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   BGH, 29.05.1961 - VII ZR 46/60   

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BGH, 29.05.1961 - VII ZR 46/60 (https://dejure.org/1961,142)
BGH, Entscheidung vom 29.05.1961 - VII ZR 46/60 (https://dejure.org/1961,142)
BGH, Entscheidung vom 29. Mai 1961 - VII ZR 46/60 (https://dejure.org/1961,142)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BGHZ 35, 180
  • NJW 1961, 1528
  • MDR 1961, 844
 
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Wird zitiert von ... (47)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 04.06.1959 - VII ZR 217/58

    Erstattung von Versorgungsrenten

    Auszug aus BGH, 29.05.1961 - VII ZR 46/60
    Eine solche Prozeßstandschaft hat die Rechtsprechung angenommen, wenn jemand ein fremdes Recht im eigenen Namen auf Grund einer ihm vom Berechtigten erteilten Ermächtigung im Wege der Klage geltend macht (u.a. LM § 185 BGB Nr. 1; BGHZ 30, 162, 166).
  • BGH, 05.10.1955 - IV ZR 302/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 29.05.1961 - VII ZR 46/60
    Sie setzt voraus, daß der Ermächtigte ein eigenes rechtsschutzwürdiges Interesse daran hat, die Forderung im eigenen Namen geltend zu machen (BGH aaO sowie BGH MDR 1956, 154 mit Anm. Pohle).
  • RG, 01.11.1922 - III 297/22

    Klageänderung

    Auszug aus BGH, 29.05.1961 - VII ZR 46/60
    Es befindet sich hierbei in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 79, 28; 105, 313), der sich der Senat anschließt.
  • RG, 07.01.1913 - III 236/12

    Abtretung; Sittenwidrigkeit

    Auszug aus BGH, 29.05.1961 - VII ZR 46/60
    Der Ermächtigung, die die Klägerin zu einer solchen Prozeßführung braucht, wäre nach dem § 138 Abs. 1 BGB von vornherein die Anerkennung zu versagen, wenn sie nur zu dem Zwecke erteilt worden wäre, das Kostenrisiko zu Lasten des Gegners zu vermindern oder auszuschließen (vgl. die ähnliche Rechtslage bei der Abtretung: RGZ 81, 175; BGH MDR 1959, 999).
  • BGH, 12.02.2009 - IX ZB 112/06

    Anwendbarkeit des Vollstreckungsverbots nach § 89 Abs. 1 Insolvenzordnung ( InsO

    Nachdem der Treuhänder das Wohnungseigentum der Beteiligten zu 2 freigegeben hat, ist es aus der Insolvenzmasse ausgeschieden und in die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis der Schuldnerin zurückgelangt (vgl. zur Freigabe BGHZ 35, 180, 181 ; 148, 252, 258 f ; 163, 32, 34 f ; Pape ZInsO 2008, 465, 470 f).
  • BGH, 15.03.2013 - V ZR 201/11

    Insolvenzeröffnungsverfahren: Befugnis des Schuldners zur Ausübung des

    a) Richtig ist zwar, dass der Schuldner eine zur Insolvenzmasse gehörende Forderung nur dann aktiv (im Wege der Klage oder der Widerklage) geltend machen kann, wenn er dazu von dem Insolvenzverwalter ermächtigt worden ist (vgl. BGH, Urteile vom 29. Mai 1961 - VII ZR 46/60, BGHZ 35, 180, 184 und vom 19. März 1987 - III ZR 2/86, BGHZ 100, 217, 218 - sog. modifizierte Freigabe).
  • BGH, 24.10.1985 - VII ZR 337/84

    Prozeßstandschaft ohne schutzwürdiges Eigeninteresse

    In Fortführung dieser Rechtsprechung hat der Senat die Prozeßführungsbefugnis eines Gemeinschuldners aufgrund einer vom Konkursverwalter erteilten Ermächtigung sowohl dann verneint, wenn die Ermächtigung nur zu dem Zweck erteilt wurde, das Kostenrisiko zulasten des Gegners zu vermindern oder auszuschließen, als auch dann, wenn - etwa bei einer juristischen Person, die nach den Sachumständen keine Aussicht hat, ihren Betrieb nach Prozeßende fortzusetzen, - ein schutzwürdiges Interesse an der Prozeßführung im eigenen Namen nicht zu erkennen ist (BGHZ 35, 180, 183, 185).

    Eine derartige Beeinträchtigung ist darin zu sehen, daß der ihr bei erfolgloser Klage zustehende Kostenerstattungsanspruch infolge Zahlungsunfähigkeit des Prozeßstandschafters aller Voraussicht nach nicht durchzusetzen ist (vgl. BGHZ 35, 180, 183/185; 38, 281, 287; 47, 289, 292; noch weitergehend Thomas/Putzo, ZPO 13. Aufl. § 51 ZPO Anm. IV 4 a) bb).

  • BGH, 19.03.1987 - III ZR 2/86

    Geltendmachung von zur Konkursmasse gehörenden Rechten durch den Gemeinschuldner

    Ist der Gemeinschuldner eine natürliche Person, so kann ein schutzwürdiges Eigeninteresse, ein zur Konkursmasse gehörendes Recht in Prozeßstandschaft für den Konkursverwalter gerichtlich geltend zu machen, regelmäßig nicht verneint werden (Fortführung von BGHZ 35, 180 = NJW 1961, 1528; 38, 281 = NJW 1963, 297; 96, 151 = NJW 1986, 850).

    Dieser kann den Gemeinschuldner - wie hier im Wege einer sogenannten modifizierten Freigabe (vgl. Kuhn/Uhlenbruck, KO 10. Aufl. § 1 Rn. 5 f m. w. Nachw.) - ermächtigen, ein zur Konkursmasse gehörendes Recht im eigenen Namen gerichtlich geltend zu machen mit der Folge, daß die für die Prozeßstandschaft entwickelten Grundsätze anwendbar sind (vgl. BGHZ 35, 180, 183; 38, 281, 283; Senatsurteil vom 24. Juni 1965 - III ZR 219/63 = BGHWarn 1965 Nr. 159 = WM 1965, 1054, 1056).

    Anders als in den Fällen, die den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs BGHZ 35, 180 und 96, 151 zugrundelagen, handelt es sich im Streitfall auch nicht um die Prozeßstandschaft einer juristischen Person oder einer überschuldeten und vermögenslosen Personengesellschaft ohne Aussicht auf Fortführung des Geschäftsbetriebs.

  • BGH, 28.11.1962 - V ZR 9/61

    Prozeßstandschaft im Erbrecht

    Der Erbe, kann bei bestehender Nachlaßverwaltung eine Nachlaßforderung dann einklagen, wenn er vom Nachlaßverwalter zur Prozeßführung ermächtigt ist und ein eigenes rechtsschutzwürdiges Interesse an Prozeßführung im eigenen Namen hat (Fortführung von BGHZ 35, 180).

    Das Berufungsgericht hat mit Recht unerörtert gelassen (BU 8), ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen der Nachlaßverwalter befugt ist, ähnlich wie im Konkurs (vgl. BGHZ 35, 180) einen zur Nachlaßmasse gehörigen Gegenstand zugunsten des Erben freizugeben.

    Diese wurde entwickelt und bejaht, für den Fall, daß jemand ein fremdes Recht im eigenen Namen auf Grund einer ihm vom Berechtigten erteilten Ermächtigung im Wege der Klage geltend macht und daran ein eigenes rechtsschutzwürdiges Interesse hat (BGHZ 4, 153, 164 [BGH 10.12.1951 - GSZ - 3/51]; 30, 162, 166 [BGH 04.06.1959 - VII ZR 217/58]; 35, 180 [BGH 25.05.1961 - III ZR 60/60]; BGH LM § 185 BGB Nr. 1; § 50 ZPO Nr. 6 = MDR 1956, 154 mit zustimmender Anmerkung von Pohle; BGH LM § 185 BGB Nr. 8 = MDR 1958, 231; s. auch BGH LM § 325 ZPO Nr. 4).

    Der erkennende Senat folgt damit der vom VII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes in BGHZ 35, 180, 183 f [BGH 29.05.1961 - VII ZR 46/60]ür die Frage der gewilkürten Prozeßstandschaft im Verhältnis des Konkursverwalters zum Gemeinschuldner vertretenen und für das Verhältnis des Nachlaßverwalters zum Erben gleichermaßen zutreffenden Auffassung.

    Daraus ergibt sich aber, daß die allgemeinen Ausführungen des VII. Zivilsenats (BGHZ 35, 180; zustimmend; Mentzel/Kuhn, KO 7. Aufl. § 6 Anm. 13) über die Zulässigkeit der vom Konkursverwalter dem Gemeinschuldner erteilten Ermächtigung zur Prozeßführung, denen der erkennende Senat beitritt, auch auf die Ermächtigung des Erben durch den Nachlaßverwalter zutreffen.

    Allerdings wäre es ein gegen die guten Sitten verstoßender Rechtsmißbrauch, wenn die Ermächtigung zur Prozeßführung zu dem Zwecke erteilt worden wäre, das Kostenrisiko zu Lasten des Prozeßgegners zu vermindern oder auszuschließen (vgl. BGHZ 35, 180, 183, 184 [BGH 29.05.1961 - VII ZR 46/60]/5; BGH LM § 138 (Ca) BGB Nr. 3 a = MDR 1959, 999 für den Fall der Abtretung).

  • BGH, 26.09.2002 - V ZB 24/02

    Zuständigkeit des Wohnungseigentumsgerichts für Ansprüche gegen ausgeschiedene

    Es bedarf deshalb keiner Erörterung, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Freigabe in die Masse gefallener Gegenstände (vgl. § 114 KO) im Konkurs juristischer Personen zulässig ist (bejahend die h.M., vgl. BGHZ 35, 180, 181; BVerwG, NJW 1984, 2427; Kuhn/Uhlenbruck, KO, 11. Aufl., § 1 Rdn. 5 h; Jaeger/Henckel, KO, 9. Aufl., § 6 Rdn. 18; a.A. K. Schmidt, Insolvenzgesetze, 17. Aufl., § 6 KO Anm. 4 d cc; ders., KTS 1988, 1, 12 ff sowie für die Insolvenzordnung: Kübler/Prütting/Pape, InsO, § 35 Rdn. 21, 32; Heidelberger Kommentar-InsO/Eickmann, § 35 Rdn. 28).
  • BGH, 10.03.1994 - IX ZR 98/93

    Ansprüche auf Zahlung von Wohngeldvorschüssen im Konkurs eines

    Dem Konkursverwalter stehen Verwaltungs- und Verfügungsrechte an dem Wohnungseigentum nicht mehr zu (vgl. BGHZ 35, 180, 181; Kilger/Karsten Schmidt, KO 16. Aufl. § 6 Anm. 4 d aa; Kuhn/Uhlenbruck aaO. § 6 Rdn. 35).
  • OLG Stuttgart, 14.09.2006 - 7 U 67/06

    Insolvenzverfahren: Folgen der Ablehnung der Aufnahme eines Aktivprozesses durch

    Ist über den Massegegenstand ein Rechtsstreit anhängig, hat die Freigabe die Rechtsfolge, dass die Unterbrechung des Verfahrens damit endet (BGH ZIP 2005, 1034; zum alten Recht: BGHZ 35, 180 [181]).

    Sie bedarf der Ermächtigung durch den Berechtigten und eines eigenen schutzwürdigen Interesses der klagenden Partei (BGHZ 96, 151 [152]; BGHZ 35, 180 [184]; BGH NJW 2003, 2231 [2232]; BAG NJW 2003, 80 [81]; OLG München, Urteil vom 16.01.2006, 9 U 2009/05, Rn. 18).

    - Eine Ermächtigung ist gem. § 138 Abs. 1 BGB nichtig, wenn sie nur zu dem Zweck erteilt worden ist, das Kostenrisiko zu Lasten des Gegners zu verhindern oder auszuschließen (BGHZ 96, 151 [154]; BGHZ 35, 180 [183]).

  • BGH, 02.10.1987 - V ZR 182/86

    Zulässigkeitsvoraussetzungen für eine gewillkürte Prozess-Standschaft -

    Was künftig etwa entstehende Kostenerstattungsansprüche betrifft, so ist es zwar grundsätzlich als eine unzumutbare Beeinträchtigung der berechtigten Belange der Gegenseite anzusehen, wenn eine unvermögende Partei zur gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen vorgeschoben wird (vgl. etwa BGHZ 35, 180, 183; 38, 281, 287; 96, 151, 153, 155 f).
  • BGH, 11.03.1999 - III ZR 205/97

    Prozeßführungsbefugnis des vermögenslosen Zedenten

    Dem Berufungsgericht ist zwar zuzugeben, daß dieser Gesichtspunkt schon in einigen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs erwogen worden ist und eine Rolle gespielt hat (vgl. BGHZ 35, 180, 183, 185; BGHZ 96, 151, 153).
  • BVerwG, 20.01.1984 - 4 C 37.80

    Grundwassergefährdende Lagerbehälter - Konkursverwalter - Gemeinschuldner -

  • BGH, 12.10.1987 - II ZR 251/86

    Begriff und Rechtsfolgen der fehlerhaften Gesellschaft

  • BGH, 28.09.1989 - VII ZR 115/89

    Freigabe einer Forderung durch Abtretung

  • OLG Koblenz, 26.04.2010 - 2 U 998/09

    Abgrenzung von modifizierter und bedingungsloser Freigabe einer Forderung

  • OLG Koblenz, 12.02.2010 - 2 U 998/09

    Voraussetzungen der modifizierten Freigabe einer Forderung durch den Konkurs-

  • VGH Bayern, 05.05.2009 - 22 BV 07.2776

    Gewerbeuntersagung; Eröffnung des Insolvenzverfahrens

  • OLG Hamm, 27.10.1999 - 13 U 14/99

    Haftungsverteilung bei Kollision bei einem Spurwechsel eines LKW auf der Autobahn

  • BGH, 24.10.1985 - VII ZR 74/85

    Befugnis des ursprünglichen Gläubigers, die übertragene Forderung im eigenen

  • FG Rheinland-Pfalz, 06.12.2006 - 1 K 1950/05

    Aufrechnungsbefugnis gegenüber einer Forderung des Insolvenzschuldners auf Grund

  • BFH, 29.03.1994 - VII R 120/92

    Mit Konkurseröffnung wird das Verfahren über den Anfechtungsanspruch auch dann

  • OLG Köln, 15.07.2008 - 9 U 181/07

    Eintrittspflicht des Vermögensschadenhaftpflichtversicherers eines Rechtsanwalts;

  • BGH, 31.01.1966 - III ZR 119/64

    Haftungsverteilung bei Auffahren auf einen am Fahrbahnrand abgestellten Kranwagen

  • BGH, 06.05.1985 - II ZR 132/84

    Belassung eines Gesellschafterdarlehens in der Krise

  • LG Frankfurt/Main, 30.03.2023 - 13 S 14/22

    Gemeinschaft kann einzelnen Eigentümer "rückermächtigen"

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.10.2011 - L 11 KA 96/11

    Vertragsarztangelegenheiten

  • OLG Nürnberg, 25.05.2000 - 13 U 3867/99

    Unterbrechung des Verfahrens durch Insolvenz des Beklagten

  • BFH, 24.09.1987 - V R 196/83

    Umsatzsteuer aus der sog. modifizierten Freigabe von Sicherungsgut durch den

  • BGH, 24.06.1965 - III ZR 219/63

    Freigabe eines Anspruchs aus der Konkursmasse durch den Konkursverwalter -

  • BFH, 12.05.1993 - XI R 49/90

    Steuerbarkeit der Umsätze aus der Verwertung von dem Sicherungsnehmer durch den

  • AG Oberhausen, 09.03.2021 - 37 C 1585/20

    WEMoG: Bereits klagender Eigentümer kann rückermächtigt werden!

  • BGH, 09.11.2001 - BLw 6/01

    Rechtsfolgen der Beschlagnahme des konkursbefangenen Vermögens des

  • BFH, 21.03.1975 - VI R 238/71

    Keine Klagebedurfnis eines Vereins zur Hilfeleistung in Lohnsteuersachen bei

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.10.2011 - L 11 KA 31/11

    Vertragsarztangelegenheiten

  • OLG Köln, 04.02.1994 - 19 U 68/93

    Eigenkapitalersetzende Leistung durch Hingabe einer Sicherungsgrundschuld

  • BGH, 27.11.1981 - V ZR 144/80

    Klage auf Herausgabe eines verkauften noch nicht aufgelassenen Grundstücks -

  • LG Aachen, 19.05.1992 - 41 O 30/92
  • BGH, 29.11.1966 - VI ZR 38/65

    Fahrlässige Amtspflichtverletzung eines Notars durch Vornahme von Auszahlungen an

  • OLG Hamm, 19.08.1994 - 5 UF 68/94

    Prozeßführungsbefugnis des Unterhaltsberechtigten bei Bezug von Sozialhilfe

  • OLG Hamburg, 25.10.1989 - 7 WF 106/89

    Geltendmachung übergegangener Unterhaltsansprüche

  • BSG, 11.12.1973 - 2 RU 252/72

    Gewillkürte Prozeßstandschaft - Ordnungsstrafenbescheid - Klage einer GmbH im

  • SG Stuttgart, 12.12.2008 - S 10 KA 7601/08

    Ausbezahlung eines Honorarvorschusses im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes;

  • OLG Hamburg, 10.12.1987 - 15 UF 57/87
  • BGH, 10.07.1961 - III ZR 111/60
  • OLG Bremen, 17.10.1980 - 5 UF 114/80

    Anspruch auf Zahlung von Unterhalt und Berechnung der Höhe des Unterhalts nach

  • BGH, 20.02.1968 - VI ZR 145/66

    Klage der Erben auf Rechnungslegung über den Nachlass der Mutter - Klage auf

  • BGH, 19.10.1967 - VII ZR 118/65

    Abschluss von Lizenzverträgen - Anspruch auf Schadensersatz

  • BGH, 09.01.1967 - VII ZR 172/64

    Abtretung einer Forderung - Bestimmtheit oder Bestimmbarkeit einer Forderung

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