfügig erbrachten Teilleistungen (IBR 2005, 75)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 325
  • MDR 2005, 501
  • NZBau 2005, 147
  • DB 2005, 1057 (Ls.)
  • BauR 2005, 385
  • ZfBR 2005, 252
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 08.01.2015 - VII ZR 6/14

    Bestellerkündigung eines Werkvertrags über Internet-Dienstleistungen: Berechnung

    Zutreffend und ebenfalls nicht mehr angegriffen ist das Berufungsgericht davon ausgegangen, dass die Beklagte den Vertrag so abrechnen durfte, als hätte sie bis zur Beendigung des Vertrags keine Leistung erbracht (vgl. BGH, Urteil vom 25. November 2004 - VII ZR 394/02, BauR 2005, 385, 386 = NZBau 2005, 147).
  • OLG Celle, 13.05.2020 - 14 U 71/19

    Wirksamkeit einer mündlich geschlossenen Honorarvereinbarung; Rechtsfolgen der

    Der Auftragnehmer, der bis zur vorzeitigen Beendigung eines Pauschalpreisvertrages nur geringfügige Teilleistungen erbracht hat, kann die ihm zustehende Mindestvergütung in der Weise abrechnen, dass er die gesamte Leistung als nicht erbracht zugrunde legt und von dem Pauschalpreis die hinsichtlich der Gesamtleistung ersparten Aufwendungen absetzt (BGH, Urteil vom 25. November 2004 - VII ZR 394/02 -, juris).

    In der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 25.11.2004, VII ZR 394/02, ist ausgeführt, eine solche Abrechnung trotz Erbringung von Leistungen sei "jedenfalls dann zulässig, wenn nur ein kleiner Teil der geschuldeten Leistung erbracht worden ist" (BGH, a.a.O., Rn. 18, juris).

  • BGH, 25.08.2016 - VII ZR 193/13

    Werklohnklage nach gekündigtem Pauschalpreisvertrag: Erforderlichkeit des

    Hat der Auftraggeber die Richtigkeit der Schlussrechnung substantiiert bestritten, ist hierüber Beweis zu erheben (st. Rspr.; vgl. BGH, Versäumnisurteil vom 13. Juli 2006 - VII ZR 68/05, BauR 2006, 1753, 1754, juris Rn. 9 = NZBau 2006, 637; Urteil vom 25. November 2004 - VII ZR 394/02, BauR 2005, 385, 386, juris Rn. 22 = NZBau 2005, 147).
  • BGH, 13.07.2006 - VII ZR 68/05

    Nachprüfung der Abrechnung eines vorzeitig gekündigten Pauschalpreisvertrages

    Hat der Auftraggeber die Richtigkeit der Schlussrechnung bestritten, ist hierüber Beweis zu erheben (st. Rspr.; z.B. BGH, Urteil vom 25. November 2004 - VII ZR 394/02, BauR 2005, 385, 386 = NZBau 2005, 147 = ZfBR 2005, 252).
  • OLG Düsseldorf, 05.12.2013 - 5 U 58/13

    Ansprüche bei vorzeitiger Kündigung eines Internet-System-Vertrages

    Eine solche Abrechnung ist jedenfalls dann zulässig, wenn nur ein kleiner Teil der geschuldeten Leistung erbracht worden ist (vgl. BGH BauR 2005, 385; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 13. Auflage, Rdn. 1558).

    Eine solche Abrechnung ist jedenfalls dann zulässig, wenn nur ein kleiner Teil der geschuldeten Leistung erbracht worden ist (vgl. BGH BauR 2005, 385; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 13. Auflage, Rdn. 1558).

  • OLG Düsseldorf, 05.12.2013 - 5 U 135/12

    Anforderungen an die Darlegung ersparter Aufwendungen durch den Auftraggeber bei

    Eine solche Abrechnung ist jedenfalls dann zulässig, wenn nur ein kleiner Teil der geschuldeten Leistung erbracht worden ist (vgl. BGH BauR 2005, 385; Werner/Pastor, a.a.O., Rdn. 1558).
  • OLG Naumburg, 24.04.2014 - 2 U 28/13

    Internet-Systemvertrag: Rechtspflicht des Anbieters zur Aufklärung über die

    cc) Zutreffend hat das Landgericht in seiner angefochtenen Entscheidung (dort Seite 7) ausgeführt, dass es, da insoweit - im Unterschied zu dem vom Bundesgerichtshof mit Urteil vom 24.03.2011 (a. a. O.) entschiedenen Sachverhalt, in dem die Erstellung der Website bereits erfolgt war - nur ein kleiner Teil der vereinbarten Leistungen betroffen ist, zulässig ist, dass die Klägerin im Rahmen ihrer Abrechnung die tatsächlich erbrachten Leistungen (Fahrt ihres Außendienstmitarbeiters zur Beklagten; ein Termin mit dem Webdesigner hat nicht stattgefunden) so abgerechnet hat, als hätte sie bis zur Kündigung des Vertrags keine Leistung gegenüber der Beklagten erbracht (vgl. BGH, Urteil vom 25.11.2004, VII ZR 394/02, NJW-RR 2005, 325).
  • OLG Celle, 06.10.2021 - 14 U 153/20

    Anspruch auf Rückzahlung von überzahlten Abschlagszahlungen oder Vorauszahlungen

    Dann kann er abrechnen, als hätte er bis zur Kündigung insgesamt keine Leistungen erbracht (BGH, Urt. v. 25.11.2004 - VII ZR 394/02 - juris Rn 18).
  • OLG Celle, 10.09.2008 - 14 U 79/08

    Abrechnung eines gekündigten Pauschalpreisvertrags durch den Auftragnehmer;

    So hat der VII. Zivilsenat in einem besonderen Fall eine Abrechnung gebilligt, in der weder die erbrachten Leistungen von den nicht erbrachten abgegrenzt noch die Preisansätze für die Teilleistungen dargelegt worden sind (BGH, Urt. v. 25. November 2004 - VII ZR 394/02, BauR 2005, 385, juris-Rdnrn. 16 f.).
  • OLG Saarbrücken, 18.12.2007 - 4 U 363/05

    Schätzung des auf erbrachte Teilleistungen entfallenden Werklohns durch das

    Für die erbrachten Leistungen ist sodann ein entsprechender anteiliger Werklohn einzusetzen, dessen Höhe nach dem Verhältnis des Wertes der erbrachten Teilleistungen zum Wert der nach dem Pauschalpreis geschuldeten Gesamtleistung zu errechnen ist (BGH, Urt. v. 25.11.2004 - VII ZR 394/02, NJW-RR 2005, 325; 04.07.2002, VII ZR 103/01, NJW-RR 2002, 1596; Urt. v. 26.10.2000 - IVV 99/99 [richtig: VII ZR 99/99 - d. Red.] , NJW 2001, 521; Urt. v. 4.5.2000 - VII ZR 53/99, BauR 2000, 1182, 1186 f.).
  • OLG Düsseldorf, 27.09.2012 - 5 U 36/12

    Ansprüche gegen den Inhaber einer Tanzschule aus einem Internet-System-Vertrag

  • KG, 13.06.2019 - 27 U 31/19

    Werklohnanspruch bei einem gekündigten Pauschalpreisvertrag

  • OLG Düsseldorf, 25.10.2012 - 5 U 43/12

    Abrechnung eines Internet-System-Vertrags nach Kündigung unmittelbar nach

  • OLG Frankfurt, 26.11.2018 - 29 U 91/17

    Bauvertrag: Abrechnung der Werklohnforderung bei gekündigtem Pauschalpreisvertrag

  • OLG Celle, 07.03.2013 - 16 U 147/12

    Kündigung; Pauschalbauvertrag; wichtiger Grund

  • OLG Brandenburg, 09.01.2007 - 11 U 114/06

    Werkvertrag: Anspruch auf Werklohn nach Kündigung des Werkvertrags

  • LG Düsseldorf, 16.08.2013 - 6 O 348/11

    Vergütung aus einem als Werkvertrag einzuordnenden Internet-System-Vertrag

  • LG Düsseldorf, 26.10.2012 - 13 O 410/11

    Vergütung bei Kündigung eines Vertrags über die Erstellung einer Webseite nebst

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