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   BGH, 03.07.1967 - VII ZR 48/65   

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https://dejure.org/1967,1319
BGH, 03.07.1967 - VII ZR 48/65 (https://dejure.org/1967,1319)
BGH, Entscheidung vom 03.07.1967 - VII ZR 48/65 (https://dejure.org/1967,1319)
BGH, Entscheidung vom 03. Juli 1967 - VII ZR 48/65 (https://dejure.org/1967,1319)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Schadensersatzpflicht auf Grund unzureichender Auskunftserteilung bzw. Fehlinformation - Unbrauchbarkeit für die angestrebte Nutzung als Mangel - Annahme eines Mitverschuldens des Betroffenen - Zulässigkeit der Erhebung einer informatorischen Anhörung einer Partei zum ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO § 445 Abs. 1
    Würdigung des Sachvortrages aus Anlaß der Anhörung einer Partei

Papierfundstellen

  • MDR 1967, 834
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 14.07.1954 - 6 StR 180/54

    Ausnahme von der Verhandlung als ausschließliche Erkenntnisquelle für die

    Auszug aus BGH, 03.07.1967 - VII ZR 48/65
    Es ist nicht richtig, daß es sich hierbei um eine offenkundige Tatsache im Sinne des § 291 ZPO handelt, deren Kenntnis bei den Parteien und den Gerichten vorausgesetzt werden kann; das hat auch das Revisionsgericht nachzuprüfen (vgl. BGHSt 6, 292 [BGH 14.07.1954 - 6 StR 180/54] ).
  • BGH, 18.12.1954 - II ZR 296/53

    Gewährleistung. Heilgerät

    Auszug aus BGH, 03.07.1967 - VII ZR 48/65
    Waren sie hierzu nicht geeignet, so ist dies ein Mangel im Sinne des § 459 BGB; denn es kommt insoweit nicht darauf an, ob sie an sich geeignet waren, z.B. zum Gebrauch in Europa, sondern darauf, ob sie es nach der subjektiven Anschauung der Parteien zu dem im Vertrag vorgesehenen Zweck, hier also zum Einsatz im Orient, waren (BGHZ 16, 54, 55) [BGH 18.12.1954 - II ZR 296/53] .
  • BGH, 12.12.1957 - II ZR 52/56

    Rechtsstellung des Unternehmers gegenüber dem Handelsvertreter im Hinblick auf

    Auszug aus BGH, 03.07.1967 - VII ZR 48/65
    Der Schaden der Beklagten bestünde in diesem Falle nicht in dem entgangenen Gewinn aus nicht zustandegekommenen Geschäften (BGHZ 26, 161), sondern allein darin, daß sie im Vertrauen auf die Eignung der Flugzeuge zum Sprühen die Vertretung der Klägerin (ob als Handelsvertreter oder Eigenhändler, kann dahingestellt bleiben) übernommen und dadurch erhebliche Aufwendungen gemacht hat.
  • BGH, 23.04.2015 - V ZR 200/14

    Beweisaufnahme: Nichtberücksichtigung eines erheblichen Beweisangebots als

    Eine Anhörung einer Partei nach § 141 ZPO kann die von dem Gegner beantragte Vernehmung gemäß § 445 ZPO nicht ersetzen (vgl. Senat, Urteil vom 16. Oktober 1987 - V ZR 170/86, NJW-RR 1988, 394, 395; Beschluss vom 28. April 2011 - V ZB 220/10, juris Rn. 13; BGH, Urteil vom 3. Juli 1967 - VII ZR 48/65, LM Nr. 3 zu § 141 ZPO).
  • OLG Jena, 15.06.2017 - 1 U 540/16

    Alkoholisierter Fußgänger in dunkler Kleidung geht nachts auf der Fahrbahn

    Die Anhörung einer Partei nach § 141 ZPO dient nicht Beweiszwecken (BGH, Urteil vom 03. Juli 1967 - VII ZR 48/65 -, Rn. 32, juris).
  • BGH, 28.04.2011 - V ZR 220/10

    Vernehmung des Prozessgegners als Partei

    Ein Beweiswert kommt ihr deshalb nicht zu (BGH, Urteil vom 3. Juli 1967 - VII ZR 48/65, Rn. 32 juris).
  • BFH, 04.12.1991 - I R 63/90

    Frage der verdeckten Gewinnausschüttung, wenn zwischen GmbH und beherrschendem

    Ihre Erklärungen sind deshalb grundsätzlich nur als Prozeßerklärungen zu werten (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 3. Juli 1967 VII ZR 48/65, Monatsschrift für Deutsches Recht - MDR - 1967, 834; Thomas/Putzo, Zivilprozeßordnung mit Nebengesetzen, 17. Aufl., Vorbemerkung zu § 445, Anm. 1).
  • BGH, 16.10.1987 - V ZR 170/86

    Würdigung der Angaben einer Partei im Rahmen der Anhörung

    Damit ist die Würdigung der Angaben des Klägers als Parteivernehmung rechtsfehlerhaft, denn die Parteianhörung ist im Gegensatz zur Parteivernehmung kein Beweismittel (BGH Urteile v. 3. Juli 1967, VII ZR 48/65, LM ZPO § 141 Nr. 3 undv.
  • BGH, 03.12.1991 - VI ZR 48/91

    Aufklärung über Mißerfolgsrisiko und psychische Beschwerden bei

    Erklärungen, die eine nach § 141 ZPO geladene Partei abgibt, ohne ausdrücklich als Partei vernommen zu sein (§§ 445 ff ZPO), dürfen zwar nicht als Beweismittel verwertet werden (BGH, Urteil vom 3. Juli 1967 - VII ZR 48/65 - MDR 1967, 834).
  • LG München I, 27.08.2020 - 31 O 1712/20

    Ganz überwiegendes Eigenverschulden des Fahrgasts bei einem Unfall im

    Denn mit der (informatorischen) Anhörung der Partei nach § 141 ZPO (vgl. auch § 137 Abs. 4 ZPO) dürfen nach h.M. lediglich Unklarheiten und Lücken im Parteivortrag beseitigt und geklärt werden (Thomas/Putzo 41. Aufl. 2020 Vorbem. § 445/2; BGH MDR 1967, 834).
  • OLG Braunschweig, 16.09.2022 - 3 U 22/21

    Gewillkürte Prozessstandschaft der Eltern für ein minderjähriges Kind

    Zwar dürfen nach § 141 ZPO abgegebene Erklärungen einer Partei nicht als Beweismittel verwertet werden (BGH, Urteil vom 3. Juli 1967 - VII ZR 48/65 -, juris, Rn. 32), es ist aber allgemein anerkannt, dass die Ergebnisse einer Anhörung gem. § 141 ZPO ohne weiteres im Rahmen der freien Würdigung des Verhandlungsergebnisses (Beweiswürdigung nach § 286 ZPO) verwertet werden dürfen (BGH, Urteil vom 24. April 1991 - IV ZR 172/90 -, juris, Rn. 18; Urteil vom 3. Dezember 1991 - VI ZR 48/91 -, juris, Rn. 23).
  • KG, 03.11.2003 - 22 U 136/03

    Berufungsverfahren: Prüfungsumfang des Berufungsgerichts hinsichtliche der

    Zwar dürfen Nach § 141 ZPO abgegebene Erklärungen einer Partei nicht als Beweismittel verwertet werden (BGH, MDR 1967, 834), es ist aber allgemein anerkannt, dass die Ergebnisse einer Anhörung gemäß § 141 ZPO ohne Weiteres im Rahmen der freien Würdigung des Verhandlungsergebnisses (Beweiswürdigung nach § 286 ZPO) verwertet werden dürfen (BGH, VersR 1991, 917, 918; VersR 1992, 358; VersR 1993, 571, 572; VersR 1999, 994, 995).
  • BGH, 29.10.1987 - III ZR 54/87

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Würdigung der

    Deshalb ist in dem dem von ihr angeführten Urteil vom 3. Juli 1967 - VII ZR 48/65 - MDR 1967, 834 zugrundeliegenden Fall auch von der Revision (mit Recht) gerügt worden, daß die informatorische Anhörung der Geschäftsführerin der Gegenpartei in unzulässiger Weise zum Beweismittel erhoben worden sei.
  • BGH, 09.10.1974 - VIII ZR 190/73

    Buchungsberichtigung im Konkursfall

  • KG, 06.10.2008 - 12 U 196/08

    Würdigung von Zeugenaussagen im Verkehrsunfallprozess

  • OLG Nürnberg, 16.07.1996 - 4 W 1923/96

    Anwaltsgebühren: Anfall der Beweisgebühr bei Parteianhörung im Arzthaftungsprozeß

  • KG, 21.10.2002 - 27 W 340/02

    Zum Entstehen der Beweisgebühr bei Anhörung einer Partei

  • LG Erfurt, 11.02.2002 - 2 T 15/02

    Anforderungen an das Entstehen einer Beweisgebühr nach § 141 Zivilprozessordnung

  • BGH, 12.11.1987 - X ZR 66/85

    Klage auf Werklohn für die Reparatur eines Kfz sowie Standkosten - Pflicht zur

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