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   BGH, 08.03.1973 - VII ZR 43/71   

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BGH, 08.03.1973 - VII ZR 43/71 (https://dejure.org/1973,594)
BGH, Entscheidung vom 08.03.1973 - VII ZR 43/71 (https://dejure.org/1973,594)
BGH, Entscheidung vom 08. März 1973 - VII ZR 43/71 (https://dejure.org/1973,594)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Ersatz von für die Reparatur einer Ölfeuerung entstandenen Aufwendungen - Voraussetzungen für die Verjährung einer Werklohnforderung - Anforderungen an die Auslegung eines Werkvertrages

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verjährung von Gewährleistungsansprüchen bei Arbeiten am Bauwerk und am Grundstück bei einheitlichem Bauvertrag

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    VOB/B § 13
    Annahme einer einheitlichen Verjährungsfrist für verschiedene Leistungen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 1973, 246
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 06.11.1969 - VII ZR 159/67

    Unterbrechung der Verjährung durch Anbringung eines Beweissicherungsantrages bei

    Auszug aus BGH, 08.03.1973 - VII ZR 43/71
    Unter Arbeiten "bei Bauwerken" im Sinne des § 638 Abs. 1 BGB sind nach der Rechtsprechung nicht nur die Herstellung eines neuen Gebäudes, sondern auch Arbeiten zu verstehen, die für die Erneuerung und den Bestand eines Gebäudes von wesentlicher Bedeutung sind, sofern die eingebauten Teile mit dem Gebäude fest verbunden sind (BGHZ 53, 43, 45 mit Nachweisen; Urteil des Senats vom 8. Januar 1970 - VII ZR 35/68 - = LM Nr. 14 zu § 638 BGB).
  • BGH, 08.01.1970 - VII ZR 35/68

    Zum Begriff "Arbeiten bei Bauwerken"

    Auszug aus BGH, 08.03.1973 - VII ZR 43/71
    Unter Arbeiten "bei Bauwerken" im Sinne des § 638 Abs. 1 BGB sind nach der Rechtsprechung nicht nur die Herstellung eines neuen Gebäudes, sondern auch Arbeiten zu verstehen, die für die Erneuerung und den Bestand eines Gebäudes von wesentlicher Bedeutung sind, sofern die eingebauten Teile mit dem Gebäude fest verbunden sind (BGHZ 53, 43, 45 mit Nachweisen; Urteil des Senats vom 8. Januar 1970 - VII ZR 35/68 - = LM Nr. 14 zu § 638 BGB).
  • BGH, 13.03.1970 - V ZR 71/67

    Ölheizungsanlage - § 94 Abs. 2 BGB, nachträglicher Einbau

    Auszug aus BGH, 08.03.1973 - VII ZR 43/71
    Dazu gehörten bei natürlicher Betrachtungsweise auch die Arbeiten zur Umstellung der Zentralheizung von Koks- auf Ölfeuerung (vgl. auch BGHZ 53, 324, zur Frage, ob eine nachträglich eingebaute Ölheizungsanlage wesentlicher Bestandteil eines neuzeitlichen Wohngebäudes wird).
  • BGH, 13.07.1970 - VII ZR 220/68

    Abweichende Verlängerung der Verjährungsfristen von der Vergabe- und

    Auszug aus BGH, 08.03.1973 - VII ZR 43/71
    So hat der Senat z.B. in einem Fall, in welchem der Inhaber eines Stahlbaubetriebs die Lieferung und Montage eines Stahlgeländers sowie die Anfertigung des Grundanstrichs übernommen hatte, entschieden, daß die Vorarbeiten für den Grundanstrich noch zu den Stahlbauarbeiten zuzurechnen waren, mit der Folge, daß auch für sie die für Stahlbauarbeiten damals vereinbarte Verjährungsfrist galt (Urteil vom 13. Juli 1970 - VII ZR 220/68 -).
  • BGH, 28.01.1971 - VII ZR 173/69

    Schadensersatz wegen Nichterfüllung - positive Vertragsverletzung; Abnahme der

    Auszug aus BGH, 08.03.1973 - VII ZR 43/71
    Welche Instandsetzungs- und Änderungsarbeiten an einem bestehenden Gebäude als Bauwerksleistungen anzusehen sind, kann nicht allgemein, sondern nur von Fall zu Fall entschieden werden (Urteile des Senats LM a.a.O. und vom 28. Januar 1971 - VII ZR 173/69 -).
  • BGH, 20.05.2003 - X ZR 57/02

    Begriff der Arbeiten bei Bauwerken

    Weitere Beispielsfälle bilden die Errichtung einer Papierentsorgungsanlage mit Ballenpresse, wobei Schachtrohre, Einwurfstationen, Ventilatoren etc. in das Verwaltungsgebäude fest eingebaut werden mußten (BGH, Urt. v. 04.12.1986 - VII ZR 354/85, NJW 1987, 837) oder der Einbau einer Zentralheizung in ein Wohnhaus (BGH, Urt. v. 08.03.1973 - VII ZR 43/71, BauR 1973, 246) oder die Schaffung einer Klimaanlage in einem Druckereigebäude, zu deren Herstellung Anlagenteile mit dem Gebäude eng und auf Dauer verbunden werden mußten (BGH, Urt. v. 22.11.1973 - VII ZR 217/71, BauR 1974, 57, 58).
  • BGH, 15.02.1990 - VII ZR 175/89

    Einbau einer Einbauküche in die vom Eigentümer selbst genutzte Wohnung

    Maßgeblich für die Beurteilung der wesentlichen Bedeutung einer Leistung als Arbeit "bei Bauwerken" ist im vorliegenden Fall die Zweckbestimmung, nämlich unter Einsatz erheblicher finanzieller Mittel die Wohnung des Klägers im Rahmen des Umbaus in einer modernen Wohnansprüchen genügenden Weise herzustellen (vgl. Senat BauR 1973, 246, 247); dabei kann dieser Zweck auch in der Gestaltung eines Raumes seinen Ausdruck finden.
  • BGH, 22.11.1973 - VII ZR 217/71

    Bauwerk: Späterer Einbau einer Klimaanlage

    Unter Arbeiten "bei Bauwerken" im Sinne des § 638 Abs. 1 BGB sind nach ständiger Rechtsprechung nicht nur Arbeiten zur Herstellung eines neuen Gebäudes zu verstehen, sondern auch Arbeiten, die für die Erneuerung oder den Bestand eines Gebäudes von wesentlicher Bedeutung sind, sofern die eingebauten Teile mit dem Gebäude fest verbunden sind (BGHZ 53, 43, 45; BGH Urteil vom 8. Januar 1970 - VII ZR 35/68 -= WM 1970, 287; Urteil vom 8. März 1973 - VII ZR 43/71 -).

    Welche Instandsetzungs- oder Änderungsarbeiten an einem bestehenden Gebäude als "bei Bauwerken" geleistet anzusehen sind, kann nicht allgemein, sondern nur von Fall zu Fall entschieden werden (BGHZ 19, 319, 325; BGH WM 1970, 287; BauR 1971, 128; Urteil vom 8. März 1973 - VII ZR 43/71 -).

    Insofern liegt der Fall ähnlich wie beim nachträglichen Einbau oder Umbau einer Zentralheizung in einem Wohnhaus (vgl. Urteil des Senats vom 8. März 1973 - VII ZR 43/71 -).

  • BGH, 04.12.1986 - VII ZR 354/85

    Einbau einer Ballenpresse zur Errichtung einer Papierentsorgungsanlage in einem

    Daher fällt auch die plangerechte Montage solcher Bestandteile unter Arbeiten "bei Bauwerken" (vgl. Senatsurteile BGHZ 57, 60, 62 - Rohrbrunnen - vom 8. März 1973 - VII ZR 43/71 = BauR 1973, 246 - Heizungsanlage - vom 22. November 1973 - VII ZR 217/71 - Klimaanlage = BauR 1974, 57, 58 m.N. - in NJW 1974, 136 nur teilweise abgedruckt - vgl. im übrigen BGHZ 72, 206; NJW 1980, 2081 ; 1983, 567; 1984, 168 m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 19.12.2018 - 11 SV 114/18

    Funktionelle Zuständigkeit der Baukammer gem. § 72 a I Nr. 2 GVG

    Weitere Beispielsfälle für technische Anlagen, die als Bauwerke gelten, sind die Errichtung einer Papierentsorgungsanlage mit Ballenpresse (BGH, Urteil vom 04.12.1986, VII ZR 354/85), der Einbau einer Zentralheizung in ein Wohnhaus (BGH, Urteil vom 08.03.1973, VII ZR 43/71), die Schaffung einer Klimaanlage in einem Druckereigebäude (BGH, Urteil vom 22.11.1973, VII ZR 217/71) und die Errichtung einer Müllpresse in einer Müllumschlagsstation (BGHZ, Urteil vom 23.01.2002, X ZR 184/99).
  • OLG Düsseldorf, 12.05.2000 - 22 U 194/99

    Verjährung von Gewährleistungsansprüchen für Pflasterarbeiten und Gartenanlage

    Treffen dagegen mehrere Leistungen in einem einheitlichen Vertrag zusammen, gilt die längere Verjährungsfrist für Bauwerksarbeiten (vgl. Ingenstau/Korbion, VOB, 13. Aufl., B § 13, 4 Rdn. 253; Staudinger-Peters, BGB, 13. Bearb., § 638 Rdn. 41; BGH BauR 1973, 246 f.).
  • OLG Düsseldorf, 23.02.2012 - 5 U 65/11

    Vorliegen eines Schadensersatzanspruchs bei fahrlässiger Pflichtverletzung eines

    Sie ist aber eine technische Anlage, ohne die das Gebäude nicht komplett ausgestattet wäre (BGH, Urt. v. 8.3.1973, VII ZR 43/71, Zentralheizung im Wohnhaus, BauR 1973, 246 ff; Kniffka/Schulze-Hagen, ibr-online-Kommentar Bauvertragsrecht, Stand: 30.09.2011, § 634a BGB Rdn. 25).
  • LG Leipzig, 08.02.2008 - 4 HKO 7871/03

    Keine Nachtragsvereinbarung der Höhe nach: Arbeitseinstellung?

    Hierbei ist zu Ziffer 12.1 zunächst zwar zu beachten, dass für unterschiedliche Leistungen, für die unterschiedliche Fristen gelten, eine einheitliche Frist anzunehmen ist, nämlich die längste für Arbeiten an einem Bauwerk (BGH BauR 1973, 246; Rield aaO., § 13 VOB/B Rn. 72).
  • BGH, 30.03.1978 - VII ZR 48/77

    Verjährung von Gewährleistungsansprüchen

    Dient eine Tätigkeit nur der Instandsetzung oder Veränderung eines schon bestehenden Gebäudes, so zählt sie zu den Bauwerksarbeiten, wenn sie nach Art und Umfang für die Erneuerung und den Bestand des ganzen Gebäudes wesentliche Bedeutung hat und die eingebauten Teile mit dem Bauwerk dauernd und fest verbunden sind (vgl. u.a. BGHZ 19, 319, 324; 53, 43, 45; BGH NJW 1974, 136; 1977, 2361; und 8. März 1973 - VII ZR 43/71 = Schäfer/Finnern Z 4.10 Bl. 31; Glanzmann a.a.O. Rn. 38; Ingenstau/Korbion, VOB/A, 8. Aufl. § 1 Rn. 5 a).
  • OLG Brandenburg, 01.11.2021 - 1 AR 41/21

    Rückzahlung überhöhter Vergütungen wegen Manipulationen bei der Vergabe von

    Weitere Beispielsfälle für technische Anlagen, die als Bauwerke gelten, sind die Errichtung einer Papierentsorgungsanlage mit Ballenpresse (BGH, Urteil vom 04. Dezember 1986, VII ZR 354/85), der Einbau einer Zentralheizung in ein Wohnhaus (BGH, Urteil vom 08. März 1973, VII ZR 43/71), die Schaffung einer Klimaanlage in einem Druckereigebäude (BGH, Urteil vom 22. November 1973, VII ZR 217/71) und die Errichtung einer Müllpresse in einer Müllumschlagsstation (BGHZ, Urteil vom 23. Januar 2002, X ZR 184/99).
  • BGH, 16.06.1977 - VII ZR 334/74

    Arbeiten bei Bauwerken

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   BGH, 12.04.1973 - VII ZR 43/71   

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BGH, 12.04.1973 - VII ZR 43/71 (https://dejure.org/1973,5921)
BGH, Entscheidung vom 12.04.1973 - VII ZR 43/71 (https://dejure.org/1973,5921)
BGH, Entscheidung vom 12. April 1973 - VII ZR 43/71 (https://dejure.org/1973,5921)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Berichtigung der Entscheidungsgründe eines Versäumnisurteils

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