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   BGH, 21.12.1989 - VII ZR 49/89   

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https://dejure.org/1989,673
BGH, 21.12.1989 - VII ZR 49/89 (https://dejure.org/1989,673)
BGH, Entscheidung vom 21.12.1989 - VII ZR 49/89 (https://dejure.org/1989,673)
BGH, Entscheidung vom 21. Dezember 1989 - VII ZR 49/89 (https://dejure.org/1989,673)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Prof. Dr. Lorenz

    Voraussetzungen der gewillkürten Prozeßstandschaft, Wahrung des Interessen des Beklagten (Sicherheit für Prozeßkosten)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Klage eines ursprünglichen Inhabers einer sicherungshalber abgetretenen Forderung auf Erfüllung dieser Forderung in gewillkürter Prozessstandschaft - Fortdauer der Prozessführungsbefugnis bei Vermögensverfall - Abdeckung des Prozesskostenrisikos durch Bankbürgschaften - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 51 Abs. 1
    Prozeßführungsbefugnis des Zedenten einer Forderung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 1117
  • NJW-RR 1990, 574 (Ls.)
  • ZIP 1990, 330
  • MDR 1990, 709
  • WM 1990, 655
  • DB 1990, 1324
  • BauR 1990, 252
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 22.12.1988 - VII ZR 129/88

    Zahlungsunfähigkeit des gewillkürten Prozeßstandschafters

    Auszug aus BGH, 21.12.1989 - VII ZR 49/89
    Klagt der ursprüngliche Inhaber einer sicherungshalber abgetretenen Forderung diese zulässig in gewillkürter Prozeßstandschaft ein und tritt erst danach sein Vermögensverfall zutage, so bestehen jedenfalls dann keine Bedenken gegen die Fortdauer seiner Prozeßführungsbefugnis, wenn der Zessionar für den Fall des Unterliegens dem Gegner Bankbürgschaften anbietet, die dessen volles Prozeßkostenrisiko abdecken (Fortführung von Senatsurteilen BGHZ 96, 151; NJW 1989, 1932 und vom 11. Mai 1989 - VII ZR 150/88 = BauR 1989, 610 = ZfBR 1989, 199).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs darf jemand ein fremdes Recht aufgrund einer ihm von dem Berechtigten erteilten Ermächtigung im eigenen Namen im Prozeß verfolgen, sofern er hieran ein eigenes schutzwürdiges Interesse hat (sog. gewillkürte Prozeßstandschaft; vgl. BGHZ 100, 217, 218 m.N.; zuletzt Senatsurteil NJW 1989, 1932 und vom 11. Mai 1989 - VII ZR 150/88 = BauR 1989, 610 = ZfBR 1989, 199).

    Die Ermächtigung ist auch nicht nachträglich sittenwidrig geworden; es kommt insoweit auf die Verhältnisse im Zeitpunkt ihrer Erteilung an (Senatsurteil NJW 1989, 1932, 1933 m.N.).

    Auch angesichts dessen sind an die Fortdauer des Eigeninteresses des ursprünglichen Gläubigers der eingeklagten Forderung an deren Geltendmachung keine zu strengen Anforderungen zu stellen (vgl. etwa Senatsurteil NJW 1989, 1932, 1933).

    Auch hier (vgl. etwa Senatsurteil BGH NJW 1989, 1932, 1934) ist nicht zu verkennen, daß die Klägerin der ursprüngliche Vertragspartner des Beklagten war.

  • BGH, 24.10.1985 - VII ZR 337/84

    Prozeßstandschaft ohne schutzwürdiges Eigeninteresse

    Auszug aus BGH, 21.12.1989 - VII ZR 49/89
    Klagt der ursprüngliche Inhaber einer sicherungshalber abgetretenen Forderung diese zulässig in gewillkürter Prozeßstandschaft ein und tritt erst danach sein Vermögensverfall zutage, so bestehen jedenfalls dann keine Bedenken gegen die Fortdauer seiner Prozeßführungsbefugnis, wenn der Zessionar für den Fall des Unterliegens dem Gegner Bankbürgschaften anbietet, die dessen volles Prozeßkostenrisiko abdecken (Fortführung von Senatsurteilen BGHZ 96, 151; NJW 1989, 1932 und vom 11. Mai 1989 - VII ZR 150/88 = BauR 1989, 610 = ZfBR 1989, 199).

    Schutzwürdig ist dieses Interesse der Klägerin allerdings nur dann, wenn der Beklagte durch die gewählte Art der Prozeßführung nicht unbillig benachteiligt wird (BGHZ 96, 151, 155 f).

    Auch dem Senatsurteil BGHZ 96, 151 (vgl. dazu Boecken/Krause NJW 1987, 420 [BAG 12.03.1986 - 7 AZR 20/83]; Bülow WuB VII A § 51 Abs. 1 ZPO 1, 86; Crezelius EWiR 1986, 203; Olzen JR 1986, 289; K. Schmidt JuS 1986, 318), auf das sich das Berufungsurteil zu Unrecht beruft, ist nichts anderes zu entnehmen.

    Die Annahme eines solchen Mißbrauchs drängte sich im Falle BGHZ 96, 151 schon aus der zeitlichen Abfolge der maßgebenden Umstände auf, insbesondere der Ablehnung der Konkurseröffnung über das Vermögen der späteren Klägerin, dann erst Offenlegung der Abtretung, Eingeständnis der Überschuldung der späteren Klägerin, schließlich Klageerhebung durch sie und ihre Ermächtigung durch die Zessionarin.

  • BGH, 11.05.1989 - VII ZR 150/88

    Formularmäßige Einschränkung der Abtretung einer Werklohnforderung

    Auszug aus BGH, 21.12.1989 - VII ZR 49/89
    Klagt der ursprüngliche Inhaber einer sicherungshalber abgetretenen Forderung diese zulässig in gewillkürter Prozeßstandschaft ein und tritt erst danach sein Vermögensverfall zutage, so bestehen jedenfalls dann keine Bedenken gegen die Fortdauer seiner Prozeßführungsbefugnis, wenn der Zessionar für den Fall des Unterliegens dem Gegner Bankbürgschaften anbietet, die dessen volles Prozeßkostenrisiko abdecken (Fortführung von Senatsurteilen BGHZ 96, 151; NJW 1989, 1932 und vom 11. Mai 1989 - VII ZR 150/88 = BauR 1989, 610 = ZfBR 1989, 199).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs darf jemand ein fremdes Recht aufgrund einer ihm von dem Berechtigten erteilten Ermächtigung im eigenen Namen im Prozeß verfolgen, sofern er hieran ein eigenes schutzwürdiges Interesse hat (sog. gewillkürte Prozeßstandschaft; vgl. BGHZ 100, 217, 218 m.N.; zuletzt Senatsurteil NJW 1989, 1932 und vom 11. Mai 1989 - VII ZR 150/88 = BauR 1989, 610 = ZfBR 1989, 199).

    Diese Grundsätze beruhen auf der Überlegung, daß ein erkennbarer Mißbrauch der gewillkürten Prozeßstandschaft nicht hingenommen werden kann (a.a.O. S. 156; vgl. auch Senatsurteil BauR 1989, 610, 611 = ZfBR 1989, 199, 200).

  • BGH, 19.03.1987 - III ZR 2/86

    Geltendmachung von zur Konkursmasse gehörenden Rechten durch den Gemeinschuldner

    Auszug aus BGH, 21.12.1989 - VII ZR 49/89
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs darf jemand ein fremdes Recht aufgrund einer ihm von dem Berechtigten erteilten Ermächtigung im eigenen Namen im Prozeß verfolgen, sofern er hieran ein eigenes schutzwürdiges Interesse hat (sog. gewillkürte Prozeßstandschaft; vgl. BGHZ 100, 217, 218 m.N.; zuletzt Senatsurteil NJW 1989, 1932 und vom 11. Mai 1989 - VII ZR 150/88 = BauR 1989, 610 = ZfBR 1989, 199).
  • BGH, 23.02.1978 - VII ZR 11/76

    Geltendmachung von abgetretenen Nachbesserungs- und Gewährleistungsansprüchen

    Auszug aus BGH, 21.12.1989 - VII ZR 49/89
    Dieses Interesse ist ferner anzuerkennen, wenn der Zedent abgetretene Gewährleistungsansprüche geltend macht, weil im Falle der Nichtdurchsetzbarkeit der abgetretenen Rechte seine subsidiäre Eigenhaftung wieder auflebt (vgl. Senatsurteil BGHZ 70, 389, 394) [BGH 23.02.1978 - VII ZR 11/76].
  • BGH, 11.11.1982 - III ZR 77/81

    Rechtliches Gehör im Schiedsgerichtsverfahren

    Auszug aus BGH, 21.12.1989 - VII ZR 49/89
    Der Beklagte hat sich hierzu nicht abschließend geäußert (zur Beachtlichkeit neuer Tatsachen im Revisionsverfahren vgl. BGHZ 85, 288, 290).
  • BGH, 03.11.1978 - I ZR 150/76

    Prozessführungsbefugnis bei Abtretung der Klageforderung nach Rechtshängigkeit -

    Auszug aus BGH, 21.12.1989 - VII ZR 49/89
    Das schutzwürdige Eigeninteresse ist beispielsweise angenommen worden, wenn der Verkäufer einer abgetretenen Forderung diese wegen der ihn treffenden Gewährleistung aus § 437 BGB einklagt (BGH NJW 1979, 924, 925).
  • BAG, 12.03.1986 - 7 AZR 20/83

    Rechtswirksamkeit einer während der Probezeit ausgesprochenen ordentlichen

    Auszug aus BGH, 21.12.1989 - VII ZR 49/89
    Auch dem Senatsurteil BGHZ 96, 151 (vgl. dazu Boecken/Krause NJW 1987, 420 [BAG 12.03.1986 - 7 AZR 20/83]; Bülow WuB VII A § 51 Abs. 1 ZPO 1, 86; Crezelius EWiR 1986, 203; Olzen JR 1986, 289; K. Schmidt JuS 1986, 318), auf das sich das Berufungsurteil zu Unrecht beruft, ist nichts anderes zu entnehmen.
  • BGH, 06.06.2019 - IX ZR 272/17

    Insolvenz eines Kassenzahnarztes: Abtretbarkeit von Vergütungsforderungen eines

    Ein solches Interesse des Zedenten ist anzuerkennen, wenn eine Sicherungsabtretung - wie im Streitfall - zur Rückführung eines Darlehens bestimmt ist (BGH, Urteil vom 21. Dezember 1989 - VII ZR 49/89, NJW 1990, 1117; vom 19. September 1995 - VI ZR 166/94, NJW 1995, 3186).
  • OLG Celle, 08.12.2020 - 13 U 65/19

    Ansprüche aufgrund Beendigung eines Rahmenliefervertrages über Hintersitzlehnen

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs darf jemand ein fremdes Recht im eigenen Namen im Prozess geltend machen, wenn ihm der Berechtigte eine entsprechende Ermächtigung erteilt hat, er an der Durchsetzung des Rechts ein eigenes schutzwürdiges Interesse hat und schutzwürdige Belange der Gegenseite nicht entgegenstehen (vgl. BGH, Urteil vom 5. Februar 2009 - III ZR 164/08, juris, Rn. 21; Urteil vom 5. Juli 1991 - V ZR 343/89, juris, Rn. 14; Urteil vom 21. Dezember 1989 - VII ZR 49/89, juris, Rn. 8; Urteil vom 22. Dezember 1988 - VII ZR 129/88, juris, Rn. 8).
  • BGH, 29.09.2006 - V ZR 25/06

    Pfändbarkeit einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit

    Dagegen stößt die auf dieser Grundlage angestellte Erwägung, die Annahme einer Prozessstandschaft führe zu einer unbilligen Benachteiligung des Klägers, auf durchgreifende Bedenken, weil nicht ersichtlich ist, dass der Kläger Nachteile erlitte, die über die "Verschiebung der Parteirollen" hinausgehen, wie dies etwa bei Vorschieben eines mittellosen Gegners der Fall ist, der im Unterliegensfalle zur Kostenerstattung nicht in der Lage wäre (vgl. Senat, Urt. v. 2. Oktober 1987, V ZR 182/86, NJW-RR 1988, 126, 127; ebenso BGHZ 96, 151, 153 ff.; BGH, Urt. v. 22. Dezember 1988, VII ZR 129/88, NJW 1989, 1932, 1933; Urt. v. 21. Dezember 1989, VII ZR 49/89, NJW 1990, 1117).
  • BGH, 21.12.1989 - VII ZR 84/89

    Zulässigkeit einer Klageänderung bei Geltendmachung einer sicherungshalber

    Auch insofern konnten Bedenken gegen die gewillkürte Prozeßstandschaft nicht erhoben werden (vgl. a. Senatsurteile BGH NJW 1989, 1932; BauR 1989, 610 = ZfBR 1989, 199 und vom 21. Dezember 1989 - VII ZR 49/89 - zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 07.07.1993 - IV ZR 190/92

    Parteiwechsel nach Tod des Prozeßstandschafters

    Im vorliegenden Fall kann sich die Prozeßstandschaft des verstorbenen ursprünglichen Klägers nur aus einer Ermächtigung der Klägerinnen zu 1) und 2) als Inhaberinnen der abgetretenen Ansprüche ergeben haben sowie aus seinem schutzwürdigen Eigeninteresse als Zedent, die Ansprüche in eigenem Namen gerichtlich geltend zu machen (zu diesen Voraussetzungen vgl. BGH, Urteil vom 21. Dezember 1989 - VII ZR 49/89 - LM § 51 ZPO Nr. 21 unter 1.).
  • BGH, 06.05.1997 - KZR 43/95

    "Solelieferung"; Wirksame Verpflichtung einer Gemeinde; Ausschluß Dritter vom

    Laufende Geschäfte in diesem Sinne sind solche, die mehr oder weniger regelmäßig wiederkehrend nach Größe, Umfang der Verwaltungstätigkeit und Finanzkraft der Gemeinde von sachlich weniger erheblicher Bedeutung sind (BGHZ 92, 164, 173 f., BGH, Urt. v. 22.6.1989 - III ZR 100/87, WM 1990, 407 , u. v. 6.12.1990 - VII ZR 98/89, NJW-RR 1990, 574 ).
  • BGH, 24.02.1994 - VII ZR 34/93

    Zulässigkeit einer gewillkürten Prozeßstandschaft in Fällen mit Auslandsberührung

    Danach setzt eine gewillkürte Prozeßstandschaft voraus, daß der Prozeßführende ermächtigt ist, einen fremden Anspruch im eigenen Namen einzuklagen, und daß er ein eigenes schutzwürdiges Interesse an der Prozeßführung hat (std. Rspr.; Senat, Urteil vom 21. Dezember 1989 - VII ZR 49/89 = NJW 1990, 1117 [BGH 21.12.1989 - VII ZR 49/89] = BauR 1990, 252 [BGH 21.12.1989 - VII ZR 49/89] = ZfBR 1990, 135, 136 m.Nachw.).
  • BGH, 19.09.1995 - VI ZR 166/94

    Prozeßführungsbefugnis des während des Prozesses zahlungsunfähig gewordenen

    Für einen solchen Fall ist anerkannt, daß der Zedent ein eigenes schutzwürdiges Interesse daran hat, die abgetretene Forderung im eigenen Namen gerichtlich geltend zu machen (vgl. BGH, Urteil vom 21. Dezember 1989 - VII ZR 49/89 - NJW 1990, 1117).
  • OLG Naumburg, 23.05.2001 - 12 U 29/01

    Gewillkürte Prozessstandschaft nach Forderungsabtretung: eigenes schutzwürdiges

    Insbesondere kann nicht angenommen werden, dass die im Juni 1997 in den Abtretungsbedingungen erteilte Ermächtigung seinerzeit mit dem Bewusstsein oder gar mit dem Ziel der "Risikoverlagerung" zu Lasten eines Dritten erteilt worden ist (BGH NJW 1990, 1117).

    Dabei handelte es sich um eine globale Sicherungsabtretung, für die anerkannt ist, dass der Zedent ein eigenes schutzwürdiges Interesse daran hat, die abgetretene Forderung im eigenen Namen gerichtlich geltend zu machen (BGH NJW 1990, 1117, NJW 1995, 3186).

    Unter diesen Umständen liegt ein Missbrauch der Prozessstandschaft nicht vor (BGH NJW 1990, 1117; BGH NJW 1995, 3187).

  • OLG Naumburg, 23.05.2000 - 112 U 29/01

    Voraussetzungen für die Geltendmachung von Restwerklohn; Befugnis zur

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  • LG Bremen, 02.09.2022 - 4 S 212/20
  • AG Brandenburg, 25.04.2012 - 31 C 175/10

    Kautionsrückforderung: Ist insolventer Mieter prozessführungsbefugt?

  • OLG Nürnberg, 18.03.2009 - 6 U 2259/08

    Verfahrensrecht - Zur Prozessstandschaft eines Insolvenzverwalters

  • LG Aachen, 19.05.1992 - 41 O 30/92
  • OLG Düsseldorf, 12.02.2009 - 5 U 121/07

    Rückabwicklung der Leistung eines Dritten; Voraussetzungen der gewillkürten

  • OLG Stuttgart, 19.09.2007 - 3 U 273/06

    Gewillkürte Prozessstandschaft: schutzwürdiges Eigeninteresse des

  • BGH, 24.03.1993 - IV ZR 36/92

    Schutzwertes Interesse einer Alleinerbin - Gewillkürte Prozeßstandschaft -

  • OLG Hamburg, 05.06.2015 - 6 U 33/11

    Schadensersatzklage eines französischen Versicherungsunternehmens wegen einer

  • OLG Düsseldorf, 25.02.2005 - 22 U 79/04

    Durchsetzung eines Werklohnanspruchs in gewillkürter Prozessstandschaft - Wirkung

  • KG, 15.01.2001 - 20 U 2641/99

    Anfechtung eines Mietvertrages wegen arglistiger Täuschung

  • KG, 12.12.1994 - 25 W 7370/94

    Anspruch auf Unterlassung einer bundesweiten Werbung für ein das Wachstum von

  • LG Düsseldorf, 13.06.2014 - 33 O 1/14

    Einfluss auf die eigene Rechtslage als Voraussetzung für ein rechtsschutzwürdiges

  • BPatG, 03.04.2014 - 7 W (pat) 6/14
  • LG Ellwangen/Jagst, 19.07.2002 - 3 O 93/01
  • BPatG, 13.08.2004 - 20 W (pat) 4/04
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